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"Aktive Sterbehilfe" und gesellschaftliche Auswirkungen

*******njoe Mann
611 Beiträge
Auf besonderen Wunsch hin....
....sehe ich mich veranlasst, eine Stellungnahme für die lieben Freundinnen und Freunde des vorzeitigen Lebensendes abzugeben. Ich hatte an und für sich angesichts der initial seriösen Beiträge von Lozio und docffm davon abgesehen, mich zu äussern. Durch den weiteren Verlauf der Diskussion - insbesondere durch die Einlassung von Dalarna- wurde ich jedoch ermutigt, mich schriftlich niederzubringen

Zunächst einmal der Hinweis einer von mir höchst wertgeschätzten und im Umgang mit Toten erfahrenen Person auf die Seite:

http://www.darwinawards.com/deutsch/

Ich darf von dieser Seite zitieren:
Wir applaudieren jenen, die das ultimative Opfer erbracht haben, indem sie sich selbst in der aussergewöhnlichsten und dümmsten Art und Weise töteten.

Hier werden also interessanterweise völlig legale Möglichkeiten dargestellt, vorzeitig sein Leben zu beenden. Insofern bezieht sich die hiesige Diskussion in meinen Augen nur noch auf diejenigen, die nicht mehr in der Lage sind, den obigen Award zu gewinnen.

Gut finde ich in diesem Zusammenhang, daß auch veterinärmedizinische Kenntisse in die Diskussion enfliessen, ist man doch in der Nutztierhaltung weitaus liberaler, was den willkürlich gewählten Todeszeitpunkt anbelangt, wenngleich auch nicht immer im Sinne des "Kandidaten", wie ein kürzlich auf dem Oktoberfestgelände zu München per Gnadenschuss erlegtes Rindvieh eindrucksvoll dokumentieren konnte. Aber auch die Masse an gezielten Tötungsverfahren in diesem Bereich demonstriert die enorme Erfahrung im Rahmen der Fragestellung.

Um zur eigentlichen Fragestellung zu gelangen (die hatte ich ein wenig aus den Augen verloren), so steht fest, daß eine rechtliche Situation niemals alle Bedürfnisse befriedigen kann. Je nachdem, in welchem Land man gerade lebt, sind entsprechend der vorherrschenden moralischen Ansprüche unterschiedliche Ausgänge denkbar.

Ich gehe jetzt auch zum Ausgang hinaus.....neue Studien (Stichwort langhaxert, erfahren im Umgang mit dem Tod und so) warten bereits....

*sonne*

Herr Marzipan
@Herr Marzipan ,
*top* *zwinker* unerreicht ! Vielen Dank für Deinen Beitrag !
****ta6 Frau
288 Beiträge
Aktive Sterbehilfe
darf ich als Altenpflegerin nicht leisten. Ich bin sogar verpflichtet, Suizid zu verhindern, bspw. muss ich handeln, wenn ich bemerke, dass eine Bewohnerin des Altenheims Schlaftabletten sammelt, um sich zu töten. Ich kenne die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften und respektiere diese.

Natürlich habe ich schon einige Menschen sterben sehen - eine Begleitung ist aus altbekannten Gründen leider nicht zu gewährleisten.
Manche hatten einen "leichten" Tod, den wir ihnen von Herzen gönnten. Wieder andere litten monate- oder jahrelang, ertrugen schwere Schmerzen, weil ihnen kein Medikament wirkliche Linderung brachte oder "vegetierten" unter dem Einfluss der stark sedierenden Medikamente nur noch in ihrem Bett, wurden mittels PEG ernährt, zumeist mit einem Katheder versorgt und regelmäßig gelagert.
Oft habe ich erlebt, dass sich Angehörige ausdrücklich über eine bestehende Patientenverfügung hinweg setzten und nicht im Sinne des todkranken/sterbenden alten Menschen handelten.
Auch das Pflegepersonal ist da häufig verunsichert oder entscheidet aufgrund von Zwängen unterschiedlicher Art entgegen dem Willen des Bewohners.

Ich bin der Ansicht, dass hier eine eindeutigere Regelung durch den Gesetzgeber hilfreich wäre und auch den alten Menschen in einer Alteneinrichtung mehr Selbstbestimmung, insbesondere über die Entscheidung für ihr Leben und Sterben gewährt werden sollte!
Grenzfälle, ob die Entscheidung bspw. dement veränderter Menschen nicht mehr zu essen, respektiert wird, sind hierbei eine besondere Herausforderung.
****ne Frau
8.415 Beiträge
Heute in Bayern2 zu diesem Thema.
Kann auch nachgehört werden (rechts ist ein Link)
Ich habe meine Ehemann 1 1/2 Jahre betreut und auch gepflegt. Sein CA war von Anfang an infaust, da schon gestreut. Das letzte 172 Jahr war ein einziges dahinvegetieren.
Meine Tiere durften immer in Würde sterben.
WARUM nicht auch wir Menschen ?
Der Vergleich
mit veterinärmedizinischen Verhaltensweisen ist hier im Forum ja schon hinreichend bemüht worden. Wenn demnächst noch jemand die drei Euthanasiekategorien spontan, carte blanche und geplant auch in der Humanmedizin einführen will bleibt ja wohl nur noch Auswandern.
***io:
bleibt ja wohl nur noch Auswandern.

