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Das Ende der Genitalverstümmelung?

Ich
*******itch
13.299 Beiträge
Es gibt eine ganze lange Reihe von medizinisch nicht notwendigen Eingriffen die üblicherweise vor dem 18ten Geburtstag durchgeführt werden - und meistens sogar von den KK bezahlt werden...
Z.B. das Anlegen von Segelohren, welches - genau wie z.B. die Korrektur von bestimmten Gebißfehlstellungen wie z.B. Hasenzähnen - ausschließlich bei Minderjährigen bezahlt wird, weil es im Wachtum nunmal besser zu bearbeiten ist. Ähnliches gilt bei manchen Nasenkorrekturoperationen...
Medizinisch wirklich notwendig sind diese Eingriffe aber genausowenig wie diverse Brustop's oder z.B. Wangenimplantate....


Auch diese Operationen werden also nur bezahlt (und gemacht) um einem bestimmten allgemeinen Schönheitsideal zu entsprechen und ein "sozial adäquates Verhalten" zu ermöglichen bzw. um einfach nicht in der Menge aufzufallen...

Alle diese Operationen sind mit erheblichen Risiken verbunden - angefangen schon beim Narkoserisiko oder dem Entzündungsrisiko, man kann z.B. von einer Beschneidung aber auch verbluten...



Das alles ist mit einem Ohrloch in keinster Weise vergleichbar - daher macht der Gesetzgeber da auch deutliche Unterschiede - genauso wie er Ohrlöcher im Gesetz von Piercings unterscheidet und eben nicht gleichsetzt.
Man kann ja auch nicht ernsthaft das irreversible Amputieren eines kompletten Körperteiles im Intimbereich mit erotischer und gesundheitsschützender Funktion mit dem simplen Stechen eines Ohrlochs vergleichen! Den Ohrring kann man ggfs. einfach wieder rausnehmen und auch die potentiellen Risiken sind überhaupt nicht vergleichbar!!!
Man sticht ja auch keine Intimpiercings bei Minderjährigen!

Tattoos wiederum werden sowieso nur in unseriösen Studios bei Minderjährigen gestochen - und obwohl diverse Gerichte sogar bei Tattoos (und erst recht bei Piercings) schon die Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen in solche Eingriffe festgestellt haben - jedes seriöse Studio läßt sich bei Piercings allerdings trotzdem die Einwilligung BEIDER Eltern vorlegen und tätowiert erst ab 18!!!


Und ein 14 oder 16 jähriger Jugendlicher kann die potentiellen Auswirkungen eines simplen Ohrloches oder Bauchnabelpiercings normalerweise durchaus überblicken und verstehen - während ein kleiner Junge unter 10 Jahren ja nicht mal im Ansatz verstehen kann, was da mit seinem besten Stück gemacht werden soll....

Wenn mit 14 oder mit 16 beschnitten würde - das wäre wohl kaum noch ein juristisches Problem - immerhin dürfen 16-jährige Mädchen auch gegen den Willen der Eltern abtreiben - aber es werden kleine und Kleinstkinder beschnitten - und die können nunmal nicht entscheiden!!!
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Dass ein Strafgericht sich einer in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretenen absoluten Mindermeinung anschließt, wohl wissend, dass kein anderes Gericht so entschieden hat, ist schon ein bemerkenswerter Vorgang. Wenn das Landgericht Köln den Arzt ebenso wie die 1. Instanz hätte freisprechen wollen, dann ganz einfach, in dem es für religiös motivierte Beschneidungen die Strafbarkeit verneint hätte. In den USA werden 2/3 aller männlichen Neugeborenen beschnitten, aus medizinischen Überlegungen (Hygiene), und aus religiösen Motiven, und aus welchen Gründen auch sonst noch.

Das ist falsch. Es ist nämlich mittlerweile keine Mindermeinung mehr (was auch deutlich aus den Urteilsgründen hervorgeht!), ganz im Gegenteil und zum Glück.
Außerdem hat das Gericht nicht religiös motivierte Beschneidungen unter Strafe gestellt, sondern nur solche an nicht einwilligungsfähigen Kindern. Und das ist völlig richtig.
Ob eine Amputation die gleiche Tragweite besitzt, wie ein Ohrloch, darüber kann man streiten. Aber meistens wünschen sich ja auch kleine Kinder solche Piercings, wohingegen ich noch von keinem acht Tage alten Säugling gehört habe, der den Wunsch geäußert hat, ein völlig gesundes Körperteil, aus Gründen, die es nicht kennt, zu verlieren.
Ich
*******itch
13.299 Beiträge
Richtig, Babys gehören nicht gepierct und sprechende Kinder können erstaunlich früh und auch außerordentlich hartnäckig und konsequent den Wunsch nach Ohrlöchern äußern...
Ich pierce Kinder ab vier Jahren - und wenn die das nicht selbst wollen würden, dann würden sie in der Situation im Piercingstudio garantiert nicht still halten... *g*



Andererseits gibt es leider immer noch viele fragwürdige Ärzte und Juweliere, die selbst wenige Wochen alte Babys mit völlig unsterilen und unhygienischen Ohrlochpistolen verstümmeln - und dabei die Kinder einem erheblichen Risiko von bösen Infektionen wie HIV/HepatitisC aussetzen... *panik* *headcrash*





Hat aber alles nicht viel mit den hier thematisierten Amputationen zu tun... *zwinker*

Und kein Kind bettelt monatelang bei den Eltern um eine Beschneidung!!!
Das Problem der Kölner Entscheidung
wird recht anschauch in dem Artikel der Ärztezeitung von heute illustriert:

http://www.aerztezeitung.de/ … sletter-C-_-20120706-_-Recht

Man braucht für jede Körperverletzung eine Rechtfertigung - auch für das Ohrlochstechen. Woher nehmen in der Altersgruppe, in der diese normalerweise erfolgt, wenn weder die Eltern noch die Sozialadäquanz ausreichen?

