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Gesetz zur Sterbehilfe endlich geändert

******100 Frau
2.103 Beiträge
Themenersteller 
Gesetz zur Sterbehilfe endlich geändert
Der BGH hat heute ein neues Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet.
Diese Änderung war meiner Meinung nach dringend notwendig , da ich selber im medizinischen Bereich arbeite.

Informationen dazu hier:

https://www-bz--berlin-de.cd … &amp_tf=Von%20%251%24s&ampsh
***xy Frau
4.597 Beiträge
Seit wann verabschiedet bei uns ein Gericht ein Gesetz? *schock*
****65 Paar
12.217 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ***xy:
Seit wann verabschiedet bei uns ein Gericht ein Gesetz? *schock*

Sie hat das Urteil mit Gesetz verwechselt, kann als Laie passieren *ja*
*******ben Mann
3.280 Beiträge
und was heist das nun konkret?
muss der Gesetzgeber hier nachbessern (wenn ja wie schnell) oder hat das BGH den 217 für ungültig erklärt?
******kel Frau
3.578 Beiträge
217 ist für nicht Rechtens erklärt worden
******100 Frau
2.103 Beiträge
Themenersteller 
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich finde es wichtig, dass nun möglichst schnell für die Ärzte eine Rechtssicherheit (auch in Bezug auf ihre Berufsethos) zu schaffen, wenn sie einem Menschen beim selbstbestimmten Sterben helfen wollen.

Ich denke da an eine ähnliche Lösung wie beim Schwangerschaftsabbruch - also eine Pflichtberatung (die in bestimmten, medizinisch begründete Fällen vielleicht auch unterbleiben kann) oder ähnliches durch einen oder mehrere Mediziner und/oder Psychologen.

Andernfalls wird sich sehr schnell ein Markt an der Ärzteschaft vorbei entwickeln, der die Sterbehilfe rein kommerziell anbietet und so auf Kosten der (oft auch schwerstkranken) Sterbewilligen ihren Gewinn erzielen wollen. Und das war ja hauptsächlich der Punkt, der mit §217 StGB unterbunden werden sollte.

Hat die gewerbsmäßige Sterbehilfe aber erst einmal auch in Deutschland etabliert, wird es schwer, diese wieder vom Markt zu verdrängen.
Das Urteil ist meiner Meinung nach wichtig und richtig mit weitreichenderen Folgen als gedacht.

In der Palliativ-Begleitung schwerstkranker Patienten höre ich von diesen immer wieder:
"Warum kann ich nicht einfach sterben? Warum muss ich so leiden?"

Aber wenn der Wunsch, bald zu sterben, deutlich ausgesprochen ist, würde vielleicht mancher Arzt durch die neue Rechtssprechung die Medikation zur Symptomlinderung höher ansetzen, auch wenn sich dies lebensverkürzend auswirkt.

Bisher wäre das nur mutig gewesen, jetzt hätte es eine Rechtsgrundlage, wenn zuvor der Sterbewunsch dokumentiert ist, die den Arzt und sein Handeln vor Klagen schützt, ohne dass er damit direkte Sterbehilfe geleistet hätte.

Oder interpretiere ich das Urteil falsch?
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nach diesem Urteil ist §217 völlig außer Kraft gesetzt.

Die Medikation konnte der Arzt in der Palliativ-Medizin auch vorher schon erhöhen, selbst wenn er damit das Leben selbst verkürzt. Es geht in der Pallitativ-Pflege ja vor allem darum, das Leiden zu lindern.

Schwierig wäre es unter Wirkung des §217 eher gewesen, wenn der Arzt unter Kenntnis einer Selbsttötungsabsicht des Patienten die Medikation lebensverkürzend erhöht hätte. Denn letztlich übt der Arzt dabei auch ein "Gewerbe" aus bzw. handelt im Interesse eines solchen (Krankenhaus, Hospiz, ...).

Jetzt darf er es auch und insbesondere dann, wenn der Patient den Wunsch, möglichst schnell zu sterben, ausdrücklich äußert.

Und nach Lesart des Urteils offenbar sogar dann, wenn der Sterbewillige gar kein Patient ist. Deshalb muss eine entsprechende neue Gesetzesnorm her, die das sauber von Tötung auf Verlangen und ähnlichem abgrenzt und zum Beispiel auch nur Ärzten und diesen auch nur mit bestimmten Methoden/Mitteln erlaubt.
*******ben Mann
3.280 Beiträge
Zitat von *****s42:
und zum Beispiel auch nur Ärzten und diesen auch nur mit bestimmten Methoden/Mitteln erlaubt.
warum?
Damit schränkt dies doch wieder das freie Selbstbestimmungsrecht des Menschen ein. Er sollte meiner Meinung nach auch das Recht haben, ein entsprechendes Medikament für sich frei besorgen können, oder einen Bootsverleiher bitten ihn samt Taucherausrüstung raus aufs Meer/See zu fahren ... oder wie auch immer er sterben möchte.
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********uelle:
Damit schränkt dies doch wieder das freie Selbstbestimmungsrecht des Menschen ein. Er sollte meiner Meinung nach auch das Recht haben, ein entsprechendes Medikament für sich frei besorgen können, oder einen Bootsverleiher bitten ihn samt Taucherausrüstung raus aufs Meer/See zu fahren ... oder wie auch immer er sterben möchte.
Das kann ich doch heute schon tun.

