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FKK in NRW
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Smartphone am FKK-Strand - bei Günzburg169
Ich hatte heute ein besonderes Erlebnis an einem FKK-See in Bayern…
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Mit Klamotten und Handy im FKK Bereich

Wer..........?
Das sehe ich ebenso !
Wer liest das alles ?????????
*gruebel*
Das Problem der Spanner auf den Punkt gebracht:


***er Mann
7.627 Beiträge
Klasse! Kannte ich noch nicht.:-)
Toleranz in jede Richtung
die Grenzen zwischen FKK und non-FKK weichen immer mehr auf
Umgekehrt gibt es mittlerweile auch viele Nackerte an normalen Seen ohne offiziel ausgewisenen FKK-Bereich.
Wenn wir Toleranz für unsere Nacktheit fordern, dann sollten wir auch tolerant gegenüber den Verklemmten sein, die sich nicht trauen ihren Körper offen zu zeigen.

Uns stört es nicht, wenn jemand bekleidet ist.

Und zum Thema Handy - am Handy hockt doch heutzutage jeder.
Und wo ist der Unterschied, ob wir von einem Bekleideten heimlich geknipst werden oder von einem Nackten heimlich geknipst zu werden
Der Master-Wellness-Practitioner bei der Arbeit
**********sseur
32 Beiträge
....das geht überhaupt nicht......
wer am FKK sich aufhält sollte auch zeitnah sich seiner Kleidung entledigen.........aber ich habe auch schon beobachtet, dass scheinbar gerade die Jugend inzwischen sehr prüde geworden ist. Auf Mallorca am Fkk lief die Jugend in Badehose rum und hat zum Umkleiden auch brav ein Handtuch umgewickelt.....Solche Leute haben am FKK-Strand nichts verloren....Sorry.....
****hh Paar
809 Beiträge
*******ndy:
Wenn wir Toleranz für unsere Nacktheit fordern, dann sollten wir auch tolerant gegenüber den Verklemmten sein, die sich nicht trauen ihren Körper offen zu zeigen.

Genau. Zeigen wir Toleranz ggü. Menschen, die wir dann gleich als „verklemmt“ beleidigen und damit unsere Einstellung als normal definieren *lol*

Das ist so, als würdest du sagen „seien wir tolerant ggü. den Perversen“ wenn du Homosexuelle meinst.

Wäre ich kein Nacktbader, würde ich dir sagen „steck‘ dir deine Toleranz sonstwo hin“.

Ich habe nicht den Anspruch, mit meiner Nacktbaderei normal zu sein, darum sind Textilbader für mich auch nicht verklemmt, sondern haben einfach eine andere Prägung. Ganz wertfrei.


Ralf
****hh Paar
809 Beiträge
**********sseur:
....das geht überhaupt nicht......
wer am FKK sich aufhält sollte auch zeitnah sich seiner Kleidung entledigen.........aber ich habe auch schon beobachtet, dass scheinbar gerade die Jugend inzwischen sehr prüde geworden ist. Auf Mallorca am Fkk lief die Jugend in Badehose rum und hat zum Umkleiden auch brav ein Handtuch umgewickelt.....Solche Leute haben am FKK-Strand nichts verloren....Sorry.....

Solange das nicht DEIN Strand ist, haben diese Leute dasselbe Recht, dort zu sein, wie du.

Schon witzig, dass hier immer für Toleranz ggü. FKKlern geworben wird (nein, sie wird eingefordert!), aber bei Toleranz ggü. Textilbadern ist dann schnell Sense.

Kenne ich aus der SM-Szene. Die fördert den Mainstream auch immer zur Toleranz auf, aber wenn man SM-technisch anders tickt als der SM-Mainstream, lernt man schnell, wie wenig tolerant SMer wirklich sind.

FREI sind wir erst dann, wenn allen egal ist, wer wie am Strand/See/... liegt.


Ralf
****10 Mann
189 Beiträge
Nacktsein
Ich hatte beruflichbedingt noch keine Zeit dieses Jahr mal an einen FKK-Strand zu gehen. Aber ich denke, dass bei den hier gegebenen Antworten viele Möglichkeiten bescrheiben sind, wie man solchen Vollpfosten begegnen kann.
Im textilfreien Bereich einer Therme würde es nur reichen den Bademeister anzusprechen, bis eine Person mit Handy entfernt würde, wahrscheinlich sogar Hausverbot. Dort wäre es aber auch wünschenswert, wenn die, die mit Badtuch bis unter den Hals umwickelt sind auch mal etwas gesagt bekämen. Das hat it FKK auch nichts zu tun.

Grundsätzlich kann ich nur sagen, dass das falsch aufkommende Schamgefühl auch daran liegt, dass der Anteil der Dicken, aufgrund der zuckerhaltigen Fastfood-Ernährung immer größer wird. Vielleicht trifft man die Leute an diesem Punkt, wenn man ihnen sagt, dass sie sich am FKK-Strand nicht ausziehen möchten, weil sie so unförmig vom vielen Fastfood-Fresen sind - kann natürlich auch negativ ausgehen.

