Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Feuerwehr
830 Mitglieder
zum Thema
Mädels, würdet ihr für Sex bezahlen?519
Ich schaue gerade Paula kommt. Thema heute Frauen bezahlen Männer für…
zum Thema
Aus Neugier: Würden Frauen für Sex bezahlen?172
Ihr seit schon zu lange alleine oder findet es einfacher VIELEICHT…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Wer muß die Feuerwehr bezahlen?

***xy Frau
4.603 Beiträge
Themenersteller 
Wer muß die Feuerwehr bezahlen?
Nehmen wir mal an, die Alte und leerstehende Werkstatt, die ich von meinem Opa geerbt habe, brennt ab.
Da sie zentral in einem mittelalterlichen, sächsischen, Städtchen liegt, wird es ein großer und aufwändiger und vor allem teurer Feuerwehreinsatz.

Blöderweise gibt es für diese Immobilie schon lange keine Versicherung mehr - wer kommt nun für den Feuerwehreinsatz auf?

Muß ich nun mit einer Pfändung meines kleinen Angesparten rechnen, mit persönlichem Konkurs, mit der Zwangsversteigerung des Brandgrundstückes?

Wie gesagt, wir nehmen alles nur an - und mein Opa hatte nie eine Werkstatt...mich interessiert die Problemstellung.

Trixy
****ot2 Mann
10.242 Beiträge
Laienmeinung:
Für die Frage der Übernahme von Kosten für einen Feuerwehreinsatz spielt es keine Rolle, ob ein brennendes Gebäude feuerversichert ist.
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Zitat von ****ot2:
Laienmeinung:
Für die Frage der Übernahme von Kosten für einen Feuerwehreinsatz spielt es keine Rolle, ob ein brennendes Gebäude feuerversichert ist.

Doch, spielt es.

Feuerwehr Einsätze sind grundsätzlich in Notfällen/Schadenslagen kostenlos.

Liegt aber Brandstiftung oder grobe Fahrlässigkeit vor, so zahlt der Verursacher.

Wenn keine Versicherung vorliegt und der Verursacher der Eigentümer ist, weil Brand durch Kurzschluss und Strom nicht abgestellt, weil stillgelegten Werkstatt, dann der Verursacher/Eigentümer.

Die Stadt wird dann die Kosten eintreiben..
****ot2 Mann
10.242 Beiträge
Zitat von *******ion:
Zitat von ****ot2:
Laienmeinung:
Für die Frage der Übernahme von Kosten für einen Feuerwehreinsatz spielt es keine Rolle, ob ein brennendes Gebäude feuerversichert ist.

Doch, spielt es.

Feuerwehr Einsätze sind grundsätzlich in Notfällen/Schadenslagen kostenlos.

Liegt aber Brandstiftung oder grobe Fahrlässigkeit vor, so zahlt der Verursacher.

Wenn keine Versicherung vorliegt und der Verursacher der Eigentümer ist, weil Brand durch Kurzschluss und Strom nicht abgestellt, weil stillgelegten Werkstatt, dann der Verursacher/Eigentümer.

Die Stadt wird dann die Kosten eintreiben..

Nö, wenn der Eigentümer den Brand nicht fahrlässig verursacht hat, zahlt die Feuerwehr/die Stadt.
Wenn der Eigentümer den Brand fahrlässig verursacht hat, wird die Stadt die Kosten eintreiben, aber dann zahlt auch die Versicherung nicht.
Ggf. kommt es zu einem Rechtsstreit, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Zitat von ****ot2:
Laienmeinung:
Für die Frage der Übernahme von Kosten für einen Feuerwehreinsatz spielt es keine Rolle, ob ein brennendes Gebäude feuerversichert ist.

Nichts anderes hab ich geschrieben *haumichwech*

Es liegt keine Versicherung vor!!
***xy Frau
4.603 Beiträge
Themenersteller 
Es darf von Brandstiftung ausgegangen werden...aber der Täter ist unbekannt.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Bei Brandstiftung zahlt die Kommune als Träger des Feuerschutzes den Feuerwehreinsatz selbst. Weder die Geschädigten noch ein Feuermeldender werden zur Kasse gebeten.

Wenn der Brandstifter allerdings ermittelt wird, ist er nicht nur zum Ersatz des angerichteten Sachschadens verpflichtet, sondern auch zur Erstattung der Kosten des Feuerwehreinsatzes.

In der Praxis scheitert das oft an den finanziellen Mitteln, wenn der Täter überhaupt ermittelt werden kann .....
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Noch Mal kurz zur Gebaude-Versicherung (falls den eine bestünde):

In aller Regel wird die Grenze für einen Leistungsausschluss bei "grober Fahrlässigkeit" gezogen. Das gilt für den reinen Schaden wie auch für eventuelle "Nebenkosten" wie eine Beteiligung an den Löschkosten.

Alternativ könnte auch die Privathaftpflicht helfen. Da ist bei einigen Gesellschaften der Ragmen der noch mit versicherten Fahrlässigkeit deutlich weiter gefasst.

Da kommt es dann halt auf den Einzelfall an.

Bei Brandstiftung durch einen Dritten ist man allerdings definitiv raus, wurde ja auch schon geschrieben 😁
******sky Paar
2.532 Beiträge
In so einem Fall würde ich mir nicht nur über die Kosten der Feuerwehr Gedanken machen. Der. Sachschaden bei Anderen dürfte nicht unerheblich sein und die Forderungen kommen bestimmt, fangen wir mal mit den Kosten für die Reinigung an.
*******i123 Mann
3.336 Beiträge
Im Prinzip ist es meist so: wer bestellt der bezahlt.

Bei Noteinsätzen wie Feuer, Unfälle und Katastrophen ist alles genau geregelt.

Dient der Einsatz der Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben, welches nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, entsehen keine direkten Kosten.

Jedoch darf man nicht vergessen, dass bei jedem Einsatz von Rettungsdiensten wie dem BRK grundsätzlich mindestens 500 EUR Grundpauschale erhoben werden, egal in welchem Stadium der Rettungsstufe.

Finde ich schon schräg ...
*******etY Mann
23 Beiträge
Sollte eine "Brandstiftung" ermittelt werden, Nachweis von Brandbeschleunigern ect, und das Gebäude nicht zu deinem Vorteil versichert sein, stellt sich die Frage nach deinem persönlichen Motiv.

Letztendlich hast du damit nur Aufwand und keinen Nutzen. Motiv also nicht vorhanden.

Hinsichtlich der Kostenübernahme, schließe ich mich den Vorgängern an. Gegen ein "vorsätzliches Fremdverschulden" bist du "machtlos". Es wird wohl die Kommune tragen und bei erfolgreicher Täterermittlung etwaige Kosten auf diesen übertragen.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.