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Drite Erwachsene vs. Mietrecht

****ore Frau
242 Beiträge
Themenersteller 
Drite Erwachsene vs. Mietrecht
Hallo zusammen,
wie ist eure Erfahrung mit Miete und Vermieter wenn zu eine Familie ein dritte Erwachsene kommt?

Ich habe gesagt bekommen das ich der Recht habe dass mein Partner zu mir einsieht wenn ich zu Miete wohne. Aber theoretisch habe ich schon eine Partnerin und Kindern mit den ich schon wohne.

Wie sollen wir es kommunizieren und was kann zu uns kommen? Darf den Vermieter nein sagen? Die Mietpreis erhoben? Neu Vertrag verlangen?


Für jeder Kommentar bin ich dankbar.

Liebe Grüße,
Marbore
*********ckit Mann
871 Beiträge
Meine Vermieterin hat mir gesagt, dass sie nur wissen muss, wieviele Personen in der Wohnung leben, weil eventuell der Nebenkostenabschlag angepasst werden muss (klar, zwei verbrauchen mehr Wasser und erzeugen mehr Müll als eine einzelne Person) und weil sie es melden muss.

Die (Kalt-)Miete erhöhen wäre eine üble Schweinerei! Da wäre ich sofort beim Mieterschutzbund!
Der wäre übrigens auch eine gute Anlaufstelle für eine rechtsverbindliche Beantwortung Deiner Frage - Die Leute sind super auf Zack und meine Kontakte waren bisher immer schön unkompliziert, höflich und produktiv.
Aktuell gibts so viele Schweinereien auf dem Wohnungsmarkt, dass es leider oft nötig ist, sich offizielle Infos einzuholen.
*******er66 Mann
2.912 Beiträge
Da ich selber eine Wohnung vermiete. Meine Mieterin hat einen neuen Freund (nicht poly, ganz klassisch mono). Da muss man als Vermieter aufpassen dass ALLE Erwachsenen den Mitvertrag mit unterschreiben. Das Problem ist sonst: Wenn der mit dem der Vermieter den Mietvertrag hat auszieht, du als Vermieter aber das Bewohnen weiterer erlaubt hast, mit denen aber keinen Vertrag hast dann bekommst du die nicht raus auch wenn die keine Miete mehr zahlen würden, da du mit denen kein Vertrag hast, sie aber ein Gewohnheitsrecht auf Wohnen durch deine Duldung dort erlangt haben. Mietrecht geht in Deutschland vor Eigentumsrecht. Da stehst du dann als Vermieter dumm da.

Daher denke ich er wird erwarten dass der weitere Erwachsene dem Mietvertrag mit unterschreiben (ihr alle also gesamtschuldnerisch für die Miete haftet) und natürlich die Nebenkostenvorrauszahlung entsprechend den zu erwartenden höhren Nebenkosten angepasst wird.
*******enig Mann
8.479 Beiträge
@****ore

hast du denn schon ein Gespräch mit dem Vermieter geführt? Das wäre meine erste Idee, dann müsste ich mich danach nur noch um die Fragen kümmern, die offen geblieben sind. Wie bereits erwähnt, sollten zusätzliche volljährige Bewohner in den Mietvertrag aufgenommen werden und die Nebenkostenvorauszahlung wird angepasst werden müssen. Der Vermieter hat allerdings ein Widerspruchsrecht, soweit ich weiß. Es muss also nicht jeder Einzug von zusätzlichen Menschen geduldet werden. Deshalb rate ich dir dringend das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Sollte der Vermieter mit dem Einzug deines neuen Partners NICHT einverstanden sein, werdet ihr euch sowieso eine neue Wohnung suchen müssen. Oder willst du seinen / ihren Einzug erzwingen? Das schiene mir keine gute Wahl.
*******back Frau
4.095 Beiträge
Bin ganz bei meinen Vorschreibern.
Man kann generell nicht einfach Leute dauerhaft mit in seiner Mietwohnung wohnen lassen. Das muss immer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Partner müssen immer mit in den Mietvertrag und der Vermieter ist nicht verpflichtet, jeden Zuzug zu akzeptieren.
Im übrigen wird sich ein neuer Mitbewohner ja auch dort anmelden wollen und müssen (Meldepflicht). Auch das geht nur mit der Unterschrift des Vetmieters.
Hier findet sich eine ganz gute Zusammenfassung:

