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wann ist eine unterschrift rechtskräftig??

wann ist eine unterschrift rechtskräftig??
Hallo zusammen
ich habe eine geschichte gehört, die kann ich nicht glauben...
Es ging da um einen Mietvertrag , ganz normal , nix ungewöhnliches.
und um einen Namen, in Druckbuchstaben ohne adresse, lediglich mit Tel.nr.
Name und tel. nummer reichen aus um den Mann um viele tausend euro schadenersatz und mietaussenstände zu erleichtern, die die Mieterin verursacht hat.
Es handelte sich um ein 19 jähriges mädel(hauptmieterin und einzige nutzerin der wohnung)
und den Onkel, der den namen und die telnr. hinterliess """falls mal was ist"" so der vermieter.
nun die mietparteien gingen mit aufhebungsvertrag und so aus einander und jetzt kommt der hammer, nach monaten wurde der Onkel wegen einem Mietvertrag, den er nie gemachthat, auch nicht als Bürge oder so vom gericht zur zahlung von mehreren tausend euro verurteilt!!!!!!!!

was sind das für mafiamethoden?
kann man jetzt nichtmal seinen namen und die tel. nummer aufschreiben ohne das das missbraucht werden kann??
Jeder Päckchenkurier dem ich meinen namen hinschreibe kann theoretisch den namenszug missbrauchen??

Kann sich der onkel gegen solch ein "in meinen augen"fehlurteil wehren??
was ist mit dem verursacherprinzip?
ich verstehe die welt nicht mehr.

lg Lothar
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Lieber Lothar,

Dein Beitrag ist sehr schwer zu lesen. Nach mehrfachen Lesen habe ich ansatzweise einige Vermutungen, aber Du schilderst alles sehr nebulös. Man merkt vordergründig Deine Betroffenheit und Verärgerung, nur kann ich zumindest nichts konkret anfangen. So ist eine Beurteilung, ob ein "Fehlurteil" ergangen ist, sehr schwierig. Es kommt immer auf so viele Faktoren an.

Also bitte schilder das ganze - ruhig ausführlicher - sachlich und konkret. Dann besteht hier auch die Möglichkeit, das Thema zu diskutieren.

Prinzipiell ist aber bei rechtlichen Problemen eine anwaltliche Beratung zu empfehlen. Solltest Du noch nicht anwaltlich vertreten sein, geh zum örtlichen Mieterbund oder Anwaltverein. Dort vermittelt man sicher gern weiter. Wenn Du aber bereits anwaltlich vertreten bist, dann befrage Deinen Anwalt bzw. Deine Anwältin zu dem Sachverhalt. Die/der kennt dann auch diese kleinen aber juristisch schwerwiegenden Details und deren Auswirkungen.

AitschPi
*****itt Frau
1.396 Beiträge
Ich versteh´s auch nicht
Wer hat was wie genau und vor allem wohin geschrieben? In welchem Kontext?
Und wurde dann aus welchen Gründen zu was konkret verurteilt?

Ich denke, du hast da irgendwas missverstanden.

Am besten, du nennst uns mal das Urteil, dann kann man das nachlesen und evtl. erklären.
@ all
ok ich versuchs mal zu verfeinern,
also der "onkel Lothi" hat seine Nichte (19Jahre) zu einer Wohnung gefahren zwecks Mietvertragsabschluss. dann ist er hinter seiner Tochter durch den Garten geflitzt bis die Mietparteien sich einig waren.Er muss ja nicht dabeisein wenn die Nichte ihren Mietvertrag und die Schlüssel holt, war ja alles klar.
Als die zwei fahren wollen, lenkt der Vermieter das gespräch in die Richtung, ja die Nichte ist ja ganz alleine, die Mutter lebt 300km weit weg, wenn jetzt mal was ist, wen von der Familie könnte er erreichen??
Tja und da hats "onkel lothi" wohl den Fehler gemacht und den Nachname in druckschrift und die tel nummer unter den adressenblock der Nichte geschrieben.
Die nichte flog aus der wohnung wegen ungebührlichem verhalten, hat ca.1000euro mietschulden hinterlassen und der vermieter lässt sich gleih noch die fussböden die schon über 10 jahre alt sind sanieren, alles in allem wurde dann einem vergleich zugestimmt 2500 euros für den vermieter, zuzüglich ca2000Euros anwalts und gerichtskosten die allerdings 70/30 geteilt werden sollen.
Die richterin am AG in Fulda ist der meinung, wer auf einem vertrag was hinschreibt, kann als gesammtschuldner haftbar gemacht werden. und wenns 3 x gewesen wären, die "onkel Lothi" dort hingemalt hätte.
und der vermieter wäre nicht verpflichtet sich an den verursacher zu halten.
Komische Sache das. Es gab Mietverträge, einen Aufhebungsvertrag des Mietverhältnisses Schlüsselübergaben und und und, alles ohne "onkel Lothi" aber zum verklagen hats gereicht?
Und angeblich kann er nichts dagegen tun, so sein Anwalt(seine rechnung ist schon da, etwas über 1000 euro)
ich verstehs nicht.Onkel Lothi war mit allen papieren bei der Polizei und die prüfung durch den beamten ergab: ja der vermieter hat dich offensichtlich abgezogen, wahrscheinlich schon mit böser absicht bei vertragsabschluss, aber es fehlt der beweis
Der onkel Lothi kommt nicht an ihn ran.....


