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72639 Hörgerät

*******EISS Paar
1.683 Beiträge
Themenersteller 
72639 Hörgerät
Hallo zusammen.
Ich (Er) leide durch einen Auto Unfall im Alter von 5 Jahren an teilweiser Gehörlosigkeit auf einem Ohr.
Hab mich immer damit abgefunden.
Nun habe ich zum Testen verschiedene Hörgeräte.
War beim HNO Arzt, und er bescheinigte eine Gehörhilfe.

Nun meine Frage, habe mein "Rezept"bei einem Hörgeräte Akustiker ab gegeben, wo ich auch mehrere Testgeräte bekomme.
Gestern entdeckte ich in einer Fußgängerzone einen Akustiker, der günstigere Geräte anbietet.
Wie komme ich aus der Beziehung zum jetzigen Hörgeräteakustiker raus? Einfach sagen, ich überlege es mir noch? Bekomme ich dannmeine Rezept Empfehlung, oder muss ich beim HNO eine neie beantragen?

Kennt jemand diese Situation?
Vielen Dank
*******ng27 Frau
2.105 Beiträge
Sind das die gleiche Hörgeräte, die der andere anbietet oder andere?

Wenn es die gleichen sind, dann würde ich mit dem jetzigen über den Preis verhandeln.
Sind es andere, dann müsste ja auch erst mal festgestellt werden, ob die überhaupt für Dich geeignet sind.

Gast Du bereits Testgerät bekommen und wurde von dem jetzigen Akustiker eine Leistung erbracht?
*******ave Frau
9.248 Beiträge
Ich würde mich unabhängig von der momentanen Geschäftsbeziehung einfach Mal in dem günstigeren Laden erkundigen, was der Unterschied zu dem ersten Laden ist. Vielleicht hat der günstigere Laden ja einen schlechteren Service oder so. Ist der zweite Laden wirklich besser, dann würde ich mich vom ersten Laden verabschieden und problemlos wechseln.

Aber vielleicht ist ja auch ein Verhandeln mit dem ersten Laden möglich? Wobei ich da schon schlechte Erfahrungen gemacht habe. Erst wurden gleiche, und teilweise auch bessere, Konditionen eingeräumt, und nach Vertragsabschluss dann bald wieder der teurere Tarif hergestellt. Von daher gehe zu dem Laden, der Dir mehr zusagt. Es sind Deine Ohren und Den Geld.
****k72 Frau
257 Beiträge
Würde mit offenen Karten spielen. Vermutlich gibt er dir dann das Gerät für den gleichen günstigen Preis. Wenn nicht, bitten, dir das Rezept wieder zurück zu geben.
*******EISS Paar
1.683 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ng27:
Gast Du bereits Testgerät bekommen und wurde von dem jetzigen Akustiker eine Leistung erbracht?

Habe bereits 2. Test Hörgerät. Somit hat er auch Leistung erbracht.
*******EISS Paar
1.683 Beiträge
Themenersteller 
Testgerät, wo ich jetzt habe, kostet noch 4900.- Zuzahlung, das erscheint mir etwas zu viel. ca 1400 gibt die Krankenkasse, dies geht aber ziemlich auf Beratung und Testgeräte drauf.
****s53 Frau
1.448 Beiträge
Ich weiß einiges darüber. Schreib mich bitte per PN an.
*******ng27 Frau
2.105 Beiträge
Deinen Fall muss man eh genauer betrachten.
Der teilweise Hörverlust resultiert aus einem Unfall. Wurde der damalige Verursacher verurteilt? Gab es Schmerzensgeld? Was stand im Urteil dazu? Kann man den Verursacher bzw. dessen Versicherung noch zur Zahlung des Hörgerät verpflichten?

Hinzu kommt, dass aufgrund der damaligen Verletzung evtl. kein Standardgerät ausreicht. Hier kann man evtl. die KK dazu bringen (ggf. gerichtlich) die Mehrkosten zu tragen. Hierzu gab es bereits diverse Urteile.

