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Benachrichtigung (ALLER) Hinterbliebenen?

****60 Paar
1.214 Beiträge
Themenersteller 
Benachrichtigung (ALLER) Hinterbliebenen?
Hallo,
ich habe heute Folgendes erfahren und kann das nur schwer glauben :

Herr G. hat 3 Kinder...2 leibliche Kinder und ein Adoptivkind. Im Falle seines Ablebens ist von ihm testiert, daß ausschließlich seine beiden leiblichen Kinder "bedacht" werden aber das Adoptivkind NICHT. Dieses wird erst gar nicht erwähnt.
Ist es richtig, daß in solchem Falle das Adoptivkind nicht einmal von IRGENDEINER Stelle (Gericht, Einwohnermeldeamt o.Ä.) vom Ableben des Adoptivvaters INFORMIERT wird?
Ich kann das gar nicht glauben. Irgendwie hab ich schon immer im Gedächtnis, daß ein Nachlassverwalter, Notar, Anwalt (wer auch immer...) dazu verpflichtet ist, nach ALLEN lebenden , eventuell Erbberichtigten, zu suchen und diese dann in Kenntnis setzen müssen.
Die "bedachten" Nachkommen könnten also das Ableben, des Herrn G. praktisch legal "verheimlichen" und das Adoptivkind so am Einfordern seiner Pflichteilsansprüche hindern?
Ich würde mich freuen, Eure Meinung dazu zu hören/lesen.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Das Nachlassgericht ist verpflichtet, alle testamentarischen und gesetzlichen Erben - dazu gehören auch Adoptivkinder - zu benachrichtigrn und ihnen die letztwillige Verfügung nach Eröffnung zur Kenntnis zu bringen.

Das Adoptivlind erfährt also in aller Regel, dass es enterbt ist. Ausnahmen gibt es natürlich, nämlich dann, wenn ein Erbe nicht auffindbar ist. Das kommt in Deutschland aber eher selten vor.
*********dev75 Mann
165 Beiträge
Das Nachlassgericht muss natürlich Anhaltspunkte dafür haben, dass ein Adoptivkind vorhanden ist. Ergibt sich dies aus der Sterbefallmitteilung des Standesamtes oder etwaigen Vorakten nicht wird es schwierig.
****60 Paar
1.214 Beiträge
Themenersteller 
Danke, für Eure zügigen Antworten! Ich werde das morgen mal so "in die (Diskussions-) Runde werfen". Mir stellt sich dazu spontan folgende Frage:

Sollten beide (Adoptiv-Vater und -Sohn) in der selben Stadt (Landkreis usw.) wohnen, sollte DAS ein Automatismus/Selbstläufer sein? Nur.... wie sähe es aus, wenn z.B. der Adoptivvater seinen Wohnsitz wechselt (Z.B. Thüringen nach Bayern...oder gar nach Malle *haumichwech*)? Greift da das Nachlassgericht auf bundesweite Daten zu?
*****net Mann
1.063 Beiträge
Da eine Adoption urkundlich vor einem Notar besiegelt wird, ist dieses Kind somit beim Standesamt aktenkundig. Selbst wenn es testamentarisch nicht bedacht wird, so erhält es den Pflichtanteil.
Da ist es auch unerheblich, wo der letzte Wohnsitz des Vaters beim Ableben gewesen ist.
*********dev75 Mann
165 Beiträge
Wobei ein etwaiger Pflichtteil gegenüber den Erben geltend gemacht werden muss
Hierzu ist die Kenntnis vom sterbefall natürlich unabdingbar
*****net Mann
1.063 Beiträge
Richtig. Und der Sterbefall wird ihm zur Kenntnis gebracht mit dem Hinweis, was er wie zu beachten hat
****60 Paar
1.214 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********dev75:
Wobei ein etwaiger Pflichtteil gegenüber den Erben geltend gemacht werden muss
Hierzu ist die Kenntnis vom sterbefall natürlich unabdingbar

Genau D A S war die ursprüngliche Ambition, meiner Frage! Ist die Kenntniserlangung (durch den Adoptivsohn) vom Gesetz, dem Justizapparat (was weiß ich wem... *rotfl*) g a r a n t i e r t? So, daß keine Tricks und Kniffe das verhindern können?

