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Freiverkäufliche Medikamente "los werden"

*******ben Mann
3.280 Beiträge
Lebensrealität ist aber: freiverkäufliche Medikamente dürfen auch im Einzelhandel (ein Teil der Mittel braucht dazu einen entsprechenden Sachkundenachweis nach § 50 Arzneimittelgesetz (AMG), ein Teil geht sogar ohne diesen) oder im Internet verkauft werden.

Sachkundenachweise:
Die Sachkenntnisprüfung bei der IHK erfolgt schriftlich, teilweise am PC. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
Der Prüfungsbogen besteht aus 50 Single-Choice-Testfragen (je 1 Punkt) und 5 offenen Prüfungsfragen zu den Pflanzendrogen (Teedrogen, Arzneidrogen) aus der Drogenliste (Erkennen und Benennen der Droge, Hauptanwendungsgebiet und dazu passender Hauptinhaltsstoff, maximal je 3 Punkte pro Frage).
Insgesamt sind bei der Sachkundeprüfung 65 Punkte erreichbar (50 Punkte durch die Single-Choice-Testfragen, 15 Punkte durch die offenen Fragen zu den Teedrogen).
Sie müssen mindestens 33 Punkte erreichen, um die Prüfung der Sachkenntnis zu bestehen.
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********uelle:
Lebensrealität ist aber: freiverkäufliche Medikamente dürfen auch im Einzelhandel (ein Teil der Mittel braucht dazu einen entsprechenden Sachkundenachweis nach § 50 Arzneimittelgesetz (AMG), ein Teil geht sogar ohne diesen) oder im Internet verkauft werden.
Umgangssprachlich nennt man sie "freiverkäuflich", aber rechtlich sind diese Medikamente von der Apothekenpflicht befreit. Oder es sind keine Medikamente, sondern Nahrungsergänzung, Pflegeprodukte oder was auch immer.

Das "freiverkäuflich" suggeriert dann auch, dass sie frei verkauft werden dürften, ohne Sachkundenachweis und ähnliches. Bei Medikamenten, also im AMG, geht es aber nicht um den Verkauf, sondern die Abgabe, was auch Verschenken oder Versteigern oder was auch immer mit einschließt. Da ist es auch egal, ob gewerblich oder privat.

Im Prinzip machst du dich schon strafbar, wenn du als Nicht-Apotheker eine Ibu-600 deinem Nachbarn am Samtagabend gegen seine Zahnschmerzen gibst. Selbst bei einer Ibu-200 wäre das so, auch wenn man die "frei" in der Apotheke kaufen kann (die 600er nicht, die ist sogar rezeptpflichtig).
*******ueen Frau
17.870 Beiträge
Themenersteller 
*frieden*

Den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel hab ich sogar noch *lol*, sofern so ein Ding nicht verfällt *gruebel*

Frei verkäuflich war insofern nicht die richtige Vokabel. Es handelt sich um rezeptfreie, dennoch apothekenpflichtige Medikamente.

*******ben Mann
3.280 Beiträge
Zitat von *******ueen:
Den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel hab ich sogar noch *lol*, sofern so ein Ding nicht verfällt *gruebel*

ich habe mal spaßhalber Weise den Übungstest im Internet gemacht (ohne vorher dafür zu lernen oder vom Fach zu sein) und kam auf 41 Punkte ...
*******ueen Frau
17.870 Beiträge
Themenersteller 
Wir mussten damals noch ein Herbarium anlegen und zusätzlich zur schriftlichen noch eine mündliche Prüfung absolvieren. Das kann man nicht im Internet machen *gg*
*******ben Mann
3.280 Beiträge
Zitat von *******ueen:
Wir mussten damals noch ein Herbarium anlegen und zusätzlich zur schriftlichen noch eine mündliche Prüfung absolvieren.
das scheint heute nicht mehr notwendig zu sein.
Die reale Prüfung findet dann auch bei der IHK statt (da aber auch am PC)
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