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Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben....

*******ueen Frau
17.878 Beiträge
Themenersteller 
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben....
wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt......

Stellen wir uns doch einmal Folgendes vor: Eine sehr friedliche, arbeitende Mieterin lebt seit 12 Jahren in einem Mietshaus.

Vor 3 Jahren ziehen nebenan sehr bedürftige Nachbarn ein. Die friedliche Mieterin hilft, wo sie kann. Irgendwann bricht die Idylle und die friedliche Nachbarin wird zum Feind. Man spricht nicht mehr miteinander. Die friedliche Nachbarin wird zum Feind. Kurz nach dem Bruch erleidet der Ehemann der Nachbarsfrau einen Hirnschlag. Er bewegt sich zu wenig, raucht, die Ernährung ist fragwürdig. Das weiß die friedliche Nachbarin, weil sie oft gemeinsam zum Einkaufen gefahren sind, da die freundliche Nachbarin ein Auto hat.

Es wird das Fenster auf - Fenster zu Spiel gespielt, obwohl das Fenster vorher, Sommer wie Winter, Tag und Nacht offen war. Da es sich zu einem Innenhof befindet, diente es zur Abluft. Die friedliche Nachbarin ist die einzige Nichtraucherin und war froh, dass das Nikotin "Auszug" gefunden hat über dieses Fenster.

Nehmen wir an, die friedliche Nachbarin stellt die andere zur Rede, wegen des Fensters und diese behauptet, dass die Krankheit ihres Mannes dadurch hervorgerufen wurde, dass er sich über die friedliche Nachbarin aufgeregt hat.

Liegt hier der Tatbestand der üblen Nachrede vor .... oder wie könnte man sachlich mit dem Fensterspiel umgehen?

Also rein hypothetisch???
*******ben Mann
3.281 Beiträge
Strafbar macht sich nach § 186 StGB derjenige, der in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche dazu geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Wenn Nachbarin A sich mit Nachbarin B unterhält und der sagt ihr Kleid sieht aus wie ein Müllsack oder deren blanker Busen verführe ihren Mann ... ist dies auf keinen Fall erfüllt. Dazu fällt die Öffentlichkeit.

Fenseterhoheit hat der Besitzer. "Gewohnheitsrecht" dürfte hier nicht greifen.

Gespräch mit einem Dritten (Mentor) wäre eine Möglichkeit.
****k72 Frau
257 Beiträge
Ich würde nicht mal ausschließen, dass es den Tatsachen entspricht, da psychischer Stress durchaus einen Schlaganfall begünstigen kann. Im Übrigen wird es nicht gegenüber Dritten behauptet. Also ganz, ganz weit weg von einer Üblen Nachrede.
*******ueen Frau
17.878 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********uelle:
Gespräch mit einem Dritten (Mentor) wäre eine Möglichkeit.

Darüber hat die freundliche Nachbarin bereits nachgedacht *ja*

Zitat von ****k72:
Ich würde nicht mal ausschließen, dass es den Tatsachen entspricht, da psychischer Stress durchaus einen Schlaganfall begünstigen kann.

Das sieht die freundliche Nachbarin anders, da sie die Lebensumstände der anderen Nachbarn sehr genau kennt.

Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Die Nachbarin könnte sich - wenn denn tatsächlich ein Zusammenhang zwischen Lüften und der Krankheit besteht - wegen Körperverletzungsdelikten strafbar gemacht haben. Das dürfte aber kaum zu beweisen sein ....

Und bei der anderen Nachbarin kommt wohl allenfalls Beleidigung in Betracht, solange sie ihre Anschuldigungen nicht gegenüber anderen erhebt, sondern die Nachbarin direkt beschuldigt.
*******ueen Frau
17.878 Beiträge
Themenersteller 
Die freundliche Nachbarin ist die Nichtraucherin und mag das Fenster weiterhin offen haben.

Die rauchende Nachbarschaft hingegen schließt es.... vermutlich etwas schlecht geschrieben...
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Das war mir klar, deswegen ja die mögliche, wenn auch sehr unwahrscheinliche Körperverletzung durch die freundliche Nachbarin ....

Als Staatsanwalt würde ich da allerdings maximal eine Minute drüber nachdenken, und das auch nur, um eine Begründung für die Einstellung zu formulieren.
*******ueen Frau
17.878 Beiträge
Themenersteller 
Vieleicht steh ich ja mit beiden Füßen auf der Hauptleitung.. aber ich verstehe es nicht.

Es war ja nie die Rede von Körperverletzung... Es geht darum, das Fenster offen zu haben, damit der Rauch aus dem Treppenhaus abzieht.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Der Vorwurf lautet doch, dass die freundliche Nachbarin an der Erkrankung schuld ist ...

