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Wenn zuhause nichts läuft, wie verhaltet ihr Euch?434
Jetzt muss ich mal in die Runde fragen: Wie würdet ihr Euch verhalten…
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Minsstunden

*********tion Frau
4.765 Beiträge
Themenersteller 
Minsstunden
Nehmen wir den fiktiven Fall an, dass Arbeitnehmer A von Arbeitgeber B mitgeteilt bekommt, dass ein geplantes Projekt unerwartet erst 2 Wochen später beginnt und A bis dahin zuhause bleiben und Minusstunden ansammeln soll. A hat einen Teilzeitvertrag über genau definierte Arbeitstage und keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag. B teilt A per Mail mit, dass die Anordnung auf Minusstunden von der Geschäftsleitung erfolgt und der Ausgleich in der Form erfolgen soll, dass A für die Anzahl der Minustage ab Beginn des Projektes an den arbeitsfreien Tagen den Ausgleich erbringen soll.

Ist A verpflichtet, den Arbeitgeber auf den Annahmeverzug hinzuweisen oder darf er ohne weitere Information an dem arbeitsvertraglich freien Arbeitstag fernbleiben?
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Um hier eine objektive Beurteilung zu stellen, müsste erst eine Einsicht in den Arbeitsvertrag stattfinden.
*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
... und dann wird es Rechtsberatung, die hier nicht gegeben werden kann und darf.

Generell ist es so, dass bei Teilzeit und wenn bestimmte Arbeitstage im Vertrag festgelegt sind, diese als verbindlich gelten. Nicht wenige Arbeitnehmer arbeiten so konfliktfrei in mehreren Teilzeit-Verhältnissen.

Wenn kein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde, gibt es auch keine Minusstunden. Der Arbeitgeber ist hier im Annahmeverzug (wie richtig festgestellt) und muss diese vertraglich vereinbarten Zeiten auch dann vergüten, wenn er keine Arbeitsleistung abfordert.

Aber "generell" ist nicht immer "speziell" - deshalb wäre es hier sinnvoll, einen Arbeitsrechtler zu kontaktieren.

Oder man kann sich so mit dem Arbeitgeber einigen - halte ich fast immer für die beste Lösung (wenn sie denn möglich ist). *ja*
********hris Mann
912 Beiträge
Also, wenn feste Arbeitszeiten vereinbart sind, bzw eine wöchentliche Arbeitszeit, dann muss der Arbeitgeber in den sauren Apfel beißen und trotz fehlender Arbeitsleistung die Vergütung im vollen Umfang erbringen.

Viele Arbeitgeber versuchen auch, Ihren in Zwangspause geschickten Mitarbeiter diesen dafür Urlaubstage anzurechnen. Dieses Praxis wird vom Gesetz aber verneint, da Urlaub der Erholung dienen soll.

Wichtig ist, dass sich der Mitarbeiter in "rufbereitschaft" befindet. Heisst, dass der Chef durch aus abends anrufen kann und den Mitarbeiter am Nächsten Tag ins Büro kommen lässt, dabei musste der Mitarbeiter es sich auch durch aus gefallen lassen, dass er minderwertige Tätigkeiten ausführt, welche in sein Berufsbild passen.
Heißt, einem kfm. Projektmitarbeiter ist es durch aus zuzumuten Dateneingabe zumachen, oder Schriftverkehr zu erledigen. Kaffekochen, putzen oder den Chef fahren fällt da aber nicht an.

Das beste ist immer, sich mit dem "wie geht man mit dieser besonderen Situationen um" Chef zusammen zusetzen um das beste für beide Parteien zu vereinbaren.

Bei verordneten "Minus-Stunden" ist immer zu betrachten, lassen sich diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aufarbeiten, auch unter Berücksichtigung der privaten Verhältnisse des Mitarbeiters.
Heisst einen Mitarbeiter aufzuerlegen, statt der bisherigen 4Stunden am Tag 8 Stunden zu arbeiten, obgleich bekannt ist, dass der Mitarbeiter nur maximal 6Stunden arbeiten könnte, da sonst die kinderbetreuung nicht mehr klappt, wird spätestens vor dem Arbeitsgericht schlechte Karten haben
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