Er muß also nicht "Magnum" regelmäßig ermitteln lassen, ob.....? *ggg*

Nochmals ein fettes *danke*, an alle, die hier schreiben...
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Garantiert ist das nicht, aber da die Adoption aktenkzndig ist und es offenbar ein Testament gibt schon sehr wahrscheinlich
*****net Mann
1.063 Beiträge
De jure ist es garantiert. Das Nachlassgericht erforscht ja die Nachkommen durch Einsicht in das Melderegister bzw Standesamt, wo ja auch die Sterbedaten eingetragen werden. Somit wird der Adoptivsohn an seine aktuell bekannte Adresse informiert. Ob die dann stimmt, ist eine andere Frage. Das kann aber den beiden leiblichen Kindern auch passieren, auch wenn sie aus 'gesicherter' Quelle es erfahren.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Es wird immer Fälle geben, wo rein tatsächlich etwas nicht ermittelt werden kann.
********hris Mann
912 Beiträge
Moin,

Ich muss jetzt noch einmal nachfragen.
Vor einiger Zeit hatten wir hier ein ähnlich gelagertes Thema.

Damals habe ich mitgenommen, dass Erben NICHT automatisch vom Staat informiert werden. Jetzt stellt es sich anders da!

Also Herr G lebt ab.
Kind 1 hat regelmäßig Kontakt, Kind 2 Kontakt mit Kind 1 das Adoptivkind hat kein Kontakt mehr, weder zu seinem Adoptivater noch zu eins der Kinder.
Ach dem Tod der Ehefrau von Herrn G brach der Kontakt ab, da suetdie treibende Kraft der Adoption war.

Nach dem Ableben organisieren Kind 1+2 die Beerdigung. Weitere Weggefährten, Familie wird weder schriftlich informiert noch eingeladen, um zu vermeiden dass das Adoptivkind etwas mit bekommt.
Das Haus wird ausgeräumt, das Inventar extern zwischengelagert.
Das Haus innerhalb von ,6Wochen veräußert. Die "Erben" legen als Handlungsbevollmächtigung den Totenschein vor, die Beurkundung erledigt ein Schulfreund der Kinder. Dieser fertigen auch die letzte Einkommsteuererklärung und die Erbschaftssteuer aus.

In diesem Fall wäre das Nachlassgericht doch außen vor .

Aufgrund eines Sterbefalles in gerader Verwandtschaftlinie weiß ich, dass wenn kein verwandter eines sterbenden anwesend, die Behörden befugt sind, den nahestehenden engsten verwandten, auch wenn es kein Kontakt gibt, über diese Situation zu informieren.

Bin gespannt.
Chris
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Wenn kein Erbschein benötigt wird, weil der Nachlass nicht werthaltig ist oder Vollmachten erteilt wurden, und keine letztwillige Verfügung eröffnet werden muss, ist das Nachlassgericht tatsächlich aussen vor. Dann wird logischerweise auch niemand benachrichtigt.

Im Ausgangsfall hatte der Erböasset aber das Adoptivkind durch Testament ausgeschlossen. Und dann wird das Adoptivkind als gesetzlicher Erbe vom Nachlassgericht informiert.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Ein Totenschein reicht als Handlungsvollmacht jedenfalls nicht aus, und für die Veräußerung der Immobilie wird zwingend ein Erbnachweis benötigt, also Ernschein oder eine eröffnete Verfügung von Zodes wegen, oder eine Vollmacht des Erblassers.

Anders geht es nicht. Bei einer Vollmacht wäre das Nachlassgericht ebenfalls aussenvor.
*****net Mann
1.063 Beiträge
Im vorgenannten Fall sollte das Adoptivkind prüfen, ob sich die beiden anderen Kinder nicht strafbar gemacht haben....
Fakt ist, dass bei Vorliegen eines Testaments, egal was da drin steht, beim Nachlassgericht zwingend ein Erbschein vorgelegt werden muss.
Und, es ist nicht ganz richtig, dass bei Nichtvorliegen das Nachlassgericht nicht informiert....
In jedem Tidesfall wird immer nachgefragt, ob ein Testament vorliegt. Unterlagen oder Hinweise dazu sind anzugeben, sonst kann man sich strafbar machen....

