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74613 mal ne Anfrage an die KFZ-Profis unter uns...

***py Mann
16.006 Beiträge
Themenersteller 
74613 mal ne Anfrage an die KFZ-Profis unter uns...
Zu nächst mal einen wunderschönen, fröhlichen und stressfreien Mittwoch @**l, bin mal gespannt, ob dieses mal mein Gesuch nicht gleich wieder zerfleddert wird.

Als es geht um ein KFZ Marke Audi A5 Diesel, welches für ca. 18 Monate vorübergehend stillgelegt war, es war die gesamte Zeit in einer Garage eingelagert und soll nun wieder in betrieb genommen werden.

Was ist hier besonder zu beachten? Kann ich einfach die Batterie anklemmen und den Zündschlüssel umdrehen? Oder könnte dies zu Schäden am Motor führen?

Des weiteren ist bei dem KFZ in der Zwischenzeit natürlich auch noch der TÜV abgelaufen, kann ich einfach mit dem alten Kennzeichen zum TÜV und dann weiter zur Zulassungsstelle fahren, oder brauch ich dazu eine "Rote-Nummer"?

Über entsprechende Hilfsangebote wäre ich sehr Dankbar, da das KFZ auf jeden Fall aus der Garage heraus muss, da der Mietvertrag dafür zum Monatsende ausläuft.

Bis dahin Merci

Chapy
*******geur Mann
21.362 Beiträge
Gruppen-Mod 
Meinen bescheidenen Kenntnissen nach:
***py:
kann ich einfach mit dem alten Kennzeichen zum TÜV und dann weiter zur Zulassungsstelle fahren

Du brauchst auf jeden Fall eine EVB.
Desweiteren lies mal unter http://www.gutefrage.net/fra … arf-man-dann-zum-tuev-fahren nach.

***py:
welches für ca. 18 Monate vorübergehend stillgelegt war, es war die gesamte Zeit in einer Garage eingelagert und soll nun wieder in betrieb genommen werden.
Ich denke, da ist eine Vollabnahme fällig. *gruebel*
**DE Paar
2.434 Beiträge
A5
Batterie anklemmen , starten , kurz drehen lassen, ausmachen .2-3 mal, damit sich der Öldruck aufbauen kann.
Rote Nummer, dann zum TÜV
Bei dem Fahrzeug wird eine Einzelabnahme gemacht da der TÜV schon 18 Mon abgelaufen ist !
Termin
*********ling Mann
146 Beiträge
5 Tages Kennzeichen bei deiner Zulassungsstelle holen. Dafür brauchst du von deinem Versicherer die Bestätigungsnummer für das 5 Tageskennzeichen kannst dann angeben das Fahrzeug nach bestandenen Tüv weiter zu versichern brauchst ggf eine neue Bestätigungsnummer. Oder Rotes Kennzeichen bekommen nur händler und Werkstätten. Deine alten Kennzeichen wirst du vielleicht wieder bekommen sofern sie nicht wieder im Umlauf sind. Fast überall geht das online überprüfbar (Wunschkennzeichen).
Und der Tüv wird eine Vollabnahme machen werden sehr genau gucken.
Viel Erfolg und Glück
AUDI
Falls die Batterie noch genügend Saft zum starten hat, kannst Du das tun. Aber wenn Du fremdstarten mußt (mit 2-Batterie od. and. KFZ mußt Du das Abblendlicht einschalten damits nicht die Steuergeräte abschiesst. (auch beim neuanklemmen einer Batterie) Aufgrund des langen Zeitraums kann es ebenfals sein das die Steuergeräte wieder teilweise frisch angelernt werden müssen. Aber das zeigts dann schon an.
Rotes Kennzeichen (04er Nr) gibts schon ewig nimmer. Du mußt Dir von Deinem Versicherer ne EVB Nr geben lassen oder online (ab 36,-€) für ein KURZZEITKENNZEICHEN (5-Tageskennz) Die EVB kriegst innerhalb von Sekunden nach der Bezahlung aufs Handy und pm. (online) Das Kennzeichen holst Du dir dann auf Deiner Zulassungsstelle (online Termin vereinbahren!) kostet 10,-€ erbsenreissig und das Kennz. beim Schildermacher bis zu 35,-€ (Händler ab 16,-) Mit diesem Kennzeichen darfst Du dann zum Prüfdienst und eine ganz normale Prüfung bezahlen (Nix Vollabnahme!! - das ist schon wieder asbach)
Ca. 100,-€uronis (müßt ich mein Mädel fragen, die macht das) Tüv, GTÜ, Dekra... Du darfst mit den Schildern ohne Technische Prüfung (Tüv) aber nicht quer durch Deutschland fahren, sondern nur zum nächstgelegenen Prüfdienst in Deinem, oder benachbartem Zulassungsbezirk (neue Regelung ab 1.3.15). Wenn Du die Prüfung mit Deinem Auto bestanden hast kannst ihn online selbst zulassen mitsamt Wunschkennzeichen. Für das Wunschkennzeichen zahlst Du wiederrum eine kleine Gebühr (ca. 15,-€) Aber das rechnet sich wenn Du dir die Wunsch-Schilder online bestellst. (da kriegst die ab 10,-€ rum frei Haus) Beim örtlichen Prägedienst, wie schon erwähnt, bis 35,-€uronis. Für eine günstige Dauerversicherung Deines Audis würde ich Dir Check-24 empfehlen. (speichere dort Deine Daten für künftige Versicherungen). Für die endgültige Zulassung mußt Du aber trotzdem noch kurz zur Zulassungsstelle, da kriegste dann gechipte Klebestempel drauf. Bezahlung geht alles online wenn Du Deine Vorabzulassung online ordentlich ausgefüllt hast. Alternativ zu den Kurzkennzeichen kannst den Wagen auch mit dem Hänger zum Prüfdienst bringen, aber bloß nicht mit den alten Schildern fahren! Die heutigen Videoüberwachungen der Verkehrspolizei haben Kennzeichenerkennungsprogramme.
Noch Fragen?
LG HARRY
****a76 Frau
408 Beiträge
rein zur Info......

