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"Aktive Sterbehilfe" und gesellschaftliche Auswirkungen

Wenn es zu einer gesetzlichen Regelung käme
dann wäre das in meinen Augen kontraproduktiv.

Richtig ist: der Gesetzgeber hält sich im Moment noch nach Möglichkeit aus der Selbstbestimmung des Einzelnen heraus, wenn er Selbsttötung nicht bewertet (auch richtig: nicht sanktioniert, wie sollte er auch ? Mit der Todesstrafe ? *haumichwech*).

Hilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Bedingungen (assistierter Suizid) steht allerdings unter Strafe, natürlich keine Strafe für den "Suizidierten" (oder aus dem Blickwinkel des Gesetzes: Exekutierten ?), sondern für den "Helfer".

Wenn der Gesetzgeber jetzt die Hilfe zur Selbsttötung erlaubte, dann bezöge er damit automatisch Stellung zur Selbsttötung, wo er das bisher nicht tun muss: er würde Suizid gut heißen (ein Aufschrei ginge nicht nur durch bestimmte gesellschaftliche Gruppen), er würde Tötung unter bestimmten Bedingungen gut heißen (damit den Wert des individuellen Lebens dem Wert von ... ja wovon eigentlich, deutlich unterordnen).

Es gibt für mich keinen ausreichenden Grund, warum diese Herabsetzung des Wertes des Lebens allein für den Wunsch Einzelner (ich behaupte: Weniger), ein Recht auf assistierten Suizid eingeräumt zu bekommen gesetzlich manifestiert werden darf.
***rt Mann
941 Beiträge
Einspruch, LoZio!
Deine Aussage:

Wenn der Gesetzgeber jetzt die Hilfe zur Selbsttötung erlaubte, dann bezöge er damit automatisch Stellung zur Selbsttötung, wo er das bisher nicht tun muss: er würde Suizid gut heißen (ein Aufschrei ginge nicht nur durch bestimmte gesellschaftliche Gruppen), er würde Tötung unter bestimmten Bedingungen gut heißen (damit den Wert des individuellen Lebens dem Wert von ... ja wovon eigentlich, deutlich unterordnen).

ist nicht haltbar, denke ich!

Der Gesetzgeber würde damit keinesfalls "Suizid gutheißen", sondern er würde deutlich machen, dass der Wille des Patienten, des Menschen, alleingültig und zu respektieren ist!

Die bisherige Regelung ist doch so, dass nur ein Mensch, der noch vollumfänglich in der Lage ist, ohne Hilfe Anderer, sich selbst zu töten, nicht nur das theoretische Recht darauf, sondern auch die faktische Möglichkeit hierzu hat!

Dem gegenüber steht ein Mensch, der aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage ist seinem Leben ein Ende zu setzen, dazu verdammt ist, weiter zu leben!
Dies unter allen Umständen und somit auch dann, wenn dieses Leben, welches in aller Regel keine Lebensfreude mehr bietet, eher ein Dahinvegetieren ist.
Lediglich eine noch nicht zu beobachtende Nullinie des EEGs....

Ich bitte um Verzeihung für diese flapsige Bemerkung:
Kann eine "Keine Arme - keine Kekse - Mentalität" wirklich unsere Maxime sein?

Selbst Tieren gewährt man seit Menschengedenken den "Gnadentod", erspart ihnen "unnötiges Leiden" und das findet unsere Gesellschaft ganz normal und richtig.

Und Deine letzte Frage
(damit den Wert des individuellen Lebens dem Wert von ... ja wovon eigentlich, deutlich unterordnen)
kann ich Dir gern beantworten!

Den "Wert des individuellen Lebens" ordnet er damit dem individuellen Willen derjenigen Person unter, die alleinig davon betroffen ist!
Das ist der einzige Wille, dem eine so schwerwiegende Entscheidung zusteht!

Ich halte die freie Entscheidung eines jeden mündigen Menschen

• nach umfassender Aufklärung und

• nach Ausschöpfen aller medizinischen Mittel, zu welchen der Patient (sofern im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte) oder sein zuvor notariell bestimmter Vertreter zugestimmt hat (!)

-auch gegen den Willen des medizinischen Personals, gegen den Willen von Politikern und erst recht gegen den Willen irgendwelcher Religionsvertreter

immer für alleinig massgeblich!

Dabei ist es völlig unerheblich, ob es um Schmerzen geht, oder ob der Mensch aus anderen Gründen des Lebens müde ist!

