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Kündigung/Räumungsklage

**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Themenersteller 
Kündigung/Räumungsklage
Hallo,

mal ganz fiktiv folgender Fall:

Familie M (FM) schliesst 2007 mit dem Vermieter (VM) ein unbefristeten Mietvertgrag über eine Wohnung ab. Diese Wohnung befindet sich in einem denkmalgeschützem Haus welches als Hotel genutzt wird. Gegenüber ist nochmals eine Wohnung.

VM verkauft die Immobilie 2013. Zu diesem Zeitpunkt sind beide Wohnungen vermietet.

Mieter der anderen Wohnung kündigen und ziehen 2014 aus. FM bleibt, trotz gravierender Mängel, wohnen.

Der neue VM kündigt wegen angeblicher Sanierungsarbeiten mit 3-Monatsfrist. Familie M legt widerspricht der Kündigung. Es kommt zur Räumungsklage. Die Begründung für die Klage ist u.a

• Gebäude/Hotel wurde als Hotel gekauft und die beiden Wohnungen sollen als Appartments in den Hotelbetrieb integriert werden (wirtschaftliche Verwertung).

• Sanierungsarbeiten gehen nur wenn niemand das Gebäude benutzt da die Leitungen komplett getauscht werden müssen.


Wie stehen da die Chancen, dass der neue VM die Klage gewinnt / verliert und wie würde dies Begründet werden?

Neuer VM ist zum Zeitpunkt der Kündigung nicht als Eigentümer eingetragen - es besteht lediglich eine Auflassungseintragung und im Notarvertrag werden alle Rechte und Pflichten vom alten auf den neuen VM übertragen.
Eine fiktive Begründung
kann hier nicht formuliert werden...
Aber warum sucht sich der Mieter keine neue Wohnung? WAS hat er von dem jahrelangen Stress? Es kann stimmen, dass alle Leitungen saniert werden müssen. Ist nicht ungewöhnlich bei Altbauten , wegen z.B Legionellen.
*******elt Frau
1.156 Beiträge
Mieterverein
Ich würde empfehlen, den Mieterverein aufzusuchen, dort gibt es kostenlose Rechtsberatung *zwinker*
*********ichy Paar
9.593 Beiträge
Den Rat, eine Rechtsberatung wie den Mieterverein oder einen Fach-Anwalt für Mietrecht aufzusuchen, hätte ich auch als erstes gegeben.

Grundsätzlich ist eine Kündigung auf Grund einer wirtschaftlichen Nutzungsänderung zulässig. Beispiel: Im Rahmen einer Sanierung sollen aus 2 großen Wohneinheiten 3 Kleinere entstehen. Allerdings legt der Gesetzgeber die Hürde für die angemessene wirtschaftliche Verwertung sehr hoch, womit Mieter oft gute Chancen haben, daß die Klage scheitert. Aber genaueres weiß ein Anwalt.

@*********rouge: Nun ja, warum möchte ein Mieter nicht ausziehen? Weil er seine Wohnung gewöhnt ist, im Umfeld der Wohnung gut sozialisiert ist, die Miete günstig ist/war, kein adäquater anderer Wohnraum zur Vermietung gefunden werden kann. Versuch mal in einer deutschen Großstadt günstigen Wohnraum zu finden.
*********9Stgt Mann
315 Beiträge
Chancen...
Selbst wenn jemand hier Deine fiktive Frage "Wie stehen da die Chancen, dass der neue VM die Klage gewinnt / verliert und wie würde dies Begründet werden?" beantworten sollte, würde ich mich da nicht darauf verlassen! Wie die Chancen dann wirklich stehen, hängt nämlich untrennbar davon ab, welche Argumente vom VM vor Gericht vorgebracht werden und da kann noch mehr kommen als Du momentan absehen kannst. Sich also darauf zu verlassen, wäre genauso fahrlässig, wie Dir hierzu eine Auskunft zu geben.

