so ist es...
soweit nichts anderes vereinbart, gilt seit Juni 2014
§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen [... ] Verträge zur Lieferung versiegelter Ware, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Welche Produkte davon erfasst sind, wurde nicht geregelt (ist aber restriktiv auszulegen). So wurden einige Fälle in der aktuellen Rechtsprechung konkreter behandelt,wobei es immer auf den Einzelfall ankommt. Strapons und ähnliche Erotikspielzeuge werden davon allein schon aus hygienischen (von gesundheitlichen ganz zu schweigen) Gründen davon definitiv erfasst.