Jemand mit einem Handy oder sonstigem Aufnahmegerät würde ich darauf hinweisen, dass ihm einen Anzeigedroht, wenn der das Ding nicht ausmacht. Platzverweis sowieso *snief*
*******_fhp Mann
149 Beiträge
wozu die ganze Aufregung . . .?
Also ich kann die ganze Aufregung mancher hier zu diesem Thema nicht verstehen. Mir fehlt jetzt auch die Zeit die Menge der Kommentare nochmal durchzugehen um zu zitieren.
Aber mich erschreckt doch zeitweise die Vielfalt in den Ansichten unter 'uns FKK-Anhängern' . Manchen Kommentaren kann ich hier sehr gut zustimmen (sirahh , sinnlich_nackt), bei anderen fehlen mir die Worte (Socke, eifelWWpaar, Titan46)
Ich sehe es jedenfalls so: Wenn ich mich in der Öffentlichkeit ausziehe tue ich es freiwillig und nehme dabei auch mein Umfeld wahr in dem ich es mache. Der Strand wo ich mich seit Jahrzehnten wohlfühle (an der Ostsee,ehem. DDR), hat sich in der Zeit vom reinen FKK zum 'clothing optional - Strand entwickelt, was ich für mich sehr optimal nutzen kann. Ich zeige mich gerne nackt und kann dies hier ohne Hemmungen tun. Dass heutzutage fast jeder in seiner Freizeit öfter mal das Handy in der Hand hat und damit auch mal unauffällig Fotos macht, nehme ich so als gegeben hin.
Oft habe ich auch schon beobachtet, dass jüngere Damen (bekleidet) mit ihrem Handy in meiner Richtung tätig sind und danach am verlegenen Lächeln oder dem Getuschel mit der Freundin klar wird was hier passiert ist. Solche Vorfälle nehme ich persönlich als Kompliment und stelle mich noch unauffällig in Position wenn es geht. Ich habe überhaupt keine Sorgen, dass irgendwie solche Aufnahmen in falsche Hände geraten oder ins Internet gestellt werden . . oder . . oder . . Wozu ?? Die Personen kennen (normalerweise) von mir keinen Namen oder persönliche Daten, mit denen sie mir schaden könnten. Ich erfreue mich im Gegenzug an der Tatsache, solchen Damen diese Aufmerksamkeit wert zu sein, und stelle mir vor wie sie sich abends nochmal die Fotos anschauen . .
Und andererseits ist das 'Netz' doch wirklich übervoll mit Fotos von nackten Menschen jeder Art und Herkunft. (. . wer sucht . . der findet !!! ) So dass ich mir wirklich nicht vorstellen kann, dass irgendjemand ein Interesse daran hat mich nackt ins Netz zu stellen . . der Armen hat wohl sonst keine Hobbies . .
Wobei ich aber auch sagen muss, dass es mir schon mal unangenehm ist wenn irgendein 'Kerl' sich erdreistet mich aufzunehmen. Da drehe ich mich dann auch schon mal weg, wenn ich das mitbekomme.
Was ich viel schlimmer finde, sind die Typen in Badekleidung und Sonnenbrille, die unverschämt dasitzen und einen mit sturem Blick beobachten, möglichst noch von ihrem Strandstuhl aus. (also offensichtliche Spanner). Die würde ich auch am liebsten vom Strand jagen.
*****608 Mann
3.300 Beiträge
Ob andere Nackt oder bekleidet sind ist mir sowas von egal. Was mir nicht egal ist, ist wenn die Nacktheit der FKK-ler , Nudisten und wer auch immer ins lächerliche gezogen oder wir angepöpelt werden, da werde ich ägerlich und da gabs auch schon böse Worte (ich nenne das nun mal so). Und was mir auch schon aufgefallen ist, das es Textiler gibt die von oben herab einfach mit den Handy fotografieren, als seien sie die Herren über alles. Die Lösung diese Menschen unangespitzt in den Boden zu rammen, finde ich auch nicht richtig. Gespräche zu führen, hat bisher auch nicht viel gebracht, da sie uns Nackte nicht Ernst zu nehmen scheinen. Vielleicht sollte man tatsächlich das Masse vor diesen Menschen aufbauen, nur in der Praxis wirst du das nie hinbekommen. Früher war lebte man auch am Strand und auf dem Campingplatz ein wir, dieses finde ich hat in den letzten Jahren stark nachgelassen.
Alle wollen irgendwie nur noch ihre Ruhe, was ich auch verstehen kann.
Wir werden alt!
Ich frage mich nur, was bewegt Leute sich angezogen, in einem ausgewiesenen FKKBereich, mitten in die Menge der nackten Menschen zu legen.
Dazu mit ihren Handys rum zu fuchteln.
95 % oder mehr der kroatischen Bucht ist Textilbereich. Dazu mit schönen Zugängen ins Meer.
Der FKK Bereich hat einen schmalen Zugang ins Meer. Sonst viele Felsen.
****hh Paar
809 Beiträge
****10:
Im textilfreien Bereich einer Therme würde es nur reichen den Bademeister anzusprechen, bis eine Person mit Handy entfernt würde, wahrscheinlich sogar Hausverbot.

