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Bundesrecht vor Landesrecht?

*******ueen Frau
17.893 Beiträge
Themenersteller 
Bundesrecht vor Landesrecht?
Ich hoffe, dieser Post ist in der richtigen Rubrik, falls nicht, bitte gerne verschieben @****65 & @*****s42


Die Frage ist an sich ganz einfach und doch kompliziert *g*

Darf Bayern als einziges Bundesland verlangen (namentlich Söder) dass man nur mit FFP2 Masken einkaufen geht, obwohl in allen anderen Bundesländern medizinische Masken ausreichend sind?

Die Frage rührt daher, dass ich von der Maskenpflicht befreit bin, dennoch eine medizinische trage, weil mir die Anpöbeleien zwischenzeitlich zu doof sind.

Mein Vater, den ich besuchen will, lebt allerdings in *bayern*

Danke für Eure Antworten

Shadowqueen *koenigin*
*******ben Mann
3.281 Beiträge
Hier geht es ja nicht um Bundesrecht contra Landesrecht sondern um unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern aufgrund von den jeweiligen landesspezifischen Verordnungen. Diese sind so vorgesehen im entsprechenden Bundesgesetz.
Ob du gegen die bayerischer Verordnung erfolgreich klagen kannst? Darauf spezialiserten Anwalt fragen.
Aber soweit ich weis, abzeptiert doch Bayern auch die Maskenbefreitung, also halt ohne Maske und die Blicke aushalten. Bleibt dann halt nur das Problem des Hausrechts sofern dein Vater nicht in eigener Wohnung sondern Einrichung.
*****net Mann
1.147 Beiträge
Es gibt kein Bundesgesetz in Sachen Corona. Selbst wenn der Bund diesbezüglich eines beschließen würde, wo aber die Länderkammer zustimmen müsste, kann jedes Bundesland das dann für sein Land "anpassen".
Was die Pandemie angeht, sind die Länder weitgehend autark. Beispiele gibt's ja genug...Baumärkte...hier offen, da zu 🤷‍♂️
Wenn du befreit bist, kann auch Bayern nicht verlangen von dir, eine FFP2-Maske zu tragen.
Lass die Leute doch meckern...die Pandemie offenbart, wie dumm die Leute sind.
*******ueen Frau
17.893 Beiträge
Themenersteller 
@*********uelle mein Vater lebt im Eigentum und ist - Göttin sei dank *anbet* - topfit

Es geht in der Tat um´s gemeinsame Einkaufen


@*****net
Zitat von *****net:
Lass die Leute doch meckern...die Pandemie offenbart, wie dumm die Leute sind.

Dann geh mal mit Befreiung ohne Maske einkaufen.. du bist kurz davor zu morden, eben genau WEIL die meisten Menschen so reagieren...
*****net Mann
1.147 Beiträge
Kann ich verstehen.
Tja, da wird was verordnet, aber den Leuten nicht (sinnvoll) erklärt.
Da greift tatsächlich das Hausrecht, wie @*********uelle schon erwähnt hat. Zieh so ne OP-Maske an und gut ist's. Den Unterschied zwischen FFP2-Maske und 'normaler' kennen eh die meisten nicht; Hauptsache, du hast was im Gesicht.
Für 15 Minuten Einkauf ziehst du sie halt auf.
***xy Frau
4.605 Beiträge
Ein anderes Thema...aber hier sind deutliche Worte dazu https://m.bild.de/regional/d … dMobile.html?wtmc=whtspp-shr
*******ueen Frau
17.893 Beiträge
Themenersteller 
Ich trag die OP Maske ja freiwillig schon beim Einkaufen...
*****net Mann
1.147 Beiträge
@***xy der Klassiker dummer Politiker, weil sie gar nicht wissen, mit einer Pandemie umzugehen.
Was die Maske am Steuer anbetrifft...so wird die Maske nicht explizit als Vermummung angesehen. Vermummt ist, und das ist eindeutig verboten, wer z.B. eine Sturmhaube mit Schltzen trägt.
Wir sind auf einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten geblitzt worden; das Bild könnte trotz Maske zugeordnet werden
*******ion Frau
4.667 Beiträge
Zitat von *****net:
Es gibt kein Bundesgesetz in Sachen Corona. Selbst wenn der Bund diesbezüglich eines beschließen würde, wo aber die Länderkammer zustimmen müsste, kann jedes Bundesland das dann für sein Land "anpassen".
Was die Pandemie angeht, sind die Länder weitgehend autark. Beispiele gibt's ja genug...Baumärkte...hier offen, da zu 🤷‍♂️
Wenn du befreit bist, kann auch Bayern nicht verlangen von dir, eine FFP2-Maske zu tragen.
Lass die Leute doch meckern...die Pandemie offenbart, wie dumm die Leute sind.