Es ist SEIN Leben. Und über dieses, was ja die allerintimste Angelegenheit ist, hat sich keine andere Person, Institution oder Regierung eine Entscheidungmacht anmassen!

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die von der Palliativmedizin im Allgemeinen vertretene Aussage, dass sie in der Lage sei, den Patienten in jedem Einzelfall Schmerzfreiheit zu garantieren, nicht haltbar ist!
Mir sind viele Fälle bekannt, in welchen dieses Versprechen -auch über lange Zeiträume- nicht eingehalten werden konnte!
Und die "terminale Sedierung" ist sicher kein Königsweg und keine angemessene Form des "Lebens" (wenn der Patient das nicht ausdrücklich so will oder zuvor bestimmt hat).

Es handelt sich doch eher um ein Über-Leben, welches einher geht mit dem weitgehenden Verlust dessen, was "Leben" eigentlich ausmacht und teilweise sogar zum Verlust jeglicher nennenswerten Wahrnehmung führt. Wem nutzt das und warum?

Ich kann die vielfältigen Diskussionen und Befürchtungen derer verstehen, welche sich darum sorgen, dass möglicherweise auf Betroffene eine Art "familiärer oder öffentlicher Druck" ausgeübt werden könnte, ihr Leben zu beenden.
Jedoch halte ich diese Argumente für völlig unbewiesene Behauptungen. Darüber hinaus besteht diese theoretische Möglichkeit schon heute, denn sie richtet sich eben nicht nach der Gesetzmäßigkeit.

Und wollen wir nun auch gleich die Amniozentese mit verbieten, weil hier doch ebenfalls vor der Geburt genetische Missbildungen festgestellt werden können (wie wir alle wissen) und auch hier der gleiche "Druck" entstehen könnte, das Kind nicht zu gebären?
Warum fordert das Niemand?

Nicht wenige Diskussionsbeiträge zu diesem sehr delikaten Thema, resultieren aus der spezifischen Euthanasie-Geschichte der Deutschen.
Dieses Tatsache darf nicht vergessen werden, sie darf aber auch keinesfalls als Begründung für die Fortsetzung von individuellem Leid verwandt werden, denn sonst wird der ursprüngliche kollektive Schutzgedanke zum Auslöser von individueller Qual!

Machen wir uns doch bitte nichts vor:

Trotz aller dankens- und begrüssenswerter Fortschritte der Kollegen aus der Palliativmedizin, trotz aller Bemühungen der Hospitzbewegungen und der Religionsgemeinschaften:
Es gibt sehr viele Fälle von Menschen, die aus den verschiedensten (sehr respektablen) Gründen nicht mehr leben wollen!
Und JEDER EINZELNE dieser "Fälle" ist ein individuelles Schicksal! Hinter jedem dieser Schicksale steckt ein fühlender Mensch.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass Deine abschliessende Bemerkung
Es gibt für mich keinen ausreichenden Grund, warum diese Herabsetzung des Wertes des Lebens allein für den Wunsch Einzelner (ich behaupte: Weniger), ein Recht auf assistierten Suizid eingeräumt zu bekommen gesetzlich manifestiert werden darf.
für mich einfach nur zynisch klingt!

Wer glauben wir zu sein, dass wir, die wir doch im Leben nach höchster Freiheit und Selbstverwirklichung streben (!) jenen, die diese Lebensphase überschritten haben, selbst in der alllerintimsten Entscheidung ihres Lebens, glauben bevormunden zu dürfen?
Spielen wir da nicht Gott? Und wollen wir all jene, die nicht an irgendeinen Gott glauben zwingen, sich einer "Gottgleichen" Entscheidung unterzuordnen. Gottergeben, sozusagen?

Denn genau das ist es was wir uns anmassen!

Der Aspekt, dass Mediziner "nebenbei" in unmögliche (Gewissens-) Konflikte gezwungen werden, ist dabei nicht zu unterschätzen, aber -mit Verlaub- wirklich nur sekundär!

Ich plädiere für die klar geregelte Abfolge von

1. - Anamnese

2. - medizinischen und psychologischen Maßnahmen

3. - Aufklärung und

4. - letztendlich die Anerkennung des individuellen Willens der Menschen

(respektive deren Vertreter) dem Leben ein Ende zu bereiten und dies auch faktisch zu ermöglichen, indem den Ärzten, die dazu bereit sind (!) eine straffreie Hilfe zu einem humanen Sterben freigestellt wird!

Kein Arzt darf dazu verpflichtet werden und dies ist sicherzustellen!