Ansonsten hier noch ein Link:
https://hoergeraete-info.net/hoerakustiker-wechseln-hoergeraeteakustiker/
*******EISS Paar
1.683 Beiträge
Themenersteller 
Der Unfall war 1961, damals waren meine Eltern fro, dass ich bei Knochenbrüchen überlebt hatte. Dass ich schlecht höre wurde erst später festgestellt. Eine Strafanzeige wurde unterlassen.
Habe im behandelten Krankenhaus, wo ich einige Monate war, nachgefragt, es gibt zu diesem Vorfall keinerlei Unterlagen mehr.
*****nja Frau
1.852 Beiträge
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Ich hatte als Kleinkind eine Mittelohrentzündung und die Kinderärzte damals waren wohl, sorry, echte Versager. Erst der vierte Kinderarzt stellte fest weshalb ich nur am Schreien und Weinen war. Ich wurde damals sofort nach Erfurt geschafft und operiert, habe aber dadurch, da es nie richtig weiterbehandelt wurde heute eine Hörschwäche und das andere Ohr hat mitgelitten. Dies nur da es wohl viel übernommen hat um die Hörprobleme auszugleichen. Da kann man froh sein ein Rezept zu bekommen, bei mir weigern sich die HNO Ärzte, egal wer in den letzten Jahren, mir ein Rezept auszuschreiben, da die KK angeblich bei den fehlenden Tonlagen nichts zuzahlt. Aber ehrlich versuche trotzdem das Du ein gutes Gerät bekommst und lass Dich nicht über den Tisch ziehen. *hexe*le
********chen Frau
3.309 Beiträge
Testgeräte gehören noch nicht zu einer Leistung für das Rezept! Sie sind ein Service der Hörgeräteakustiker. Du kannst das Rezept also zurückfordern.

Erkundige dich mal bei deiner Krankenkasse, mit welchen Akustikern die zusammenarbeiten, da gibt es nämlich in der Regel fette Rabatte und die Zuzahlung für dich fällt nicht so hoch aus.

hier mal ein Beispiel https://www.barmer.de/resource/blob/1023608/32b97536d09c591ebf2147089f0ee1b8/barmer-produktinformation-hoergeraete-barrierefrei-3200013hi-data.pdf
*********ende Paar
94 Beiträge
Hallo,
ich hoffe folgendes hilft weiter.
Die ärztliche Bescheinigung zur Hörsystemversorgung kannst Du IMMER zurückfordern.
Der Hörgerätetest ist kostenlos.

Bei unterschiedlichen Preisen kann man nicht immer davon ausgehen, dass günstig = besser ist.
U. U. ist die Einstellung der Geräte bei dem teureren Akustiker wirklich besser! Dann sollte man sich für Diesen entscheiden. 6 Jahre muss es halt bestmöglich funktionieren.

Auch wichtig! Ist eine Garantie für 6 Jahre inklusive bei dem teureren/günstigeren Akustiker?
Sind die Hörsysteme gleich Wertig (aktuell/Performanceklasse)?

Und GANZ WICHTIG! Welcher ist sympathischer und hat das gewisse Fingerspitzengefühl? Wie ist die Qualität/Service NACH dem Kauf.

Das alles sollte in die Kosten-Nutzen-Rechnung mit einbezogen werden.
*******mcat Mann
3.254 Beiträge
Meine eigene Erfahrung: Ebenfalls Schädigung aus Kinderzeit. Ärztin verordnet Hörgerät - Kasse zahlt 99,9 % - ich habe Eigenanteil 10 Euro. Gesamtkosten der Geräte waren nahezu 3.800 EUR.

Brille ? Fielmann ! - Die machen aber auch Akustik - in der Filiale wo ich war, gabs super Untersuchung en detail (die aber erst nach der Entscheidung für den Kauf heraus gegeben wird, damit man damit nicht zum Billigheimer rennt).

