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Ich bin Kontaktperson 1. Grades

****ra Frau
2.577 Beiträge
Themenersteller 
Ich bin Kontaktperson 1. Grades
Ich war am Freitag auf einer 2G+ Veranstaltung. Einige der Teilnehmer haben im selben Hotel übernachtet und am nächsten Morgen zusammen an 1 Tisch gefrühstückt.
Einer der Teilnehmer - ich saß neben dessen Partnerin, er gegenüber, in <70cm Entfernung, >45min in angeregter Unterhaltung, unmaskiert - wurde am Abend PCR-positiv-getestet. Die Partnerin ist bisher nicht positiv getestet, kann sich aber frühestens am Freitag angesteckt haben.
was nun? ich gehe 14 Tage in häusliche Quarantäne?
Wie kann/muss ich meinem Arbeitgeber nachweisen, daß ich Kontaktperson war?
Muss ich mich beim Gesundheitsamt melden, unter Ort- und Zeitangabe, sowie Namensnennung der anderen Teilnehmer?
Am Samstag (04.12.) ist mein Booster-Termin, kann/darf ich da noch hin?
******Red Frau
2.411 Beiträge
Wenn du Genesen oder Geimpft bist gilt idR keine Quarantänepflicht

Du kannst frühestens 72 Stunden mal nen AGTest machen um zu gucken... bis dahin musst du dich von gesetzlicher Seite an nichts halten 🤷🏼‍♀️

Sinn und Unsinn sei mal dahingestellt
*********Baron Mann
56 Beiträge
Pflicht zur Quarantäne besteht für „Vollgeimpfte“ bis auf wenige Ausnahmen nicht.

Achte in jedem Fall auf Symptome, mach nach 72 Stunden einen AG-Test und reduziere nach Möglichkeit die Kontakte - insbesondere zu vulnerablen Gruppen.
****ra Frau
2.577 Beiträge
Themenersteller 
Hat sich erledigt!
Laut Auskunft meines Arbeitgebers (Uniklinikum Münster, Corona-Testzentrum), darf ich - da ich doppelt geimpft und symptomfrei bin - unter FFP2-Maske arbeiten und muss am 3. und 5. Tag nach dem Kontakt einen PCR-Test machen lassen.
*********Baron Mann
56 Beiträge
Sinnvolle Regelung. 👍
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Gilt anscheinend für sämtliche Unikliniken in NRW.
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