Aber jenen Ärzten, die unter eng begrenzten Bedingungen bereit sind, dies zu tun, sollten es (analog zu Kolleginnen und Kollegen, welche Aborte vornehmen) auch dürfen.
Und dasselbe muß für andere Menschen wie Angehörige etc. gelten.
Dito, zHart
***rt:
Die bisherige Regelung ist doch so, dass nur ein Mensch, der noch vollumfänglich in der Lage ist, ohne Hilfe Anderer, sich selbst zu töten, nicht nur das theoretische Recht darauf hat, sondern auch die faktische Möglichkeit hierzu hat!

Tatsächlich steht vielen die faktische Möglichkeit zum Suizid offen, aber der Gesetzgeber bezieht doch damit bisher nicht automatisch Stellung zur Legalität oder gar zu einem etwaigen besonderen Schutzwert oder einem theoretischen Recht auf dieses Unterfangen? Gesellschaftlich werden allerdings ganz im Gegenteil einige (wenn auch m.E. im Vergleich zu z. B. Verkehrsunfallopfern deutlich zu wenig) Anstrengungen unternommen, um Suizidzahlen zu reduzieren oder Menschen nach missglücktem Suizid nicht erst recht über die Klippe zu helfen, sondern ihnen zu helfen, ihr Leben wieder zu akzeptieren. Wird man damit dem Willen dieser Menschen (der ja doch alleingültig und zu respektieren ist) etwa bewusst nicht gerecht? Sollte man dann diese Praxis auch ändern und dem geretteten Selbstmordkandidaten in Zukunft lieber eine Zyankalikapsel auf den Nachttisch stellen? Lassen wird dann Kopfschussopfer (die nach meiner persönlichen Erfahrung unerfreulich oft mit Hypophyseninsuffizienz, Hirnabszess und Blindheit überleben) in Zukunft auf der Straße liegen und Schlaftablettenopfer unbehandelt, weil sie eine Patientenverfügung neben dem Tablettenröhrchen auf dem Nachttisch deponiert haben?

***rt:
Dem gegenüber steht ein Mensch, der aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage ist seinem Leben ein Ende zu setzen, dazu verdammt ist, weiter zu leben! Dies unter allen Umständen und somit auch dann, wenn dieses Leben, welches in aller Regel keine Lebensfreude mehr bietet, eher ein Dahinvegetieren ist.

Wenn man also aus dem zuvor Gesagten schließt (und das ist ja bisherige Praxis), es gäbe eine öffentliche Verantwortung und Hilfsverpflichtung für Suizidkandidaten (sogar unter offensichtlicher Missachtung des momentanen Willens dieser Suizidkandidaten), dann dreht man im Fall "fehlender Lebensfreude" und "Dahinvegetierens" diese Schutzwürdigkeit um und eröffnet einigen Menschen andererseits die Möglichkeit, auf diese Unterstützung zu verzichten, ja mehr noch, hilft ihnen aktiv zum Tod? Baut man auf die Unumkehrbarkeit des temporär, womöglich bereits vor Jahren geäußerten Willens, in diesen Fällen getötet werden zu dürfen?

***rt:
Selbst Tieren gewährt man seit Menschengedenken den "Gnadentod", erspart ihnen "unnötiges Leiden" und das findet unsere Gesellschaft ganz normal und richtig.

Den (erstaunlicherweise nur in dieser Frage) immer wieder tränenreich bemühten Vergleich von Tieren und Menschen halte ich aus verschiedensten Gründen für sehr fragwürdig. Wir töten Tiere nur "aus Mitleid" oder nicht doch viel öfter aus Utilitarismus, aus Kosten- oder sogar Nutzenerwägungen? Goldhamster für 5 Euro mit Beinbruch - fort damit, wirtschaftlicher Totalschaden. Beim Menschen in Zukunft auch? Der "Gnadentod" für Tiere und seine Ausübungspraxis ist keineswegs so ethisch unproblematisch, wie das in der menschlichen Euthanasiedebatte immer wieder behauptet wird.

***rt:
Den "Wert des individuellen Lebens" ordnet er damit dem individuellen Willen derjenigen Person unter, die alleinig davon betroffen ist!

Warum tut der Gesetzgeber das plötzlich und nur an dieser einen Stelle? Mein "individueller Wille" wäre zum Beispiel, keine Steuern mehr zu bezahlen!

