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Erotische Fotos eigener Webseite

Erotische Fotos eigener Webseite
Hallo, hab mir gerade den Thread reingezogen "Wo zeigst Du Deine Fotos". Was mich interessieren würde, gibt es eigentlich Bestimmungen bezüglich Veröffentlichung erotischer Fotos auf eigener Webseite wie keine Nippel, etc. Im allgemeinen Web?

Wäre Euch dankbar, wenn ihr Bezug zu eindeutigen Quellen im Web mit beifügt.
***um Mann
540 Beiträge
Als Fotograf habe ich sowas mittlerweile über 13 Jahre auf meiner eigenen Homepage,...
es sollte natürlich dezent sein und nicht in Richtung Pornart gehen, da könntest du Probleme bekommen. Also immer alles fein und züchtig im Rahmen der Kunst. *zwinker*
Der Fotograf
*********jects Mann
438 Beiträge
Mit Altersverifikation...
... die schon viele Webhoster anbieten kannst du, entsprechende Veröffentlichungsrechte vorausgesetzt, problemlos Bilder auf deiner Webseite einbinden.
Alles andere ruft den Jugendschutz auf den Plan.
Details zur Rechtslage findest du bei der Suche nach :
Veröffentlichung pornographischer Schriften
hot photoshootings by RedLineFoto.at
*******Foto Mann
163 Beiträge
Altersüberprüfung schadet nicht
ich habs mit einem Plugin gelöst, wo lediglich das Geburtsdatum einzugeben ist. Ist zwar nicht die schönste Lösung. Aber alles andere mit Überprüfung von Ausweisdaten etc. funktioniert von österreichischen PC/Leitungen aus nicht vernünftig bzw. wird nicht angeboten.
kannst ja mal reinsehen http://www.redlinefoto.at
lg
jürgen
*********dige Paar
67 Beiträge
Der berühmte Altersverifikation ist(nach derzeitiger Rechtsauffassung und Auslegung), im deutschsprachigen Raum und wenn es sich um kostenlose Angebote handelt mit denen kein Gewinn erwirtschaftet wird, bereits mit einer einfachen Landingpage genüge getan, die darauf hinweist dass dahinter erotisches Material zu sehen ist und zb 2 klickbaren Buttons! Einer mit" ja ich bin alt genug" der Andere mit "nein ich bin noch nicht alt genug" so oder so ähnlich reicht völlig!
Theoretisch trifft das auch auf Pornart und legales pornografisches Material zu...praktisch würd ich mich da allerdings in Deutschland nicht zu Hundertprozent darauf verlassen, da in Deutschland die Abmahnkultur stark zugenommen hat und diverse Anwälte daraus eine Geschäftsidee gemacht haben!
Wichtig hierbei ist nur dass der Besucher die entsprechende Handlung aktiv selbst setzen muss und darauf zuvor hingewiesen wird dass er über dieses Material danach stolpern wird! Weiterführende Altersverifikation mit Eingabe des Geburtsdatum oder auch die strikte mit echter Prüfung (und damit meist mit Kosten verbunden) sind zwar nett und im Sinne des Jugendschutzes auch zielführender (vor allem letztere) allerdings besteht dafür keine rechtliche Verpflichtung(im kostenlosen Bereich).
...falls hier wer links zu neuen aktuellen Urteilen und Verfahren hat (die fotografisches Portfolios betreffen) , die anderes entschieden wurden bitte posten...

Wenn du generell aber was zum Jugendschutz beitragen willst oder ganz Gesetzes getreu agieren willst, dann bietet sich zb folgendes an:
http://age-label.de/start
https://www.altersklassifizierung.de/
damit kannst du ein Age Label erstellen(eine xml datei die dann auf deinem Webserver im Root Verzeichnis deiner Webseite liegt) welches von einem installierten Jugendschutzprogramm ausgelesen werden kann und das dann entsprechend die Seite sperrt. Inwiefern das sinnvoll ist sei dahingestellt und möge jeder selbst für sich entscheiden (da die Zielgrupe die es betrifft ohnehin am Handy surft und hierfür gibt es keine bzw nur unzureichende Zensur Programme)
Der Vollständigkeitshalber und weil der deutsche Gesetzgeber auf den (veralteten) Zug aufgesprungen ist, sei das nur auch mal erwähnt dass es sowas gibt!