Ich kann mich mit selbst gekauften Schlaftabletten in Jenseits schießen, ich kann mir Insulin besorgen und mit damit den goldenen Schuss geben.
Und eine Tauchausrüstung kann ich in jedem entsprechenden Laden ohne Nachweis eine Befähigung kaufen und mich dann selbst versenken.

Tipp: Ein wirklich tiefes Gewässer suchen - 60 Meter und mehr. Da setzt dann definitiv irgendwann der Tiefenrausch ein und ab dann bekommt man den Rest eh nicht mehr richtig mit - einfach nur immer weiter ins Dunkel hinab ... (Psssst - das ist meine Option, wenn mal nix anderes mehr geht)
****ot2 Mann
10.182 Beiträge
Zitat von *****s42:

Andernfalls wird sich sehr schnell ein Markt an der Ärzteschaft vorbei entwickeln, der die Sterbehilfe rein kommerziell anbietet und so auf Kosten der (oft auch schwerstkranken) Sterbewilligen ihren Gewinn erzielen wollen. Und das war ja hauptsächlich der Punkt, der mit §217 StGB unterbunden werden sollte.
Hat die gewerbsmäßige Sterbehilfe aber erst einmal auch in Deutschland etabliert, wird es schwer, diese wieder vom Markt zu verdrängen.

Dort sehe ich auch das Problem. Teilweise sollen, sofern nicht eine jahrelange Mitgliedschaft bestand, für den schnellen Tod mit Pentobarbital-Drink 7000 Euro verlangt und bezahlt worden sein.
*********dev75 Mann
165 Beiträge
Ich denke grundsätzlich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts richtig, wobei ich auch die gesetzgeberische Intention hinter dem bisherigen § 217 nachvollziehen kann. Aus meiner Sicht darf es dennoch nicht dazu führen das wirtschaftliche Interessen überhand nehmen und sich in gewisser Weise eine Industrie bildet. Der obige Vorschlag mit den zwingenden Beratungsgesprächen geht aus meiner Sicht in die richtige Richtung.
*********asmus Mann
2.157 Beiträge
Das ist leider immer noch zu wenig...denn kein Lebewesen kann was dafür das es geboren wurde...

Deshalb muss das Sterben selbstbestimmend ohne Zusatzkosten ermöglicht werden...unabhängig von Krankheiten sondern auch aus irgendwelchen Selbsterkenntnissen...

Kein Lebewesen hat das Recht ein Lebewesen gegen seinem Willen am Leben zu erhalten...
Folterungen sind die schwersten unnatürlichen Verhaltensweisen, welche leider auch nur der Mensch besitzt...
****ot2 Mann
10.182 Beiträge
Man muß natürlich bedenken, dass viele Selbstmordabsichten und Versuche aufgrund einer Depression erfolgen, die in den allermeisten Fällen vorübergehender Natur ist.
Sehr viele Menschen, die in der Phase der Depression einen Selbstmordversuch unternommen haben, - sind im Nachhinein glücklich, dass er mißlungen ist.
Z.B. äußern fast alle Menschen mit Querschnittlähmung durch Unfall im ersten Jahr Suizidgedanken und wollen nicht mehr weiterleben. Die allermeisten Menschen überwinden nach 1-2 Jahren diese Phase und habe ein zwar eingeschränktes, aber durchaus lebenswertes Leben.
******100 Frau
2.103 Beiträge
Themenersteller 
Genau aus diesem Grund gibt es Wartezeiten , Beratungsgespräche , Diagnosen usw. In vielen Ländern wird es schon seid Jahren praktiziert. Diese Länder haben seid Jahren schon Erfahrungen gesammelt .
Ich selbst habe schon dutzende Menschen bis zu ihrer letzten Minute begleitet . Keiner von uns kann sich vorstellen , was es heißt, langsam und qualvoll zu sterben. Es tut sehr weh diese Menschen zu sehen und nicht helfen zu dürfen. Auch die Angehörigen leiden unendlich und werden diese Bilder ihr Leben lang nicht mehr los .
Auch ich kenne Menschen die in andere Länder mit ihren Angehörigen gereist sind, um dort würdevoll sterben zu können. Denn alle Probleme , die wir täglich haben , sind unvergleichbar mit den Sorgen und Ängsten dieser Menschen .
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