***rt:
Ich kann die vielfältigen Diskussionen und Befürchtungen derer verstehen, welche sich darum sorgen, dass möglicherweise auf Betroffene eine Art "familiärer oder öffentlicher Druck" ausgeübt werden könnte, ihr Leben zu beenden.
Jedoch halte ich diese Argumente für völlig unbewiesene Behauptungen. Darüber hinaus besteht diese theoretische Möglichkeit schon heute, denn sie richtet sich eben nicht nach der Gesetzmäßigkeit.

Zu beweisen wäre im Sinne des Lebensschutzes ja wohl genau das Gegenteil, nämlich, dass es keinen öffentlichen Druck auf Betroffene gibt, ihr Leben zu beenden. Der Gesetzgeber hat eine Garantenpflicht. Wenn es diese theoretische Möglichkeit schon heute gibt, dann wäre es Aufgabe des Staates, diese Möglichkeit (zum Beispiel den Todetourismus in die Schweiz oder die Geschäftemacherei mit dem "schönen Tod") aufzudecken und zu sanktionieren.

***rt:
Und wollen wir nun auch gleich die Amniozentese mit verbieten, weil hier doch ebenfalls vor der Geburt genetische Missbildungen festgestellt werden können (wie wir alle wissen) und auch hier der gleiche "Druck" entstehen könnte, das Kind nicht zu gebären?
Warum fordert das Niemand?

Fordert das niemand ? Wir drehen doch schon lange dieses Rad und teilen Leben in "lebenswert" und "nicht lebenswert" ein. Demnächst vermutlich in "Alphas, Betas und Deltas", Aldous Huxley lässt grüßen.

***rt:
Wer glauben wir zu sein, dass wir, die wir doch im Leben nach höchster Freiheit und Selbstverwirklichung streben (!) jenen, die diese Lebensphase überschritten haben, selbst in der alllerintimsten Entscheidung ihres Lebens, glauben bevormunden zu dürfen?
Spielen wir da nicht Gott? Und wollen wir all jene, die nicht an irgendeinen Gott glauben zwingen, sich einer "Gottgleichen" Entscheidung unterzuordnen. Gottergeben, sozusagen?

Im Gegenzug darf ich erwidern: wie zynisch ist es, dass wir glauben bestimmen zu können, wann wir die Lebensphase der "höchsten Freiheit und Selbstverwirklichung" überschritten haben, das sogar für andere bestimmen zu können (Vertreterregelung) oder überhaupt festlegen zu dürfen, dass das diese überhaupt die einzige sinnvolle Lebensphase ist!?
***rt Mann
941 Beiträge
Unfassbar populistisch und unsachlich...
was Sie hier erwidern, Herr Kollege! Wenig Niveau... Tut mir leid.

Hahnenkämpfe unter Alpha-Männchen langweilen doch nur, LoZio!

Ist m. E. -wenn überhaupt- nur weniger Antworten würdig, nämlich da, wo es um sachliche Inhalte und Fakten geht.

Gesellschaftlich werden allerdings ganz im Gegenteil einige (wenn auch m.E. im Vergleich zu z. B. Verkehrsunfallopfern deutlich zu wenig) Anstrengungen unternommen, um Suizidzahlen zu reduzieren oder Menschen nach missglücktem Suizid nicht erst recht über die Klippe zu helfen, sondern ihnen zu helfen, ihr Leben wieder zu akzeptieren. Wird man damit dem Willen dieser Menschen (der ja doch alleingültig und zu respektieren ist) etwa bewusst nicht gerecht? Sollte man dann diese Praxis auch ändern und dem geretteten Selbstmordkandidaten in Zukunft lieber eine Zyankalikapsel auf den Nachttisch stellen? Lassen wird dann Kopfschussopfer (die nach meiner persönlichen Erfahrung unerfreulich oft mit Hypophyseninsuffizienz, Hirnabszess und Blindheit überleben) in Zukunft auf der Straße liegen und Schlaftablettenopfer unbehandelt, weil sie eine Patientenverfügung neben dem Tablettenröhrchen auf dem Nachttisch deponiert haben?

Selbstverständlich wird in Fällen von versuchtem Suizid notfallmedizinisch und psychologisch geholfen.
Wenn der Patient allerdings die erwähnte Aufklärung und Beratung (mit Hilfsangeboten) erhalten hat, wird ein unklarer Prozentsatz der Betroffenen immer noch erklären, dass er nicht mehr leben möchte. Sofern sein gesunder Geisteszustand unzweifelhaft ärztlicherseits bestätigt wurde, ist meiner Meinung nach SELBSTVERSTÄNDLICH der Wille des Betroffenen der einzig massgebliche Faktor!

