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Thema Arbeitzeit Änderungen

******_84 Frau
25 Beiträge
Themenersteller 
Thema Arbeitzeit Änderungen
Hallo,
ich hoffe hier bin ich richtig mit meiner Frage.
Aufgrund einer personellen Umgestlatung soll zukünftig die Arbeitszeit bei uns im Betrieb geändert werden. Derzeit arbeiten wir von 7-19 Uhr und von 19-7 Uhr.
Es geht um die ausserklinische Intensivpflege.
Nun soll die Zeit wegen einem neuen Kollegen um zwei Stunden geändert werden. 9-21 Uhr und 21-9 Uhr. Hinzu kommt das wir auch Teildienste bekommen sollen.
Ist so etwas eigentlich rechtens, das die Chefabteilung so etwas ohne Rücksprache mit Teamleitung und den betroffenen Kollegen entscheidet?
****tim Paar
675 Beiträge
Gibt es einen Betriebsrat?
AZ Änderungen sind zustimmungspflichtig.

Gibt es keinen...
Direktionsrecht des Dienstherrn...
******_84 Frau
25 Beiträge
Themenersteller 
Nein wir sind kein sehr großer Betrieb. Betriebsrat haben wir keinen. Die Info wurde mir ( Teamleitung) gestern vor die Nase geworfen. Getreu dem Motto friss oder stirb.
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Steht im Arbeitsvertrag was von Dienstzeiten ?

Wieviele Mitarbeiter seit ihr ?

Wenn nicht ... sieht’s schlecht aus.
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Ganz so einfach ist das nicht, es gibt so etwas wie „Gewohnheitsrecht“ und „Besitzstand“, wenn etwas NICHT im Arbeitsvertrag geregelt sein sollte...

ansonsten mach es, wie viele Kollegen, suche Die etwas passenderes!

In dieser Hinsicht werden sich vielleicht auch Kollegen anschließen?
Als Teamleitung wirst Du überall mit Kusshand empfangen!
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Betriebliche Übung meinst du .... trotzdem bestimmt die Arbeitszeit der Arbeitgeber ..... außer wenn’s einen Betriebsrat gibt ... dann darf dieser auch mit bestimmen, alternativ gilt immer wenn was im Arbeitsvertrag steht.

Ich stimm dir aber voll zu ... rede mit deinem Arbeitgeber und wenn er dir nicht entgegen kommt geh woanders hin.
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Wie gesagt, wenn Ihr die Arbeitszeiten bisher so hattet (und das über längere Zeiträume... etwa mind. 1 Jahr), kann auch der Dienstherr die nicht einfach willkürlich so einfach ändern... ggf. müsste aber mind. 1 Mitarbeiter dagegen angehen (mittels Rechtsanwalt) ... stelle mir die Umstellung gerade für KollegenInnen mit Kindern vor... könnte schwierig werden.
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Nochmals die Frage:
Wieviel Mitarbeiter seid ihr?
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Betriebliche Übung wird hier aber nicht funktionieren .......

https://www.google.com/amp/s … g--f50497.html%3Famphtml%3D1
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
@*********rcgn
Dein Beispiel für die „betriebliche Übung“ hinkt etwas, ist dem gesetzten Beispiel nicht ganz gerecht - vergleichsweise.

Ein guter Anwalt findet sich da gut durch...
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Seh ich nicht so .... aber macht ja nix.

Darf ich fragen woher du dein Wissen beziehst .... Erfahrung ?
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Sorry falscher link ...

Den hier meinte ich

https://www.arbrb.de/blog/20 … essen-keinen-bestandsschutz/
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Joah... kann ich aus Erfahrung sagen, selbst gemachte und durch Kollegen erlebte!

