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15711, Fachanwalt für verpfuschte Operation gesucht

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*********s007 Frau
109 Beiträge
Themenersteller 
15711, Fachanwalt für verpfuschte Operation gesucht
Hallo
Ich suche einen kompetenten Fachanwalt der sich mit Medizin Recht auskennt.
Es geht um Schmerzensgeldforderung nach einer verpfuschten Operation.
Bitte keine unnötigen Kommentare wer wie wo was weiß.
Ganz lieben Dank
Der Frechdachs007
********t_64 Frau
3.105 Beiträge
Was wurde verpfuscht?
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*********s007 Frau
109 Beiträge
Themenersteller 
Hüftoperation
*******elle Frau
215 Beiträge
Es geht um Schmerzensgeldforderung nach einer verpfuschten Operation.
Bitte keine unnötigen Kommentare wer wie wo was weiß.
Ganz lieben Dank
Der Frechdachs007


Hey...
Entschuldige bitte meine Nachfrage .
Ich verstehe nicht ganz, was Du möchtest, einerseits suchst Du verständlicherweise einen kompetenten Fachanwalt, andererseits möchtest Du niemanden , der einen kennt, sorry, bitte erhelle mich, was genau Du möchtest.

👍🤗👍
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*********s007 Frau
109 Beiträge
Themenersteller 
So war das nicht gemeint.
Ich habe es schon oft erlebt das viele Ihren Kommentar abgegeben haben was völlig am Thema vorbei ging und wer das hier in der Gruppe verfolgt, weiß was ich meine.
Natürlich möchte ich Hilfe.
Vielen Dank
*******elle Frau
215 Beiträge
Ja, das kann ich nachvollziehen.
Allerdings Welche Art von Hilfe, ob jemanden einen in Deiner Nähe kennt, der gut ist
Wie Du das Ganze angehen sollst,
oder wofür hättest Du gerne Hilfe?😉🤗 ?
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*********s007 Frau
109 Beiträge
Themenersteller 
Danke
Hat sich erledigt
*****la6 Frau
152 Beiträge
Bin mir nicht 100%ig sicher, aber gibt es nicht sogar von der Krankenkasse eine Abteilung dafür?
Vielleicht hilft dir der link weiter
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/verdacht-auf-behandlungsfehler-das-muessen-sie-wissen-12121
******ann Mann
92 Beiträge
hallo, wenn du gesetzlich versichert bist und die OP als Kassenleistung erbracht wurde ist die Krankenkasse der erste Ansprechpartner. Wenn du privat versichert bist wird das ganze schon schwieriger. Die Frage ist natürlich, warum du die OP für verpfuscht hältst und ob deine Einschätzung objektivierbar ist. Die Verbraucherzentralen geben hier sicherlich auch Auskünfte. Aber vielleicht noch ein Tipp aus eigener schlechter Erfahrung, glaube nicht alles, was dir Anwälte versprechen, vor allem in Hinblick auf Erfolgsaussichten. Ich war Zahnarzt und könnte dir evtl mit Hinblick auf § 630e BGB Patientenrechtegesetz einiges sagen. Schau erst dort mal nach und ggf Fragen allerdings nur unter Privatmail LG Jo
******iar Mann
1.690 Beiträge
Verbraucherzentrale : https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/verdacht-auf-behandlungsfehler-das-muessen-sie-wissen-12121

Dre Anwalt der sich nach der Analyse durch medizinischen Dienst der KK um alles kümmert ist ein Fachanwalt für Medizinrecht. Finden inkl. Bewertungen wirst du diesen auf einer Seite für Anwälte wie anwalt.de o.ä.
****64 Frau
382 Beiträge
Mir wurde Herr Rechtsanwalt Scharf empfohlen. Der berät auch zuerst mal, ob es sinnvoll ist. Ich bin bisher sehr zufrieden.
*******exe Frau
2.442 Beiträge
Aus eigener Erfahrung und jahrelangem Angehen gegen eine verpfuschte OP:

Krankenkasse mitteilen, was passiert ist = Verpfuschte OP.
Um einen Behandlungsfehler nachweisen zu können, muss in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Helfen können hierbei die Krankenkasse und die Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen der Landesärztekammern.
Medizinischer Dienst macht aufgrund der Dokumentation dieses medizinisches Gutachten. Hier ist es hilfreich, die ambulante und stationäre Akte, Fotos (vorher/nachher), Befunde (vorher/nachher) in schriftlicher Form zu haben.


Bei der Ärztekammer melden - auch die können tätig werden. (Ärztekammer deines Bundeslandes)
Die Beschwerde führt nicht dazu, die eigenen Schadenersatzansprüche gegen den Arzt oder die Ärztin oder anderes ärztliches Personal durchzusetzen. Hierbei geht es ausnahmslos um die Wahrung der Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte.
Der Arzt muß sich vor einer Kommission äußern und wird evtl auf die Beobachtungsliste gesetzt. Sollte so ein Fehler nochmal vorkommen, gibts für ihn Konsequenzen - also eher hilfreich für andere.