Wohin?

Die meisten Länder der Welt gehen viel entspannter mit dem Thema Sterbehilfe um..... (wen wunderts...)
****tna:
Wohin?

Die meisten Länder der Welt gehen viel entspannter mit dem Thema Sterbehilfe um..... (wen wunderts...)

Wenn man die Niederlande oder die Schweiz als "die meisten Länder" bezeichnen möchte ...
ein Blick über den Tellerrand würde Dir zeigen:

dass die Sterbehilfe in viel mehr Ländern der Erde nicht unter Strafe steht....

Das reicht von New Mexico (USA) über Australien bis hin zu Kanada!

Einfach mal die Seiten der DGHS lesen statt irgendetwas zu behaupten.
Au contraire:
Die Behauptung "die meisten Länder der Welt" kam nicht von mir.

4 von 50 US-Bundesstaaten,
1 von 13 kanadischen Provinzen,
die Schweiz und 3 europäische Länder (NL, Belgien, Luxemburg),
das sind "die meisten Länder der Welt" ?

In Australien ist der Alleingang des Nordterritoriums zur Legalisierung der Sterbehilfe nach wenigen Monaten wieder kassiert worden.

Einfach selber mal die Seiten der DGHS lesen, statt irgendetwas zu behaupten.
Einfach selber mal die Seiten der DGHS lesen
bitteschön*g*

http://www.dghs.de/wissenschaft/blick-ueber-die-grenzen.html
Ich habe niemals behauptet, dass die Sterbehilfe in den meisten Ländern der Welt ERLAUBT ist, sondern dass in den meisten Ländern der Welt mit dem Thema entspannter umgegangen wird!

Vorsicht: lesen schadet der Ignoranz.....
Kontinent Australien: Der Umgang mit dem Thema ist so entspannt, dass ein Gesetz zum Thema bereits 1996 nach wenigen Monaten gerichtlich wieder verboten wurde.

Kontinent Afrika: hier ist der Umgang mit dem Thema tatsächlich sehr entspannt, vermutlich ist man zu beschäftigt damit, nicht den Hungertod zu sterben.

China: Der Umgang mit dem Thema ist so entspannt, dass man nur bestimmte Gesetze brechen muss, um sogar ganz unfreiwillig in den Genuss aktiver Sterbehilfe zu kommen. Ein Gesetz zur Sterbehilfe ist seit Jahren in der Diskussion und nicht durchsetzbar.

Russland: aktive Sterbehilfe wird hier so entspannt gehandhabt, dass sie per Gesetz verboten ist.

USA, Kanada ... hatten wir schon.

EU: der EU-GH verurteilt explizit aktive Sterbehilfe und Suizidassistenz, ganz entspannt.

Besonders entspannt finde ich den Umgang mit dem Sterben bei den Guarani oder im Hinduismus: alte Menschen werden zum Sterben aus der Gesellschaft ausgeschlossen, ganz entspannt.
Selbst die beste Palliativmedizin schützt die Sterbenden nicht vor dem "Kaputtgehen".
Ich bezeichne die aktive Sterbehilfe nicht als Euthanasie, wenn der Kranke sich selbst psychisch nicht mehr ertragen kann, weil ihm der Speichel unkontrolliert aus dem Mund läuft, er nicht mehr schlucken oder sprechen kann, wenn er sich selber vor sich ekelt.
Sicherlich kann ich mich lange nicht so gewählt ausdrücken, wie einige Akademiker oder auch die Gesetzestexte nicht wiedergeben.
Doch ich weiss, Medikamente zum Stimmungsaufhellen oder Antidepressiva ändern die Situation nicht.
Aktive Sterbehilfe ist die Kapitulation einer Gesellschaft vor ihrem eigenen moralischen Anspruch, die Existenz ihrer Mitglieder bis zum biologischen Lebensende in würdevoller Weise zu gewährleisten (ja: die Definition des Begriffs "Würde" ist essentiell in diesem Zusammenhang). Von Seiten der Mitglieder einer Gesellschaft ist sie nichts anderes als die Einwilligung dazu, dass die Gesellschaft diesen moralischen Anspruch auf den Schutz des Lebens ihrer Individuen außer Kraft setzen darf.