Und würde dieser unzweifelhaft bereits bei Auffinden feststehen, wäre durchaus zu diskutieren inwiefern überhaupt ein Missachten des Patientenwillens angemessen wäre...
Schwierige Frage...

Haben Sie mal darüber nachgedacht, was der Umkehrschluß zur Folge hätte?

Und um Ihre abstruse Polemik aufzugreifen:
Und -na klar- lasse ich als Arzt den Patienten sterben, der sich töten möchte und aus der Patientenverfügung unzweifelhaft und rechtskräftig hervorgeht, dass er das will! Was denn sonst? Ist mein Wille höher zu bewerten, als der des Patienten, um den es eigentlich geht?
Wollen wir die Perversion der "(Halb-)Götter in Weiß"? Ohne mich. Mir soll der Patient begründet vertrauen. Auch, wenn es um einen allerletzten Willen geht. Oder sogar erst recht!

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass es im realen Alltag vermutlich kaum so funktionieren wird, weil in aller Regel nicht ad hoc sichergestellt werden kann, ob die einzelnen Faktoren (Selbstbestimmt bei vollem Geisteszustand, Rechtsgültigkeit, Fremdverschulden ausgeschlossen etc.) definitiv so sind, wie sie sich in diesem Moment darstellen.

Insofern: Problematische Einzelfälle kann und wird es immer geben. Aber um die geht es nicht. Es geht um Grundsätze.



Wenn man also aus dem zuvor Gesagten schließt (und das ist ja bisherige Praxis), es gäbe eine öffentliche Verantwortung und Hilfsverpflichtung für Suizidkandidaten (sogar unter offensichtlicher Missachtung des momentanen Willens dieser Suizidkandidaten), dann dreht man im Fall "fehlender Lebensfreude" und "Dahinvegetierens" diese Schutzwürdigkeit um und eröffnet einigen Menschen andererseits die Möglichkeit, auf diese Unterstützung zu verzichten, ja mehr noch, hilft ihnen aktiv zum Tod? Baut man auf die Unumkehrbarkeit des temporär, womöglich bereits vor Jahren geäußerten Willens, in diesen Fällen getötet werden zu dürfen?

Soll man lieber auf Dein "Bauchgefühl" als Arzt bauen, obwohl es um Dich nicht geht? Gibt es eine "Halbwertszeit" bei Patientenverfügungen, oder sollte es sie geben?
Gibt es diese bei Testamenten?
Aufwachen, Herr Kollege!



Zu beweisen wäre im Sinne des Lebensschutzes ja wohl genau das Gegenteil, nämlich, dass es keinen öffentlichen Druck auf Betroffene gibt, ihr Leben zu beenden. Der Gesetzgeber hat eine Garantenpflicht. Wenn es diese theoretische Möglichkeit schon heute gibt, dann wäre es Aufgabe des Staates, diese Möglichkeit (zum Beispiel den Todetourismus in die Schweiz oder die Geschäftemacherei mit dem "schönen Tod") aufzudecken und zu sanktionieren.

Ganz im Gegenteil, Herr Kollege!
Würde es eine andere Rechtslage geben. Eine, wie die von mir präferierte, so würde es weder "Todestourismus" geben, noch "Geschäftemacherei". Warum auch?


zHart:
Wer glauben wir zu sein, dass wir, die wir doch im Leben nach höchster Freiheit und Selbstverwirklichung streben (!) jenen, die diese Lebensphase überschritten haben, selbst in der alllerintimsten Entscheidung ihres Lebens, glauben bevormunden zu dürfen?
Spielen wir da nicht Gott? Und wollen wir all jene, die nicht an irgendeinen Gott glauben zwingen, sich einer "Gottgleichen" Entscheidung unterzuordnen. Gottergeben, sozusagen?

Im Gegenzug darf ich erwidern: wie zynisch ist es, dass wir glauben bestimmen zu können, wann wir die Lebensphase der "höchsten Freiheit und Selbstverwirklichung" überschritten haben, das sogar für andere bestimmen zu können (Vertreterregelung) oder überhaupt festlegen zu dürfen, dass das diese überhaupt die einzige sinnvolle Lebensphase ist!?

Eben nicht, Herr Kollege.
WIR bestimmen das nicht! Es ist der Wille des Patienten, um den es geht und der dann endlich auch von Menschen, wie Ihnen, respektiert werden müßte und hoffentlich auch würde...!

