Der Wirbel. der da gerade vor kurzer Zeit entstanden ist, war ja eigentlich nur wegen weiterer Arten, die EU-weit zugelassen wurden. Tatsächlich verwendet werden Insekten ja bereits seit 2021.
In der Europäischen Union wurden bisher vier Insekten als Lebensmittel zugelassen:
- Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), im Larvenstadium getrocknet.
- November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren, getrocknet, pulverförmig.
- Februar 2022/ Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren, getrocknet, pulverförmig/ teilweise entfettetes Pulver
- Januar 2023: Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), gefroren, pastenartig, getrocknet, pulverisiert.
Und ja, es muß gekennzeichnet sein:
Wie muss gekennzeichnet werden, dass ein Produkt Insekten enthält?
Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen dies in ihrer Zutatenliste klar und verständlich kennzeichnen. Dabei müssen der lateinische und der deutsche Name genannt werden. Zusätzlich muss angegeben werden, in welcher Form das Insekt verwendet wurde, zum Beispiel Pulver oder Paste. Für alle im Rahmen der Novel-Food-Verordnung zugelassenen Insekten sind zudem Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung und Keimreduktion vorgeschrieben.
(Quelle: siehe oben)