lg L.
@pure_vernom
Tja und da hats "onkel lothi" wohl den Fehler gemacht und den Nachname in druckschrift und die tel nummer unter den adressenblock der Nichte geschrieben.

1. In Deutschland müssen Verträge nicht in schriftform verfasst werden (Ausnahme sind z.B. Grundstücksverträge, hier ist die schriftform unabdingbare Voraussetzung).

2. Ich schliesse mündlich einen Vertrag ab wenn ich dem anderen Vertragspartner mitteile: "Wenn irgend etwas ist, wenden Sie sich an mich!" und ihm zur Bekräftigung dann noch Name und Telefonnummer aufschreibe.

3. Wenn ich nicht für "alles" verantwortlich sein will, muss ich ausdrücklich klar machen, wofür ich einstehe und alles andere muss ich ausschliessen.

Nach den mir bekannten Fakten des vorliegenden Falles gehe ich davon aus, daß der Onkel in der Beweispflicht ist und diese nicht erfüllen konnte.

Im deutschen Recht gilt nach wie vor: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Lg
sundown(er) *opa*
*****itt Frau
1.396 Beiträge
ja die Nichte ist ja ganz alleine, die Mutter lebt 300km weit weg, wenn jetzt mal was ist, wen von der Familie könnte er erreichen??
Also das finde ich schon mal komisch: Die Nichte ist volljährig, kann den Mietvertrag alleine unterschreiben und wenn mit der Wohnung was ist, muss sie auch selbst dafür einstehen.
Wenn mit ihr persönlich was ist, was geht das den Vermieter an?

Vielleicht kann man hier schon eine gewisse Hinterhältigkeit, sprich Täuschungsabsicht sehen (müsste man den Sachverhalt und Ablauf noch detaillierter kennen).


und den Nachname in druckschrift und die tel nummer unter den adressenblock der Nichte geschrieben
Vermutlich hat er wohl seinen Namen dort eingetragen, wo eben der Name des bzw. der Mieter der Wohnung angegeben werden. Dann hat er sich als Mitmieter eingetragen. Und dann haftet er auch entsprechend, ob er tatsächlich dort wohnt oder nicht.

Aber das ist dann wirklich auch selten dämlich, seinen Namen ausgerechnet dort hinzuschreiben. Wenn ich jemandem nur meinen Namen und Telefonnummer mitteilen will, damit er sich melden kann „wenn mal was ist“, trage ich mich doch nicht im Feld ein, wo groß „Angaben zum Mieter“ steht.
Also entweder der Onkel hat schlecht gelesen und damit einfach selber Schuld, oder der Vermieter hat ihn trickreich dazu bequatscht (danach klingt es ja), was aber wohl eine Beweisfrage wäre. Vielleicht sollte man das strafrechtlich noch mal prüfen lassen, klingt zumindest ansatzweise nach Betrug und immerhin stehen zwei Aussagen gegen eine.

Vage Mutmaßungen, also wie gesagt, am besten einen Verweis zum Urteil, um nachzulesen.