da muss ich leider widersprechen...

Das IFSG ist bundeseinheitlich und einzuhalten und gilt (wie oft zitiert, in Sachen CORONA) https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

Es hat jedoch soviel Spielraum in einigen Maßnahmen, dass die Bundesländer uneinheitlich handeln können.
*****net Mann
1.147 Beiträge
Das Infektionsschutzgesetz gilt seit 2000. Das ist aber nicht speziell für Corona geschrieben worden, sondern beschreibt, was zu melden ist und wer zuständig ist.
Das greift aber nicht in die Hoheit der Länder ein.
Es wird leider im Moment für alle Maßnahmen missbraucht
*******ion Frau
4.667 Beiträge
Zitat von *****net:
Das Infektionsschutzgesetz gilt seit 2000. Das ist aber nicht speziell für Corona geschrieben worden, sondern beschreibt, was zu melden ist und wer zuständig ist.
Das greift aber nicht in die Hoheit der Länder ein.
Es wird leider im Moment für alle Maßnahmen missbraucht

Einfach mal lesen denn es ist 2020 überarbeitet worden und da steht wesentlich mehr drin, als überall gern verbreitet wird ... ab Abschnitt 4 wird besondern interessant *zwinker*

Corona = Infektionskrankheit .... ergo IFSG
****nLo Mann
3.558 Beiträge
Zitat von *******ueen:
Bundesrecht vor Landesrecht?
Ich hoffe, dieser Post ist in der richtigen Rubrik, falls nicht, bitte gerne verschieben @****65 & @*****s42


Die Frage ist an sich ganz einfach und doch kompliziert *g*

Darf Bayern als einziges Bundesland verlangen (namentlich Söder) dass man nur mit FFP2 Masken einkaufen geht, obwohl in allen anderen Bundesländern medizinische Masken ausreichend sind?
Das "verlangt" nicht Söder, sondern ist durch das Bayrische Parlament bestimmtes, geltendes Landesrecht.

Die Frage rührt daher, dass ich von der Maskenpflicht befreit bin, dennoch eine medizinische trage, weil mir die Anpöbeleien zwischenzeitlich zu doof sind.

Mein Vater, den ich besuchen will, lebt allerdings in *bayern*

Danke für Eure Antworten

Shadowqueen *koenigin*
Im Prinzip müsste geschaut werden, ob Bayern entsprechende Gesetzgebungskompetenz besitzt.
Einzelhandel, "Einkaufen", dürfte Ländersache sein.
Insofern dürften sie die Regelungen auch selbst festlegen können.
Blieben "Härtefälle" und Gerichte.
****nLo Mann
3.558 Beiträge
Zitat von *****net:
@***xy der Klassiker dummer Politiker, weil sie gar nicht wissen, mit einer Pandemie umzugehen.
Was die Maske am Steuer anbetrifft...so wird die Maske nicht explizit als Vermummung angesehen. Vermummt ist, und das ist eindeutig verboten, wer z.B. eine Sturmhaube mit Schltzen trägt.
Wir sind auf einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten geblitzt worden; das Bild könnte trotz Maske zugeordnet werden
Rechtsanwälte jeder Coleur empfehlen unisono, am Steuer keine Maske zu tragen.
Dass ich das im Fall der Fälle dennoch tue und bei Überprüfung an den Abwägungsspielraum der Polizei appelliere, ändert wohl nichts an der stets recht klar dargelegten Rechtslage.
Es dürfte momentan nur nicht allzu streng ausgelegt und kontrolliert werden.
Als Fahrer muss man aber wohl eindeutig zuzuordnen sein.
*******mcat Mann
3.245 Beiträge
Als Fahrer muss man aber wohl eindeutig zuzuordnen sein.


