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Wie ist das denn mit dem Rauchverbot in NRW?

******NRW Paar
576 Beiträge
Themenersteller 
Wie ist das denn mit dem Rauchverbot in NRW?
Hallo liebe jungen Leute in NRW *huhu*

Uns würde mal interessieren, wie das denn nun ist seit Mai in den einschlägigen Lokalitäten mit dem Rauchverbot? Darf in eurem Lieblings-Swingerclub noch geraucht werden (und welche Gesetzeslücke wurde ausgenutzt)? Oder stört euch das, jetzt zum rauchen vor die Tür zu gehen? Oder müsst ihr gar nicht vor die Tür gehen, weil das Rauchen erlaubt ist? Sind die Parties weniger besucht? Und riecht Schweiß besser als kalter Rauch? *g*
Erzählt doch mal...
Liebe Grüße
WirausNRW
****an Mann
553 Beiträge
Also rein theoretisch darf man ja gar nicht mehr rauchen in öffentlichen Gebäuden. Aber nen Swingerclub ist doch kein öffentlicher Club, oder? Die dürfen das doch weiter selber entscheiden, oder?

War nicht mehr Abends in der Stadt zu dem Zeitpunkt
*****lus Mann
7.475 Beiträge
Ich ...
...kenne zumindest schonmal einen Club, wo wie immer geraucht wird - in den vorgesehenen Bereichen.
*ggg*

Aber wer weiß wer hier so vom Amt herumstreunt, ...Namen sollte man vielleicht keinen nennen - gibt ja immer schlechte Menschen.
*zwinker*
Das Rauchverbot herrscht ja nicht nur in öffentlichen Gebäuden.. auch in Restaurants und Clubs darfst du nicht mehr rauchen, ausser es ist eine Private Angelegenheit.. Aber sobald es gewerblich ist, muss die Fluppe raus..

Halte es für die perfekte Lösung! Alles andere ist wischi waschi und meine Klamotten stinken endlich nicht mehr nach dem Feiern!
Also im WH6 wurde am WE noch ganz normal geraucht ...
Ich dachte/hab gehofft das es vorbei ist damit... aber anscheinend wird noch nicht genug kontrolliert... oder es gibt da wieder iwelche doofen Ausnahmen oO

lg
******NRW Paar
576 Beiträge
Themenersteller 
Uns würde es auch nicht wundern wenn demnächst in Clubs die Ommas-80.-Geburtstags-Parties veranstaltet werden... und statt Geschenken wünscht Omma sich den Eintrittspreis... das wäre doch die einzige Möglichkeit sich nicht ans Rauchverbot halten zu müssen, oder? *g*
Grundsätzlich haben wir ja auch kein Problem damit, wenn in Clubs noch geraucht wird... uns wundert es nur schon irgendwie, dass es das Gesetzt gibt, und trotzdem sich anscheinend nicht dran gehalten wird...
Obwohl... in ner 30-Zone fährt man ja auch nicht 30 *rotwerd*
****an Mann
553 Beiträge
@*********io_84

Für mich ist ein Restaurant ein öffentliches Gebäude.

@********Ka06

Ja, das wird auch noch etwas so bleiben. Allgemeine Kontrollen soll es nie geben. Es ist einfach nur durch Zufall durchs Ordnungsamt oder falls einer der Besucher die Polizei ruft. So war das Statement der Regierung im Radio.
*********rl78 Frau
56 Beiträge
Es darf nur noch bei geschlossenen Gesellschaften geraucht werden und dann muss soviel ich weiss eine Gästeliste beim Wirt hinterlegt sein für den Fall das kontrolliert wird. Wie das in Clubs ist, weiss ich nicht... aber eigentlich darf da auch nicht mehr geraucht werden wenn es öffentliche Locations sind.

Ich bin sehr froh über das Rauchverbot *freu2*
*****eve Mann
85 Beiträge
Siehe http://www.mgepa.nrw.de/gesu … ordrhein-westfalen/index.php


1.2 Wo gilt das Rauchverbot?
Die im Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten grundsätzlich nur in Gebäuden und anderen umschlossenen Räumen (zum Beispiel in Festzelten), soweit es sich um eine der im Gesetz genannten Einrichtungen handelt. Das sind:
  • Öffentliche Einrichtungen, z. B. Landes- und Kommunalbehörden, Gerichte, alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung
  • Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, z. B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, z. B. Schulen, Jugendzentren, Universitäten
  • Sporteinrichtungen, z. B. Sporthallen, Hallenbäder
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen, z. B. Theater, Museen, Spielhallen, Kinos
  • Flughäfen
  • Gaststätten, Diskotheken
  • Einkaufszentren und Einkaufspassagen


1.3 In welchen Einrichtungen dürfen keine Raucherräume eingerichtet werden?
In folgenden Gebäuden sind Raucherräume nicht erlaubt:
  • Verfassungsorgane des Landes, z. B. Landtag und Landesverfassungsgericht
  • Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen, dazu gehören grundsätzlich auch Vereinsheime
  • Gaststätten, Diskotheken
  • Sporteinrichtungen
  • Einkaufszentren



