Autsch! Also was Chatprotokolle und screenshots angeht... da ist die Rechtslage nicht eindeutig bis her!
Grundsätzlich ist die Weitergabe von persönlichen Nachrichten und auch Mehr-Personen-Chat ohne deren Einwilligung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte!
Darüber sollte man sich mal klar sein und Gedanken machen.
Rechtlich sichere screeshots sind auch noch mal eine andere "Abteilung" Die Anleitung wie man die zu Erstellen hat, findet man im Netz.
Einfache screenshot sind nämlich durchaus manipulierbar. kann jedes Kind. Dazu benötigt es nicht mal "kriminielle" Energie.
Und was die Zulässigkeit von Screenshots als Beweise betrifft, so ist dabei die Rechtslage immer noch strittig, bzw von jeweiligen Richter abhängig. Allerdings geht es dann auch nicht um "pillepalle" Problemchen wie hier (denn hier würde eben doch der Schutz der Persönlichkeitsrechte greifen MÜSSEN), sondern um Nachweise zu unlauterem Wettbewerb und echten weiteren Straftaten. Daher werden dann die Persönlichkeitsrechte als vernachlässigbar eingestuft.
Doch allgemein gilt, dass die Weiterleitung von schriftlichen Nachrichten und auch nur Auszugsweise OHNE die Einwilligung ALLER Beteiligten zivilrechtlich NICHT gestattet ist. Man kann dagegen auf Unterlassung klagen. Schadensersatzansprüche geltend machen, auf Löschung bestehen und sogar Schmerzensgeld bekommen.
https://www.stuttgarter-nach … 20nur%20mit%20einer%20Person.
Weitere Quellen auch auf meiner HP inkl Quelle eines Anwalts.
https://www.joyclub.de/profile/homepage/3878869-298046.nachrichten_bilder_auf_whats_app_co.html