Warnwestenpflicht ab 01.07.2014
Ab dem 1. Juli müssen Autofahrer in Deutschland zusätzlich an eine Warnweste denken. Ab Juli 2014 besteht in Deutschland Warnwestenpflicht. Wie schon in vielen Ländern Europas üblich, muss dann auch hierzulande in allen Fahrzeugen eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe vorhanden sein.
Lediglich Motorräder und Roller sind von dieser Bestimmung ausgenommen.
Bei Pannen oder Unfällen erhöht das leuchtende Stück Stoff die eigene Sicherheit enorm.
Wer eine Warnweste trägt, wird fünfmal früher wahrgenommen. Besonders beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder auf dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne leuchtende Weste eine deutlich höhere Gefahr, übersehen zu werden - besonders in der Dunkelheit.
Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen – ansonsten droht ein Verwarnungsgeld.
Nur Westen, die die Europäische Norm EN471 erfüllen, sind zugelassen.
Daher sind lediglich orange, rot-orange und gelb erlaubt.
Zudem sind vollständig umlaufende und mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen sowie ein Klettverschluss Pflicht.
Um zu überprüfen, ob die Weste der Norm entspricht, kann man auf dem Wäscheschild (die Westen sind bei 30 Grad waschbar) nachgucken. Dort muss EN 471 stehen.
Wichtig!
Die Warnweste sollte immer griffbereit im Auto liegen.
Ein möglicher Platz ist unter dem Vordersitz, oder auch in der Ablagefläche der Türe. So wird die Weste vor direktem Sonnenlicht geschützt. Daher ist es auch nicht ratsam, die Westen über die Sitze zu hängen. Die Sonne könnte auch hier die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.
Der Kofferraum eignet sich ebenfalls nicht, denn Sie sollten die Weste bereits tragen, wenn Sie das Auto verlassen.
Auf der Autobahn ist beim Verlassen des Fahrzeugs für alle Mitfahrer das Tragen Pflicht.
Deshalb ist es empfehlenswert, grundsätzlich für jeden Sitzplatz eine Warnweste mitzuführen.