Fotografien und deren Handhabung
Besonders unter Fotografen, egal ob Profi- oder Hobby-, im Hinblick auf die DS-GVO (neue EU-Verordnung zur personenbezogenen Datenerhebung) viel diskutiertes und auch immer wieder Verwirrung stiftendes Thema...Grundsätzlich gilt erstmal: Mache ich von Personen Fotos und möchte diese veröffentlichen, dann benötige ich deren Einwilligung.
Soweit - so gut.
Aber... was mache ich an stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die z.B. touristisch immer menschengefüllt sind? Ich kann ja schlecht am Kölner Dom 10000 Menschen um Erlaubnis fragen, das auch noch schriftlich bestätigen lassen... in 1000 Sprachen.
Darf ich also ab Inkrafttreten der DS-GVO am 25.05.2018 den Kölner Dom nur noch oberhalb der Menschenköpfe fotografieren? Und was ist, wenn man am Dom Bauarbeiter mitfotografiert?
Hierzu gibt es eine vorrangegangene und nach wie vor gültige Gesetzgebung im KUG (KunstUrheberGesetz). Hier werden eben jene Menschen am Kölner Dom als "Beiwerk" bezeichnet, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen, da man an solchen Orten mit Fotografien rechnen muss. In der DS-GVO ist eine nationale Ausnahmeregelung in Art. 6 hinterlegt, wozu das KUG zählt.
Demnach ändert sich nicht wirklich viel für Fotografen im öffentlichen Raum.
Wer dazu gerne etwas mehr lesen möchte kann das u.a. hier gerne tun https://dvf-fotografie.de/ne … afen.html?back=dvf-news.html
Somit wäre die rechtliche Seite grundsätzlich geklärt, zumindest an öffentlichen Orten.
Nichtsdestotrotz ist und bleibt es ein heikles Thema, welches gerne hier diskutiert werden darf.
***Was ist, wenn ich z.B. hier Fotos weiterschicke oder einstelle, auf denen nicht nur ich selber zu sehen bin?
***Sind meine Bilder im JC sicher vor fremdem Zugriff?
***Muss ich im www einfach damit rechnen, dass meine Daten nicht mehr sicher sind und es hinnehmen?
Ich denke Euch fallen noch einige mehr Fragen und Diskussionspunkte zu diesem Thema ein. Also schreibt, fragt und diskutiert Euch aus..... nur eine Bitte - bleibt sachlich!
LG, Sandra