Da wir hier aber von einer gesamt anderen Ausgabgslage: nämlich 12-Stunden-Dienste ausgehen und diese eine spezielle Rechtslage erfordern😊, sind Deine Links zwar ganz nett und informieren bei regulärer Arbeitszeit, in diesem Fall ist es aber speziell und es stehen immer noch mindestens 2 unbeantwortete Fragen an den TE offen, ohne die Antwort darauf ist eine Diskussion hier wenig zielführend!
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Ich war recht lange im Betriebsrat im Rettungsdienst 12 und 24 Stunden Dienste .... daher kann ich dir mit Sicherheit sagen ... betriebliche Übung gilt da nicht .... da betriebliche Übung rein garnix mit Arbeitszeit bzw. Dessen Verteilung zu tun hat ....
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Betriebliche Übung davon war auch keine Rede bei mir, die hattest Du ins Spiel gebracht: lesen und dann schlussfolgern!
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Es gibt allerdings eine Art „Gewohnheitsrecht“, wenn die Arbeitszeiten „schon immer so waren“...
dann kann der AG diese nicht einfach ändern.
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Ich hab dich nur korrigiert .. den außer betrieblicher Übung gibts nix....

Und wenn doch, Zeig mir bitte wo das steht. Bilde mich ja gerne weiter.
*********Diver Paar
1.144 Beiträge
Anpassung der Arbeitszeit:
Wenn kein Betriebsrat - Direktionsrecht. Auch ohne Nennung von Gründen.
Ggf. macht der Arbeitgeber das über eine Änderungskündigung.

Gerade bei Bereitschaftsdiensten sehr schwierig dagegen vorzugehen.

Am besten Gespräch mit der Entscheidungsebene-
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Nur um die Dienstzeiten zu ändern ( wenn wie meistens nix im Vertrag dazu steht ) braucht er nix ändern.

Da die Dienstzeit der Arbeitgeber bestimmt.

Ohne Betriebsrat und ohne das im
Vertag sind as drin steht ..... vermutlich null Chance .

Aber ein Betriebsrat gründen zu wollen, führt bei Arbeitgebern oft zum Umdenken.
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Gespräch ist eh immer besser.
Aber der TE sagt dazu ja auch nicht mehr viel...
... und zu dem Betriebsratsfunktionär, der eh alles weiß, weil er sich bildet... erfahrungsgemäß kann ein GUTER Anwalt da so einiges erreichen - Rechtsprechung ist in unserem Staat immer noch recht individuell, eine Entscheidung im Einzelfall trifft ein Arbeitsrichter!
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Wie gesagt, es sind einige wichtige Fragen zu einer genaueren Einschätzung vom TE noch nicht beantwortet worden...
****tim Paar
675 Beiträge
Liebe @*******_Fee
Das "Gewohnheitsrecht" auf das Du Dich beziehst ist die "betriebliche Übung".
Die zieht nur in dem Fall leider nicht.
Ansonsten ist dazu alles dargestellt.
Gründet einen BR und schon könnt Ihr mit dem AG Betriebsvereinbarungen machen und habt ein gewisses Mitspracherecht nach BetrVG.
Ansonsten gilt das Direktionsrecht des Dienstherrn...
*********rcgn Paar
832 Beiträge
Frau Kollegin ... das war alles nicht böse gemeint .... bitte auf dem richtigen Ohr zuhören .....

Recht ist trotzdem recht und in der Hinsicht recht eindeutig.

Ps. Wenn du xzucker benutzt kenn ich dich sogar persönlich....
****in Frau
998 Beiträge
Zitat von ****tim:
Das "Gewohnheitsrecht" auf das Du Dich beziehst ist die "betriebliche Übung".

Unter Gewohnheitsrecht/betriebliche Übung fallen nur Dinge, die nirgendwo anders geregelt sind... und selbst dann hat ein AG das Recht, Änderungen umzusetzen. Nur eben mit einer "angemessenen" Ankündigungszeit.

Bei der Arbeitszeit muss man erst mal in den Arbeitsvertrag schauen! Was steht denn da drin?
*******_Fee Frau
3.192 Beiträge
Danke leowin danach frage ich seit Threatbeginn....
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