Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
We love BIG DICKs ~ NRW
2837 Mitglieder
zum Thema
Alleine an den FKK See / Strand144
Hey, Wie steht ihr dazu alleine an den FKK See / Strand zum Sonnen…
zum Thema
Am Strand von Biarritz/Frankreich6
Otto war ein Mann mittleren Alters geschieden und fuhr somit allein…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Wildpinkler aufgepasst!

****65 Paar
12.217 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Wildpinkler aufgepasst!
Heute habe ich einen interessanten Artikel im Internet gefunden, der mal wieder zeigt, wie skurril die deutsche Rechtsprechung sein kann.

Ostsee-Wildpinkler wehrt sich gegen Bußgeld – Gericht mit witziger Urteilsbegründung
Es ist der 30. Juli des vergangenen Jahres, etwa eine halbe Stunde vor Mitternacht. Ein Mann sitzt mit seinen Freund:innen an der Lübecker Bucht. Schließlich entfernt er sich von seiner Gruppe, um in die Ostsee zu urinieren. Für seine Freund:innen kein Problem. Wohl aber für die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, die ihn beim Wildpinkeln in die Ostsee erwischten.

60 Euro Bußgeld nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten brummten sie dem Mann auf. Der ließ das jedoch nicht auf sich sitzen. Und so landete das Wildpinkeln vor dem Amtsgericht Lübeck. Das reagiert auch mit einem Augenzwinkern.
Ein Urteil über das "gesellige Wasserlassen" und den "Spülsaum" der Ostsee.

Amtsgericht Lübeck muss über Wildpinkler entscheiden

In seinen Ausführungen im Jurist:innen-Deutsch wirkt es oftmals skurril. Zunächst zum Vorwurf: Der Mann habe mit dem Rücken zum Strand in den "Spülsaum", also dort, wo die See die Ablagerungen an Land spült, gepinkelt.
Etwa 20 Meter war er zu dem Zeitpunkt von seinen Freund:innen entfernt. Im Schutz der Dunkelheit. Jedenfalls erwischt haben ihn aber die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes mit ihren Taschenlampen, als sie in der Nacht auf ihrem Kontrollgang vorbeikamen.
Eine "Belästigung der Allgemeinheit"? 60 Euro Bußgeld? Das musste das AG Lübeck für den konkreten Fall klären. Und kam zu dem Ergebnis: Nein.

"So ist es halt an der Küste" – Gericht spricht Wildpinkler frei
Zunächst bringt das Gericht die Lichtverhältnisse der Tages- – oder eher Nachtzeit – an. Es konnten "insbesondere keine belastbaren Feststellungen dazu getroffen werden, dass der Betroffene bei Dunkelheit oder im Restlicht der Uferbeleuchtung mehr als allenfalls schemenhaft für Dritte sichtbar war", heißt es in der Begründung..
Zudem hätte sich auch niemand beim Ordnungsamt beschwert. Und auch die Mitarbeitenden hätten zunächst "der Angelegenheit ihren Lauf gelassen", bis der Mann wieder angezogen war und sich ihnen zuwandte.

Das Verhalten des Mannes sei nicht geeignet gewesen, das Schamgefühl zu verletzen.
An "durchgehenden Pissoirs" etwa würde auch das "gesellige Wasserlassen" stattfinden. In der Gesellschaft sei der Vorgang auch tendenziell "eher nicht schambehaftet", argumentiert das Gericht. "Außerhalb von Bedürfnisanstalten" sei es üblich, sich entsprechend der Umgebung "den Blicken anderer zu entziehen, sich zumindest aber abzuwenden und diskret zu verhalten."

Es könne ihm nicht als Nachteil angelastet werden, dass es am Spülsaum der See landschaftlich keine anderen Rückzugsmöglichkeiten gegeben hat, findet das AG und kommentiert: "So ist es halt an der Küste." Auch eine möglicherweise belästigende Verschmutzung oder Geruchsbelästigung lehnt das Gericht ab. "Die Ostsee enthält eine Wassermenge von 21.631 Kubikkilometern Brackwasser."

Das Gericht spricht den Wildpinkler schließlich frei und schließt mit den Worten:

"Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee."
*******mcat Mann
3.238 Beiträge
"Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee."