Noch was anderes: Dass die Mietschulden entstanden sind, steht anscheinend außer Frage. Also wäre es wohl angebracht, die Nichte und der Onkel einigen sich untereinander, denn bezahlt werden muss die Mietschuld ja so oder so. Wenn ich mal davon ausgehe, dass die beiden immer noch ein ordentliches Verhältnis haben und ihnen klar ist, dass eine Haftung des Onkels nicht gewollt war, zahle ich als Nichte dem Onkel halt die Miete, die er inzwischen für mich "ausgelegt" hat zurück und gut ist.
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Anmerkungen
Es gab einen Vergleich? Also waren sich die Parteien einig! Dann kann man auch später ncihts machen. ich kenne das selber aus einem Verfahren, wo eine Mandantin sauer einen Vergleich angenommen hat und jetzt noch den Rechtsstaat beklagt. Aber SIE WOLLTE den vergleich. Sie hätte auch weitermachen können und dann eventuell (wahrscheinlich) in der ersten Instanz verloren und hätte weiter gemusst. Ein Vergleich ist schon ein Weg, endlich irgendwo ein Ende zu finden. Für beide Seiten.

Und: Nicht alle Amtsrichter urteilen richtig, auch nicht alle am Landgericht und Oberlandesgericht - denn sonst bräcuchte man ja nicht jeweils das Landgericht, OLG, und den BGH...

Wenn man dann noch etwas auf Verträge schreibt, dann bitte entweder in die vorgesehen Felder (bei Formularverträgen) oder man formuliert, genau, was man meint. Schreibt man "Nicht Xy, Kontakt: Onkel Ab", ist es klar, das es nur um den Kontakt geht. Schreibt/sagt man "Wenn mal was ist", dann kann das auch leicht "Es ist, was. die Bude ist im Eimer, die Mieterin über alle Berge. Dein Geld wird gebraucht" bedeuten. Also IMMER schön vorsichtig. Der Vermieter war sicher nicht so doof. Und Mietbürgen sind inzwischen nicht unüblich, ähnlich Vorvermeiterauskünfte oder Schufa-Klausel.

Wenn man die Vermutung hat, der Anwalt berät einen nicht korrekt, dann sollte man ihn darauf ansprechen. Sachlich, begründet, neugierig - ich würde auf sowas eingehen. Im Zweifel kann man sich einen anderen suchen - nciht jeder kommt ja auch mit dem Arzt um der Ecke zurecht oder fährt gern jede Automarke. Nur so mal als Gedankensplitter... ;o)
Wer einen ...
... Vergleich schließt, sollte nicht zurückschauen.
Und es trifft zu. Die Instanzen gibt es nicht zu Unrecht. Selbst Bundesgerichte können bei aller Sorgfalt, beispielsweise durch das Übersehen europäischer Bestimmungen noch Fehler verursachen ... aber dies ist menschlich. Und oftmals scheitern aus subjektiver Sicht klare Rechtslagen schlicht und ergreifend objektiv an der Beweislast.
*****_be Mann
170 Beiträge
Wenn ich das richtig verstanden habe hat er seinen Namen unter den Vertrag geschrieben. Da denke ich schon, daß der Vermieter von einer Unterschrift ausgehen kann.

Evtl. hätte die Sache wegen Irrtum od. Täuschung angefochten werden können?

Wer hat denn den Vergleich geschlossen?
Hat da ...
... nicht eine Person einen Rechtsschein gesetzt, einen Willen zu erklären. Juristen scheinen hier mit Begriffen, wie Handlungswille, Erklärungswille und Geschäftswille zu gonglieren und greifen zu Bespielen, wie "die Hand heben" beim Taxi (Vertragsschluss?) oder das Winken während eine Versteigerung und Zugschlag (wirksam?). Ach, was für verzwickte Beweislagen es doch gibt, die helfenden Menschen wie AitschPi sicherlich manchmal dazu bringen, sich die Haare zu raufen.
*****_be Mann
170 Beiträge
Das sind dann die netten Dinger, wenn man bei einer Versteigerung mit dem Winken nur jemand zeigen will: "Hallo hier sitze ich."

Da fehlt es dann an dem Willen die Erklärung für das bieten abzugeben.
Wenn man, nachdem man auf seine Handlungsweise und Folgen aufmerksam geworden ist, nicht umgehend erklärt, daß man seinen Willen in der Form nicht abgeben wollte, hat man trotzdem mitgesteigert.
Wenn ich mich richtig erinnere heißt das Handlungsirrtum?
Die "Trierer Weinversteigerung"...
...wohl auch so ein Klassiker und den wunderbaren praktischen Fällen der Jurisprudenz wie sie täglich zu hunderttausenden vorkommen *zwinker*
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