@****65 ,
Danke und nein ich will keine Rechtsberatung.!
@*********vibus ,
Richtig, wer Angst um seinen Job hat, sollte keinen Antrag stellen... Egal ob nun Kur oder wir spitzfindig das Amtsdeutsch bemühen.
Allerdings läuft nicht immer alles nach Plan, ansonsten waren auch ein Großteil unserer "Rechtsberdreher"
auch permanent Unterbeschäftigt, um es human auszudrücken.
Um es für Euch greifbarer zu machen:
Person K beantragte im Februar 2021 eine Reha/Kur. In 05/21 bescheinigte die RK das Ganze als bewilligt . Die erste Einladung ging in eine Drogen und Alkohol -Sucht Klinik. Person K kennt keine Drogen und 1Bier je Woche ist nicht Mal Alkoholiker 1 Bier am Tag wäre man Alkoholiker.
Person K braucht Hilfe, aber die Schnelldiagnostik ist falsch!
Nächste Einladung, Ende November 2021. Klinik OK. Herr K weiß, eigentlich die letzte Chance, da ab 01.04.2022 Arbeitsplatzverlust droht.
Anfang Dezember teilt die Klinik Person K und 10 anderen Patienten mit, dass die Maßnahme mit sofortiger Wirkung beendet würde, da es angeblich ein Corona Fall bei den Betreuern geben würde. Von den betroffenen Gruppen, in welchen sich die betroffenen Patienten befinden müssen nur Personen abbrechen, die über die RK in der Einrichtung sind. Personen die über die KK oder den Staat in der Einrichtung sind werden in andere Gruppen gesteckt.
Aussage des Klinikums, neue Einladung erfolgte Zeitnah und bevorzugt. Wahrscheinlich im Januar oder Februar.
Die Betten der abreisensen Patienten werden gleichtägig von Patienten der Klinik belegt, welche eine 24/7 ärztliche Betreuung benötigen. Die im stationären Bereich freigeworden Betten werden mit Patienten aus einem Krankenhaus aufgefüllt, welche zum gleichen Konzern gehören, wie auch die Kur/Reha Klinik.
Person K wartet im Januar auf einen neuen Termin. Die RK genehmigt den Neuantrag zur Maßnahmen mit dem Verweis, es wird nur ein Datum vorgeschlagen, ansonsten wird der Antrag abgelehnt.
Der Konzern A., bei welchem K. angestellt ist,
kommt wie erwartet in schwieriges Fahrwasser.
Käufer für einen großen Teilbereich von A. ist an bestimmten Mitarbeitern interessiert. 613a wird gezogen zum 01.04.2022.
Käufer muss einen weiteren Mitarbeiterkreis übernehmen, obgleich dieser nicht ins Konzept passt. Ist im Deal mit drin.
Firma A. geht es richtig schlecht, Testat Verweigerung, unfreiwillige Werbung in den öffentlichen Medien, sogar mit einer 1/2 stündigen Sondersendung.
Käufer zieht nun alle Register um die Mitarbeiter, welche nun selbst merken, man ist Transfermasse für den Kaufpreis gewesen, los zu werden.... Sprich die MAs sollen vorher kündigen bzw. es werden Gründe gesucht, welche nicht vom 613a zunichte gemacht werden.
So um das Ganze Mal näher zu beleuchten.
Da ist nichts dran, was "Normal" ist.
Die RK würde bereits im Dezember von K. in Kenntnis gesetzt, dass dieses Problem besteht
Haltung der RK, wo wäre das Problem, nach dem Erhalt der Kündigung könne man sich doch einen neuen Job suchen.
, von der Klinik, während der eigentlichen Behandlungszeit zum Vorstellungsgespräch?
aus.
In der Tat, es gab einen neuen Termin, es gab die Ablehnung der Maßnahme.
Ein Vorlauf von 2 Tagen, dem Arbeitgeber mitzuteilen dass man für 5 Wochen ausfällt ist aus meiner Sicht kein angemessener Vorlauf für den Arbeitgeber auch wenn k sofort diesen in Kenntnis setzt.
Von den 11 Personen die gekickt würden, haben 46keinen neuen Antrag gestellt , K und eine weitere Person eine sehr kurzfristige Einladung, die andere Person konnte nicht, da der Urlaub gebucht war und die Reise nicht storniert werden kann. Ferner haben die Kleinkinder kein Verständnis dafür, dass Papa nicht mit im Urlaub wäre.
Mir geht es nicht um die Rechtsberatung, sondern ob das SGB irgendwo etwas über "Was ist eine Angemessene Vorlaufzeit " schreibt
Anders gefragt, wenn jemand in Rente gehen möchte dann muss doch im SGB irgendwo verankert sein, dass zwischen Bekanntgabe des letzten Arbeitstages und genau diesem Datum eine Frist geben, wieviel Tage/Wochen dazwischen liegen müssen.
@*******udEr
für BGB 121.... Aber es geht mir nicht um die Pflicht des AN, sondern ob der Träger Pflichten betreffend des Informationszeitraum waren muss.
Ansonsten empfinde ich die Diskussion in dieser Gruppe immer sehr fruchtbar, so dass ich über die Jahre durchaus gelernt habe, wer in welchem Bereich besonders bewandert ist .