Seit 2008 dürfen Sie ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug 84 Monate, also volle 7 Jahre abgemeldet haben. Es genügt dann, mit den Fahrzeugpapieren und einer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zu erscheinen und das Auto oder Motorrad anzumelden.

Falls die TÜV-Plakette abgelaufen sein sollte, müssen Sie beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle vorfahren und eine normale Hauptuntersuchung durchführen lassen.

Dabei gilt übrigens nicht mehr die Regelung, dass Sie mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen. Sie müssen es also entweder per Anhänger zum TÜV bringen oder beantragen ein Kurzzeitkennzeichen.
**DE Paar
2.434 Beiträge
Danke
Für die Info !
***py Mann
16.006 Beiträge
Themenersteller 
Ergänzende Info...
der TÜV ist zum April 2015 abgelaufen und nicht zum Abmeldetermin....
**DE Paar
2.434 Beiträge
Einfach zum Tüv fahren , prüfen lassen. Wirst du angehalten sind 15 Euro fällig !
*********ling Mann
146 Beiträge
Mit 5 Tages Kennzeichen kann er mit abgelaufenen Tuev auch fahren ist ja eine Probe bzw. Überführungsfahrt. Ohne Tüv kann man kein KFZ zulassen da meckert die Zulassungsstelle dann.
*******geur Mann
21.362 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich fürchte, ...
... ohne TÜV (weil ein gültiger TÜV-Bericht Teil der Vers.-Bedingungen ist) bekommt er keine EVB für ein Kurzzeitkennzeichen.
*********ling Mann
146 Beiträge
Habe,
schon mehrere Autos ohne Tüv aber ansonsten fahrbereit mit Kurzkennzeichen geholt und die EVB ohne Probleme erhalten.
Einfach seinen zustaendigen Versicherer fragen.
.... ;-((
Warum antworten hier so viele (unkorrekt) wenn sie es nicht genau wissen? Kann mir das mal jemand erklären? Das ist ja wie in den einschlägigen Foren wo etwas gefragt wird und Antworten kommen wie: "ich weiß das auch nicht genau, kann Dir leider da net weiterhelfen"... Und wer später mal das gleiche technische Problem hat kann sich den ganzen unnötigen Mist durchlesen... *snief*
WENIGER IST MANCHMAL MEHR!

