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Ärger mit der Gebäudeversicherung...

Ärger mit der Gebäudeversicherung...
Wir suchen Rat, weil sich Ärger mit der Gebäudeversicherung anbahnt.

Hier mal das Szenario:

Wir bewohnen (Eigentum) ein Einfamilienhaus, das vor 40 Jahren gebaut wurde.

Vor einigen Wochen ereignete sich ein böser Schaden:

Durch Starkregen bildete sich eine geschlossene Wasserfläche auf dem Balkon, obwohl die Abläufe frei waren. Es war einfach zu viel Wasser.

Über die gesamte Balkonbreite erstreckt sich ein Fensterelement. Das Fensterelement ist nicht mehr original, es wurde bereits vor ca. 15-20 Jahren gegen ein Neues ausgetauscht.

Der Anschluss Fliesenfußboden/Blendrahmen des Fensterelements war offenbar nicht dicht. Das Wasser drang ins Wohnzimmer ein. Der dort noch original vorhandene Fischgrätenparkett auf Polsterhölzern (also kein Fertigparkett) wurde vom Wasser unterwandert. In der Folge schüsselten die einzelnen Parkettlatten auf - der Boden ist nicht reparabel und muss erneuert werden.

Wir haben den Schaden unserer Gebäudeversicherung gemeldet. Es kam ein Gutachter der Versicherung und hat erklärt, dass der Schaden abgelehnt werde, weil der Anschluss Fenster/Boden nicht dicht gewesen sei. :-O

Ehrlich gesagt, dazu fällt uns nichts mehr ein. Das Fensterlement wurde dazumal von einer Fachfirma eingebaut. Dass der Anschluss nicht dicht ist, kann man natürlich nicht sehen. Demzufolge ist es nie aufgefallen.

Ist die Ablehnung der Versicherung korrekt, oder wollen die nur billig davonkommen und versuchen es halt mal?

Kann dazu jemand etwas sagen?

Gruß,

die Streuner
@Streuner
Euer Problem liegt offenbar darin, daß ein erheblicher Gebäudemangel Ursache des Schadens ist. Ihr solltet euch in jedem Fall schnellstens von einem Fachanwalt beraten lassen.

Aus Eurer Darstellung heraus hat die Versicherung gute Argumente für eine Ablehnung, da es sich nur mittelbar um einen Wasserschaden handelt. Die Ursache ist ein erheblicher Baumangel und der ist im Regelfall nicht versichert.

Lg
sundown(er) *opa*
Euer Problem liegt offenbar darin, daß ein erheblicher Gebäudemangel Ursache des Schadens ist.

Das ist definitiv so. Bisher ist es halt nicht aufgefallen.

Die Ursache ist ein erheblicher Baumangel und der ist im Regelfall nicht versichert.

Aha, das habe ich befürchtet.

Tja, dann werden wir wieder mal auf dem Schaden sitzenbleiben. Denn das neue Fensterelement wurde vor unserer Zeit in dem Haus eingebaut. Ich weiß zwar, welche Firma das war (und die gibt es auch noch), aber ich habe die Rechnung nicht.

Trotzdem danke für die Info. *zwinker*
****iko Mann
11.369 Beiträge
das mit der rechnung dürfte ein Problem sein, die Montagefirma ist nicht verpflichtet Rechnungen mehr als 10 Jahre aufzubewahren. Wenn das Element vor ca 15-20 Jahre eingebaut wurde wird auch die ein Problem denn ihr könnt nicht beweisen das es eine faachfirma eingebaut hat...an eurer Stelle würde ich auf jeden Fall einen Fachanwalt zu Rate ziehen...der weiß mehr *ggg*
@Streuner
Nur nicht so schnell aufgeben.*genau*

Ihr müsst einfach nur überzeugend darlegen, daß die Ursache für die Undichtigkeit im Sturm lag, der dann zu dem Wasserschaden geführt hat. Hierzu braucht ihr neben einem guten Fachanwalt (erst einmal nur eine preisgünstige Beratung) auch einen eigenen Sachverständigen (ein Fachanwalt kennt seine Partner und kann bei Aussicht auf Erfolg ganz bestimmt jemanden nennen).

Die Firma, welche das Fensterelement eingebaut hat, ist nicht mehr regresspflichtig, da Baumängel im Regelfall nach 5 Jahren verjähren. *nein*

Lg
sundown(er) *opa*
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