https://tp-rechtsanwaelte.de/nachzug-partner-in-den-mietvertrag/

Ich denke nicht, dass es rechtlich einen Unterschied macht, ob man 1 oder 2 Partner hat, wobei natürlich nicht auszuschließen ist, dass sich ein Vermieter aus diskriminierenden Gründe auf eine Unzumutbarkeit beruft, ohne dazu berechtigt zu sein. In diesem Fall müsste man ggf. die Zustimmung gerichtlich erstreiten.
****un Mann
43 Beiträge
Hallo,
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber mir ist mal zu Ohren gekommen das auch eine untervermietung möglich ist. Also quasie Du für den neuen Partner der Vermieter wirst und einen Vertrag mit Ihm machst. Weiß aber leider nicht die derzeitige Rechtslage diesbezüglich.
Ist nur ein Gedanke.
Auch eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Wiederum kommt es letztlich auf eine Abwägung der wechselseitigen (berechtigten) Interessen an, für die Frage, ob eine Zustimmungspfllicht besteht oder diese verweigert werden darf.
****ara Frau
2.542 Beiträge
Für einen Zuzug ist auch die Größe des Mietobjektes wichtig, weil es nach deutschem Recht eine Überbelegung gibt, die abgelehnt werden darf.
Wenn die Wohnung/das Haus groß genug ist, kann ein zusätzlicher Mensch als Untermieter angemeldet werden. Ich würde denjenigen nicht als neuen Partner anmelden, es sei denn du bist dir sicher, dass der Vermieter dieser Lebensart gegenüber aufgeschlossen ist.

Ein neuer Mensch muss den Mietvertrag nicht mit unterschreiben, es sei denn der Vermieter besteht darauf. Das habe ich aus eigener Erfahrung aber noch nie erlebt.
*********lebee Mann
1.315 Beiträge
Zieht eine weitere Person mit ein . . .
. . . (Betonung liegt auf ‚einziehen‘ und nicht nur kurzfristig über‘s Wochenende auf Besuch) . . . dann ist das dem Vermieter innerhalb einer Frist anzuzeigen. Simples.

Alles andere wäre rechtswidrig und könnte zur fristlosen Kündigung führen.

@ Wie sollen wir es kommunizieren
Am besten schriftlich. Email mit Bitte um Empfangsbestätigung reicht.

@ und was kann zu uns kommen?
Alles mögliche. Mietrecht ist schwierig. Kann aber auch ganz einfach sein . . .

@ Darf den Vermieter nein sagen?
Ja, darf er. Ob er damit durchkommt, klären im Zweifel die Gerichte, also für diesen Fall nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen.
Beispiel Untervermietung. Klar darf er nein sagen. Kommt aber in einigen Fällen nicht durch, weil die erlaubte Untervermietung auch gesetzlich geregelt ist. Wichtig ist dabei nur, dass er nicht mit der Untervermietung übergangen wird. Also: Informieren.

@ Die Mietpreis erhoben?
Ich vermute, Du meinst anheben/erhöhen ? Ja. Kann passieren. Kann.

@ Neu Vertrag verlangen?
Auch: Kann. Muss nicht.

Alles in allem . . . wie weiter oben schon angeklungen . . . vieles kann . . . nichts muss. Ausser einem Muss: Anzeigen/Informieren, DASS eine weitere Partei/Person einzieht.

Und dann mal abwarten, was passiert. Möglicherweise VOR der Info/dem Einzug in den Mieterschutzbund o.ä. eintreten, damit Ihr da für wenig Geld kompetenten Rechtsbeistand habt. Im Zweifel.

Und das tut Ihr ja offensichtlich, siehe Headline: . . . vs.