Liebe Grüße !!!
*******geur Mann
21.362 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich habe mal gerade ...
... die Versicherungsfachfrau meines Vertrauens gefragt.

Seit dem 01. April haben sich die Bedingungen für die Kurzzeitkennzeichen geändert.
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten braucht man ...
... die Fzg.-Papiere
... einen aktuellen / gültigen TÜV-Bericht.


Versicherungstechnisch gesehen reicht eine EVB um auf direktem Wege zum TÜV und zur Zulassungsstelle zu fahren. Das Fzg. ist auf jeden Fall versichert.
(Was die Cops sagen, wenn sie jemanden ohne Kennzeichen anhalten, steht auf einem anderen Blatt.)

Möglich ist es allerdings, die alten (entwerteten) Kennzeichen zu verwenden, aber nur in Verbindung mit einem gültigen Versicherungsnachweis und auch wieder nur für die beiden o. g. direkten Wege.

*****ir1:
Warum antworten hier so viele (unkorrekt) wenn sie es nicht genau wissen?
Okay so?
**********unter Mann
108 Beiträge
Ist hier wie beim Ratespiel - Halbwissen und ausgesprochene Vermutungen ... Vollabnahme gibt’s schon lange nicht mehr und ohne Tüv keine KZK.

Batterie aufladen, Luft auf die Reifen, nach dem Öl schauen (wegen evt. Kondenswasser oder besser einfach wechseln), Bremsflüssigkeit sollte sicherheitshalber auch gewechselt werden (achtet der TÜV gerne drauf, wenn Wasseranteil zu hoch keine Plakette), Schlüssel ins Zündschloß und starten.
EVB besorgen – muss für den aktuellen Tag gültig sein (!!), dann alte Kennzeichen montieren und auf direktem Weg zum TÜV – zwar nicht unbedingt die Regelkonforme Lösung, jedoch die Preiswerteste (selbst mit Ticket).
Ansonsten wir’s ‘ne ziemliche Aktion mit Schlepper oder Anhänger da ohne Tüv keine Kurzzeitkennzeichen.

Gruß
Hunter
***py Mann
16.006 Beiträge
Themenersteller 
Danke an Alle für die Infos...
Ein freundliches Hallo an Alle die geantwortet haben,*huhu*

und Euch ein wunderschönes, fröhliches und stressfreies Wochenende.

Eigentlich wollte ich mich ja nur bedanken für die reichlichen Infos, was ich natürlich hiermit gerne tue.
Also vielen, vielen, vielen herzlichen Dank, merci, Thank you, kop khun krap, Obrigado, Gracias, Teşekkür ederim, Grazie, Cảm ơn cô, Dankon, Doso Arigatou, spasiwa, xièxie, schukran, tudah, þakka þér, multumesc *danke*
Euch noch viel Spaß hier im Joy und ich würde mich freuen, bei meinem nächsten Problem eben so viele nützliche und manchmal auch verwirrende Infos zu erhalten.

Zur Überführung des KFZ, werde ich mir eine Rote-Nummer von der Werkstatt meines Vertrauens leihen. Dort wird auch der TÜV gemacht und danach geht es dann zur Zulassungsstelle.

Also Danke nochmals an Alle und vielleicht sieht man sich ja mal, bei dem Wetter derzeit, an irgendeinem See oder so.

Bis dahin

GLG Micha *huhu*
*******mcat Mann
3.258 Beiträge
dafür gibts ja den Saaljoker
Ist hier wie beim Ratespiel - Halbwissen und ausgesprochene Vermutungen ... Vollabnahme gibt’s schon lange nicht mehr und ohne Tüv keine KZK.

Viele geben sich Mühe - Pofis und Laien - und der Kandidat hat die Möglichkeit, sich die für ihn passende Lösung zu suchen.
*******geur Mann
21.362 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann kann ich ja ...
... hier abschliessen!
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