Auf eine Schickimicki-"Gesellschaft", die einem Menschen, der seinen Speichelfluss nicht mehr kontrollieren kann suggeriert, er lebte ein unwertes Leben oder er müsse sich vor sich selber ekeln, weil er nicht mehr sprechen kann ist nach meiner Meinung geschissen !
****ta6 Frau
288 Beiträge
Meine berufliche Tätigkeit,
wie bereits hier erläutert, fordert von mir eine strikte Handhabung entsprechend der Gesetzeslage.

Meine private Ansicht ist da viel ambivalenter.

Mit 58 Jahren ist mein Ehemann im Januar 2013 verstorben. Er war an COPD erkrankt, benötigte bereits die Gabe von Sauerstoff und erlitt zu allem Übel noch eine Lungenembolie, die er unglücklicherweise mit 20 % restlicher Kapazität der bereits schwer geschädigten Lunge überlebte. Er zog sich anschließend zusätzlich noch eine schwere Infektion der Lunge zu, die von den Ärzten trotz Antibiose nicht unter Kontrolle zu bringen war.

"Unglücklicherweise überlebt" deshalb, weil nun das Leiden begann. Gegen die Angst bei schwerer Atemnot, die anfallsweise vor allem nachts wiederholt auftrat, erhielt er mehrere! Antidepressiva und Morphin. Das verschlechterte nun wiederum seine Atmung, schränkte ihn physisch und psychisch ein und ließ ihn mehrmals stürzen, wenn er nach der Mobilisation seiner letzten Kraft- und Luftreserven sich versuchte aufzurichten.
Er kämpfte gegen seine Angst, gegen das Wissen um sein baldiges Ende und um sein Leben - ja bis ihn die Kraft und der Wille zum Leben verließ!
Er wünschte sich, einzuschlafen und nicht mehr aufzuwachen - der Kampf um jedes bisschen Luft, der Kampf gegen das permanente Ersticken ging seinem furchtbaren Ende entgegen.
Ich danke heute noch inbrünstig dem gnädigen Schicksal, dass er schließlich während eines klinischen Eingriffs unter Narkose starb, weil seine Aorta platzte.
Übrigens haben die Ärzte entgegen seinem in der Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachten Wunsch eine Stunde lang Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen - und das bei diesem Allgemeinzustand und diesem Leiden!

Hätte mein Mann mich um Hilfe zum Suizid gebeten, hätte ich ihm diese gewährt!
****ta6 Frau
288 Beiträge
PS:
Nur am Rande erwähnt, er ist von der Krankenkasse bei diesem Krankheitsbild in Stufe 1 der Pflegebedürftigkeit eingestuft worden und erst nach einjährigem Kampf und nach dem Einschalten einer Rechtsanwältin erfolgte die Einstufung in die 2 (nach seinem Tod).

SORRY, ich schweife ab und das ist ein anderes Thema!
****ta6:
SORRY, ich schweife ab und das ist ein anderes Thema!

Das gehört m. E. sehr wohl zum Thema, vielleicht viel mehr als die Schilderung des traurigen Einzelschicksals, die viel zu viele Fragen offen lässt (z. B. ab wann dann ein potentieller Gesetzgeber einen potentiellen assistierten Suizid in so einer Situation billigen sollte). Die kranken Kassen wären vermutlich froh gewesen, gar nicht mehr zur Pflegestufeneinschätzung gefragt zu werden, sondern nur noch "großzügig" die Kosten für die "selbstbestimmte" assistierte Selbsttötung zu übernehmen.
Liebe Pepita6,

es tut mir wahnsinnig leid, was Dir und Deinem Mann widerfahren ist! Wirklich!

Mein Vater (damals 62 J.) hatte ein Lungenkarzinom... das hatte gestreut... beim Umbetten ist ihm ein Oberschenkelknochen zerborsten... konnte wegen seines schlechten Allgemeinzustands noch nicht mal mehr operiert werden.

Meine Familie hat sich dann seiner angenommen.
Es geschah nicht in der BRD... sonst wäre es wohl schwieriger gewesen.

Ich habe mit Menschen, die so denken wie ich, ein Abkommen getroffen. Wir haben auch die Möglichkeiten für uns geschaffen.

Ich kann das auch nur jedem mündigen Menschen empfehlen!
Utopie zu möglichen gesellschaftlichen Auswirkung
Um zu veranschaulichen, welche weitreichenden Folgen es haben könnte, wenn man eine Schwelle überschreitet und damit beginnt die absolute Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens in Frage zu stellen (und andere Werte wie die individuelle Selbstbestimmung darüber zu stellen) empfehle ich die Dystopie "Soylent Green" von Stanley R. Greenberg.

