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Testament - Tabuthema in einer Beziehung?69
Ich habe ein Testament. Da ich es nicht beim Anwalt oder Notar…
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R78 +100 km Berliner Testament

R78 +100 km Berliner Testament
Hallo wir suchen einen Anwalt oder Notar der uns hilft ein Berliner Testament zu formulieren. Gerne Konstanz bis Stuttgart. Wir sind mobil
********Paar Paar
484 Beiträge
Zitat von **********ensee:
R78 +100 km Berliner Testament
Hallo wir suchen einen Anwalt oder Notar der uns hilft ein Berliner Testament zu formulieren. Gerne Konstanz bis Stuttgart. Wir sind mobil


Da würden wir uns mal anhängen
*******ice Frau
14 Beiträge
guten Morgen, da gibt es doch hervorragende Beispiele im Internet
*******er_a Frau
1.897 Beiträge
Bitte lasst Euch gut beraten, ich hatte jetzt mehrere traurige Zwischfälle wegen Berliner Testamenten. Der verbleibende Partner ist dadurch, zum Beispiel selbst bei Betrug durch die anderen Erben nicht mehr frei in der Handlung, was spätere Testamente oder Entscheidungen angeht, was zum Beispiel jemand drittes post mortem für Pflege bekommen soll.
Es gibt auch andere Möglichkeiten sich gegenseitig abzusichern, aber trotzdem frei in der Entscheidung, auch für spätere Testamente zu bleiben.
****z35 Mann
1.294 Beiträge
@******wer

Die Bindungwirkung kann ein Problem werden, da jast Du recht. Allerdings lässt es sich so gestalten, dass der Längerlebende frei verfügen kann.

@ all: Für Info auch gerne CM
****i19 Frau
1.546 Beiträge
Das mit dem Berliner Testament kann sich leider auch sehr negativ auswirken.
Gerade letztes Jahr miterlebt.
Er war vor x Jahren schon mal verheiratet. Sie ist gestorben und hat ihn und zwei Kinder zurück gelassen. Er hat neu geheiratet. Sie hat seine Kinder großgezogen, er ist nach der goldenen Hochzeit verstorben und sie hat nun keine Erbansprüche wegen des ollen Berliner Testaments mit seiner ersten Frau…
Überlegt euch das also bitte gut.
Es gibt so viele andere Möglichkeiten.
*******ave Frau
9.238 Beiträge
@****i19 Was für andere Möglichkeiten gibt es denn sonst? Ich wüsste jetzt nur noch das "normale" Testament, wo klein bei klein zugeordnet wird, was der andere erbt.
*****_EN Frau
383 Beiträge
Es wurde doch hier nach Anwalt oder Notar gefragt.
Die Kosten hierfür lohnen sich.
Allerdings hat mich mein Notar damals auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ich durch das gemeinschaftliche Testament auch nach seinem Tod an den Willen meines verstorbenen Ehemannes gebunden bin.
Soweit ich weiß, umgeht man das, indem jede(r) ein eigenes Testament aufsetzt, gleichlautend mit dem des anderen.
Aber bei sowas Wichtigem würde ich mich nie auf Vermutungen verlassen.
Hör dich hier um, was es für Fallstricke gibt und geh damit zum Notar und löcher den.

Und vielleicht findet sich ja hier einer, der dir deine eigentliche Frage nach Name und Adresse beantwortet.
****z35 Mann
1.294 Beiträge
@*****_EN
Der Notar sollte schon ausführlich darüber belehren, woe man das Berliner Testament wieder aus der Welt schaffrn kann, bzw. wenn der erste Erbfall erfolgte, wie man es umgehen kann.

Es gibt da schon Möglichkeiten ....
*********s_007 Mann
55 Beiträge
Ein Testament ist eine Willenserklärung. Die beim Berliner T gegenseitig erklärt wird.
Wenn es zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr mein Wille ist, dann sollte ich diese auch wieder rufen. Sollte ich dieses unterlasse, muss ich mich nicht wundern wenn es dann Probleme gibt.
**********ir_79 Mann
1.017 Beiträge
Wärt ihr bei einem Notar nicht besser aufgehoben?
*******ian Mann
201 Beiträge
@*********s_007: wenn ich mich wundern kann, dass mein Testament nicht (mehr) meinen Vorstellungen entspricht, ist es ohnehin gegenstandslos...
*******er_a Frau
1.897 Beiträge
@*********s_007

