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Valalta
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Kroatien und 50er Roller

*****tte Paar
1.862 Beiträge
Themenersteller 
Kroatien und 50er Roller
Durch ein Gespräch mit @****pis wurden wir auf ein spannendes Thema aufmerksam. Ganz offensichtlich ist es nicht gestattet, mit einem Roller, Moped ect mit kleinem Versicherungskennzeichen legal in Kroatien unterwegs zu sein.

Grund dafür ist, dass in Kroatien zb auch die 50er Roller, Mopeds, ect. nur mit Fahrzeugschein und jährlicher TÜV Prüfung zugelassen sind. Die deutschen 50er Modelle haben jedoch alle eine Betriebserlaubnis, aber keinen Fahrzeugschein.

Vereinzelt gab es deswegen schon Anzeigen mit Strafen bis 3000 Kuna.

Wir sind selbst seit 11 Jahren jedes Jahr mit dem 50er hier unterwegs, wurden noch nie deswegen angehalten, bestraft, ect.

Wir sind uns sicher, dass haben hier die wenigsten gewusst, uns inklusive.

LG aus Koversada
Seit wann gibt es in Kroatien einen TÜV? Das ist für mich nicht vorstellbar. Grüße zurück aus Ulika
*******ett Paar
103 Beiträge
TÜV in Kroatien jedes Jahr und nicht wie bei uns alle 2 Jahre
Mit deinem 50 Roller werde ich mal in 2 Wochen nachfragen wenn wir wieder unten sind
*****269 Paar
194 Beiträge
Ich kann's mir auch nicht vorstellen. Wenn man sieht mit was für Fahrzeugen die einheimischen da teilweise unterwegs sind ???
Sehr fragwürdig
******015 Mann
13 Beiträge
In Kroatien giebt es definitiv einen tüf.
Und der findet jedes Jahr statt .
Lg Sascha
Wir fahren mit unserem 50er regelmäßig von Valalta nach Rovinj. Teilweise vor der Polizei her, wir sind ja ned sooo schnell *g* oder an Polizisten vorbei. Kein Problem.

Fahren darf man in Valata schon seit Jahren nicht mehr da sich die Teens Rennen geliefert haben. Deshalb heist es vor dem Tor auf dem Motorrad PP parken.

Stellt sich nun nur die Frage wie wird Valata auf Ebike und eScooter reagieren.

Hier haben sich die Kids dieses Jahr auch schon Rennen geliefert und und hätte als Fußgänger beinahe ein eBiker über den Haufen gefahren.
*****tte Paar
1.862 Beiträge
Themenersteller 
Auch wir sind aktuell wieder unten und konnten uns das nicht vorstellen. Bevor ihr das aber ins Reich der Fabel verweist, recherchiert mal. Da gibts u. a. vom ADAC Aussagen. Und hier wurde ausführlich, mit guten Infos, diskutiert:

Edit: die sexy: Links zu anderne Plattformen nicht erlaubt

Wir hätten hier sonst das Thema nicht eröffnet!
Den Wahrheitsgehalt eines solchen Themas vom Hörensagen zu bewerten ist ziemlich albern...

Wenn man sich an die Fakten hält ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis eine Typengenehmigung welche zur Zulassung eines Fahrzeugs notwendig ist (§20 StVZO) . Nur wegen der Befreiung der Zulassung (§3 FZV) welche Voraussetzung für eine Zulassungsbescheinigung wäre, kann meiner Meinung nach in Europa das Fahren dieser Kleinkrafträder nicht verboten sein, sofern sie über eine Versicherung verfügen. So will es der europäische Gedanke.

Im Umkehrschluss würden die An-/ bzw Umbauten an einem Fahrzeug, welche nicht in der ZB 1 eingetragen sind im Ausland zum erlöschen der BE führen.

Das ganze wäre dann wiederum auch nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Ich empfehle hier nicht sinnlos zu diskutieren, sondern einfach mal die richtige Behörde zu fragen.

