Bei den geforderten Strafen muss man auch dreierlei oder gar viererlei unterscheiden (soweit ich das als Laie richtig einordnen kann):
Strafrecht:
Wenn durch das Abbrennen von Pyrotechnik oder durch Böller (die bei 99% total verpönnt sind) jemand körperlich zu schaden kommt dann ist von einer (gefährlichen) Körperverletzungen auszugehen, dementsprechend zu ermitteln und ggf. zu bestrafen
Ordnungswidrigkeitsrecht:
Da kommt es darauf an welche Pyrotechnik verwendet wird. Sollte es nicht in Deutschland zugelassen sein, dann ist von einer Ordnungswidrigkeit bezüglich dem Sprengstoffgesetz auszugehen
Zivilrecht:
Da sind wir beim Punkt Stadionverbot. Jeder Stadionbetreiber hat im Rahmen des Hausrechtes das Recht jemandem Stadionverbot zu erteilen. Im Allgemeinen wird es dann von den anderen in DFB/DFL organisierten Hausrechtsinhabern bundesweit übernommen. Verstöße dagegen stellen jedoch wiederrum einen Landfriedensbruch da und verlassen damit wieder das Zivilrecht
Verbandsrechtsprechung:
Am ehsten umstritten ist die Rechtsprechung innerhalb des Fußballverbandes DFB, der sich aber alle teilnehmenden Vereine verpflichtet haben. Auf dieser Basis verurteilt der Verband die teilnehmenden Mannschaften bei vergehen zu Geld- oder Ausschlussstrafen. Ob dies so haltbar ist wenn man es bis auf höchste Instanz durchklagt ist die Frage. Genauso wie es fraglich ist ob einem einzelnen Täter die Geldstrafe z:B. in Rechnung gestellt werden kann.
Vielleicht sollte man sich doch im Interesse aller noch mal versuchen an einen Tisch zu setzen um für alle tragbare Kompromisse zu finden... und dieses Mal nicht die Gespräche einseitig von seitens DFB/DFL scheitern lassen...
Tatsache ist, dass es mit der derzeitigen Regelung immer weiter zu verbotenen Pyroaktionen kommen wird, da sich niemals 100% verhindern lassen wird dass Pyro ins Stadion kommt.
Dass Polenböller sowie das Werfen von Pyro oder gar das Abschießen von Raketen komplett indiskutabel sind versteht sich von selbst... Das sind dann einfach hirnlose Idioten