Leider kannst Du das Berliner Testamenten nur gemeinsam ändern.
********chen Frau
3.304 Beiträge
Bei einem Berliner Testament werden die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Punkt. Dieser Willen muß klar und deutlich handschriftlich definiert und von beiden unterschrieben werden und bedarf keines Notar.
Für alle anderen Willenserklärungen würde ich einen Notar beauftragen.
**********ir_79 Mann
1.017 Beiträge
Zitat von *******er_a:
@*********s_007

Leider kannst Du das Berliner Testamenten nur gemeinsam ändern.

Habt ihr die Möglichkeit der einseitigen Änderung ausgeschlossen?
*******er_a Frau
1.897 Beiträge
Zitat von **********ir_79:
Zitat von *******er_a:
@*********s_007

Leider kannst Du das Berliner Testamenten nur gemeinsam ändern.

Habt ihr die Möglichkeit der einseitigen Änderung ausgeschlossen?

Es ist in der Grundform leider so, bzw war in dem mir bekannten Fall post mortem des einen Partners so.
****z35 Mann
1.294 Beiträge
@*******ian
Das Testament bleibt wirksam, auch wenn es inhaltlich nicht mehr meinem Willen entspricht. Ich musd aktiv werden und das Testament widerrufen das geht grundsätzlich auch beim gemeinschaftlichen Testament, ist aber ggfs. aufwändig.

@********chen
Grundsätzlich kann jedes Testament handscgriftlich errichtet werden. Allerdings hat die notarielle Form eine Menge Vorteile. Viele Laien kennen sich im Erbrecht gar nicht aus und schreiben dann etwas rein, was sich so gar nicht umsetzen lässt bzw. Was missverständlich ist. Ich rate dringend dazu, bei der Errichtung eines Testaments fschkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, also zum Notar zu gehen, ggfs. auch zu einem Anwalt.
Das notarielle Testament erspart in aller Regel auch die Kosten für einen Erbschein.

Gerne auch CM
****ggi Paar
517 Beiträge
Warum sollte ein Notarielles Testament einen Erbschein oder seine Kosten unnötig machen?

Erbschein wird nach Stammbuch erstellt. Testament ist dabei irrelevant, daß kann auch erst später gefunden oder eröffnet werden.
Die im Testament erwähnten Erben müssen sich an die Nachfahren wenden.

Da hat mal ne Tante beim Notar gemeint, sie könne keinen Erbschein ausstellen, man solle mal vier Wochen warten, ob ein Testament auftaucht...
🙄
*******ian Mann
201 Beiträge
@****z35...
Wenn man das Testament ändern will und kann, sollte man es sicherlich machen. Nur halte ich es für "kompliziert", sich als Erblasser im Erbbfall über die nicht gemachten Änderungen zu ärgernoder auch nur zu Wundern.
Der Kommentar bezog sich im Übrigen auf den Beitrag von Bond_James weiter oben...
********chen Frau
3.304 Beiträge
Zitat von ****z35:
...

@********chen
Grundsätzlich kann jedes Testament handscgriftlich errichtet werden. Allerdings hat die notarielle Form eine Menge Vorteile. Viele Laien kennen sich im Erbrecht gar nicht aus und schreiben dann etwas rein, was sich so gar nicht umsetzen lässt bzw. Was missverständlich ist. Ich rate dringend dazu, bei der Errichtung eines Testaments fschkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, also zum Notar zu gehen, ggfs. auch zu einem Anwalt.
Das notarielle Testament erspart in aller Regel auch die Kosten für einen Erbschein.

Gerne auch CM

Um nur meinen jeweiligen Ehepartner als Alleinerben einzusetzen bedarf es sicher keiner notariellen Unterschrift *roll*. Da ist auch nix unverständlich dran! Und ich schrieb ja, dass ich für alles andere einen Notar empfehle.
****z35 Mann
1.294 Beiträge
@********chen

Wenn es nur um die einfache Erbeinsetzung geht, hast Du recht. Es bleibt die Ersparnis beim Erbschein und eine größere Sicherheit, dass das Testament nicht erfolgreich angefochten wird.

@****ggi

Das ist im Gesetz so geregelt, dass ein notarielles Testament den Erbschein ersetzt.
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