LG
*********Sturm Paar
785 Beiträge
Gruppen-Mod 
@*****tte
Wo sind denn da bitte schön Aussagen vom ADAC drin? Ich weiß auch nicht was die Diskussion soll? Klar gibt es in Kroatien eine technische Untersuchung, weil das EU weit vorgeschrieben ist und Kroatien gehört nun mal zu der EU.
Das Fahrzeug was ihr mit führt ist nach Deutschem Recht zugelassen und fährt im EU Raum, das ihr das jeweilige Fahrzeug mit nach Kroatien nehmt, heißt doch nicht das für das Fahrzeug automatisch Kroatische Recht gilt. Ist das denn bei euren Pkw`s auch so???? *aua* "Nein"
Was man natürlich bedenken muss ist, das die Fahrzeuge in Ordnung ( Verkehrs und Betriebssicher ) sein müssen usw.
Das was hier wieder ausgebreitet wird, ist hören sagen sonst nix. Man hat hier keine Fakten oder ähnliches, deshalb sollte man mit solchen Fahrlehrer Weisheiten vorsichtig umgehen.
Auf Valalta darf ich auch mit Kraftstoff betriebenen Zweiräder rein fahren, wenn dies das Beförderungsmittel ist, mit dem ich angereist bin. Allerdings darf ich dann nur zu meiner Parzelle fahren oder aus der Anlage. Mit den Elektro- betreiben Fahrzeugen ist das auf Valalta kein Problem, hatten letztes Jahr schon einen E Scooter mit und keiner hat was gesagt. Im Gegenteil es wurde uns sogar geholfen.
Das Jugendliche mit den E Scootern rennen fahren liegt doch nicht an den Gästen, sondern an denen die das zulassen, also an den Erziehungsberechtigten. Nur auf Valalta gibt es genügend Eltern die das einen Sch...... interessiert was ihr Kids machen oder nicht oder ob andere belästigt oder gefährdet werden. Aber das ist so wie im richtigen Leben" Was interessieren mich andere"
Also, informiert euch vernünftig, schreibt den ADAC an, schildert die Sachlage und dann bekommt ihr auch eine Antwort. Nur weil das Fahrzeug im Ausland gefahren wird, heißt das nicht das hier das Deutsche Recht seine Wirkung verliert. *pueh*
*****tte Paar
1.862 Beiträge
Themenersteller 
@**********arian
Ihr findet ein kopiertes Urteil vom Gericht unter dem Link

@*********Sturm

Danke das ihr denkt, uns massregeln zu können, ohne selbst, wie wir, gestern 2 Stunden Recherche betrieben zu haben.

Es gibt übrigens viele Dinge, die du zu Hause besitzen, aber nicht verwenden darfst, selbst wenn das in anderen EU Ländern erlaubt sein sollte.

Wenn ihr recherchiert, würdet ihr auch Themen dazu finden, bzw. Belege.
Den Link zum ADAC findest du übrigens in der Diskussion im Adriaforum, auf einer der 5 Seiten. Nur ganz offenbar war das für die werten Moderatoren zu viel Arbeit, lieber pampt man Threaderöffner an. Ihr könnt mal von uns eröffnete Beiträge zählen. Wir eröffnen nur, wenn wir gehaltvolles vorzutragen haben und wehren uns gegen oberflächliche Kritik.
*********Sturm Paar
785 Beiträge
Gruppen-Mod 
@**l @ manuette
1. Niemand wird gemaßregelt, wir haben lediglich darauf hingewiesen das man vorsichtig sein sollte was und wie man hier etwas einstellt, weil vieles einfach nur Mundpropaganda ist, hören sagen halt. Wir unterstellen euch nicht gehaltvolles eingestellt zu haben. Und Oberflächliche Kritik schon mal gar nicht.
2. Der Link im Adria Forum führt lediglich auf die Seite des ADAC, wo die FAQ zur ADAC-Moped Versicherung erläutert werden
Aber selbst dort wird darauf hingewiesen:
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außer-europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren, benötigen Sie eine sogenannte grüne Versicherungskarte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.
3. Grundsätzlich gilt das Deutsche Recht weiter, auch bei Grenzübertritt.
Im Antwortschreiben des ADAC im Adria Forum; wird die Verwendung von Fahrzeugen mit deutschen Versicherungskennzeichen im Ausland als rechtliche Grauzone bezeichnet .
Das es anscheinend Kroatische Behörden gibt, die meinen ihr eigenes Ansinnen durch setzen zu müssen, kann sein. Wir würden uns solch ein Verhalten aber nicht gefallen lassen. Man sollte hier auf jedenfall den Rechtsweg gehen und dann schauen was dabei rum kommt, so wie auch in dem Urteil beschrieben, das von 3000Kn auf 300Kn reduziert wurde. Vielleicht ist es auch Gebiets abhängig, in welcher Region man in Kroatien ist.
Wenn ich natürlich meinen Wohnzitz in Kroatien habe, muss ich natürlich auch meine Fz nach Kroatischen Recht ummelden, so wie es hier ja auch ist. Hier kann man natürlich die Frage stellen und was ist mit denen die z.B. länger wie 3 Monate in Kroatien in Urlaub sind?
Also, Fragen über Fragen die letztendlich nicht von uns hier geklärt werden können.
Jeder der solch ein Fz nach Kroatien mit nimmt, sollte wissen das er sich in eine Grauzone begibt.
In Valalta wird es keine Probleme geben , da es sich hier um eine geschlossene Anlage handelt.
Wir hoffen wir konnten einen Hilfreichen Beitrag zu diesem Thema leisten und wünschen allen einen schönen und angenehmen Aufenthalt in Kroatien.
*sonne*
*****tte Paar
1.862 Beiträge
Themenersteller 
Genau das trifft es eher.
Allerdings verwechselt ihr Versicherungsschutz, der selbstverständlich gilt, mit Zulassung, Recht. So brauch man ja zb selbst beim Auto üblicherweise eine grüne Karte, welche es zb für die kleinen Versicherungskennzeichen nicht gibt. Wir sind im übrigen Versicherungsmakler und wissen, worüber wir reden.