1.11 Welchen Anforderungen muss ein Raucherraum genügen?
In der gesamten Einrichtung muss Nichtraucherinnen und Nichtrauchern mehr Platz zur Verfügung stehen als Raucherinnen und Rauchern.
  • Es muss ein abgeschlossener Raum sein, der von allen Seiten von Wänden umgeben ist.
  • Der Zugang muss durch eine Tür zu schließen sein. Offene Durchgänge, Vorhänge etc. sind nicht erlaubt.
  • Der jeweilige Raum muss ausdrücklich als Raucherraum gekennzeichnet sein.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen keinen Zutritt haben.
  • Es muss ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein.
  • Zudem hat die Leitung den gesundheitlichen Schutz der übrigen Personen, die sich in der Einrichtung aufhalten, so weit wie möglich zu gewährleisten.

****an Mann
553 Beiträge
WOW, habe mir jetzt alles durchgelesen.
Also ich lese nichts von Swingerclubs.

ABER viel interessanter finde ich z.B: 2.9

Dann können die ja alle dicht machen. Was ist denn eine Shish Bar ohne Wasserpfeife...
*****eve Mann
85 Beiträge
Jep, es haben sich schon viele Gastronomen beschwert die erst umgebaut haben und jetzt doch wieder zu machen können. NRW hat mit Bayern jetzt das schärfste Gesetz.

OK ich bin Nichtraucher, aber dennoch habe ich bisher immer eine Lösung gefunden das ich auch mit Rauchern leben konnte. An vielen Stellen finde auch ich das Gesetz nun einfach einen Schritt zu weit gegangen...
*****rog Mann
64 Beiträge
Das absolute Rauchverbot ist eine der größten Bullshitnummern dieser Landesregierung, und das sag ich als Nichtraucher und Nicht-Wirt (und Dummerweise auch als wWähler eben jener).

Entstanden frei nach dem Gebot "Wir haben in einer Legislaturperiode nicht genug Zeit um die Menschen nachhaltig aufzuklären, aber genug Zeit für ein Gesetz zum verbieten." wird brav wie früher von Mama und Papa vorgeschrieben, was man darf und was nicht.

Ich persönlich bin ein großer Freund der Raucherbereiche in den einzelnen Lokalitäten. Nicht weil ich den rauch liebe, sondern weil ich eben weiß das es Raucher gibt. Und die wird es auch weiter geben. Und diese dafür zu diskriminieren, und dadurch auch vorsetzlich wirtschaftlichen Schaden anzurichten, kann ich nicht verstehen.

Allen voran Kneipen und Clubs, die von Besuchern leben die nunmal rauchen. Und es gibt/gab ja auch sehr gute Lösungen für Raucherbereiche (überdachte Außenbereiche, eingezogene Wände für separate Räume). Diese Lösung hätte man konsequent durchboxen sollen, anstatt eine allgemeine Bevormundung durchzusetzen.

Und Simdan hat eine der größten Bullshitnummern erwähnt: die Kontrollen.
Die Stadt und das Land hat einfach nicht genug Personal für Kontrollen, also wälzt es anders ab: Denunzieren (Köln hat ein eigenes Onlineformular dafür) und das bestrafen der falschen.
Denn nicht der Raucher wird beim vorbeischauen der Kontrollen bestraft, sondern der Wirt / Inhaber der Lokalität weil er seiner Aufsichtspflicht nicht gerecht wird. Er kann auch nicht so einfach sagen "Jungs, Mädels, raucht vor der Tür", denn dann kommen im Zweifel etwaige Anwohner und beschwerren sich über den Lärm vor dem Haus. Und wenn das nicht passiert, kommt das Ordnungsamt und drückt den Punkt "Verschmutzung öffentlicher Plätze" einem auf's Auge, weil die Kippen auf der Straße liegen. Das kann man natürlich verhindern indem der Inhaber einen Aschenbecher bereitstellt, was er aber nur darf wenn er eine Konzession für "Außenbewirtung" hat.

räusper ... *mrgreen*
Wow..

Nichtraucher beschweren sich mehr als Raucher *zwinker* Die Welt ist echt kunterbunt *zwinker* Und genau das ist es ja auch.. Alle mögen ihre Freiheiten.. Ich mag es, dass ich vieles machen darf, wann und wo ich will..

Ich kann demonstrieren.. Auch wenn ich das anmelden muss.. Ich kann Demos, die mir nicht passen durch einen Sitzstreik zb aufhalten, ohne dafür ins Gefängnis zu wandern.. Ich kann mich auf der Strasse ausziehen, wenn ich unbedingt will.. So lange sich keiner beschwert, ist das auch kein Thema.. Ebenso kann ich abends ins Schwimmbad einsteigen und eine Runde schwimmen.. Kein Problem, so lange keiner eine Anzeige macht..