Aufpassen:
das gilt nur für die Darstellung von Bilder ohne Kommerziellen Hintergrund!

Sobald eine Geschäftsbeziehung aufgebaut wird, die zb darin besteht das man das gezeigte Material auch käuflich erweben kann oder man eine Mitgliedschaft anbietet um die Inhalte sehen zu können, wird ist man zwingend verpflichtet das Alter der handelten Parteien zu prüfen!

Für den Betrieb einer Seite, die darauf abzielt Umsatz zu generieren und Jugendschutz Gefährdendes Material anbietet, empfiehlt es sich daher bei der FSM um eine Mitgliedschaft anzusuchen (https://www.fsm.de/de/mitgliedschaft ) gilt vor allem (aber nicht nur) für Seiten die dem deutschen Recht unterworfen sind.
Der Mitgliedsbeitrag fangt bei ca 4000€/jahr an (ordentliches Mitglied mit Jugedschutzbeauftragten und viel wichtiger Schutzfunktion vor Sanktionierungen der staatlichen Aufsicht


Akt und Teilakt fallen in den Bereich der Kunst und unterliegen damit nach wie vor keiner gesonderten Kennzeichnungspflicht.


Abschliessend kann man es so zusammen fassen:
Wenn du nur vor hast deine Arbeit herzuzeigen, von der auch nur ein Bruchteil sich um das Thema dreht(ohne dass du Bilder direkt über die Seite verkaufst) und du die Bereiche vorher kennzeichnest (einfache Kennzeichnung reicht völlig aus) auf denen der Besucher über nackte Tatsachen stolpern kann,hast du nicht wirklich was zu befürchten.
Für eine fotografische Portfoliopage mit erotischem Material bist du mit einer einfachen Kennzeichnung bereits auf der sicheren Seite! Optional kannst du noch eine age-label.xml erstellen und gut istl!

Hast du vor eine Webseite aufzubauen, die sich explizit nur um Pornografie dreht oder möchtest du generell mit erotischem Material Umsatz generieren, so ist es unerlässlich dass du dich vorab bei den entsprechenden Stellen darüber informierst und dir unter allen Umständen einen guten Rechtsschutz und einen guten Anwalt zulegst der auf den Bereich spezialisiert ist! Du wirst definitiv und ohne Zweifel irgendwann Abgemahnt werden! Auch wenn rechtlich alles passt!


Für eine fotografische Portfoliopage mit erotischem Material bist du mit einer einfachen Kennzeichnung bereits auf der sicheren Seite! Optional kannst du noch eine age-label.xml (kostenlose tools hierfür auf http://www.age-label.de/tools ) erstellen und gut istl! Alles andere ist für den Zweck eines Portfolios Overkill!

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***To Mann
1.784 Beiträge
Ich bin ja immer noch der Meinung, dass für Deutsche im Internet immer noch das deutsche Recht gilt. Und da gibt es keine Einschränkungen, was Nacktheit von Erwachsenen angeht. Und es gibt die Kunstfreiheit.

Von diesem deutschen Recht rücken allerdings einige Provider ab, die in ihren AGB Einschränkungen bzgl. Nacktheit machen. Können sie - ist aber ohne Notwendigkeit aus dem deutschen Recht. Ist eher vorauseilender Gehorsam gegenüber Apple und Facebook.

Und es gibt Anwälte, die als Geschäftsmodell Abmahnungen verschicken. Und es gibt Richter, die persönliche Ansichten zu Recht erklären.

Aus letzterem finde ich die Anmerkungen von @*********dige sehr hilfreich.

Eine Website mit Altersfreigabe käme für mich als künstlerischer Fotograf nicht in Frage, da ich dann die Fotos auch gleich auf der Festplatte lassen kann. Denn wer bitte schön, interessiert sich für künstlerische Fotografie und ist mit einem Altersfreigabesystem unterwegs? Das ist so wie hier im Joy: Die FSK18-Fotos sehen doch auch sehr viele, die Interesse an erotischer Fotografie haben nicht. Dafür aber all jene, die eigentlich nach Pornografie suchen.

Jens
Ich muss mich entschuldigen. Habe ganz vergessen mich für Eure Antworten zu bedanken. War so in mein Problem vertieft,,,

Deshalb jetzt nachträglich noch herzlichen Dank!
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