Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Wohnzimmer Camping
4301 Mitglieder
zum Thema
Wer bietet günstiges Fotoshooting an?18
Wir sind ein Paar aus Mittelhessen und würden gerne ein paar…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Dachdecker will Dachfläche während Arbeit um 18% korrigieren

*****een Mann
3.428 Beiträge
Themenersteller 
Dachdecker will Dachfläche während Arbeit um 18% korrigieren
Hallo,
natürlich ein rein fiktiver Fall....

Nehmen wir an Hausbesitzer "H" vergibt einen Auftrag das Dach neu zu Dämmen und Decken zu lassen.
Er hat ein Angebot eines guten Dachdeckers "D" zu einem fairen Preis, nicht das günstigste der erhaltenen Angebote aber man hat nur gutes über die Arbeit gehört.

Im Angebot würde der Satz "Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß" stehen. Allerdings würde die Gesamtsumme durch den Satz pauschal X EUR ergäönzt und nach unten gesenkt werden.

Während der Arbeiten würde dem Dachdecker auffallen, dass er den Abstand der alten Sparren falsch gemessen hat und die Fenster nicht dazwischen passen würden. Die Sparren müssten ausgetauscht werden und laut Dachdecker auf Kosten des Hausbesitzers.

8 Tage nach Baubeginn würde dem Dachdecker auffallen, dass das Dach 18% größer wäre als im Angebot. Er würde ankündigen, dass dies in der Rechnung angepasst werden würde. Die Gesamtkosten würden nicht um 18% steigen sondern vermutlich in der Größenordnung von 8-11%.

Der Hausbesitzer wäre mit den beiden Kostenentwicklungen sehr unzufrieden, da er von einem Dachdeckermeister mit jahrzentelanger Berufserfahrung erwarten würde eine Dachfläche und einen Sparrenabstand richtig messen und berechnen zu können.
Er hätte auch vermutlich einen anderen Dachdecker beauftragt, diese Kosten im ersten Angebot schon richtig gewesen wären. Zudem hätte der Hausbesitzer zwischenzeitlich erfahren, dass bei dem Dachdecker die Kosten öfter mal während der Bauarbeiten steigen würden.

Der Hausbesitzer würde sich jetzt fragen, ob er dies zahlen müsse, zumal das eindeutige Fehler des Dachdecker wären, die er vorher problemlos hätte richtig machen können.
Er würde sich auch fragen, gilt der Passus im Angebot mit dem Aufmaß oder die danach hinzugefügte Absprache "pauschal x EUR" und gelte dieser Passus als vereinbarter Pauschalpreis sowohl was die Dachfläche angeht als auch um die falsch gemessenen Sparren beim Fenster.

Danke vorab für Eure Meinungen.
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
So weit ich mich erinnern kann (die Normen dazu können sich zwischenzeitlich geändert haben), ist ein Aufmaß zur Angebotsabgabe nicht bindend, wenn sich während der Arbeiten herausstellt, dass die realen Maße von denen im Angebot abweichen. Hier obliegt es auch dem Auftraggeber, dies bereits in der Ausschreibung richtig anzugeben und das Angebot entsprechend zu prüfen.

Zumindest wenn man mehrere Angebote einholt, sollte einem das auffallen, wenn die zugrundeliegenden Angebotsaufmaße deutlich differieren.

Anders sieht es beim Pauschalpreis aus.
Hier müssen schon gravierende, aber zwingend notwendige Gründe vorliegen, die eine Änderung des Preises aufgrund zusätzlicher Arbeiten und Material rechtfertigen. In diesem Fall z.B. einige morsche Sparren, die zusätzlich getauscht werden müssen. Andernfalls gilt der vereinbarte Pauschalpreis.

Da sich hier beide Angaben widersprechen, wäre das Hinzuziehen eine Fachanwalts ratsam.
*****cie Mann
66 Beiträge
also es müßten 10% vom Angebot als zulässig sein, vorallem wenn die angaben auf Unterlagen des Bauherrn berufen, kann genaues Aufmaß erheblich abweichen und das liegt nicht am Dachdecker.. Anders ist es wenn der Dachdecker vorher selber aufmaß genommen hat und erhebliche abweichungen sind auch bezüglich des Dachfensteeinbaus wenn er das selber aufgemessen hat kann dies nicht zu lasten des Auftraggebers gehen.
*****een Mann
3.428 Beiträge
Themenersteller 
Der Hausbesitzer hätte keinerlei Daten an den dachdecker gegeben, sondern der dachdecker hätte vor Ort alles als meister mit jahrzehntelanger Erfahrungvor angebotserstellung selbst gemessen. Monate später bei nochmaligen messen dann 18% mehr Fläche berechnet.. der Hausbesitzer hätte auch nachgemessen und inklusive ortgang und first auch eine größere Fläche festgestellt aber eher 16%. Der hausbeitzer hätte auch keinerlei Flächen vom Dach abgezogen um der norm gerecht zu werden
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Naja, 18 oder 16 Prozent mehr macht nun kaum einen Unterschied.