Auch hier... Der fiktive Mieter sollte zum Mieterverein oder einem entsprechenden Fachanwalt gehen. Ohne den Rechtsweg zu beschreiten wird er aus der Nummer nicht raus kommen. *zwinker*

Ganz nebenbei:
Ich führe auch gerade eine Kernsanierung eines Hauses durch, bei der alle Leitungen (Gas, Wasser, Strom) erneuert werden und mit Mietern im Haus ist sowas zwar möglich, verteuert die Sache jedoch ungemein, da der Mieter ja nicht tagelang ohne Heizung, Wasser oder Strom sein darf und dem Vermieter alle Nase lang die Miete gekürzt wird, Beschwerden wegen Baulärm oder Dreck ins Haus flattern und die Handwerker umfangreiche und zeitraubende Zusatzarbeiten mit provisorischen Versorgungsleitungen haben. Eine umfangreiche Haussanierung macht somit nur Sinn, wenn das Haus leer ist, es sei denn, dass man zu viel Geld hat. *zwinker*
*********ichy Paar
9.593 Beiträge
Mit Sanierung / Modernisierung läßt sich eine Mieterkündigung nur schwerlich durchsetzen und sie ist mit einigen recht hohen Hürden versehen.

Ein Immobilieneigentümer muß vor Gericht immer sehr gute Gründe haben, um eine Mietvertragskündigung durchsetzen zu können. Die Gesetzeslage schützt, aus Eigeninteresse des Staates/Kommunen, immer eher den Mieter als das Eigentum der Besitzers, sagt ein Mietnomaden geplagter Exvermieter.

Und klar ist auch, man sollte immer zum Anwalt seines Vertrauens gehen.
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Themenersteller 
Der Mieterschutzbund und der dazugehörige Fachanwalt würde natürlich einbezogen werden....

Die Kündigung war mit der Umwandlung in Hotelzimmer begründet. Vorab waren es ja Mietwohnungen....

IMHO liegt hier keine wirtschaftliche Verwertung vor, denn eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung (man könnte ja mehr Einnahmen erzielen) ist ja kein Kündigungsgrund.

Die Sanierung ist IMHO auch vorgeschoben, denn bei Kauf war der Zustand der Immobilie bekannt. (AZ 125 C 6247/91 und AZ 12 C 303/91)

Interessant ist die Frage ob eine Kündigung seitens des neuen VM überhaut zulässig wäre, wenn im Grundbuch lediglich eine Auflassung eingetragen ist und im Notarvertrag lediglich der Passus "Es werden alle Rechte und Pflichten am Objekt X übertragen".

Lt. LG Frankfurt AZ 2/11 S365/94 ist dies wohl nicht möglich
*********ichy Paar
9.593 Beiträge
Einen Vertrag kann nur von Vertragspartnern gekündigt werden.
Eine Auflassungsvormerkung bekundet den Kaufwillen eines Käufers und hat Sperrwirkung gegen den Verkauf an einen anderen potentiellen Käufer und verhindert das die Immobilie beliehen wird.
Gegenüber einem Mieter hat es keinerlei Auswirkung, ebenso wie der Verkauf keine primären Auswirkungen auf das Mietverhältnis hat, zumal der Käufer ja noch nicht Eigentümer ist. Es gilt Verkauf bricht nicht Miete ( § 566 BGB)
Ich kenne das Wohnungsproblem
nur zu gut. Aber ich würde mich nie um eine Wohnung streiten.
Erst Recht nicht, wenn diese sanierungsbedürftig ist.
Auch nicht mit Rechtschutz... *nono*
Wäre mir Zeit und Nervenkrieg nicht Wert. Das sage ich als ehem. Vermieterin, jetzt Mieterin.
*********ichy Paar
9.593 Beiträge
Ich weiß ja nicht, wo Du Chaperon_rouge wohnst und was du zu zahlen bereit bist, aber wenn ich mir eine Familie mit Kinderchen und 1,5 Standard Gehältern vorstelle, dann kann es schon eng werden, wenn die Region Hamburg, Köln, Ruhrgebiet, Berlin oder eine sonstige Metropole darstellt, in der man lebt.

Wenn der Vermieter (der er ja im vorliegenden hypothetischen Fall gar nicht ist) eine Kündigung ausspricht würde ich immer prüfen (lassen!) ob diese Gültig ist und ob es lohnt dagegen vor zu gehen.

Nicht jeder halt so die vollkommen freie Wahl.
Arbeitsplatz, Kita, Schule, Freunde, Familie, wie Mobil ist man, was kostet eine neue Bleibe und findet man überhaupt eine.
Wie gesagt, ich kenne das Problem
Fahre selbst deshalb tgl 120 km eine Tour zumDienst und zurück auch, weil ich noch nichts fand ...

