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Neulich vor Gericht (humoristische Kurzgeschichte mit Nylon)

****we Paar
78 Beiträge
Themenersteller 
Neulich vor Gericht (humoristische Kurzgeschichte mit Nylon)
Neulich vor Gericht

Richter (gelangweilt): Der Gesamtwert des Diebesguts liegt unter 50 €, die
Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat zugesichert, den entstandenen
(übrigens geringen) Sachschaden unverzüglich zu begleichen. Ich schlage
daher vor, das Verfahren gegen Zahlen einer Geldbuße einzustellen.

Staatsanwalt (erbost): Diesen Standpunkt kann ich überhaupt nicht teilen.
Ganz offensichtlich lag eine erhebliche kriminelle Energie vor, ein
Verfahren ist zwingend notwendig.

Richter (seufzt): Also gut. Ich eröffne das Verfahren gegen die hier
anwesende Frau B, der zur Last gelegt wird, am Samstag, den dritten Juni
diesen Jahres in das Warenlager der Strumpfwarenfabrik „Best Nylons Inc.“
eingebrochen zu sein. Herr Staatsanwalt, Sie haben das Wort.

Staatsanwalt (mit gravitätischem Auftreten): Frau B, gestehen Sie die Tat?

Beschuldigte: Ja, Herr Staatsanwalt, aber es war Notwehr! Ich befand mich
in einer schlimmen Notlage.

Staatsanwalt (künstlich belustigt): Notwehr? Was denn, hatten Sie etwa
eine Laufmasche?

Beschuldigte (völlig ernst): Nein, also auch, ja! Herr Staatsanwalt, aber
die Lage ist schlimmer. Ich konnte nicht anders, ich musste… Verstehen
Sie?

Staatsanwalt (von oben herab): Nein, ich verstehe gar nichts – das müssen
Sie uns schon näher erläutern.

Beschuldigte (mit gesenktem Blick): Mein Herr hatte mir seinen Besuch
angekündigt und mich beauftragt, nur einen Strapsgürtel und seine
Lieblingsnylons zu tragen. Bei der Durchsicht meiner Bestände musste ich
mit Schrecken feststellen, dass die entsprechenden Strümpfe, nun ja,
tatsächlich eine Laufmasche hatten und deswegen - es ging nicht anders,
ich konnte mich doch nicht den Befehlen meines Herren widersetzen…!

Richter (plötzlich hellwach und leicht belustigt): Und was haben Sie in
dieser misslichen Lage dann getan?

Beschuldigte (eilig): Ich bin in das besagte Warenlager eingebrochen und
habe zwei paar Strümpfe „Nylon 10 den mit Naht bicolore nude / schwarz“,
nun ja, mitgenommen. Das Geld dafür habe ich aber hingelegt!

Richter (interessiert): Ach, die gibt es mittlerweile auch wieder
zweifarbig? Gut zu wissen.

Staatsanwalt (entrüstet): Herr Kollege!

Richter (hastig): ja ja. Aber eine Frage noch: Warum zwei Paar?

Beschuldigte: ein Paar in Reserve, Herr Richter, man weiß ja nie.

Richter (verständnisvoll): Das war sehr umsichtig von Ihnen.

Staatsanwalt (räuspert sich laut): Um auf den Tathergang zurück zu kommen:
Der Annahme der Notwehr widerspricht, dass sie zwei Steaks mit sich
führten, um den Hund des Wachmanns damit auszuschalten. Ist das korrekt?

Beschuldigte: Ja Herr Staatsanwalt, das ist korrekt.

Richter (einfühlsam): schon wieder die Zahl Zwei. Warum zwei Steaks?

Beschuldigte: Eines für den Hund, eines für den Wachmann – ich wollte
nicht, dass er leer ausgeht. Es waren gut abgehangene T-Bone-Steaks, in
selbst gemachter Marinade, mehrere Stunden im Sous-Video gegart…

Richter: Das müssen wir vertiefen. Wie genau machen Sie die Marinade?

Beschuldigte: So, wie sie mein Herr besonders liebt – ich nehme etwas
Honig, Chiliflocken,…

Staatsanwalt (schnappt nach Luft): Herr Kollege, das tut wirklich nicht zu
Sache!

Richter: (leiser) Spießer. (Etwas lauter) Frau B, bereuen sie denn ihre Tat?

Beschuldigte: Oh ja sehr – ich konnte eine Woche lang nicht sitzen…

Staatsanwalt (verwundert): Nicht sitzen - oder nicht schlafen? Warum kann
man mit schlechtem Gewissen nicht sitzen?

Beschuldigte (beschämt): Durch die Festnahme war ich bei meinem Herrn
verspätet, und obendrein hatten wir nun kein Abendessen mehr - was er mit
einigen Schlägen mit der fiesen Reitgerte bestraft hat. Verdientermaßen,
natürlich.

Richter (leckt sich die Lippen beim Gedanken an die entsprechende Szene):
Ich verstehe. (Mit großem Ernst) Herr Staatsanwalt, noch Fragen?

Staatsanwalt (maulig): nein.

Richter (gut gelaunt): wunderbar, dann können wir ja zur Urteilsverkündung
schreiten. Frau B, in Anbetracht der bereits erfolgten Bestrafung durch
ihren Herrn verurteile ich Sie zum Zwecke der Wiedergutmachung zu 10
Stunden gemeinnützige Arbeit – abzuleisten im geschädigten Unternehmen
„Best Nylons Inc.“. Nehmen Sie die Strafe an?

Beschuldigte: Jaaaaaaa!

Richter: sehr gut, dann hätten wir das auch geklärt. Und mit Ihrem Herrn
muss ich mich nochmal über das Rezept für die Marinade unterhalten…
******ra1 Frau
1.392 Beiträge
Haha! Genau richtig an diesem Montag! Merci! ♥️
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