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Entzug der Arbeitserlaubnis auf eigenen Wunsch

****or Mann
319 Beiträge
Themenersteller 
Entzug der Arbeitserlaubnis auf eigenen Wunsch
Guten Morgen, liebe Pflegende,

ich bräuchte einmal eure Schwarmintelligenz.
Es geht um folgende Situation: ein bekannter von mir - ehemaliger Pfleger - ist von der neuen Pflegekammer angeschrieben worden, mit der Aufforderung, sich zu registrieren.
Der Haken an der Sache ist, dass er bereits vor rund 10 Jahren die Brocken hingeschmissen hat und inzwischen in einem IT-Unternehmen arbeitet.

Er will sich nicht registrieren; die Quintessenz aus der Korrespondenz mit dem Errichtungsausschuss sei, dass ein Verlassen des Berufes kein Hibderungsgrund sei und er such trotzdem registrieren müsse.

Er hat mich gefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Berufserlaubnis auf eigenen Wunsch entzogen zu bekommen, bzw. diese zurückzugeben.
An der Stelle bin ich leider raus.
Ich habe aber zugesichert, euch einmal danach zu fragen. Hier wird sich sicher jemand aus dem Betriebsrat, MAV oder ähnliches finden.

Also: Gibt es eine Möglichkeit, die pflegerische Berufserlaubnis auf eigenen Wunsch loszuwerden?
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Diese Pflegekammer ist der absolute Irrsinn und erhöht einmal mehr die Berufsflucht! Wenn man sich fragt, wie und weshalb das Land eine solche initiiert, mit welchem Ziel und welcher Begründung, kommt mir einzig in den Sinn, dass künftig die Fort- und Weiterbildungen wieder von Pflegepersonal selber und nicht mehr von den Trägern der jeweiligen Häuser finanziert werden….
Altersabsicherung/Tarifrecht/Berufsschutz- und Rechtsvertretungen sind NICHT, wie bei Innungskammern oder der Ärztekammer vorgesehen!

Wir werden ein weiteres Mal ganz schön verarscht, wenn ihr mich fragt!
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Die Abgabe der Berufsurkunde gestaltet sich schwierig in Zeiten, in denen dem Land NRW beispielsweise 24.000 Pflegekräfte fehlen!
*******pip Frau
2.112 Beiträge
Soll das dann etwa zu einer "Zwangerekrutierung" führen?
Wie es bei früher bei der Bundeswehr, oder noch heute bei der Feuerwehr laufen kann?
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Wer weiß, was sich die Regierenden einfallen lassen?!? Diese Pflegekammer ist in jedem Fall eine landespolitische Entscheidung und untersteht der jeweiligen Länderhoheit!
Zum Thema: Weitergabe der Daten durch die jeweiligen Arbeitgeber = diese waren in NRW per GESETZ dazu verpflichtet worden! Sich dagegen auszusprechen wurde jeweils von der Personalabteilung mit einem Schreiben zum Gesetzestext beantwortet!

Wozu dies dienen und führen soll… das wissen wohl nur die, die sich das ausgedacht haben!
Meines Erachtens kann man nicht zur Mitgliedschaft in einer Kammer gezwungen werden, wenn man den Beruf in dem Land nicht ausübt, ist zumindest in der Ärztekammer so. Als Krankenschwester war ich in keiner Kammer und durfte trotzdem arbeiten 🤔
Vielleicht bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen ( übernimmt ggf die Rechtschutzversicherung) es scheint hier ja wie so oft, länderspezifische Unterschiede zu geben.
Eine Arbeitserlaubnis heißt ja nicht, dass man in den Beruf arbeiten muss....
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Ganz so einfach ist das nicht, in NRW ist die Gesetzeslage (aus den Erfahrungen der anderen Bundesländer zuvor) recht „zugespitzt“, alle bisherigen „Fehler“ scheinen bedacht worden zu sein und die Gesetzeslage recht komplex, daher scheint es sinnvoll, sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu informieren.

Bleiben wir gespannt…
das „Ding“ zu kippen, wäre lange vorher Zeit zu gewesen. Doch die Erfahrungen der Kollegen aus RLP zum Beispiel haben nicht ausgereicht, um das „Pflegevolk“ rechtzeitig zu mobilisieren, im Gegenteil!

Das scheint hier so wie mit den Schafen vor der Schlachtbank!

Denkt man mal drüber nach, WEM diese Kammer NUTZEN bringen kann, dann sicher nicht den Pflegekräften, die noch oder auch schon nicht mehr in diesem Beruf arbeiten.

Mit der Ärztekammer ist die Pflegekammer KEINESWEGS vergleichbar, was jedoch seitens der Verantwortlichen immer wieder versucht wird!
(Allerdings fehlen da die entscheidenden Vorteile: Mitspracherechte/Verhandlungsrechte/Altersvorsorge)
Hallo zusammen,
was die Pflegekammer betrifft besteht hier meines Wissens der sogenannte „Kontrahierungszwang“ - heißt alle müssen ob man will oder nicht. Die AG müssen auch die Adressen der MA weitergeben. Was der Datenschutz dazu sagt wäre eine neue Diskussionsrunde wert. Ich Zweifel ja den Datenschutz in diesem Land seit Corona sowieso an…

Zur eigentlichen Frage: In RLP ist es meines Wissens so, dass nur PK die in RLP arbeiten (wo sie wohnt ist egal) auch verpflichtet sind der Pflegekammer beizutreten. PK die nicht in der Branche arbeiten (z.B. IT) müssen sich nicht melden. Wie das jetzt genau mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Zeitarbeit aussieht müsste man bei der Kammer prüfen. Im Zweifel muss man aber wahrscheinlich immer rein!

Mein Problem besteht gerade darin, da wieder raus zu kommen da ich als „Krankenschwester“ nicht mehr in diesem Bundesland tätig bin. Eine Odyssee… neuer Arbeitsvertrag (vollständig), neue Stellenbeschreibung und eine Bestätigung der GF wird verlangt. Wahnsinn! Ich werde mir in den nächsten Wochen juristischen Rat einholen.

Ich war bis vor Corona sehr für die Kammer weil ich der Meinung war, dass Pflege eine Stimme braucht und sich organisieren muss. Leider hab ich während Corona und bis heute nichts gesehen was die (Deutschland älteste) Pflegekammer für mich getan hätte. Das ist ein Armutszeugnis und ich schäme mich als Krankenschwester für diese Organisation….
****tim Paar
677 Beiträge
Schick doch einfach ein Auskunftsgesuch (eine Eingabe) an das zuständige Ministerium...
In NRW das MAGS.
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