Wie gesagt - hier prallen zwei widersprüchliche Angaben aufeinander: "Preis nach Aufmaß" (und das genaue Aufmaß ergibt sich meist erst bei der Ausführung der Arbeiten) und "Pauschalpreis".

Beim "Preis nach Aufmaß" gibt es für verschiedene Arbeiten Einheitspreise - beim Dach wohl am ehesten nach m². Diese Einheitspreise müssen im Angebot für alle nach Aufmaß angebotenen Leistungen enthalten sein, z.B. 1 m² Dämmung = x Euro, 1 m² Unterspannbahn = y Euro und 1 m² Deckung incl. Latten und Steinen = z Euro. Abgerechnet wird dann nach dem konkreten Aufmaß, nach dem auch gearbeitet wurde.

Sicherlich sind Messfehler beim Angebot nicht schön, aber Angeboten wurden die Leistungen nach den Einheitspreisen, die Abrechnung erfolgt dann nach Aufmaß.
Wie oben schon erwähnt, sollten deutlich unterschiedliche Aufmaße bei der Einholung mehrerer Angebote (wer das nicht macht, ist selbst Schuld) oder auch im Vergleich zur eigenen Berechnung auffallen.

Bei der Ausführung nach Pauschalpreis ist ein fester Preis für alle Arbeiten vereinbart - das Risiko für einen eventuellen Mehrbedarf trägt der Leistende. Außer, es ergeben sich zusätzliche, bei Vertragsabschluss nicht erkennbare Zusatzleistungen - dann muss neu verhandelt werden. Das gilt aber bei Abrechnung nach Aufmaß genau so, weil ja diese Leistungen im Angebot in der Regel gar nicht ausgewiesen sind.

Wenn wie in diesem fiktiven Fall beides vereinbart wurde, muss unter Umständen ein Gericht klären, was gilt. Daher ist vorher anwaltlicher Rat sehr zu empfehlen, der dann auch einzelne Formulierungen im Vertrag (und ggf. auch den AGB oder ähnlichem) diesbezüglich mit einbeziehen kann.

Unter Umständen ist auch wichtig, ob eine der beiden sich widersprechenden Festlegungen handschriftlich ergänzt wurde - das wäre dann meiner Meinung nach als Änderung einer bereits vorgedruckten Klausel anzusehen, auch wenn die vorgedruckte Klausel nicht gestrichen wurde.
Aber ich bin kein Anwalt *zwinker*
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nachtrag:
Bei einem Angebot nach Einheistpreisen und Abrechnung nach Aufmaß muss der Auftragnehmer seine Abrechnung transparent und die Berechnung (auch das Aufmaß) nachvollziehbar darlegen.

Bei einer Abweichung von weniger als zwei Prozent zwischen dem Aufmaß in der Abrechnung und der Prüfung durch den Auftraggeber sollte sich ein Streit darüber nicht lohnen. Die Abweichung von der Angebotssumme ist in diesem Fall eh hinzunehmen (Siehe oben).

Entscheidend ist hier, welcher Preis im Auftrag als vereinbart gilt: ein Pauschalpreis oder eine Abrechnung nach Aufmaß. Auch die VOB unterscheidet hier (falls im Vertrag diese mit eingeschlossen wurden).
An dieser grundsätzlichen Regelung dürfte sich auch in den letzten 20 Jahren nichts geändert haben *zwinker*
*****cie Mann
66 Beiträge
Eine Abweichung von 18% hat meiner Meinung nachdem der Dachdecker selber Aufmaß genommen hat keinen Anspruch auf Bezahlung denn dann wäre das Angebot wissentlich mit zu wenig Masse erstellt worden. Wäre auch ein Armutszeugnis vom Dachdecker sich um so viel zu verechnen. Bis 10%prozent sind erlaubt. Hätte sonst einen Nachtrag machen müssen warum die Abweichung so hoch ist. Es steht zwar drin nach Aufmaß das würde aber schon am Anfang gemacht oder hat der alles nur geschätzt? Würde erstmal schauen ob alles nach den Verordnungen ausgeführt wurde. Luftdichtigkeit. Aufbau. Wärmeschutz. Usw....
*****een Mann
3.428 Beiträge
Themenersteller 
Vertrag würde nach VOB geschlossen sein.
Abrechnung nach Aufmaß wäre gedruckt und der Preis "Pauschal 31500" vom Dachdecker selber handschriftlich neben der Unterschrift des Hauseigentümers ergänzt.

Die 18% Erhöhung würden sich auf einige teure Positionen beziehen aber eben nicht auf alle. Daher würde es insgesamt unter 10% bleiben.

Der Hauseigentümer würde theoretisch nächste Woche bei einem Baurechtsanwalt vorbeigehen *zwinker* Die theoretische Antwort des Anwalts würde ich auch hier ergänzen, falls gewünscht
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
So, ich mache dann hier Mal zu.

Der Grund ist ja wohl nun sehr offensichtlich - und die "fiktive Antwort" eines "imaginären Anwalts" hier völlig irrelevant.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.