Es wurde doch hier nach Anwalt oder Notar gefragt.
Die Kosten hierfür lohnen sich.
Allerdings hat mich mein Notar damals auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ich durch das gemeinschaftliche Testament auch nach seinem Tod an den Willen meines verstorbenen Ehemannes gebunden bin.
Soweit ich weiß, umgeht man das, indem jede(r) ein eigenes Testament aufsetzt, gleichlautend mit dem des anderen.
Aber bei sowas Wichtigem würde ich mich nie auf Vermutungen verlassen.
Hör dich hier um, was es für Fallstricke gibt und geh damit zum Notar und löcher den.
Und vielleicht findet sich ja hier einer, der dir deine eigentliche Frage nach Name und Adresse beantwortet.