Das Thema des Urteils ist nicht die religiöse Erziehung oder religiöse Ideale / Vorgaben, sondern allein, dass die Einwilligung der Eltern nicht ausreicht. Das gilt für alles und jedes, was - außerhalb medizinischer Indikationen (die Hasenscharte ist auch künftig kein Problem) - gestochen, tätowiert und behandelt wird.
******iga Frau
107 Beiträge
Wir leben in einem Rechtsstaat,
darum ist es wichtig, dass der Staat das Recht auf körperliche Unversehrtheit sicher stellt.

Dieses Recht ist hart erarbeitet, wir sollten es uns nicht von religiösen Eiferern nehmen lassen. Im Namen von Religion und Tradition ist unendlich viel Leid in die Welt gekommen. Aus diesem Grund lehne ich Religion als Volksverdummung ab. Statt Religion sollten Ethik und Menschenrechte unterrichtet werden, um Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, statt wie bisher Gegensätze und Unverständnis zu zementieren.

Religionsfreiheit kann nur heißen, dass jedes Kind frei ist, seine Religion zu wählen, falls es das möchte. Das bedeutet für mich im Gegenzug, dass Überstülpungen jedweder Art im Kindheitsalter zu unterbleiben haben, egal, ob es sich um Taufe oder um Bescheidung handelt. Ein volljähriger Mensch kann dann alles selbst entscheiden, alles andere ist unangemessener Zwang!

Wer damit nicht einverstanden ist, muss nicht in diesem Land leben. Wenn ich mich entschließe, in einem Land zu leben, muss ich dessen Rechtsordnung akzeptierten. Ich kann nicht z.B. in den Iran übersiedeln und argumentieren, dass es nicht meiner Glaubensvorstellung entspricht, mit unbedecktem Kopf auf die Straße zu gehen. Die islamischen Wächter würden mir daraufhin den Tschador an den Kopf tackern.

Aus diesem Grund sollte es selbstverständlich sein, dass wir unsere Grundwerte wie die körperliche Unversehrtheit und die Gleichstellung der Geschlechter vehement verteidigen und keine Abweichung aufgrund von Religion und Tradition zulassen.
Ich
*******itch
13.299 Beiträge
Religionsmündig ist man übrigens laut Gesetz mit 14 - und ab da kann man selbst entscheiden, ob und welcher Religion man angehören will - also sollte genau dort vielleicht auch die Grenze gezogen werden, ab der ein Junge beschnitten werden darf?!

Bei den Evangelischen wird man mit 14 konfirmiert - und selbst gefragt ob man dieser Gemeinschaft denn auch tatsächlich angehören will. Bei anderen Religionen wird sowas deutlich früher - über den Kopf des Kindes hinweg - entschieden...


Nur kann man eine Beschneidung nicht rückgängig machen während die Taufe einfach trocknet *zwinker*




Ich finde es übrigens heftig daneben, wie sich derzeit ausgerechnet die CSU auf die Seite der Kindesverstümmler stellt und ein Gesetz zum ausdrücklichen Erlauben dieser archaischen Praktiken fordert....
Zitat Norbert Geis (CSU): "Das Wohl des Kindes darf nicht auf körperliche Unversehrtheit reduziert werden."
http://www.n-tv.de/politik/C … -bleiben-article6673311.html
(man beachte das Foto zum Artikel - mit dem Operationsbesteck was ohne jeglichen Handschuh angefasst wird....)

Körperliche Unversehrtheit ist sicher nicht alles in Sachen Kindeswohl - aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit sollte doch ein immens wichtiger Bestandteil der Rechte eines Kindes sein - oder warum wurde das Recht der Eltern ihr Kind zu züchtigen abgeschafft???
@needlewitch
richtig lesen HILFT ungemein ! ! Die OP fand in Budapest statt , nicht in einem OP in diesem Land . Ich kenne kein OP HIER in dem solche hygienische Zustände vorliegen .
Man sollte das Urteil
wirklich sorgfältig lesen.

Hier ist der Link zum Urteilstext:

http://www.justiz.nrw.de/nrw … _169_11_Urteil_20120507.html

Das LG Köln hat sich in de Materie "verheddert" ohne zu Bedenken, was es da eigentlich über den konkreten Sachverhalt hinaus entscheidet. Für den angeklagten Arzt ist das Urteil ein Freispruch. Er kann nicht in die Revision zum BGH gehen, auch wenn er die Begründung des Freispruchs als kaum befriedigend empfinden dürfte. Freispruch ist Freispruch - die Begründung beschwert den Angeklagten grundsätzlich nicht.
Schön, wenn es auch ein anderer bemerkt *zwinker*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Ich sehe in den Urteilsgründen kein "Verheddern", sondern im Gegenteil eine stringente und richtige Argumentation.
Auch der Freispruch ist folgerichtig.

Das einzige, was das Urteil über den Fall hinaus bedeutet, ist Rechtssicherheit dahingehend, dass sich niemand mehr auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
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