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Neue Verkehrsgesetze ab 2021

*******erli Paar
912 Beiträge
Themenersteller 
Neue Verkehrsgesetze ab 2021
Mit dem Jahreswechsel gab es international wieder neue Gesetze. Einige davon betreffen auch Reisemobile


Frankreich:
Neue Regelung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Um die Zahl der Unfälle im eigenen Land zu senken, hat Frankreich nun eine neue Regelung eingeführt: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen seit dem 1. Januar 2021 mit Warnhinweisen gekennzeichnet sein – das betrifft auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Die Warnhinweise sind gelb-rote Schilder mit der Aufschrift „Angles Morts“ (= toter Winkel) und müssen jeweils auf den Seiten und am Heck des Fahrzeuges angebracht werden. Auch ausländische Fahrzeuge müssen die Warnhinweise zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden anbringen, wenn sie nach Frankreich reisen wollen. Erhältlich sind diese Hinweise online und in Grenznähe, entweder als Aufkleber oder als magnetisches Schild. Wer die neue Verordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld über 135 Euro. Bis 2022 gilt laut der französischen Regierung eine Übergangsfrist: Entspricht in dieser Zeit das Hinweisschild noch nicht den genauen Vorgaben, muss man das Bußgeld noch nicht zahlen.
Wer eine Reise nach Frankreich plant, für den ist sicher die Reisegeschichte durch die Bretagne interessant.

Tschechien:
Einreise nur noch mit E-Vignette
Mit dem Jahreswechsel gab es auch neue Verkehrsregelungen in Tschechien. Die Autobahnvignette ist dort ab diesem Jahr nur noch als digitale Vignette erhältlich. Die Preise bleiben gleich, jedoch gab es bei der Jahresvignette eine Änderung zugunsten der Autofahrer. Die Jahresvignette gilt nun nicht mehr für ein Kalenderjahr, sondern ab Kauf für 365 Tage.

Spanien:
Verschärfte Tempolimits
Auch Spanien kündigte bereits Änderungen zur Jahresmitte an. Dann sollen nämlich innerorts die Tempolimits verschärft werden. Auf Straßen mit nur einer Fahrspur für beide Richtungen, dürfen Autos nur noch 20 km/h fahren. Gibt es jeweils eine Fahrbahn für jede Fahrtrichtung, gilt ein Tempolimit von 30 km/h. 50 Stundenkilometer sind weiterhin dann erlaubt, wenn die Straße über zwei oder mehr Fahrspuren für jede Fahrtrichtung verfügt.
Wenn man die Innenstädte verlassen und ins Gelände fahren will, erfahren Sie mehr in der Reisegeschichte durch Katalonien.

Deutschland:
Leichte Nutzfahrzeuge sind wieder Lkw
In Deutschland wurde im letzten Jahr übrigens auch ein neues Gesetz verabschiedet. Mit dem Sieb­ten Ge­setz zur Än­de­rung des Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­set­zes (7. KraftStÄndG) wurde die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG abgeschafft. Das Problem daran war, dass leichte Nutzfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen für die Kfz-Steuer als Pkw eingestuft und somit höher besteuert wurden. Und das, obwohl die Kfz-Zulassungsbehörden sie als Lkw eingestuft hatten. Die Folge war, dass viele Handwerksbetriebe fortan eine deutlich höhere Kfz-Steuer zahlen mussten, was für die Betriebe und die Verwaltung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutete.

Was bedeutet das aber für Overlander? Auf Nachfrage beim Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe Zentralverband (ZDH), hieß es “Vor dem Hintergrund der Streichung des § 18 Abs. 12 KraftStG dürfte nach unserer Auffassung die günstigere Kraftfahrzeugsteuer für LKW Anwendung finden, wenn ein Fahrzeug zulassungsrechtlich als Nutzfahrzeug gilt (Eintrag in der Zulassungsbescheinigung). Dies dürfte dann entsprechend auch für einen Pickup mit Wohnkabine gelten.”
*******erli Paar
912 Beiträge
Themenersteller 
Nur mal zur Info, falls es sich noch nicht herumgesprochen hat.
*****ajo Paar
240.967 Beiträge
Gruppen-Mod 
Interessantes Thema.

Bitte weitere Änderungen und Neuheiten schreiben. Dafür ist die Gruppe da.

Freuen uns auf Beiträge der Gruppenmitglieder.
*******0938 Paar
1.131 Beiträge
Ein PickUp wurde in Deutschland schon immer als Lkw versteuert (steht ja auch im Kfz-Schein), sofern er nicht mehr wie 2 Sitzplätze hatte, was in dem Fall der Wohnkabine auch schon immer zutreffend war.
Nur Doppelkabiner oder mit der Extrakabine war eine Pkw Steuer eingetragen.
******018 Paar
416 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******0938:
Ein PickUp wurde in Deutschland schon immer als Lkw versteuert (steht ja auch im Kfz-Schein), sofern er nicht mehr wie 2 Sitzplätze hatte, was in dem Fall der Wohnkabine auch schon immer zutreffend war.
Nur Doppelkabiner oder mit der Extrakabine war eine Pkw Steuer eingetragen.

Extrakabine war auch nur lkw steuer . Musste meinen nur seinerzeit beim finanzamt vorführen
*******hen Paar
135 Beiträge
Hallo, vielleicht nicht ganz dem Thema entsprechend, aber was ist mit den Gerüchten von Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 t in Deutschland???
*****ajo Paar
240.967 Beiträge
Gruppen-Mod 
Finde es gehört doch zum Thema.

In jedem Fall ist dafür ein neues Gesetz nötig.
*****ajo Paar
240.967 Beiträge
Gruppen-Mod 
Falls jemand neue Verkehrsgesetze erfährt würden wir uns über Infos freuen
*****ajo Paar
240.967 Beiträge
Gruppen-Mod 
Kennt jemand Gesetze die geändert wurden?

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