Dieser fiktive Fall kam ja nicht plötzlich...Manchmal lohnt sich aber ein Neustart, egal wie und wo... Eh ich mich über Jahre streite, würde ich halt was anderes in dieser Zeit suchen
Nur des Prinzip wegens, würde ich keinen Streit suchen. Lohnt sich am Ende eh nicht.
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Themenersteller 
Sorry, aber...
... ich versteh es nicht, dass wenn ein Problem geschildert wird, es Kommentare gibt welche nichts mit der Fragestellung zu tun haben.

Es ist unrelevant, ob und aus welchen Gründen, an der Wohnung festgehalten wird. Dies ist zur Lösungsfindung auch nicht relevant....

Btw - solch eine Situation kann/ wird plötzlich kommen.
*******t_Er Mann
442 Beiträge
nicht aufregen...
Man möchte doch hier nur etwas weiter denken... *zwinker*

In dem Fall mag die vorliegende Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt unwirksam sein.
Aber...

Das Problem ist noch lange nicht vom Tisch.
Der Bummerang kommt doch wieder!

Sobald die Grundbuchumschreibung durch ist, kommt die Kündigung erneut.
Und ich könnt wetten, dann etwas besser vorbereitet *zwinker*
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Themenersteller 
Damit würde gerechnet werden aber dann sind immerhin mind. noch 6 Monate gewonnen *zwinker*

Man müsste da ja auch an Dinge wie Schulen/Kita etc denken.
*********9Stgt Mann
315 Beiträge
6 Monate gewonnen...
Also ob da wirklich 6 Monate gewonnen sind ist die Frage. Was spricht bspw. gegen dieses fiktive Szenario, das durchaus auch noch vorstellbar ist:

Der Neuerwerber merkt, dass er mit der Kündigung nicht durch kommt. Da er ja ein gutes Verhältnis zum Verkäufer hat, bittet er den die Kündigung auszusprechen, was dieser auch tut (Motivation hierzu kann man ja schaffen... *zwinker* Mir würden da schon ein paar Sachen einfallen... :-)). Tja und dann...? Dann war's das mit den 6 Monaten.

Kurz, es muss Rechtssicherheit her und das möglichst schnell. Also anwaltlicher Beistand.

Wie beim Schach: Immer überlegen welchen Zug die Gegenseite machen könnte und darauf schon vorbereitet sein. *zwinker*
*********ichy Paar
9.593 Beiträge
Nun, wenn es um ein 1/2 Jahr geht...

Einzug 2007 = Wohndauer ca. 7 Jahre. Kündigungsfrist für den Vermieter 6 Monate.

Da die Umschreibung des Eigentum noch nicht rechtsgültig ist, wirds auch nichts mit der Kündigung durch den neuen Eigentümer.
Der alte Eigentümer kann nicht auf Nutzungsänderung kündigen, da er ja keinen Vorteil mehr daraus ziehen kann. Dieser wäre aber als Grund für die Kündigung zwingend. Also müßte der alte Eigentümer sich einen anderen Grund suchen, was ihm schwer fallen wird. Nur nebenbei bemerkt: Vermieter können nie ohne Grund kündigen.

So wirds also noch ca. 1 Jahr dauern können, bis die fristgerechte Kündigung wirksam werden könnte.
Wenn dann noch keine Lösung für das Wohnungsproblem vorliegt, kann man die Sache ein wenig hinauszögern:
Ein Kündigung zieht ja keine unmittelbare Zwangsräumung nach sich. Also man bleibt halt wohnen, zahlt die Miete und wartet auf die Dinge die da kommen. Bei einer Räumungsklage kann, bis sie vor Gericht durchgesetzt werden kann, durchaus 1 - 2 Jahre dauern, je nachdem wie schnell das Gericht die Dinge behandelt. Wichtig dabei ist, das man dem jeweiligen Vermieter keinen Grund zur fristlosen Kündigung gibt, die den Vorgang beschleunigen könnte.

