Es gibt eine ganze lange Reihe von medizinisch nicht notwendigen Eingriffen die üblicherweise vor dem 18ten Geburtstag durchgeführt werden - und meistens sogar von den KK bezahlt werden...
Z.B. das Anlegen von Segelohren, welches - genau wie z.B. die Korrektur von bestimmten Gebißfehlstellungen wie z.B. Hasenzähnen - ausschließlich bei Minderjährigen bezahlt wird, weil es im Wachtum nunmal besser zu bearbeiten ist. Ähnliches gilt bei manchen Nasenkorrekturoperationen...
Medizinisch wirklich notwendig sind diese Eingriffe aber genausowenig wie diverse Brustop's oder z.B. Wangenimplantate....
Auch diese Operationen werden also nur bezahlt (und gemacht) um einem bestimmten allgemeinen Schönheitsideal zu entsprechen und ein "sozial adäquates Verhalten" zu ermöglichen bzw. um einfach nicht in der Menge aufzufallen...
Alle diese Operationen sind mit erheblichen Risiken verbunden - angefangen schon beim Narkoserisiko oder dem Entzündungsrisiko, man kann z.B. von einer Beschneidung aber auch verbluten...
Das alles ist mit einem Ohrloch in keinster Weise vergleichbar - daher macht der Gesetzgeber da auch deutliche Unterschiede - genauso wie er Ohrlöcher im Gesetz von Piercings unterscheidet und eben nicht gleichsetzt.
Man kann ja auch nicht ernsthaft das irreversible Amputieren eines kompletten Körperteiles im Intimbereich mit erotischer und gesundheitsschützender Funktion mit dem simplen Stechen eines Ohrlochs vergleichen! Den Ohrring kann man ggfs. einfach wieder rausnehmen und auch die potentiellen Risiken sind überhaupt nicht vergleichbar!!!
Man sticht ja auch keine Intimpiercings bei Minderjährigen!
Tattoos wiederum werden sowieso nur in unseriösen Studios bei Minderjährigen gestochen - und obwohl diverse Gerichte sogar bei Tattoos (und erst recht bei Piercings) schon die Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen in solche Eingriffe festgestellt haben - jedes seriöse Studio läßt sich bei Piercings allerdings trotzdem die Einwilligung BEIDER Eltern vorlegen und tätowiert erst ab 18!!!
Und ein 14 oder 16 jähriger Jugendlicher kann die potentiellen Auswirkungen eines simplen Ohrloches oder Bauchnabelpiercings normalerweise durchaus überblicken und verstehen - während ein kleiner Junge unter 10 Jahren ja nicht mal im Ansatz verstehen kann, was da mit seinem besten Stück gemacht werden soll....
Wenn mit 14 oder mit 16 beschnitten würde - das wäre wohl kaum noch ein juristisches Problem - immerhin dürfen 16-jährige Mädchen auch gegen den Willen der Eltern abtreiben - aber es werden kleine und Kleinstkinder beschnitten - und die können nunmal nicht entscheiden!!!
Z.B. das Anlegen von Segelohren, welches - genau wie z.B. die Korrektur von bestimmten Gebißfehlstellungen wie z.B. Hasenzähnen - ausschließlich bei Minderjährigen bezahlt wird, weil es im Wachtum nunmal besser zu bearbeiten ist. Ähnliches gilt bei manchen Nasenkorrekturoperationen...
Medizinisch wirklich notwendig sind diese Eingriffe aber genausowenig wie diverse Brustop's oder z.B. Wangenimplantate....
Auch diese Operationen werden also nur bezahlt (und gemacht) um einem bestimmten allgemeinen Schönheitsideal zu entsprechen und ein "sozial adäquates Verhalten" zu ermöglichen bzw. um einfach nicht in der Menge aufzufallen...
Alle diese Operationen sind mit erheblichen Risiken verbunden - angefangen schon beim Narkoserisiko oder dem Entzündungsrisiko, man kann z.B. von einer Beschneidung aber auch verbluten...
Das alles ist mit einem Ohrloch in keinster Weise vergleichbar - daher macht der Gesetzgeber da auch deutliche Unterschiede - genauso wie er Ohrlöcher im Gesetz von Piercings unterscheidet und eben nicht gleichsetzt.
Man kann ja auch nicht ernsthaft das irreversible Amputieren eines kompletten Körperteiles im Intimbereich mit erotischer und gesundheitsschützender Funktion mit dem simplen Stechen eines Ohrlochs vergleichen! Den Ohrring kann man ggfs. einfach wieder rausnehmen und auch die potentiellen Risiken sind überhaupt nicht vergleichbar!!!
Man sticht ja auch keine Intimpiercings bei Minderjährigen!
Tattoos wiederum werden sowieso nur in unseriösen Studios bei Minderjährigen gestochen - und obwohl diverse Gerichte sogar bei Tattoos (und erst recht bei Piercings) schon die Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen in solche Eingriffe festgestellt haben - jedes seriöse Studio läßt sich bei Piercings allerdings trotzdem die Einwilligung BEIDER Eltern vorlegen und tätowiert erst ab 18!!!
Und ein 14 oder 16 jähriger Jugendlicher kann die potentiellen Auswirkungen eines simplen Ohrloches oder Bauchnabelpiercings normalerweise durchaus überblicken und verstehen - während ein kleiner Junge unter 10 Jahren ja nicht mal im Ansatz verstehen kann, was da mit seinem besten Stück gemacht werden soll....
Wenn mit 14 oder mit 16 beschnitten würde - das wäre wohl kaum noch ein juristisches Problem - immerhin dürfen 16-jährige Mädchen auch gegen den Willen der Eltern abtreiben - aber es werden kleine und Kleinstkinder beschnitten - und die können nunmal nicht entscheiden!!!