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Hoteldate in Österreich bzw Besuch in einer Ferienwohnug

*******c_72 Mann
149 Beiträge
Themenersteller 
Hoteldate in Österreich bzw Besuch in einer Ferienwohnug
Servus zusammen...

ich bin ab kommenden Montag beruflich für 3 Wochen in der Region Wels vor Ort.

Eine Frage an die Österreichischen Mitglieder: Wie ist denn die aktuelle Lage bei euch? Ist die Ausgangssperre noch aktiv, gibt es Möglichkeiten eines Hotel- bzw Fereinhausdates und wie streng wird das ganze überwacht?

Ich brauche kein Aufklärung über Sinn und Unsinn dieser Maßnahmen, weil das ich für mich persönlich entscheide!!!

Ich bedanke mich im voraus für alle "normalen" Äusserungen und Hilfen.


Grüße nach Österreich.
****o83 Mann
1.635 Beiträge
Hallo, die Situation sind ordentlich angespannt, besuche sind nicht ganz einfach aber wennst die richtige findest, findet sich sicher eine Lösung, unter Tags sicher viel einfacher wie abends durch die nächtliche Ausgangssperre, unter Tags gibt es eine ausgangsbeschränkung
Als Piefke keine Einreiseneschränkung und keine Quarantäne. Hotels ggf. Eingeschränkt. Du darfst eh nur eine Bezugsperson treffen. Ab 20:00 im Prinzip gar nicht mehr .


Aber zurück, da musst du in Quarantäne
*******c_72 Mann
149 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******maHH:
Als Piefke keine Einreiseneschränkung und keine Quarantäne. Hotels ggf. Eingeschränkt. Du darfst eh nur eine Bezugsperson treffen. Ab 20:00 im Prinzip gar nicht mehr .


Aber zurück, da musst du in Quarantäne

Danke für den Piefke....aber als Süddeutscher fühle ich mich dadurch nicht betroffen, weil der Piefke ein Preusse war.

Wenn du beruflich unterwegs bist gelten andere Regelungen. Aber das laß mal meine Sorge sein.
Muß keiner verstehn...
*******c_72 Mann
149 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****o83:
Hallo, die Situation sind ordentlich angespannt, besuche sind nicht ganz einfach aber wennst die richtige findest, findet sich sicher eine Lösung, unter Tags sicher viel einfacher wie abends durch die nächtliche Ausgangssperre, unter Tags gibt es eine ausgangsbeschränkung

Herzlichen Dank dir....

Genau deshalb frage ich nach, ob es auch annähernd überhaupt Sinn macht ein Date einzustellen.
Und so wie sich das liest, wohl gar nicht.

Sehr schade....
****7a6 Paar
48 Beiträge
24 Stunden Ausgangsbeschränkungen - 5 Ausnahmen, darunter z.B. Arbeit
Treffen nur mit Eltern, Kinder, Geschwister möglich
Es wird überwacht - soweit Polizei alles Überwachen kann - man muss erklären können, was man außerhalb der Wohnung macht - Strafen sind hoch
Wir riskieren derzeit lieber nichts - obwohl wir uns nach fremder Haut und geilem Sex sehnen!
***67 Mann
107 Beiträge
Verordnung NOV. 2020
Ausgangsregelung
§ 1. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs nur zu folgenden Zwecken zulässig:
1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
a) der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird,
b) die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
c) die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen,
d) die Deckung eines Wohnbedürfnisses,
e) die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie
f) die Versorgung von Tieren.
4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,
5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung,
6. zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen,
7. zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie,
8. zum Zweck des Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß den §§ 5, 7 und 8 und bestimmten Orten gemäß den §§ 10 und 11, und
9. zur Teilnahme an Veranstaltungen gemäß den §§ 12 und 13.
(2) Zum privaten Wohnbereich zählen auch Wohneinheiten in Beherbergungsbetrieben sowie in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen.
Öffentliche Orte
§ 2. (1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
(2) Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
*****Y73 Paar
47 Beiträge
Punkt 5 gefällt mir am Besten. Der lässt sich doch eigentlich immer nehmen...
Naja
Es ist zwar detailverliebt, aber letztlich wirst du nicht eingesperrt. Du sollst halt , wie überall, eigenverantwortlich Abstand halten und Rücksicht nehmen. Für die Grenzdebilen Nichtsblicker braucht man dann Verordnungen.
Ob das Hotel stillhält, wenn der Geschäftstermin ständig „bürobesuch“ erhält, stelle ich mal in Frage.
*******c_72 Mann
149 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****7a6:
24 Stunden Ausgangsbeschränkungen - 5 Ausnahmen, darunter z.B. Arbeit
Treffen nur mit Eltern, Kinder, Geschwister möglich
Es wird überwacht - soweit Polizei alles Überwachen kann - man muss erklären können, was man außerhalb der Wohnung macht - Strafen sind hoch
Wir riskieren derzeit lieber nichts - obwohl wir uns nach fremder Haut und geilem Sex sehnen!


Das selbe wie in Bayern, die Strafen sind hoch und man möchte nichts riskieren. Absolut verständlich und nachvollziehbar.
****a4X Frau
1.052 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich denke alle Fragen wurden beantwortet, dann mache ich hier zu.

Liebe Grüße Julia *modda*
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