Beispiel: Ich hatte einen Mieter. Erst war alles gut, dann viel die erste Zahlung aus, die zweite.... Dann mit Kündigung gedroht, Kündigung ausgesprochen, RA eingeschaltet, Klage eingereicht, der Mieter zahlt nach 5 Monaten eine Miete, Verfahren eingestellt. Nach 3 Monaten geht das Spiel wieder von vorne los.... Gesamtschaden >5.000€ Mietausfall + Sanierung der Whg. Fazit ich bin raus aus der Nummer, Immobilien ist so mit die bescheurtste Geldanlage die es gibt.
Ich hatte noch Glück, der Mieter ist dann freiwillig ausgezogen, theoretisch hätte er noch viel länger weitermachen können.

Und nochmal: Geht zum Anwalt!

PS: Da der Fall fiktiv ist, versteht es sich von allein, daß dies keine Anleitung zu irgendwas sein soll!
Was
Sind die Mängel ? Könnte der VM davon ausgehen das die Wohnung eigentlich nicht bewohnbar ist ?Ist eine Sanierung durch das Amt abgesegnet ? Denkmalschutz ist eine besondere Sache . Wie ich es lese sind alle Rechte auf neuen VM Notariel übergegangen . So ist die Kündigung rechtlich .
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Themenersteller 
@*******rei:
Bislang wurde nach Wissen und Informationen beim Bauamt noch kein Kontakt zur Denkmalschutzbehörde aufgenommen...

Die elektrischen Leitungen, Wasserleitungen usw. sind marode. Fenster lassen sich teilweise nicht mehr schliessen und es entstehen in schöner Regelmässigleit Risse in den Wänden und Decken.

Er kann IMHO nicht davon ausgehen, dass die Wohnung unbewohnbar ist, denn nach 1 1/2 Jahren hat er das erstemal mit Widerspruch auf eine Gesamtsumme von 30% Mietkürzung reagiert. Der Gastro- und Hotelbetrieb ist in vollem Gange.

Weiterhin waren ein Großteil der Mängel bereist beim alten VM gemindert und dass das Gebäude sanierungsbedürtig ist war bei Kauf bekannt.

Lt. Gesetz kann lediglich der Eigentümer, wie bereits von crissy beschrieben, gekündigt werden.

Weiterhin wurde die Kündigung lediglich mit Sanierungsarbeiten begründet. Dies reicht lt. Gesetz nicht aus. Lt. Gesetz müssen die Arbeiten der Sanierung detailiert aufgeführt werden.

@*****ver

6 Monate sind auf alle Fälle gewonnen, denn bei einer Mietdauer von 5-8 Jahren besteht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten
*********ichy Paar
9.593 Beiträge
Na da wären wir doch sehr gespannt drauf!
*********9Stgt Mann
315 Beiträge
Das Recht der Mieter...
So gut das für den Mieter ist, dem ich das fiktiv und auch real gönne, aber genau diese Rechtsprechung ist der Grund, warum viele Privatleute ihre Wohnungen an Gesellschaften verkaufen, die dann alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Auch hier hatten wir ja schon Anmerkungen von ehemaligen Vermietern, die jetzt selbst zur Miete wohnen. Warum nur? Ja, es gehört nicht hier her, aber ich kann es mir gerade nicht verkneifen und der Moderator kann es ja im Bedarfsfall löschen.

Ich kenne Leute, die Wohnungen mittlerweile leer stehen lassen, weil sie schon mit Mietnomaden ihre "Freude" hatten, was dann deutlich mehr gekostet hat, als sie über die Miete erwirtschafteten oder, dass Kündigungen, die aus gutem und berechtigtem Grund erfolgten, einfach ignoriert wurden, weil sowas ja dann über Jahre gehen kann... Und dann wundert man sich über knappen Wohnraum und dass nur noch Halsabschneider und Großkonzerne Wohnungen vermieten und ganze Blocks und Viertel aufkaufen.

Und um es nochmal klar zu machen. Ich unterstelle weder den im fiktiven Fall beschriebenen Personen noch anderen, die hier mitlesen, dass sie etwas böswillig tun. "Gute" und "Böse" gibt es immer auf beiden Seiten. Nur sollte man auch dann und wann denken, wie man selbst handeln würde, wenn man auf der anderen Seite steht...

