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Urrheberrechte

*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
Urrheberrechte
Hallo ich habe folgendes Problem oder besser sorge, ich schreibe diverse Erotische Geschichten, ich habe immer den Hinweiß auf die Urheberrechte unten dran gepappt da ich diese Geschichten in von mir aus gesuchten Foren auch Veröffentliche, vor ein Paar Monaten dann gehe ich auf eine seite und finde dort meine Geschichte 1 zu 1 kopiert, nach 3 maliger aufforderung und der Drohung Rechtlicher Schritte gegen den Betreiber der Seite bzw. des Forums wuder Sie doch Gelöscht. Das Problem ist das in dieser Zeit wo die Story dort stand, jeder zugriff darauf hatte es fehlte in dieser Kopie der hinweis auf das Copyrihgt sowie auf mich als Autor, nun kann ich nicht Nach vollZiehen wo die sonst noch Rum Geistert, da ich nun auch mit dem Ziel Schreibe diese Stoprrys auch bei Verlagen zur Publikation vorzu legen drängt sich mir die Frage auf was kann ich tun wenn ein Verlag die Story im Netzt findet auf einer Seite wo Sie gar nicht sein sollte, ich kann ja nicht das ganze Internet Kontrolieren. Kann cih die Betreiber die dies Veröffentlicht haben belangen??

Bzw. kann ich auch den 1 Betreiber auf Schadensersatz verklagen wenn sich herausstellt das durch seine Schuld keine Veröffentlichung möglich ist obwohl er die Story vom Server gelöscht hat??

Gruß rico
***ds Paar
853 Beiträge
Puhh, die Gruppe heißt doch "Recht" und nicht "Anwaltskanzlei" !

Grundsätzlich gibt es für Autoren und ähnlich kreative Menschen aber ein relativ sicheres rechtliches Verfahren: Man kann seine Geschichte zu einem Notar bringen und dort hinterlegen. Der nimmt dann den genauen Zeitpunkt der Hinterlegung auf. Damit lässt sich dann einigermaßen zweifelsfrei beweisen, dass man selbst der Autor des jeweiligen Werkes ist. Das ganze kostet natürlich ein wenig.

Für den geschilderten Fall sehe ich aber erhebliche Beweisprobleme.
Verklagen kann man natürlich immer und jeden- ob es Sinn macht, ist aber eine andere Frage.
Huhu ihr zwei....

wir denken, das solch ein Verfahren sich im Sande verlaufen würde. Da, wie du gesagt hast, man nicht das ganze Internet kontrollieren kann. Findest du heute nichts, steht es vllt morgen, übermorgen oder erst in ein / zwei Monaten drin.....

Um die Verletzung des Copyrights zu verhindern solltest du vllt. deine Geschichten nur Freunden, Verwanten zeigen um deren Meinung zu hören. (Wenn es überhaupt das ist, warum du sie veröffentlichst??)
Oder du gehst halt gleich zu einem entsprechenden Verlag und legst denen deine Geschichte hin.

Und ansonsten wie unser Vorredner schon gesagt hat, wird es seeeehr schwer und wahrscheinlich auch teuer werden.

LG
*********ender Mann
1.100 Beiträge
vergiss es
Hallo Rico,

den 1. Seitenbetreiber/Forumsbetreiber auf Schadenersatz verklagen hätte nur dann überhaupt eine Chance, wenn Du denn beweisen könntest, dass der Betreiber der Seite/des Forums selbst in Person den Text kopiert und woanders veröffentlicht hatte.

Dort wo Du den kopierten Text vorgefunden hattest, hättest Du beim Betreiber dieser Seite nachfragen können, ob die IP des Einstellers (noch) gespeichert ist. Somit wärst Du vielleicht an den Bösewicht gekommen.

Wie schon von den Vorschreibern angedeutet ..... wenn ich etwas in Buchform publizieren möchte, dann setze ich es vorher nicht ins Internet ..... will sagen, dass Du alle Stories, welche Du schon im Netz hattest, nicht mehr ausdrucken brauchst *zwinker*

lg
Manfred
*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Themenersteller 
Hm okay, dann ist ja alles klar, ich danke dafür das Ihr mir etwas Rat geben konntet, und na ja ich schreibe die Storrys aus Spaß und ja das Veröffentlichen mache ich um einige Gleichinteressierten daran teilhaben zu lassen.

Gruß der Rico
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Da ich das jetzt erst sehe:

man kann schon gegen soetwas (erfolgreich) vorgehen. Ist derjenige benannt, der das eingestellt hat (hier z.B. der Nutzername im Forum), kann man vom Seitenbetreiber Auskunft über die Nutzerdaten verlangen und dann gegen denjenigen vorgehen. Inzwischen kann diese Auskunft auch gerichtlich durchgesetzt werden, früher war das nur im Wege einer Strafanzeige möglich.

Gleichzeitig mit diesem Auskunftverlangen erhält der Seitenbetreiber Kenntnis vom Rechtsverstoß und wird nun auch zum "Störer", wenn er nicht unverzüglich etwas dagegen unternimmt (offline stellen oder so). Er ist aber schon Störer, wenn der Beitrag nicht erkennbar als ein solcher von einem Dritten auf einer Seite erscheint. Würde joy hier z.B. das im magazin ohne Hinweis auf den Autor oder Hochladenden veröffentlichen, hätte joy schon selbst sofort ein Problem.

Gegen den Störer hat man einen Unterlassungsanspruch. Dieser wird zunächst außergerichtlich (Abmahnung) und wenn das nicht hilft gerichtlich geltend gemacht. Auch kann man auf diesem Wege seine Rechte durchsetzen: Nutzungsentschädigung, Autorennennung,...

Soweit die Theorie. Der paraktische Einzelfall ist aber immer noch etwas anders. Und so sollte - wenn man wirklich sich wehren will - jemand konsultiert werden, der "Urheberrecht" im Angebot hat. Doch leider schreiben das viele Kollegen einfach mit dazu und ich kenne zu viele, die das dann aber nicht wirklich können. Als Gegneranwalt ist das dann zwar sehr angenehm für mich, aber ich weiss nicht, ob ich als Mandant letztendlich dort zufrieden wäre... ;o)
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