Also, wenn feste Arbeitszeiten vereinbart sind, bzw eine wöchentliche Arbeitszeit, dann muss der Arbeitgeber in den sauren Apfel beißen und trotz fehlender Arbeitsleistung die Vergütung im vollen Umfang erbringen.
Viele Arbeitgeber versuchen auch, Ihren in Zwangspause geschickten Mitarbeiter diesen dafür Urlaubstage anzurechnen. Dieses Praxis wird vom Gesetz aber verneint, da Urlaub der Erholung dienen soll.
Wichtig ist, dass sich der Mitarbeiter in "rufbereitschaft" befindet. Heisst, dass der Chef durch aus abends anrufen kann und den Mitarbeiter am Nächsten Tag ins Büro kommen lässt, dabei musste der Mitarbeiter es sich auch durch aus gefallen lassen, dass er minderwertige Tätigkeiten ausführt, welche in sein Berufsbild passen.
Heißt, einem kfm. Projektmitarbeiter ist es durch aus zuzumuten Dateneingabe zumachen, oder Schriftverkehr zu erledigen. Kaffekochen, putzen oder den Chef fahren fällt da aber nicht an.
Das beste ist immer, sich mit dem "wie geht man mit dieser besonderen Situationen um" Chef zusammen zusetzen um das beste für beide Parteien zu vereinbaren.
Bei verordneten "Minus-Stunden" ist immer zu betrachten, lassen sich diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aufarbeiten, auch unter Berücksichtigung der privaten Verhältnisse des Mitarbeiters.
Heisst einen Mitarbeiter aufzuerlegen, statt der bisherigen 4Stunden am Tag 8 Stunden zu arbeiten, obgleich bekannt ist, dass der Mitarbeiter nur maximal 6Stunden arbeiten könnte, da sonst die kinderbetreuung nicht mehr klappt, wird spätestens vor dem Arbeitsgericht schlechte Karten haben