Ähm
Die Frage ist ja nicht, ob das jetzt unter die DSGVO fällt oder nicht...
Das ist doch total unerheblich...
Ob ein Mitglied Anspruch drauf hat oder nicht, weil die eigenen Beiträge von der DSGVO mit einbezogen werden (was sie werden) oder nicht spielt gar keine Rolle...
Als Betreiber eines Portals würde ich das ebenso handhaben - und warum?
Weil es kein großer Aufwand ist dem Wunsch nach Löschung nach zu kommen - es aber ein Aufwand wird, wenn der Benutzer Rechtsmittel einlegen will...und beim einlegen von Rechtsmitteln ist es eben erstmal schnurz, ob das von der DSGVO abgedeckt wird oder nicht...der geht zu seinem Anwalt und der schickt was zu meinem Anwalt, der muss dann recherchieren und prüfen und gegenprüfen, muss mich hinzuziehen, mich fragen warum ich das nicht gelöscht habe blablabla - das ist viel mehr Aufwand, als die Löschung von so nem Quatsch...
Was die Strafen betrifft die bislang verhängt wurden - die interessieren hier niemanden...aber wenn sie schon angesprochen werden:
Sorry, selbst Schuld...
Und ein SSL-Zertifikat das fehlt...mag ein Fehler sein...aber das ist dennoch die Schuld des Betreibers...
Hat das Zertifikat hingegen einen Fehler, dann wird der Webseiten-Betreiber nicht selbst dafür haften.
Also sind solche "Fehler" immer die Betreiber-Fehler...wenn nicht, dann zahlt der Betreiber nicht...