Oftmals hilft da auch ein offenes Gespräch mit dem Vermieter, bei dem man dann gemeinsam nach einer tragbaren Lösung für beide Seiten sucht, bevor teure Anwälte und Gerichte konsultiert werden müssen. *zwinker*
Eine Hotel-Wohnung ?
Ist die Wohnung im Hotel integriert ? Also als Teil des Hotels vermietet? So besteht eigentlich gar kein Kündigungsschutz . Ein über Jahre gemietetes Hotelzimmer wird nicht Automatisch zur Wohnung und untersteht nicht dem Mieterschutz .
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Themenersteller 
Die 2 Parteien befinden sich im 3. Stock und waren seit jeher Wohneinheiten - hat nichts mit dem Hotel zu tun (keine Hotelzimmer!!)

Es gibt / gab eigene Mietverträge für die Wohneinheiten.

Eine Einheit wurde, nach Auszug der Mieter, mittlerweile als Apartment umgebaut/Renoviert und wird als solches angeblich vom Hotelbetreiber vermietet.

Da sich die Einheit gegenüber der Wohnung befindet kann Familie M sagen, dass das Apartment seit der Umwandlung von Wohnung in Apartment nicht vermietet war.
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie schon von vielen angesprochen, wäre in einem realen Fall bei so einer komplexen Sachlage der Gang zum Anwalt die einzig richtige Empfehlung - außer eventuell der, die Wohnung ohne Streitversuch aufzugeben.

Sicherlich kann man ein wenig Zeit schinden, indem man die Kündigung des neuen "Noch-Nicht-Eigentümers" (solange er nicht im Grundbuch als Eigentümer steht, ist er es auch nicht) anficht, was durchaus erfolgversprechend ist.
Ich weiß aber nicht, wie das aussieht, wenn der "Noch-Nicht-Eigentümer" hier eine entsprechende Vollmacht des "Noch-Alt-Eigentümers" besitzt. Dann könnte die Kündigung durchaus rechtens sein.

Andernfalls wird es eine neue Kündigung geben, diesmal auch unterschrieben vom "Noch-Alt-Eigentümer". Und der Auszug erfolgt ein paar Monate später.

Ob so eine Kündigung prinzipiell möglich und rechtmäßig ist (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen), hängt in so einem Fall wie dem hier konstruierten von soo vielen Faktoren ab, das müsste sicher an einem konkreten Einzelfall geklärt werden (aber nicht hier!).
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Themenersteller 
Der theoretische Fall wurde theoritisch heute verhandelt.

Die Klägerin hat in allen 5 Punkten der Klage verloren.......

Hauptgründe waren die wirtschaftliche Verwertung die nicht gestattet ist, denn Sie wollte ja Wohnraum in Gewerberäume umwandeln.

Wirtschaftliche Verwertung geht auch nicht da der Verkäufer mit dem Verkauf gezeigt hat, dass eine wirtschaftliche Verwertung trotz Wohnraum in einer Gewerbeimmobilie möglich ist.



Weiterhin ist die Klägerin nicht Eigentümerin und kann, da sie bei der Kündigung bzw. davor nicht bekannt gemacht hat, dass Sie nicht Eigentümerin ist und lediglich mit Vollmacht handelt.

Der Grund mit der Sanierung wurde auch abgeschmettert da bei Kauf bekannt war, dass die Immobilie sanierungsbedürftig ist. Weiterhin wurde bislang weder ein Architekt noch das Denkmalschutzamt mit ins Boot geholt. Daher ist eine zeitnahe Sanierung nicht zu erwarten.

Der Mietminderung, welche als Grund für eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges angeführt wurde, wurde in vollem Umfang entsprochen. Begründung: Die Minderungen bestanden bei Kauf bereits und der Minderung(en) wurde erst nach knapp 1 1/2 Jahren wiedersprochen.
*****s42 Mann
11.853 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sorry,
aber wenn es so konkret wird, muss ich schließen.

Prinzipiell ist es immer möglich, auch aus einem realen Sachverhalt eine rein fiktive rechtliche Problemstellung zu konstruieren, die wir hier auch gern diskutieren. Dagegen hat auch niemand etwas.

Dann muss es aber auch bei diesem fiktiven "Fall" bleiben - egal, was sich da eventuell real tut.

Oder man gibt zum Schluss noch eine Info darüber, wie es in der Praxis gelaufen ist (was ja durchaus völlig anders ausgehen kann, als hier diskutiert wurde, weil es eben letztlich immer zwei völlig verschiedene Dinge sind - der reale Fall und das daraus herausgeschälte, isolierte rechtliche Problem).

Damit schließt sich dann aber der Kreis und dann auch der betroffene Thread.
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