Ich denke eigentlich, dass ich das leicht verständlich formuliert habe? Oder verstehen Sie meine schlichten Sätze intellektuell nicht?
*******njoe Mann
611 Beiträge
...
Verstehen Sie meine schlichten Sätze intellektuell nicht?

Also ich hab nichts verstanden, weil ich es gleich gar nicht gelesen habe. Daraus ergeben sich Fragen:

Bin ich der Fragestellung intellektuell nicht gewachsen?

Sind die Sätze wirklich schlicht?

Gibt es da etwas zu verstehen oder nicht?

Ist die Anrede mit "Sie" in diesem Fall korrekt?

Waren wir nicht immer perdù hier?

Was sagen die langhaxerten Blondinen dazu?

Mir selbst scheint die Durchführung einiger Qui-Gong Übungen oder progressiver Muskelrelaxation nach Jakobson durchaus geeignet, um die sicherlich emotional brisante Fragestellung ein wenig zu entschärfen.

*sonne*

Herr Marzipan
****rna Frau
6.221 Beiträge
Gruppen-Mod 
Was sagen die langhaxerten Blondinen dazu?

Ich habe keine Ahnung, was die langhaxerten Blondinen dazu sagen. Weiß aber, was die langhaxerte Rothaarige dazu zu sagen hat. Die macht das Ding nämlich gleich zu, wenn es nicht möglich ist auch nur einmal (1x!) hier die Contenance zu bewahren.
Dem Anschein nach ist eh alles gesagt......

Dalarna/Mod.
*modda*
***rt Mann
941 Beiträge
Du hast völlig Recht -
• Marzipanjoe!

Mir sind die Pferde durchgegangen, weil mir diese Polemik und Unsachlichkeit bei einem so delikaten Thema auf die Nerven gegangen ist.

Das war nicht nett von mir und ich entschuldige mich dafür ! *schaem*
Weltenburger im Rheinland
Die Sonne kommt gerade heraus und da gibt es sehr viel Wichtigeres zu tun, wozu zum Beispiel gehört, auf der Suche nach Langhaxerten gleich welcher Couleur ein oder zwei Klosterbräu zu sich zu nehmen.

Den definitionsgemäß Unpolemischen die sich so sicher fühlen, einen Patienten über alle Eventualitäten des bevorstehenden Endes im Rahmen einer lebenslang gültigen Patientenverfügung beraten zu können (traue ich mir nicht zu) darf ich abschließend z. B. die Lektüre von

Schaller C, Kessler M.
On the difficulty of neurosurgical end of life decisions. J Med. Ethics. 2006; 32(2) 65-69.

ans Herz legen.

Prost.
***rt Mann
941 Beiträge
BGH Grundsatzentscheidung 2010
Zu unser aller Information.

http://www.faz.net/aktuell/p … estimmtes-sterben-14017.html
Versöhnlich
***rt:
Zu unser aller Information.

http://www.faz.net/aktuell/p … estimmtes-sterben-14017.html

und konsensfähig, denn dieser Artikel beschreibt nicht mehr als den status quo.
wie hat Reinhard Mey mal so schön gesungen...
*lol*
"Eine Antragsformulierung, die die Nichtigkeit erklärt.
Für die Vorlage der Gültigkeit, nee halt! Das war verkehrt.
Dessen Gültigkeitsbehörde im Erteilungszustand liegt ...
Na ja, Sie wissen schon, so‘n Zettel, wissen Sie, wo man den kriegt?“*baeh*
****yy2 Frau
43 Beiträge
Interessante Diskussion..ohne ein absehbares Ende!

Darf ich als Mensch als Persönlichkeit, Individuum bei klarem Verstand selber entscheiden wann ich sterben darf , z.B wenn ich schwer krank bin und sehr leide? Oder müssen es die Dritten, Gesetze oder Götter in Weiß für mich tun???

Paradox finde ich, dass in Deutschland ein erwachsener Mensch bei klarem Verstand aktive Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen darf, weil es moralisch unkorrekt und als was "Grausames" angesehen wird, aber eine Abtreibung mit medizinischer Begründung bis 12 SSW erlaubt ist...und das heißt dass eine Tötung eines Menschen intrauterin korrekt und richtig ist und als "Normal" angesehen wird. ...und keiner fragt diesen kleinen Menschen ob er leben möchte oder nicht???!!!!!!!