.... und das gibt Raum für den nächsten Thread.

Beispiel: Bin ich als Fahrer des einzigen Fahrzeuges meines eigenen Unternehmens und als einzig versicherungstechnisch zugelassener Fahrer genau dieses Fahrzeuges - der aber nun leider im Moment des Bltzens eine Maske trägt - eindeutig zuordenbar ?

Laut allen Papieren darf nur ich selbst dies sein - jeder andere wäre theoretisch ein nichtberechtigter Fahrer.

In einem mir bekannten Fall *zwinker* *zwinker* wird trotzdem "ermittelt" und das Unternehmen gefragt, wer den nun tatsächlich gefahren ist?

"Ja mei" sage ich mal auf Söderdeutsch. Woher soll ich denn das wissen ?

Übrigens wurden die "Ermittlungen" eingestellt und das Unternehmen zahlt die 15 Euro an geringfügigem Bussgeld.

Manche Sachen muss man einfach mal ausprobieren - sehr frei nach Dalai Lama "Lerne Deine Grenzen damit Du sie überschreiten kannst".

Und so gehts auch mit den Masken beim Einkaufen. Vielleicht ein Schild um den Hals hängen wo drauf steht: "Ich bin von der Maskenpflicht befreit."

Moinst dös hülft ?

Mal sehen, was passiert.
*****net Mann
1.147 Beiträge
@*******mcat
Das kommt im Moment vor allem, auf Behörde und Sachbearbeiter an.
Alle ein bisschen überfordert. Gut, kann man auch verstehen, da ja fast täglich sich die Ver- und Anordnungen ändern.
Ich glaube, dass es die Versicherung eher interessiert, ob nur du das Fahrzeug fahren darfst als die Behörde? Oder ist das dort auch hinterlegt?
****65 Paar
12.219 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******mcat:
Als Fahrer muss man aber wohl eindeutig zuzuordnen sein.

.... und das gibt Raum für den nächsten Thread.

Beispiel: Bin ich als Fahrer des einzigen Fahrzeuges meines eigenen Unternehmens und als einzig versicherungstechnisch zugelassener Fahrer genau dieses Fahrzeuges - der aber nun leider im Moment des Bltzens eine Maske trägt - eindeutig zuordenbar ?

Laut allen Papieren darf nur ich selbst dies sein - jeder andere wäre theoretisch ein nichtberechtigter Fahrer.

In einem mir bekannten Fall *zwinker* *zwinker* wird trotzdem "ermittelt" und das Unternehmen gefragt, wer den nun tatsächlich gefahren ist?


Übrigens wurden die "Ermittlungen" eingestellt und das Unternehmen zahlt die 15 Euro an geringfügigem Bussgeld.

Ermittelt wird grundsätzlich. Da die Verjährungsfrist aussetzt.
*****net Mann
1.147 Beiträge
Yepp
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zum Problem "Maske und Autofahren":
So weit ich weiß, gilt das ja eh nur in einigen Bundesländern.
Und das, was ich dazu gelesen habe: Maske für alle Mitfahrer, nicht den Fahrer. Allerdings auch dann, wenn aus dem selben Haushalt, weil es sonst ja kaum zu kontrollieren sei (man müsste ja jedes Auto anhalten).