Good luck.
********mmer Paar
107 Beiträge
Wir haben vor einigen Jahren als Viererbeziehung zur Miete gewohnt. War kein Problem, wir haben offen kommuniziert, wie unser Beziehungstatus ist. Unser Vermieter sagte, für ihn wäre das nichts, aber jeder soll leben wie er mag. War auch im nächsten größeren Haus kein Problem, offen und ehrlich zieht meistens. Natürlich haben wir auch Absagen gekriegt, als wir das neue Haus suchten, aber das ist dann eben so.
Wir haben eher die Erfahrung gemacht, dass 4 Einkommen den Vermietern lieber sind als nur zwei.
**********derHB Mann
2.636 Beiträge
Zitat von ********mmer:

Wir haben eher die Erfahrung gemacht, dass 4 Einkommen den Vermietern lieber sind als nur zwei.

Kann ich als hauptberuflicher Vermieter nur bestätigen. Ansonsten bin ich völlig entspannt.
*****alS
7.402 Beiträge
Nachtrag zu allem was bisher gesagt wurde: euer Beziehungssatus geht den Vermieter nichts an. Entscheidend ist, wie viele Menschen in der Wohnung wohnen und wer. Warum und wie ist nicht von Belang, und darf auch nicht als Grundlage einer Entscheidung dienen.
*********lebee Mann
1.315 Beiträge
Veto . . .
@ euer Beziehungssatus geht den Vermieter nichts an
Kann durchaus von Bedeutung werden, wenn die Wohnung ‚eigentlich‘ zu klein wäre für die Anzahl der angestrebten ‚Belegung‘ - Stichwort: Wohnraumzweckentfremdung/Überbelegung. Da müsste der Vermieter sogar gegebenenfalls ‚kürzend‘ einschreiten, wenn Ihr ihm kein Argument (Beziehung/Familie/Zuwachs) liefert.

Dann kann der Beziehungsstatus also durchaus ein Argument für zusätzliche Mieter sein.
********mmer Paar
107 Beiträge
Natürlich geht es den Vermieter erstmal nichts an, wie mein Beziehungsstatus ist. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass Offenheit eher zieht als abschreckt.
Zumal, es kommt sowieso raus. Spätestens wenn die spießigen Nachbarn das Tuscheln anfangen und möglicherweise dem Vermieter "die spektakulären News" brühwarm berichten müssen. Nach dem Motto: Wenn Sie wüssten, was Ihre Mieter da treiben...
****ore Frau
242 Beiträge
Themenersteller 
Hallo zusammen,
Vielen Dank für die viele und hilfreiche Antworten. *blume*

Es war mir wichtig zu wissen was ich erwartet kann before ich mit mein Vermieter sprach. Ich wollte mit meine Unwissenheit/Unsicherheit kein unnötige Vertrags änderung triggert oder an seine Füße eintreten.

So, mit der Rüchenwid eure Antworten, habe ich ihm angerufen und über die Einzug informiert. Seine Reaktion war sehr entspannt. Ich habe ihm eingeladen zum ein Kennenlernen. Es könnte sein dass er bis dahin etwas auffällt aber ich denke das es gut wird. Er ist ein sehr angenehmer Mensch.

Sonst habe ich eure weitere Tipps Richtung Mietschutz Verein.

Vielen Dank noch mal!
Alles Liebe *sonne*

Marbore
*****ind Mann
21 Beiträge
Unserem Vermieter ist über unser gemeinsames Konto was aufgefallen. Da also vor dem Einzug drauf achten.
*******enig Mann
8.479 Beiträge
seit wann hat ein Vermieter Einblick in Bankkonten? Oder habt ihr ein gemeinsames Konto namens "Anton, Berta, Cäsar und Dora Mustermann" eingerichtet, von dem aus ihr die Miete bezahlt?

Es bleibt dabei: spätestens, wenn sich der/die neue MitbewohnerIn beim EMA anmelden möchte, muss vom Vermieter seine Zustimmung vorliegen, die unter Umständen auch verweigert werden kann. Ich persönlich halte es für wenig zielführend, diese dann anschließend einzuklagen, selbst wenn es juristisch möglich sein sollte.
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