Das Recht an sich ändert sich durch die Pandemie (oder was auch immer das ist) nicht.
Zumindest für private Flüge sehe ich das so:
Sagt die Fluggesellschaft den Flug ab, kann man sich freuen. Definitiv kein Storno Entschädigung für den ausgefallenen Flug wird es aber auch kaum geben, da höhere Gewalt
Wenn man selbst erkrankt ist und stornieren muss, greift die eigene Versicherung (so man eine hat). Bei Quarantäne oder ähnlichem eher nicht, da ist es Verhandlungssache.
Ähnlich dürfte das ohne Krankheit oder Quarantäne aussehen. Die meisten Fluggesellschaften bieten aber von sich aus Umbuchungsoptionen an - eben weil sie auch nicht an einem Rechtsstreit interessiert sind, dessen Ausgang ungewiss ist. Einen Rechtsanspruch hat man aber nicht, wenn der nicht im Beförderungsvertrag eingeräumt wurde.
Bei Pauschalreisen sieht die Rechtslage etwas günstiger für den Kunden aus, zumal hier ohnehin wohl fast in jedem Fall die Reiseveranstalter schon die Reißleine gezogen haben.
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