52428 + überregional - Fluggastrechte
Wir würden gerne gegen eine Fluggesellschaft vorgehen, die bei einem Kurztripp ins angrenzende Ausland ohne Angabe von Gründen einfach den Rückflug um einen Tag verschoben hat.Uns ist durchaus bekannt, dass die Entschädigungsansprüche in der Fluggastrechteverordnung geregelt sind.
In der Vergangenheit haben wir uns über die zustehende Entschädigung zweimal selber mit einer Fluggesellschaft auseinander gesetzt. Dazu haben wir jetzt echt keine Lust mehr. Die fahren da üblicherweise eine ziemliche Zermürbungstaktik, bis man eine Entschädigung kriegt.
Wir überlegen jetzt, einen der zahlreichen Internetanbieter einzuschalten, die gegen Erfolgsprovision tätig werden.
Hat damit jemand Erfahrungen und kein einen empfehlen? Sind die Angebote alle seriös?