Und da gibt es eben diesen kleinen Unterschied zum Rauchen: Rauchen ist nunmal krebserregend! Das kann auch keiner ändern. Es gibt ja wohl mehr als genung Studien, die beweisen was das Nervengift und die ganzen anderen krebserregenden Stoffe in uns anstellen. Warum sollte eine Landesregierung bitte eine Substanz erlauben, die alleine in Deutschland jährlich 3000 Nichtraucher tötet (Quelle: BZgA)?! Und nein, es gibt keine vernünftige Trennung zwischen Raucher und Nichtraucherbereichen.. Als Kellner muss man auch Menschen bedienen, die rauchen! Man findet, wie vor dem Gesetz gesehen, immer ein Schlupfloch um drum rum zu kommen und doch das ganze Lokal zur Raucherzone zu erklären! Da will ich als Nichtraucher, der immerhin keine anderen Menschen vergiftet nicht den kürzeren ziehen.

Also wer wirklich denkt, dass wir jetzt bevormundet werden, sollte sich überlegen, WAS wirklich verboten wurde.. Mir fallen jetzt spontan nicht viele Sachen ein, die ich machen darf, die andere wissentlich gefährden!
*******lax Mann
8.804 Beiträge
Dazu vollste Zustimmung. Das Gesetz heißt nicht umsonst Nichtraucherschutzgesetz und nicht Rauchverbotsgesetz.

Aber das ist vielen irgendwie nicht klar. Die sehen nur das "Verbot" und kommen dann mit Vorschlägen wie "wem es nicht passt, der muss ja nicht hingehen". Das gilt jetzt eben andersrum für die Raucher, aber mit dem feinen Unterschied, dass es denen nicht gesundheitlich schadet, wenn sie doch hingehen und ihre Kleidung nachher nicht nach Nichtrauch stinkt *zwinker*

Und zum Rauchen kann man ja mal kurz vor die Tür. Zum Nichtrauchen kurz vor die Türe gehen macht hingegen wenig Sinn, da dadurch Lunge und Kleidung auch nicht mehr sauber werden.
*****rog Mann
64 Beiträge
Nun, dann hätte ich auch gern ein Fussgänger- und Fahrradschutzgesetz, denn Autofahrer sind ebenso eine weitverbreitete Gesundheitsgefahr. Passiv durch die Abgase, und aktiv durch .. nunja, der Arschlochfahrweise *mrgreen*
Autos haben einen tatsächlichen Nutzwert für eine Gesellschaft.. von Stadt zu Stadt zu laufen wäre für niemanden hilfreich..

Welchen Nutzwert hat Rauchen für eine Gesellschaft bitte, ausser das jeder, der sich wissend einer Sucht aussetzt, dieser nachkommt und befriedigt..

Und es gibt Schutzgesetze für Fussgänger, wie auch Fahrradfahrer..

1. Die StVO.. An die müssen sich sogar Fahrradfahrer halten..
2. Abgasnormen, die Autos einhalten müssen..
3. Umweltzonen
4. Falls die Ozonwerte überschritten werden, treten Fahrverbote in Kraft..

Also wie war das nochmal mit dem bevormunden von Rauchern? *zwinker*
****ox Mann
426 Beiträge
Aaalso, erstmal zur eigentlichen Frage:

Gehören die Swingerclubs zu den Sport- oder zu den Kultureinrichtungen? Die einen ficken ja eher sportlich und die anderen eher kulturell - je nach Sachlage der Bandscheiben. *ggg*

Nein im Ernst ich denke für den Fall, dass ein SC normal geöffnet hat und wer mag geht hin und wer nicht eben nicht, das Ganze ein Grenzfall sein durfte, weil es sich in diesem Fall ganz klar um Laufkundschaft handelt.
Findet in einem SC allerdings eine Party statt, bei der nur Personen auf Gästeliste zugelassen sind, dann ist ja die geschlossene Gesellschaft nachweislich vorhanden.

Aber ob das kontrolliert wird... wohl eher nicht. Am gefährlichsten sind da noch unzufriedene Gäste oder die Konkurrenz, die einen Club evtl. beim Ordnungsamt anschwärzt.

Dass Gäste nicht zahlen müssen wenn sie beim Rauchen erwischt worden ist übrigens nicht korrekt, rauchende Gäste müssen bis zu 1000 € Bußgeld bezahlen.


Meine Erfahrung beim Ausgehen ist eine andere: Ich seh immer weniger Raucher, lassen wir es mal ein Viertel sein. Dieses Viertel reicht aber immer noch aus, um gut belüftete Clubs und Bars innerhalb weniger Stunden komplett mit Nikotin zu durchsetzen.
Da von der Wirtschaft in den letzten Jahrzenten keine Lösung zum Schutz der Nichtraucher gefunden wurde gibt es nun halt das Gesetz.

Komischerweise gibt es Fußgängerwege, Fußgängerzonen, Ampeln, Zebrastreifen, sich ausbreitende 30er-Zonen, verkehrsberuhige Zonen, Feinstaubplaketten, Umweltzonen,... - fällt was auf? *baeh*


Ich persönlich seh das so: Der einzelne Raucher juckt mich nicht die Bohne. Solange man mir nicht den Qualm ins Gesicht bläst bin ich da relativ schmerzfrei. Wenn die Luft aber anfängt vom Dunst verhangen zu sein hört der Spaß einfach bei mir auf. Daher finde ich das Gesetz gut.
Nichtraucher- von daher für mich egal *g*
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