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Definition Verbreitung eines Bildes

*******mcat Mann
3.242 Beiträge
Und jetzt kommt so ein Spitzbub (vielleicht ja ich), der einen Emailverteiler mit sagenwirmal 15 Journalisten hat (gibts, ich habe z.B. so einen). Und dann sendet er eine Bilddatei an alle diejenigen und schreibt dazu: "Hört mal her, erstens bitte ich um Quellenschutz, und dann lriegt ihr somit dies hier - aber nur mal so zur Info, was da passieret ist. Ich war dort, habs gesehen, habs fotografiert und sende es nun Euch - aber bitte bitte bitte nicht weitersenden. Das dient nur zur Glaubhaftmachtung, und damit ihr alle dann entscheiden könnt, ob ihr weiter recherchieren wollt."

(Jetzt vielleicht nicht im Zusammenhang mit "verstehen Sie Bahnhof", aber in irgend einem anderen, wo halt "irgendwer wichtiges" (Natürlich !!) mit auf dem Bild drauf ist, der nicht will, dass andere erfahren, dass er am Bahnhof war).

Und nun sagt dieser "irgendwer wichtiger", der das erfährt: DAS DARF DER DOCH GAR NICHT !

Ich würd aber entgegnen: "Jo mei, warum denn ned?"
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Jetzt wird es interessant, sind 15 Journalisten (also potentielle Multiplikatoren *zwinker* ) schon ein "größerer Personenkreis"?

Wenn die Wahrscheinlichkeit bei einem Journalisten schon besteht, dass er es weiter veröffentlicht, so ist sie bei 15 Journalisten mindestens 15 mal so groß. Mindestens, weil durch die hohe Zahl auch die Rückverfolgbarkeit sinkt.
*******mcat Mann
3.242 Beiträge
.... wobei das Bild selbst ja hoffentlich gerade nicht verbreitet wird, jedenfalls sollte/dürfte das nicht sein. Wohl aber darüber geschrieben werden könnte, was da drauf ist.

Es geht aber laut TE erstmal darum, ob die einmalige Weitergabe überhaupt schon eine "Verbreitung" darstellt.

Aber wie so oft wird aus einer scheinbar unverfänglichen Anfangsfrage ein ungeheuer komplexes Thema, lässt man nur mal Juristen und Möchtegernjuristen (so wie manchereiner hier mich eingeschlossen) dran. Interessant allemal.

Wir haben also zwei Richtungen:

Einmalige Weitergabe just for Information - ist das eine Verbreitung ?
15-fache Weitergabe mit der Massgabe, es nicht weiter zu geben. Wäre denn das Verbreitung ?

Könnte man fast als Klausurthema in einer Jura-Prüfung nehmen ....
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