Und wenn ich jemanden krank mache, ist das Körperverletzung.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
@*******ueen: Das Problem bei solchen Streitigkeiten ist, dass alle möglichen und unmöglichen Vorwürfe erhoben werden, egal wie weit hergeholt sie sind. Dir ging es ja eigentlich um die Frage der Strafbarkeit der "bösen" Nachbarin, und da bleibt eben nicht viel, solange sie nichts gegenüber Dritten äußert.

Gerne CM
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.183 Beiträge
„Es wird das Fenster auf - Fenster zu Spiel gespielt, obwohl das Fenster vorher, Sommer wie Winter, Tag und Nacht offen war. Da es sich zu einem Innenhof befindet, diente es zur Abluft. Die friedliche Nachbarin ist die einzige Nichtraucherin und war froh, dass das Nikotin "Auszug" gefunden hat über dieses Fenster“

Im Bezug auf rauchende Nachbarn und die Tatsache, ob und wie gelüftet wird, haben die, die nicht rauchen ziemlich schlechte Karten.
Das Rauchen ist in den eigenen vier Wänden gestattet und Belästigungen dadurch kann man allenfalls geltend machen, wenn exzessiv geraucht wird.
Gerichtsurteile dazu würden allenfalls festlegen, dass Raucher nur so und so oft und zu bestimmten Zeiten rauchen.

Das Machtspiel um das Fenster ist letztlich eine Eskalation eines Konflikts - da gibt es nur die Möglichkeit, sich zusammenzusetzen und das zu klären oder in der eigenen Wohnung Mittel und Wege zu finden, so zu lüften, dass der Rauch abzieht.

Mir selber geht es im Sommer ähnlich, da ein Nachbar auf einer angrenzenden Terrasse raucht und der Rauch, wenn ich lüfte, in mein Schlafzimmer zieht.

Zu fordern, dass ein Fenster Sommer wie Winters offen steht, sähe ich allerdings auch wegen der Energiekosten kritisch.
*******ueen Frau
17.878 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******ool:
Das Machtspiel um das Fenster ist letztlich eine Eskalation eines Konflikts - da gibt es nur die Möglichkeit, sich zusammenzusetzen und das zu klären oder in der eigenen Wohnung Mittel und Wege zu finden, so zu lüften, dass der Rauch abzieht.

Diese Möglichkeit ist nicht gegeben, da die rauchenden Nachbar nicht mehr mit der freundlichen Nachbarin reden.

Zitat von ******ool:
Zu fordern, dass ein Fenster Sommer wie Winters offen steht, sähe ich allerdings auch wegen der Energiekosten kritisch.

Muss ja gar nicht sein, aber stundenweise, wegen der besseren Luft. Aber offensichtlich lauert man förmlich darauf, es wieder zu schließen. Weil man es nicht überhören kann, wegen der knarzenden Treppen *g*

Vermutlich wird es hierauf raus laufen:
Gespräch mit einem Dritten (Mentor) wäre eine Möglichkeit.

*****s42 Mann
11.851 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ob die "rauchenden Nachbarn" die "freundliche Nachbarin" auch so bezeichnen würden? 😉

Aber wir wollen uns mal von solchen Worten nicht beeinflussen lassen. Der Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern ist ein ewiger, der sich wohl nur dadurch langfristig beilegen ließe, wenn man Tabak und Nikotin endlich als das einstuft, was sie sind: extrem süchtig machende, stark gesundheitsschädigende Drogen, der verboten gehören.

Aber das ist ein anderes Thema, hier stoßen persönliche Lebensweisen in unvereinbarer Weise aufeinander. Und wenn man da nicht von beiden Seiten für einen Kompromiss aufeinander zu gehen kann, bleibt am Ende nur der Ortswechsel. Oder man reibt sich weitere Jahre in einem nie endenden Kampf auf - nun, wer es mag ...
*****s42 Mann
11.851 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zur möglichen (straf-) rechtlichen Betrachtung wurde bereits alles wichtige geschrieben. Damit muss man nicht auch noch Gerichte belästigen ...
*********lerin Frau
2.024 Beiträge
Wie sähe denn in diesem - rein hypothetischen - Fall die wohnliche Situation genau aus?
Ist es ein typisches Haus mit mehreren Wohneinheiten und das fragliche Fenster befindet sich im Treppenhaus dazwischen?
Falls ja, dann denke ich, dass da es sich bei den beiden Parteien um Mieter handelt, dann der Vermieter/Hauseigentümer für das Treppenhaus zuständig ist. Der Umgang mit dem Treppenhaus wird üblicherweise in der Hausordnung geregelt, so wie z.B auch Renigungspflichten und Schneeräumdienst.
Also könnte die nichtrauchende Nachbarin theoretisch den Vermieter bitten, die Fensterfrage, Lüftungsfrage und Rauchfreiheit über die Hausordnung zu regeln.
*******i123 Mann
3.336 Beiträge
In Mietswohnungen ist die Handhabung äußerst schwierig ...
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