Wo ist hier die Moral???????????
****yy2:
Paradox finde ich, dass in Deutschland ein erwachsener Mensch bei klarem Verstand aktive Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen darf, weil es moralisch unkorrekt und als was "Grausames" angesehen wird, aber eine Abtreibung mit medizinischer Begründung bis 12 SSW erlaubt ist...und das heißt dass eine Tötung eines Menschen intrauterin korrekt und richtig ist und als "Normal" angesehen wird. ...und keiner fragt diesen kleinen Menschen ob er leben möchte oder nicht???!!!!!!!

Wo ist hier die Moral???????????

Richtige Frage - wer sagt, dass bestehende Gesetze zwingend mit Moral zu tun haben ?
****rna Frau
6.221 Beiträge
Gruppen-Mod 
...und keiner fragt diesen kleinen Menschen ob er leben möchte oder nicht???!!!!!!!

Nee. Wär auch ziemlich aussichtslos. Glaube kaum, daß Antwort kommt.

Aber man kann einen erwachsenen Menschen fragen. Könnte. Wenn man denn nur wollte.
Da bekäme man Antwort.
Allein, die Antwort interessiert niemanden. Sonst wäre unsere Sterbehilfe eine andere.

Also fragen wir garnicht erst. Weder den kleinen noch den großen Menschen......

und das heißt dass eine Tötung eines Menschen intrauterin korrekt und richtig ist und als "Normal" angesehen wird

Wäre es "normal" würde man als Frau nicht erstmal durch alle Instanzen gehen müssen. Hier in Deutschland....
In anderen Ländern stellt sich die Frage nach den Instanzen garnicht erst. Da steht die Tötung des ungeborenen Lebens garnicht erst zur Diskussion.

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen......
****rna:
Wäre es "normal" würde man als Frau nicht erstmal durch alle Instanzen gehen müssen. Hier in Deutschland....
In anderen Ländern stellt sich die Frage nach den Instanzen garnicht erst. Da steht die Tötung des ungeborenen Lebens garnicht erst zur Diskussion.

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen......

Was ist falsch an einer schlüssigen und durchgängigen Definition des Begriffes "menschliches Leben" und einer gleichsinnigen Bewertung seiner Schutzwürdigkeit ?
Ich denke jeder Mensch ist anders ( auch wenn er leidet...) . Wer soll entscheiden, wann das Leben nicht mehr lebenswert ist ?! Wer soll das überprüfen und absegnen ? Es ist zwar ein System dafür da, aber das ist alles noch nicht ausgereift .... Schwieriges Thema und irgendwie seltsam dadrüber nachzudenken ( so gesund und jung )!
****rna Frau
6.221 Beiträge
Gruppen-Mod 
Was ist falsch an einer schlüssigen und durchgängigen Definition des Begriffes "menschliches Leben" und einer gleichsinnigen Bewertung seiner Schutzwürdigkeit ?

Es ist ein Unterschied, ob ich hingehe und einem totkranken Menschen auf seiner letzten Reise die Fahrkarte verschaffe, oder ob ich hingehe und einem Menschen garnicht erst die Chance gebe auf die Welt zu kommen, weil die Gesundheit nicht die sein wird, die wir unseren Kindern alle wünschen.
Ethisch vertetbar hin oder her, es gibt Menschen (und das sei ihnen gestattet), die so ehrlich sind zu sagen, daß sie Schwierigkeiten mit einem "auf ewig kranken" Kind hätten. Das fängt mit der nervlichen Zerreißprobe an, und endet mit einem, je nach Krankheitsgrad, nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor. Das kann Menschen an den Rand ihrer physischen und psychischen Existenz bringen.


Wir könnten uns natürlich jetzt auch auf die Glaubensschiene begeben. Die Wurzel allen Übels.
Im wahren Leben kommt nur niemand und sagt "steh auf, nimm Dein Bett und gehe hin"
Da gehen die Eltern hin und tragen die Liege für den Rest ihres Lebens selber. Und keine Kirche geht hin und löst die Eltern bei der Schlepperei mal ab.
Und die Pflegerin, die zweimal am Tag vorbeischaut, die macht das nicht für eine Tasse Kaffee und ein belegtes Brötchen.

Aus der sicheren Entfernung macht es sich immer ganz gut zu sagen es sei "Tötung eines Menschenlebens". Wobei man sich hier fragen könnte, ab wann der Mensch denn nun tatsächlich Mensch ist.
Es ist allerdings mal eine ganz andere Hausnummer, wenn man mittendrin statt nur dabei ist.
Wir machen uns es sehr einfach, wenn wir hingehen und andere Menschen verurteilen, die sich solch einer Aufgabe nicht gewachsen fühlen.