So gibt es übrigens mit Österreich ein Abkommen zw den beiden Ländern, dass deutsche Roller dort gefahren werden dürfen, obwohl es auch in Österreich sonst nur mit Fahrzeugschein und TÜV zulässig wäre.
Mit Kroatien gibt es dieses Abkommen nicht.

Die EU ist derzeit an einer einheitlichen Regelung dran, aber noch ist es eben nicht so.

Das man aber so einfach vorgeht und sagt: "Das ist in Deutschland legal und zulässig, außerdem ja versichert, dann muss (!) das in Kroatien auch so sein"
ist ein Denkfehler. Jedes Land kann Dinge im täglichen Gebrauch erlauben, andere aber nicht. Wenn du dann meinst, weil du es ja daheim dürftest,
stündest du über dem Landesgesetz, dann täuschst du dich.

Übrigens, innerhalb eines campes ist Privatgelände. Anderer Fall. Und über den Affenkäfig in Valalta amüsieren wir uns seit Jahren. Ein Grund mehr für uns, die Anlage zu meiden. Wir genießen es, mal kurz vom einen Ende der Anlage zum anderen zu kommen, um dort zb auf der Insel einen Kaffee zu trinken. Raser mit den Motorrollern gibts hier nicht. Und dem könnte man auch anders Herr werden.
Gääähn.
Das Thema startet mit ......ganz offensichtlich...., also mit Mutmaßungen.
Fragt doch bitte mal jemand der eben in HR ist und grad nix besseres zu tun hat bei der Polizei nach.
Andernfalls ist das Thema zum aktuellen Stand der Beiträge überflüssig.

Ja, gebts mir für den Kommentar, mehr, mehr......
@*****tte

Ich verstehe dass ihr denkt, wie ihr denkt, weil ihr vermutlich (und das ist kein Vorwurf) einfach rechtlich nicht geschult seid.

Ich bin das, und daher verstehe ich die Zusammenhänge etwas mehr.

Stellt eine einfache Anfrage bei einer Behörde und trumpft dann hier mit der Antwort auf.

LG
*****tte Paar
1.862 Beiträge
Themenersteller 
Ich glaube nicht, das du verstehst wie wir denken. Und auch nicht ahnst, wie geschult wir sind 😎

Wenn das alles überhaupt kein Problem ist, dann verhaltet euch doch so, ist doch alles okay. Wir fahren ja auch weiter unbeeindruckt mit unserem 50er. Wissen aber, das es zw Deutschland und Österreich ein Abkommen gibt, was die Nutzung deutscher Fahrzeuge mit kleinem Kennzeichen dort angeht, da auch in Österreich TÜV und Zulassung erforderlich wären (!) . Aber da ihr/du ja rechtlich ausgebildet seid, wisst ihr das ja alles. 🤷
********arly Paar
15 Beiträge
Das habe ich als Antwort vom Adac gefunden
*******ics Paar
705 Beiträge
*popcorn*
*****tte Paar
1.862 Beiträge
Themenersteller 
@**********arian