Das Nachlassgericht wird über das Standesamt über den Tod des Erblassers informiert. Es prüft dann, ob ein Testament hinterlegt ist. In diesem Fall muss das Nachlassgericht von sich aus tätig werden und prüfen, wie der Erblasser die Erbfolge geregelt hat.
*****and Paar
3.120 Beiträge
Ich denke auch, dass im besagten Fall der Betrugstatbestand (Straftat, bereits der Versuch ist Strafbar, vgl. 263 StGB) zum Nachteil des Adoptivkindes in Betracht kommt. In sofern könnte so ein Fall auch an die Staatsanwaltschaft gegeben werden.

Lieben Gruß,
Andreas
****z35 Mann
1.293 Beiträge
@*****net
Ein Erbschein ist bei einem notariellen Testament in der Regel nicht erforderlich. Und der Erbschein muss auch nicht dem Nachlaßgericht vorgelegt erden, sondern wird vom Nachlaßgericht erteilt.

Und ja, es ist durchaus strafrechtlich relevant, wenn die leiblichen Kinder ein Adoptivkind z. B. im Erbscheinsantrag verschweigen. Allerdings liegt kein Betrug vor, sondern eine falsche eidesstattliche Versicherung.
*********dev75 Mann
165 Beiträge
Angaben zum Erbscheinsantrag ergeben sich aus 352 famfg
****z35 Mann
1.293 Beiträge
ja, und da wäre auch das Adoptivkind anzugeben.
****60 Paar
1.214 Beiträge
Themenersteller 
Nochmals danke, für das Engagement, aller Mitschreiber!
Ich hab nochmals bei den "hypothetischen Hintergründen" gebohrt.... Also Herr G. ließe sich am besten als ein moderner "Machiavelli" charakterisieren, der die Welt in Verbündete und "Feinde" einteilt. (unabhängig, ob Familie, Geschäftspartner, Nachbarn ...alle haben den SELBEN Stellenwert) "...wer nicht für mich ist, ist gegen mich"...bis zur sozialen Vendetta. "ich habe immer Recht"
Die leibliche Mutter, des Adoptivkindes, ist vor 1-2 Jahren gestorben. Herr G. hat es unmittelbar vor ihrem Ableben geschafft, sie dazu zu bewegen, ein letztes (von zus. 4) Testamenten zu unterschreiben, die ausschließlich die beiden leiblichen Kinder, des Herrn G. bedenkt. (zu dieser Zeit war die Mutter bereits wegen Demenz in Behandlung). Dazu hat er sich (nach 40 Jahren) erstmals vom "Haus-Notar" und "Haus-Anwalt" getrennt und rechtliche Unterstützung in 300km Entfernung gesucht/gefunden.
Ja gut.... das Einfordern, des Pflichtteils, nach Ableben der leiblichen Mutter, des Adoptivkindes, konnten auch die nicht verhindern.
Nun bilden Herr G. und seine beiden leiblichen Kinder ein "Team, zur Verhinderung, daß das Adoptivkind partizipiert".
Der Anwalt, des A-Kindes (kein Stümper) warnt vor, daß eventuell keine Benachrichtigung, über das zukünftige Ableben, des Herrn G., bei ihm eingehen könnte. Es wäre im Bereich des Möglichen. Eine Nichterwähnung (seiner Person), im Testament des Herrn G. würde diese Möglichkeit begünstigen.
*****s42 Mann
11.848 Beiträge
Gruppen-Mod 
Jetzt kommen wir so langsam in den Bereich der konkreten Rechtsberatung. Da Anwälte offenbar involviert sind, mögen diese ihre Arbeit machen.

Ich mache das auch - und zwar hier zu *zwinker*
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