Damit müsste dann ein Fahrer allein im Auto auch keine Maske tragen - wäre ja auch absolut sinnfrei *ggg*

Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn manch ein Landesparlament das noch anders beschlossen hat. Ich habe einfach keine Lust mehr, mich mit dem ganzen Schwachsinn auseinander zu setzen, der da teilweise beschlossen wird.

Zur FFP2-Maske:
Das ist auch so ein Schwachsinn!
Die FFP2-Masken halten Aerosole kaum besser zurück als die normalen medizinischen Masken. Denn ganu zu diesem Zweck wurden die medizinischen Masken entworfen: bakterien- und virenhaltige Aerosole in der Ausatemluft des Trägers zurück halten (z.B. im OP oder in anderen Räumen, in denen eine hohe Reinheit erforderlich ist).
FFP2-Masken machen das zwar auch, aber sie sind dafür entwickelt, kleinste Schwebeteilchen aus der Luft beim Einatmen herauszufiltern. Selbst bis zur Größe eines einzelnen Virus. DAS können die medizinischen Masken nicht. Da aber durch die starke Filterwirkung und den besseren Abschluss zum Geschicht der Atemwiderstand deutlich höher ist, haben sie meist ein Ausatemventil eingebaut. Das erleichtert das Atmen wenigstens ein wenig.
Allerdings haben sie mit dem Ausatemventil kaum noch einen Fremdschutz (wie die einfachen medizinischen Masken), weil die Ausatemluft NICHT gefiltert wird.
Durch das Fordern von FFP2-Masken wird also der eigentliche Grund, warum in vielen Bereichen MNS zu tragen ist, ins Gegenteil verkehrt.

Damit kann ich aber die Tragepflicht nicht mehr mit einer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft begründen.

Ich habe übrigens erst ein einziges Mal einen entsprechenden Hinweis gefunden - bei uns an der Apotheke steht an der Tür: "Zutritt nur mit medizinischer Maske oder FFP2-Maske" und darunter in rot und ganz groß: "OHNE VENTIL!" *top2* *g*
***xy Frau
4.605 Beiträge
Hier bei uns in Sachsen ist es seit Montag tatsächlich so, daß, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten im selben Fahrzeug sind, ALLE einen Geßlerhut tragen müssen.

Trixy
*******mcat Mann
3.245 Beiträge
Daher das Spiel "Fang den Hut" in den Farben blau, grün, gelb und rot.
*****net Mann
1.147 Beiträge
Zitat von ***xy:
Hier bei uns in Sachsen ist es seit Montag tatsächlich so, daß, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten im selben Fahrzeug sind, ALLE einen Geßlerhut tragen müssen.

Trixy
Dabei ist die Crux, dass trotz der Masken der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann 🤷‍♂️ , der ja zusätzlich gefordert wird
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ***xy:
Hier bei uns in Sachsen ist es seit Montag tatsächlich so, daß, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten im selben Fahrzeug sind, ALLE einen Geßlerhut tragen müssen.
Muss es ein medizinischer MNS sein?

Sonst müsste ich glatt mal rüber düsen - und zwar so hier: *ggg*
***xy Frau
4.605 Beiträge
Zitat von *****net:
Zitat von ***xy:
Hier bei uns in Sachsen ist es seit Montag tatsächlich so, daß, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten im selben Fahrzeug sind, ALLE einen Geßlerhut tragen müssen.

Trixy
Dabei ist die Crux, dass trotz der Masken der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann 🤷‍♂️ , der ja zusätzlich gefordert wird

Größeres Auto kaufen!
Gebrauchte Reisebusse sind jetzt sicher günstig zu haben *lach*
*****net Mann
1.147 Beiträge
@*****s42
Ne, in Arabischen Ländern vielleicht, hier nicht mehr erlaubt
*******ben Mann
3.281 Beiträge
Reisebus braucht du einen anderen Führerschein
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