Zieht eine weitere Person mit ein . . .
. . . (Betonung liegt auf ‚einziehen‘ und nicht nur kurzfristig über‘s Wochenende auf Besuch) . . . dann ist das dem Vermieter innerhalb einer Frist anzuzeigen. Simples.
Alles andere wäre rechtswidrig und könnte zur fristlosen Kündigung führen.
@ Wie sollen wir es kommunizieren
Am besten schriftlich. Email mit Bitte um Empfangsbestätigung reicht.
@ und was kann zu uns kommen?
Alles mögliche. Mietrecht ist schwierig. Kann aber auch ganz einfach sein . . .
@ Darf den Vermieter nein sagen?
Ja,
darf er. Ob er damit durchkommt, klären im Zweifel die Gerichte, also für diesen Fall nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen.
Beispiel Untervermietung. Klar
darf er nein sagen. Kommt aber in einigen Fällen nicht durch, weil die erlaubte Untervermietung auch gesetzlich geregelt ist. Wichtig ist dabei nur, dass er nicht mit der Untervermietung übergangen wird. Also: Informieren.
@ Die Mietpreis erhoben?
Ich vermute, Du meinst
anheben/erhöhen ? Ja. Kann passieren. Kann.
@ Neu Vertrag verlangen?
Auch: Kann. Muss nicht.
Alles in allem . . . wie weiter oben schon angeklungen . . . vieles kann . . . nichts muss. Ausser einem Muss: Anzeigen/Informieren, DASS eine weitere Partei/Person einzieht.
Und dann mal abwarten, was passiert. Möglicherweise
VOR der Info/dem Einzug in den Mieterschutzbund o.ä. eintreten, damit Ihr da für wenig Geld kompetenten Rechtsbeistand habt. Im Zweifel.
Und das tut Ihr ja offensichtlich, siehe Headline: . . .
vs.
Good luck.