In Spanien sind übrigens die Juristen rechtlich wohl auch nicht gebildet, weil die denken wie sie denken:

ie ich jetzt gelesen habe, kamen genau 40 Kommentare zu meinem Thema "Fahren mit Roller 49ccm mit kleinem deutschen Versicherungs-Kennzeichen", in meinem Fall vom ADAC gekauft.
Ich möchte hier jetzt gerne die rechtliche und gesetzliche Situation beschreiben, die nur für unsere deutschen Mitbürger gelten. Ich hatte mir indes einen spanischen und deutschen Fachanwalt für Verkehrsrecht besorgt, die mir für ein gewisses ENTGELT mein Problem geklärt bzw.gelöst haben. Zu bemerken sei, dass der spanische Anwalt auch versiert im Europarecht für Verkehr ist.
Jeder Roller bis zu 49,5 ccm, der in Deutschland oder Spanien gekauft wurde, muss gemäß ARTIKEL 68 BOLETIN DE TRAFICO
den TÜV/ITV nachweisen, der in Spanien mit diesem Roller fährt. Dabei spielt es KEINE Rolle, ob wir nach deutschem Recht keinen TÜV für diese 49- ccm-Roller brauchen. Im Klartext heißt das, dass wir mit unserem kleinen Versicherungs-Kennzeichen hier nicht fahren dürfen. Die europäische Harmonisierung ist noch nicht so weit, dass wir z.B. mit unserem abgelaufenen TÜV für PKW hier in Spanien den ITV konsultieren dürfen.
Eine Anfrage nach Brüssel ans EU-Parlament kam mit dem Vermerk zurück, daß ab 2017/2018 auch alle deutsche Roller mit bis zu 49 ccm dem deutschen TÜV vorgestellt werden müssen. Sollte dies Gesetz werden, haben wir kein Problem mehr mit unserem kleinen deutschen Versicherungs-Kennzeichen, hier in Spanien zu fahren.
Wir dürfen dann genau 183 Tage hier mit unserem Roller fahre. Danach besteht eine gesetzliche Ummeldepflicht: Wer dies nicht macht, begeht nach spanischem Recht Steuerhinterziehung, und das kann dann sehr teuer und mit vielen Unannehmlichkeiten behaftet sein.
Nach span. Gesetz kann ein Polizist bei einer Kontrolle den Roller ins DEPOSITO verfrachten und eine Geldbuße in Höhe von bis 500 Euro verhängen zuzüglich der Abschleppgebühren.
Ich für mein Teil kaufe mir jetzt in der BRD eine 125-ccm-Maschine mit deutschem Motorradkennzeichen, und dann bin ich aus allem raus.
Ich hoffe, allen deutschen Rollerbesitzern mit 49ccm und kleinem Versicherungs-Kennzeichen geholfen zu haben und alle vor einer enormen Multa bewahrt zu haben.

Viele Grüße aus CALPE und schönes sonniges Wochenende

Bei der Recherche zum Thema gefunden.
*****269 Paar
194 Beiträge
Wie wär's denn wenn ihr den Roller nicht einfach daheim lasst und einfach ein Fahrrad mitnehmt. Dann könnt ihr dieses blöde Thema nämlich endlich beenden. Oder muss dafür auch ein Anwalt eingeschaltet werden ?
Die Leute hir hinzustellen als hätten hir alle keine Ahnung ist eine Frechheit.
Macht doch einfach alle das was ihr für richtig haltet und beendet dieses dämliche Thema. DAS NERFT
****pis Paar
518 Beiträge
Hallo,

dann wollen wir uns, als eigentliche Verursacher dieser ganzen Themas, auch mal zu Wort melden.
@***69 Leider gleitet diese ganze Diskussion schon wieder in in Unsachlichkeiten und Beleidigungen aus.

Wir hatten zum diesem Thema im Frühjahr einen kroat. Freund gebeten bei der zuständigen kroat. Behörde eine Anfrage zu stellen. Hier die Antwort im Original:

Von: Policija
Poštovani,

Zakon o sigurnosti prometa na cestama u čl. 2 pored ostalog propisuje:



"moped" je motorno vozilo s dva ili tri kotača čiji radni obujam benzinskog motora nije veći od 50 cm3 ili čija trajna snaga u slučaju elektromotora, ne prelazi 4kW i koje na ravnoj cesti ne može razviti brzinu veću od 45 km na sat.



