„§ 184k Bildaufnahme des Intimbereichs
Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, oder eine derartige Aufnahme überträgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Absolut korrekt.
Wer ABSICHTLICH! (...) UNBEFUGT!
Du kannst davon halt...nix beweisen.
Du hast bestenfalls eine Vermutung - und aus der webst du eine Anklage inkl. Verurteilung.
Hast du einen BEWEIS dafür das diese Bilder UNBEFUGT! gemacht und eingestellt wurden?
Wenn ja - dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt um diese Beweise dem Support vorzulegen.
Die Krux an der Sache ist:
Wir wissen mittlerweile alle um welche Gruppe es geht.
Wir können nachschauen wer das war.
Ergo habt ihr erreicht was ihr erreichen wolltet:
Ihr habt einen UNSCHULDIGEN! an den Pranger gestellt.
Ich weiß nicht was euch das bringt - aber ihr habt es geschafft...toll gemacht...
Das sieht man an solchen Reaktionen:
„Unter aller Sau ehrlich.
Es wird gar nicht in Erwägung gezogen ob jemand evtöl. unschuldig sein könnte in einem solchen Fall.
Nein - man liest:
"Single-Mann hat Bilder von Frauen eingestellt ohne das eine Einwilligung ersichtlich wäre."
und schon wird derjenige verurteilt...
Sowas stößt mir einfach bitter auf...