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Trittbrett/Fahrradträger

*******459 Paar
206 Beiträge
Themenersteller 
Trittbrett/Fahrradträger
Haben einen VW Carter, und würden hinten gerne auf das original vorhandene durchgehende Trittbrett einen selbst gebauten Fahrradträger befestigen. Frage, hat das schon jemand gemacht was sagt der TÜV dazu?
****Me Paar
528 Beiträge
Der TÜV wird euch bestimmt nicht mehr damit vom Gelände *fahr* lassen ! Denke ich !! Weil keine ABE vorhanden und somit auch keine Abnahme erfolgen kann. Denke auch das man dort auf renommierte Hersteller zurück greifen sollte ! Weil wenn sind die Räder futsch , defekt und im schlimmsten Fall ein Massenunfall.

Also reine Spekulation!! Ich denke da ist das Geld für Thule und Co schon sinnvoll investiert.

Der Reise Gedanken ist stets mit unterwegs.
myself
****hu Mann
603 Beiträge
Zum TÜV gehen und mit ihm reden. Am besten eine Zeichnung mitnehmen. Meist findet sich eine Lösung und ihn bekommt eine Eintragung.
*********ke89 Paar
528 Beiträge
Hallo , man kann auch selbst gebautes eintragen lassen, wie besondere Halterung oder Vorrichtungen. Nur ist das immer eine einzel Abnahme mit Material Gutachten, teilweise mit Schweißnachweis u.s.w ,je nach Bauart und TÜV Auflagen des Prüfers. Also teuer und zeitaufwendig. Ob das sich für eine Fahrrad Halterung rentiert ? Es gibt verschiedene gute zu kaufen, wird eindeutig günstiger sein. Wir haben einen Sprinter und einen auf der Anhängerkupplung drauf.
LG aus Ulm, Harry
*****m64 Mann
325 Beiträge
Wenn das sauber gemacht ist und einfach entfernbar, dann ist das Ladung. Hatte bei mir auch einen Motorradträger selbst gebaut. War bei der HU nie ein Problem.
********paar Paar
1.355 Beiträge
so sehe ich es auch.
Es ist Ladung und hat mit TÜV nichts zu tun.
Es ist keine Veränderung des Chassis.
****ch Paar
813 Beiträge
Es ist nur dann Ladung, wenn es ohne Werkzeug (maximal glaub das Bordwerkzeug) montier und entfernbar ist.
Flügelmuttern sind z.B. erlaubt…
****76 Mann
307 Beiträge
Wenn was auf einem Trittbrett montiert wird, dann ist das keine Ladung. Das Trittbrett wird ein Teilegutachten oder ne Abe haben, sofern es nicht ein OEM-Teil ist. Wenn original VW Teil, dann wird es irgendwo ne OEM Nummer und darauf mit Sicherheit irgendwas geprüftes geben. Also nicht einfach irgendwas daran basteln. Zudem steht der Fahrradträger dann über die Fahrzeugmasse hinaus und verändert somit die Länge des Fahrzeugs. Ergo Tüv Relevanz.


Sehr gefährliches Halbwissen hier!
****Me Paar
528 Beiträge
Das ist sehr oft zu sehen ! Es wird gebastelt was das Zeug hält. Dann sieht man zig 10000 de Euronen an Fahrzeuge ! Aber da fängt man an zu sparen. Unfassbar
*****m64 Mann
325 Beiträge
Zitat von ****Me:
Das ist sehr oft zu sehen ! Es wird gebastelt was das Zeug hält. Dann sieht man zig 10000 de Euronen an Fahrzeuge ! Aber da fängt man an zu sparen. Unfassbar
Das übersteigt jetzt vielleicht dein Vorstellungsvermögen, aber manchmal braucht man Lösungen, die es nicht zu kaufen gibt. Das hat nichts mit Geld zu tun.
Ladung ist es, sofern es mit einfachen Bordmitteln wieder abgebaut werden kann. Wenn man unter den 100 cm bleibt, ist man im grünen Bereich.
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