Nadalje, članak 238. pored ostalog propisuje da motorna i priključna vozila smiju sudjelovati u prometu na cesti ako su registrirana i ako imaju važeću prometnu dozvolu.



S obzirom na navedene odredbe vozilo koje navodite može sudjelovati u prometu na cestama RH samo ako je registrirano.



S poštovanjem

Google übersetzt das so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Verkehrssicherheitsgesetz der Straßen in Art. 2 weitere Bestimmungen:



"Moped" ein zweirädriges oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer Lebensdauer von höchstens 50 cm3 oder einer Dauerleistung von höchstens 4 kW bei einem Elektromotor, das auf ebener Straße nicht schneller als 45 km / h entwickelt werden kann.



Darüber hinaus sieht Artikel 238 unter anderem vor, dass Kraftfahrzeuge und Anhängerfahrzeuge im Straßenverkehr fahren dürfen, wenn sie zugelassen sind und eine gültige Verkehrserlaubnis besitzen.



In Anbetracht der oben genannten Bestimmungen kann das von Ihnen beanspruchte Fahrzeug nur dann am Straßenverkehr der Republik Kroatien teilnehmen, wenn es registriert ist.



Mit freundlichen Grüßen

@*****tte
Es ist übrigens nicht richtig, dass es für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen keine Grüne Karte gibt. Ich habe mir vorsichtshalber eine ausstellen lassen. Ob das jedoch bei einer möglichen Kontrolle hilfreich ist steht in den Sternen.

Für uns handelt es sich, gleich ob hier in Kroatien oder in Spanien, um eine rechtliche Grauzone deren Klärung mal eine dankenswerte Aufgabe für Europaabgeordnete wäre.

Gruß
proppis
*****269 Paar
194 Beiträge
Ich habe niemanden beleidigt ,sondern nur meine Meinung gesagt.
Ich dachte immer diese Plattform wird für die schönste Sache genutzt.
War wohl ein Irrtum.
*****tte Paar
1.862 Beiträge
Themenersteller 
@***69

-wir haben ein Thema eröffnet, welches für viele interessant sein dürfte und welches nicht von uns erfunden wurde.
Wenn man möchte, findet man bei Recherche ausreichend Hinweise im Internet, dass das alles nicht an den Haaren herbeigezogen ist.

-wenn ein Thema nervt, muss man es einfach "nicht beobachten" und schon bekommt man nichts mehr davon mit.

-solltet ihr Probleme mit der Nutzung von JOYclub inklusive seiner Funktionen haben, helfen wir euch gerne.

-solltet ihr Probleme mit korrektem Deutsch haben, helfen wir auch gerne

-für das eröffnete Thema wurden wir gemassregelt, obwohl es keiner besser weiß. Ebenso wurden wir, nicht böse gemeint, als wenig gebildet, bzw. "juristisch nicht gebildet" bezeichnet.

-zur Unterstützung unserer ja nicht vorhandenen, juristischen Bildung haben wir sodann die Aussage eines Fachanwaltes zitiert, der offensichtlich, obwohl spezialisiert, ähnlich ungebildet wie wir daher redet.

Nein, wir WISSEN nicht, wie ein "Fall" im Ernstfall ausgehen würde. Wir werden weiter Roller fahren, auf eine verbindliche, europäische Regelung hoffen und diese Sache einfach beobachten und im Hinterkopf haben, es KÖNNTE Probleme geben.

Dass das bei den anderen, davon vielleicht auch BETROFFENEN einfach auch im Hinterkopf ist, war unsere einzige Intention.
*popcorn2*
******ses Frau
8.535 Beiträge
Gruppen-Mod 
Danke an alle, die an diesem Thema mitgewirkt haben *knicks*
Ein Forum ist AUCH dazu da, einfach nur mal auf Dinge oder Sachverhalte hinzuweisen und dies ist hiermit geschehen *hand*.


Weitere "Spekulationen" dürft ihr gerne privat autauschen.

Sollte der Ton nicht wieder friedlich und sachlich werden, müssen wir leider hier abschließen *hand*

Die sexy ... Mod
*******5252 Mann
33 Beiträge
Also wenn man hier die letzten beiträge durchliest kpmmt man wieder und wieder zur überzeugung dad viele deutsche irgendwie nicht ganz rund laufen.
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