Ich mußte die Probephase unterbrechen und mit einem zweiten Gerät noch nen Anlauf nehmen. War kein Problem. Laut Vertrag KEINE Verpflichtung, sich für diesen Anbieter zu entscheiden. Aufgrund des Super-Service und der Rundumbetreuung, aber natürlich auch weil alles von der Kasse übernommen wurde, habe ich erst gar keinen Alternativanbieter konsultiert. Hätte ich aber machen dürfen.

Wichtig auch: Ich habe Nach-Termine und jährliche Wartung und ggfs. Korrekturen - alles mit drin.

So - das wars bei mir.

Was der TE genau in seinem Vertrag stehen hat, muss er selber sehen. Wenn da nichts dazu steht, wärs für mich schon dubios, also wenn ein Anbieter seine Regeln und Konditionen nicht einwandfrei dokumentiert und schriftlich fixiert.

Und weshalb es in diesem Falle noch wesentlich teurer ist und weshalb die Kasse (welche ?) nur einen
geringen Teil übernimmt ? Kanns nicht beurteilen.

Ich habe natürlich gehört, dass es auch Hörgeräte gibt, die das Doppelte bis Vierfache kosten sollen - die haben dann aber auch Extra-Funktionen in Richtung "Extra-Komfort". Luxus zahlt sicher keine Gesetzliche.

Was aber ich erhalten habe für dieses Geld ist allemal gut - man kann sich damit sehen lassen ohne dass man es sieht *zwinker*

Und den Anbieter, den ich empfehle, würde ich jedem empfehlen. Ich gehe davon aus, dass alle größeren Filialen dieser Kette gleichermaßen gut ausgestattet sind und ein einheitliches Konzept bieten. Und natürlich fühlte ich mich auch von genau dem Hörakustiker in dieser Filiale super beraten und betreut. Sehr kompetent, hervorragendes Fachwissen, enorm geduldig und überaus entgegenkommend. Ich durfte seeeeehr lange testen.

Good luck für Deine weiteren Entscheidungen, hoffe mein Beitrag war hilfreich.
*****911 Frau
135.951 Beiträge
Ist das jetzt Werbung für Fielmann?
*******mcat Mann
3.254 Beiträge
Nein, Empfehlung aufgrund persönlicher guter Erfahrung ist keine Werbung.

Werbung mache ich nur gegen Bezahlung *zwinker*

(edit: ... und für mich selbst).


(Schau mal beispielsweise in die Radsportgruppe - da enthält jeder zweite Beitrag eine namentliche Produktempfehlung - ähnlich bei allen möglichen Fotografiergruppen).
*********paar Paar
1.553 Beiträge
Hab ich noch nie gehört das eine gesetzliche Kasse den vollen Beitrag bezahlt….außer bei ganz günstigen, die man aber vergessen kann.
Ich habe eine Zusatzversicherung und habe mich auch ein paar Monate kundig gemacht und es dann doch zuerst gestrichen, obwohl Mein HNO das ganze schon geschrieben hat.
Leute geht in ein Forum für Hörgeräte, da gibt es reelle Infos….hier nicht unbedingt.
Ansonsten zuerst ne Kleinigkeit….

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-11470
*******mcat Mann
3.254 Beiträge
@*********paar

Stimmt, Du hast vollkommen Recht. Ich habe mir das alles nur ausgedacht.
*********paar Paar
1.553 Beiträge
Zitat von *******mcat:
@*********paar

Stimmt, Du hast vollkommen Recht. Ich habe mir das alles nur ausgedacht.
Hab ich nicht behauptet…vielleicht hast Du andere Ausgangspunkte.
Aber für eine normale Verschreibung durch den Arzt gibt es ganz bestimmte regularien wer wieviel bei der gvk bezahlt.
Aber ich kann natürlich einen Verweis von jeder Krankenkasse bringen und nicht nur von der Verbraucherberatung.
Es ist ganz einfach…..jeder kann sich natürlich direkt beim Arzt oder seiner Krankenkasse erkundigen.
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/hilfsmittel/hoergeraete-erwachsene-kinder/welche-kosten-uebernimmt-tk-hoerhilfen-bei-erwachsenen-2004686?tkcm=ab
*******mcat Mann
3.254 Beiträge
Anzahl der Krankenkassen in Deutschland - gegoogelt:

Waren es 1970 noch 1815 Krankenkassen, hatte sich 1990 die Anzahl bereits auf 1147 reduziert. Im Jahr 2000 waren es noch 420. Heute gibt es nur noch 97 Kassen (Stand: 01. Januar 2022).