Den schreibe ich mir auf - AZ dazu vorhanden zum Mitführen über Land, Wald, Auen, Berg und Thal ?
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Die Entscheidung gilt sicher nicht analog für Autobahnparkplätze ......
*******ueen Frau
17.870 Beiträge
Zitat von ****65:
"Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee."

Ich liebe diesen Humor *haumichwech*
*********dev75 Mann
165 Beiträge
Auch wieder was gelernt, aber teilweise ist es halt doch eine Unsitte dieses Wildpinkeln und das grundsätzlich von staatlicher Seite dagegen angegangen wird, ist teilweise verständlich. Ob es dann vorm AG landen muss ist dennoch fraglich.
*****net Mann
1.051 Beiträge
@*********dev75
Da kommt es auf die Definition an, was man unter "Wildpinkeln" versteht.
Vor dem AG ist es ja nur gelandet, weil Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihn mit einer Buße von 60€ belegt haben. Da hätte auch eine Ermahnung gereicht; aber Kommunen sind klamm und knapp bei Kasse und da wird erst mal ein Bußgeld fällig in der Hoffnung, die Person zahlt.
Interessant wäre es gewesen, wenn der Deliquent mit seinen Freunden zusammen gepinkelt hätte.... *grins*
Der Richter hatte Weitsicht und vor allem, im Juristenmodus ausgedrückt, sah die "Verhältnismäßigkeit" des Bußgeldes nicht gegeben *spitze*
*********dev75 Mann
165 Beiträge
Letztlich finde ich das Ergebnis auch nicht unbillig.
*****net Mann
1.051 Beiträge
@****z35 was das Pinkeln auf (Autobahn-)Parkplätzen angeht...nicht vergleichbar.
An Autobahnparkplätzen mit "WC"-Schild würde diese Art von pinkeln zurecht geahndet; dafür gibt es ja diese Häuschen...wobei, was die "Geruchsbelästigung" mancher Häuser angeht...
Selbst bei Parkplätzen ohne Häuschen kommt es auf den Einzelfall an. Pinkelst du da so, dass z.B. Kinder es mitbekommen, wird's schwierig...
Der "gesittete" Pinkler flitzt, trotz geschwollener Blase soweit ins Gebüsch, dass er unsichtbar ist
****65 Paar
12.217 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Es gibt auch Wildpinkler die pinkeln durch die runtergelassene Autoscheibe in ein Polizeiauto. Zugegeben ein teurer Spaß aber die Eindrücke, unbezahlbar.
*****net Mann
1.051 Beiträge
mir wollte mal eine sogenannte 'hilflose' Person in den RTW pinkeln. Ich habe das Skalpell geholt und ihm gedroht, dann ist der Schniedel ab...Er hat's gelassen und im Krankenhaus, wo wir ihn hingebracht haben, in der Notaufnahme auf dem Flur vor der Besuchertoilette 'vollbracht' *kopfklatsch* 🤷🏽‍♂️
*******mcat Mann
3.238 Beiträge
Soll nun jeder Mann ne Urinflasche mit sich führen ?

Gibts für wenig Geld bei Amazon, kleinformatige, die passen in den Aktenkoffer.
****65 Paar
12.217 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Genau und die wird dann im Gebüsch entleert und das straffrei. *lol*
*****net Mann
1.051 Beiträge
Du sagst es, Beba. Haben wir an Bord und, wenn voll, ab in die Natur *ja*
*****net Mann
1.051 Beiträge
@*******mcat im Aktenkoffer neben dem Apfel 🍎 und Pausenbrot *lol*
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das Problem ist also offenbar nicht das verteilen der Körperflüssigkeit in der freien Natur, sondern das damit zwangsweise verbundene entblößen eines primären Geschlechtsmerkmals in der Öffentlichkeit (wenn die Hose trocken bleiben soll).😉

Da wären dann die Schotten im Vorteil 😁

Und bei uns würde eventuell ein sehr weiter Trenchcoat helfen?
Oder ein Urinalkondom mit langem Schlauch am Bein entlang 🤣
*******mcat Mann
3.238 Beiträge
Du sagst es, Beba. Haben wir an Bord und, wenn voll, ab in die Natur

Nur der Inhalt bitte - oder ist da Pfand drauf ?
*****net Mann
1.051 Beiträge
ohne Pfand *lol*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.