Anwalt suchen - da gibts Unterschiede! Es gibt Ärzte für Medizinrecht (Das Medizinrecht erfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Entwicklung, Herstellung, Anwendung medizinischer Güter, Dienstleistungen und Forschung in diesem Bereich betreffen. Dazu zählen unter anderem das Arztrecht, das Krankenhausrecht, Heilberufsrecht, Biomedizinrecht und das Arzneimittelrecht.)
und es gibt Anwälte für Patientenrecht (da gibts sogar eine ganz besondere Bezeichnung - das wäre dann der richtige Ansprechpartner.

Erfahrungsgemäß gibt die eigene Rechtsschutzversicherung zwar eine Kanzlei raus - meist haben die aber nicht genau das im Repertoire, was man tatsächlich braucht. Anfangs bekommst du auch nur eine Kostenzusage für den "außergerichtlichen" Kram. Such dir einen pfiffigen Anwalt, der auch mitdenkt. Ich hatte leider einen, der mich die ganze Arbeit hat machen lassen (Briefe an KH, Krankenkasse, MDK, RS-Versicherung, etc. und kassierte dafür dann ab.)

Unterm Strich gesehen ist es am besten, wenn die OP so offensichtlich versaut wurde (ich hatte damals das "Glück", dass im OP-Bericht stand: postoperative Fehlstellung ....), dass die Ärzte zu einem Vergleich bereit sind. Dann gehts nur noch um das Schmerzensgeld. Dafür müßten sie den Fehler zugeben und die Haftpflichtversicherung des KH zahlt. Leider werden die Ärzte inzwischen dazu angehalten gar nichts zuzugeben, denn die Beweispflicht liegt da leider immer noch beim Patienten.

Ich habe einige verpfuschte OP's oder OP's mit Spätfolgen hinter mir. Ich habe gerade EINMAL Glück gehabt - und das auch nur, weil es im OP-Bericht stand und ich OP-Berichte lesen konnte. Die anderen Male wurde es rundweg abgestritten oder vor der Ärztekammer gelogen oder sogar Dokumente gefälscht. Wenn du dem Arzt nichts nachweisen kannst, kann es auch der Anwalt nicht.

Das Schlimme an der ganzen Sache ist: Man unterschreibt einen Bogen für die Aufklärung vor der OP. Darin stehen dann möglicherweise auch die Risiken "über die man mal sprechen muß, die aber NIE auftreten" ... Passiert dann genau das, hast du die A-Karte, weil du unterschrieben hast. Du hast also unterschrieben, dass du über alle Risiken aufgeklärt wurdest und damit einverstanden bist, dass die OP trotzdem gemacht wird - auch, wenn es schief geht. Darauf bauen die Ärzte.
Bei dir ist es jetzt schon passiert - ich kann aber nur jedem raten, sich sofort eine Kopie des unterschriebenen Aufklärungsbogens aushändigen zu lassen und sich das zuhause nochmal in Ruhe durchzulesen. Die meisten Ärzte drängen wegen der Zeit, lassen die Bögen nicht durchlesen und haben keine Zeit für Nachfragen, erklären auch nicht alles. Und hinterher bist du der Loser, der ja alles unterschrieben hat.
Ich hatte in der ganzen Aufregung und dem vom Arzt verbreiteten Chaos den Aufklärungsbogen nicht bekommen und gehe davon aus, dass er diesen nach meiner Unterschrift weiter manipuliert hat. Denn die nachträglich per Hand eingetragenen Risiken, die darin standen, hätte ich so nicht unterschrieben.

Ich wünsche dir viel Glück und einen guten Anwalt. Als Patient ohne klare Beweise stehst du auf einem wackeligen Brett und wenn du dann noch eine Schnarchnase von Anwalt hat, kippt dein Brett in eine Richtung, die du so nicht wolltest.

Es gibt sicher gute und/oder ehrliche Ärzte - die sind allerdings sehr dünn gesät. Schwarze Schafe kommen mit Lügen und Manipulation durch und das so geschickt, dass man ihnen nichts nachweisen kann. Das ist traurig und stärkt sicher nicht das Vertrauen in die Ärzteschaft.
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*********s007 Frau
109 Beiträge
Themenersteller 
Hallo sanfte Hexe

Ich danke Dir ganz lieb für Deine umfassenden und kompetenten Ausführungen.
Genau sowas habe ich gebraucht. Da Du Dich so gut auskennst darf ich Dich per PN anschreiben?
Liebe Grüße
*******exe Frau
2.442 Beiträge
Klar, mach nur
******lou Frau
3.200 Beiträge
ich habe gerade ein ähnliches Thema: bei mir wird von der gesetzl. Krankenkasse die Akte angefordert und an den medizinischen Dienst weitergeleitet. Der schaut alles an und entscheidet ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob die Krankenkasse Geld zurück fordern kann. Ich muß aber privat ran...
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*********s007 Frau
109 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für den Hinweis und alles Gute für Dich
******lou Frau
3.200 Beiträge
Ich kann nur sagen was bei mir ist. Ich habe seit der Operation im Dezember einen überblähten und schmerzhaften Bauch. Der Arzt hat bis Ende Juni nur nachgefragt und als ich sagte, ich brauche die Hilfe von ihm, dass endlich nach dem Bauch geschaut wird, blieb er untätig. Und in der Klinik hätte er definitiv einen Kollegen bitten können nach dem Problem zu sehen
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