Mittlerweile ist die Verfilmung mit Charlton Heston und Edward G Robinson (übrigens in seiner letzten Rolle) sogar über Streamingportale wie iTunes erhältlich.

Es sind zunächst immer "gute Gründe", die zum Bruch gesellschaftlicher Tabus führen: das rasche Ende eines Weltkrieges und die Rettung vieler Soldatenleben berechtigte vermeintlich zum Einsatz der Atombombe, die Chance auf Heilung von Erbkrankheiten berechtigt vermeintlich zur Manipulation von Genen, der Schutz "braver Bürger" vor dem Terrorismus berechtigt vermeintlich zum Aushebeln informationeller Persönlichkeitsrechte durch die NSA und andere Geheimdienste.

Sind diese Türen allerdings erst einmal geöffnet, hält niemand mehr den Missbrauch und die Ausweitung dieser Tabubrüche auf pseudomoralische Bereiche auf.

THINK !
****rna Frau
6.221 Beiträge
Gruppen-Mod 
Grundsätzlich finde ich die Idee mich zu einem Keks verarbeiten zu lassen nicht schlecht....
Allerdings gefällt es mir rein aus gekränktem Gerechtigkeitsempfinden weniger, dass sich das schönste Erlebnis im Leben der großen Masse der Menschen darauf beschränken soll, zu einem feuchten Keks verarbeitet zu werden, während andere Menschen dieser großen Masse auf genau diesen Keks gehen dürfen, indem sie die letzten Vorräte an warmem Duschwasser aufbrauchen oder die letzten Erdbeeren unter sich aufteilen.
****ta6 Frau
288 Beiträge
Die individuelle Selbstbestimmung
über das eigene Sterben (soweit der Einzelne hierzu noch in der Lage ist) betrachte ich persönlich als eine der wichtigsten Errungenschaften der heutigen Gesellschaft.

Die Zeiten, in denen Selbstmörder exkommuniziert und vor der Friedhofsmauer bestattet wurden, sind glücklicherweise Vergangenheit.

Ich als Agnostiker lehne jede dementsprechende Bevormundung für meine Person ab.

Leistet ein Mensch den Regeln einer der ihm heilbringenden Lehren Folge und ordnet die Entscheidungen über sein Sterben und seinen Tod den dort manifestierten Regeln freiwillig unter, so ist das auch individuelle Selbstbestimmung.
Veto:
wenn das, was man sich als "individuelle Selbstbestimmung" so vorgaukelt dann auch individuelle Selbstbestimmung ist - dann kann man auch auf eine juristische oder gesellschaftliche Regelung dieses Themas verzichten und prinzipiell bei allem und jedem seine individuelle Selbstbestimmung leben, denn sie ist ja (angeblich) die höchste Errungenschaft der heutigen Gesellschaft.

Allerdings darf man sich wohl nichts vormachen: unsere heutigen Gesellschaften funktionieren genau anders herum. Die Mehrheitsentscheidung ist die Messlatte, an der sich in Demokratien gesetzliche Regelungen orientieren. Damit wird z. B. genau der Teil der individuellen Meinung unterdrückt, der eben nicht der Mehrheit entspricht. Der Regelungswahn und die Eingriffe in die persönliche Freiheit nehmen doch im Gegenteil zu. Das ist alles andere als gelebte individuelle Selbstbestimmung.

In vermeintlichen philosophischen Randbereichen wie Religion (und im weiteren Sinne zähle ich auch Agnostik zu den Religionen) herrscht Meinungs- aber eben nicht Handlungsfreiheit. Ich behaupte: individuelle Selbstbestimmung gibt es gar nicht mehr.
****ta6 Frau
288 Beiträge
Juristisch geregelt
ist die Selbsttötung derzeit bei aktivem und passivem Handeln bzw. Unterlassen Dritter - insbesondere in der Alten- und in der Krankenpflege.

Menschen, die noch im Schutz ihres eigenen Wohnumfeldes leben (dürfen) und noch handlungsfähig sind, können sich straffrei (interessant wäre es, zu wissen wie diese vollzogen würde) und selbstbestimmt zu dem von ihnen geeigneten Zeitpunkt vom Leben in den Tod befördern.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur aktiven Sterbehilfe "zurück zum Thema" erachte ich tatsächlich als nicht ausreichend und schwammig.

Wobei ich mir -offen gesagt- eine Regelung in Anlehnung an die gesetzlichen Bestimmungen der Niederlande wünschen würde - aber das Leben ist ja kein Wunschkonzert.
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