Mitunter sollte man sich mehr um die Menschen kümmern, die es schon gibt, und nicht um die, die es eventuell noch geben könnte.
****rna:
Aus der sicheren Entfernung macht es sich immer ganz gut zu sagen es sei "Tötung eines Menschenlebens". Wobei man sich hier fragen könnte, ab wann der Mensch denn nun tatsächlich Mensch ist.
Es ist allerdings mal eine ganz andere Hausnummer, wenn man mittendrin statt nur dabei ist.
Wir machen uns es sehr einfach, wenn wir hingehen und andere Menschen verurteilen, die sich solch einer Aufgabe nicht gewachsen fühlen.

Jemanden zu verurteilen ist ohnehin immer falsch, sei es für "die Glaubensschiene" oder für seinen Wunsch nach Selbstbestimmung.

Hinweise zu geben, auf die verqueren Gesellschaften, die so tut, als ob sie das Leben unter allen Umständen schützen wollen, aber den Tod im Krieg als "Heldentod" verklären, die Tod als Mittel zum Geldsparen entdecken, die Krankheit, Behinderung und Senium als gesellschaftliches Übel definieren wollen, das halte ich dennoch für wichtig.
Ich würde es aus meiner jetzigen Sicht so wollen, das ich mit mir machen kann was ich will! Wenn ich mit meinem Wissen und einer gewissen Krankheit meine so nicht weiter Leben zu wollen/ können... Aber meine Sicht vom so will ich nicht mehr ist sicher anders als eure *zwinker*
Eine Frau ans Bett gefesselt, rauchen nur wenn Pfleger da sind ( 3x tägl,) und nur in eine richtig gucken können, nur noch den rechten Arm bewegen können ... So eine Frau sagte mir, sie lebt gerne und freut sich auf ihre Freunde die immer donnerstags kommen, sie in einen Rollstuhl setzten ( nachdem die sie zwei Stockwerke runter getragen haben) und mit ihr über den Markt ... spazieren fahren! Sie freut sich wenn das Eichhörnchen vorbeikommt und im Baum klettert ... Ich fragte damals jung und unverblümt ob sie schon mal übers Sterben nachgedacht hat! Da sagte sie, das sie Angst vor dem tot / Ende hat und das sie Leben will !
Ich dachte bloß, das könnte ich nicht, würde ich nicht wollen ...
So sieht es jeder anders !
Und wie soll man das festlegen ? Ab krebsform xy darf man sich selbst töten, aber wenn man " bloß" Depressionen hat nicht *hae*
Da fängt es doch schon an mit der Selektion !!!
Abtreibung ist zwar auch Tötung ( ob erlaubt oder nicht ) aber ich denke das es was anderes ist, wenn Menschen, Föten, Embryonen ( wie auch immer genannt / Menschlich ) vor der Geburt, noch in der Entstehung getötet werden ( wozu sie selbst sich nicht äußern können...) , als wenn man über bestehende Leben die Enden sollen zu bestimmter zeit ! Das wäre ein zweites Thema !
Und wenn einige jetzt sagen würden sie wollten kein Kind mit Trisomie 21, finden andere das das ganz liebenswerte Geschöpfe sind und man nie weis wie schwer sie wirklich betroffen sind, bevor sie nicht geboren sind ! Das gehört in einen anderen Threat ?!

Es sollte nicht nur an den der sich töten möchte, warum auch immer, gedacht werden, sondern auch an evt. Hinterbliebene ...
In der Schweiz ist es ja erlaubt, vielleicht sollte man sich an deren System orientieren?
Ich bin auch der Meinung das solch wichtigen Gesetzte im Grundbuch weltweit gelten müssten ( aber sowas geht nicht, allein schon wegen den verschiedenen Glaubensrichtungen und Gesetzgebungen ...)!
Denn auch wenn man von Menschenrechten spricht, die werden überall anders behandelt *oh*
Was nützen da überhaupt gesetzliche Bestimmungen ? Machen die die es wollen und können dann doch eh *zwinker* und die Armen die das nicht können, sind halt weiter Arm dran ! Das war schon immer der Lauf der Welt ! ?
****ne Frau
8.415 Beiträge
Eine Bitte: könnte man bitte die Themen "Abtreibung" und "Sterbehilfe" trennen?
Das sind nun wahrlich völlig unterschiedliche Themen.
Stimmt, beides hat was mit dem Sterben zu tun.
Aber man kann beide mitnichten vergleichen.
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