Tja, und ich bin bei einer davon, eine BKK. Als Selbstzahler und gesetzlich Versicherter.

JEDER hat seine ganz persönlichen Randbedingungen - deshalb ist das nachfolgende Zitat unzutreffend:

Hab ich noch nie gehört das eine gesetzliche Kasse den vollen Beitrag bezahlt….außer bei ganz günstigen, die man aber vergessen kann.

Für einen ollen Gebrauchtwagen gebe ich eintausend Euro aus - der hält drei Jahre.

Für einen Satz "coole Ohren" mußte ich zehn Euro löhnen und die restlichen 3.790 Euro hat die Kasse übernommen. Die sollen circa 5 Jahre halten, hat man mir gesagt. Man gönnt sich ja sonst nix.

Mit den Leistungen dieser Kasse bin ich sehr zufrieden - aber ansonsten ist es ein Chaotenladen.

Name nenne ich jetzt mal ausnahmsweise nicht, sonst krieg ich wieder Gegenwind.
*******ng27 Frau
2.105 Beiträge
Zitat von *********paar:
Hab ich noch nie gehört das eine gesetzliche Kasse den vollen Beitrag bezahlt….
Doch, dass ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass kein günstigeres Gerät den gleichen Mehrwert beim Hören erreicht.
Führen die günstigeren Geräte zu einem schlechteren Hörergebnis, als das teurere Gerät (z. Bsp. bei der Lokalisierung von wo ein Geräusch kommt), dann kann man bei seiner KK einen Antrag auf volle Kostenübernahme stellen. Dazu sollte man ein Attest von einem HNO Arzt haben, der das bescheinigt. Meistens werden diese Anträge erstmal abgelehnt. Hiergegen Widerspruch einlegen und falls nötig auch klagen.

ABER....... dieses Gerät muss definitiv ein wesentlich besseres Hören, als mit günstigeren Geräten ermöglichen. Ist der Unterschied nur marginal und kaum feststellbar, wird es eher nichts mit einer Kostenübernahme.
***be Mann
110 Beiträge
Hallo,
Du schreibst dass Du eine teilweise Gehörlosigkeit auf einem Ohr hast, dann ist es schon merkwürdig.
Es gibt entweder Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit, aber keine teilweise Gehörlosigkeit.

Ich gehe mal davon aus dass Du hier meinst, dass Du an Taubheit grenzend schwerhörig bist.

Dies ist bei mir auch der Fall. Ich hatte die stärksten Hörgeräte, die dennoch nur wenig gebracht haben. Erst das Cochlear Implantat hat mir sehr viel Hören zurückgegeben. Dies erfordert einen operativen Eingriff, wird aber komplett von der Kasse bezahlt.

Ich habe mehr Lebensqualität als früher und kann telefonieren was ich früher fast nicht konnte.
******_us Paar
694 Beiträge
Icxh kenne mich gut aus, schreib mich grn privat an.

Grundsätzlich gilt:

Solange kein Kaufvertrag geschlossen wurde, kannst Du jederzeit die Zusammenarbeit mit einem Hörgeräteakustiker (HA) abbrechen, die Verordnung zurückverlangen und zu einem anderen HA gehen. Der HA , den Du verlässt, hat keinen Anspruch auf Bezahlung.

Die richtige Auswahl eines Hörgeräts ist eine Sache für sich. Sie ist nicht kompliziert, aber viele HA machen sie kompliziert. Hierzu gebe ich Dir gern nähere Tipps im persönichen Gespräch (Telefonat)
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