Erstens entscheiden der Bademeister und die Hausregeln darüber, wer entfernt wird. Es gibt auch Therme, wo eine kritische Masse der Anwesenden ihre eBooks oder SMS oder Newsticker in den Ruhephasen lesen möchten. In solchen Thermen wirst du wegen eines Gerätes nicht rausgeworfen.

****10:
Dort wäre es aber auch wünschenswert, wenn die, die mit Badtuch bis unter den Hals umwickelt sind auch mal etwas gesagt bekämen. Das hat it FKK auch nichts zu tun.

Zweitens hat Therme mit FKK nichts zu tun. Wenn ich aus der Sauna komme und kalt dusche oder tauche, ist mir KALT, dann wickele ich mich in ein Handtuch UND ziehe einen Bademantel drüber. Meine Frau macht das auch so, und du willst sie aus der Sauna werfen lassen, weil sie dir ihre Titten nicht zeigt???

Du hast den Sinn einer Therme nicht verstanden. Das ist keine Geschlechtsteil-Studierbude, sondern da geht es um den ständigen Wechsel von warm und kalt.

Nicht alles, was nackt stattfindet, ist auch FKK.

****10:
Grundsätzlich kann ich nur sagen, dass das falsch aufkommende Schamgefühl auch daran liegt, dass der Anteil der Dicken, aufgrund der zuckerhaltigen Fastfood-Ernährung immer größer wird. Vielleicht trifft man die Leute an diesem Punkt, wenn man ihnen sagt, dass sie sich am FKK-Strand nicht ausziehen möchten, weil sie so unförmig vom vielen Fastfood-Fresen sind - kann natürlich auch negativ ausgehen.

Also, ob Schamgefühl falsch ist oder nicht, entscheidet jeder für sich und nicht du für alle anderen.

Und der Spruch „Schamgefühl haben eh nur die Fetten“ ist schon an Dreistigkeit kaum zu toppen. Ich kenne genug schlanke Menschen, die sich vor anderen nicht ausziehen mögen.

Und wenn du meinst, ein „Hey, schäm dich nicht, keinen wird stören dass du viel zu fett bist“ hilft weiter, dann mal viel Glück.

****10:
Jemand mit einem Handy oder sonstigem Aufnahmegerät würde ich darauf hinweisen, dass ihm einen Anzeigedroht, wenn der das Ding nicht ausmacht. Platzverweis sowieso :-(

Nochmal: Eine Anzeige bringt gar nichts, weil es strafrechtlich nicht verboten ist, darum geht auch ein Platzverweis nicht. Da kommst du nur über Hausrecht weiter, wenn der Betreiber der Anlage deine Meinung teilt.


Ralf
**********ucher Mann
4.828 Beiträge
Also ich beobachte das auch, dass FKK immer weiter zurückgedrängt wird und selbst ausgewiesene FKK-Bereiche von Textilern durchzogen werden. Da fühlt man sich dann nackt unter lauter Angezogenen nicht mehr wohl. Und wenn dann noch fotografiert wird, gerät man als Nackter schnell zum Freiwild. Das ist nicht in Ordnung und dagegen sollte und kann man sich mit Recht (ver)wehren. Aufnahmen von Personen im öffentlichen Bereich sind nicht nur datenschutzrechtlich verboten, sondern verstoßen gegen das Recht am eigenen Bild, wie es aus Art. 1 GG folgt und anerkannt ist. Wird man gleichwohl ohne Zustimmung fotografiert stellt dies einen rechtswidrigen Angriff auf das Persönlichkeitsrecht dar, gegen den man die zur Abwehr dieses Angriffs erforderliche Notwehrhandlung ausüben darf. Dies sollte jedem klar sein, der ungefragt Aufnahmen in der Öffentlichkeit von anderen macht, gleich ob nackt oder angezogen.
****hh Paar
809 Beiträge
Lies doch bitte mal meine Postings!
**********ucher:
Aufnahmen von Personen im öffentlichen Bereich sind nicht nur datenschutzrechtlich verboten, sondern verstoßen gegen das Recht am eigenen Bild, wie es aus Art. 1 GG folgt und anerkannt ist. Wird man gleichwohl ohne Zustimmung fotografiert stellt dies einen rechtswidrigen Angriff auf das Persönlichkeitsrecht dar, gegen den man die zur Abwehr dieses Angriffs erforderliche Notwehrhandlung ausüben darf. Dies sollte jedem klar sein, der ungefragt Aufnahmen in der Öffentlichkeit von anderen macht, gleich ob nackt oder angezogen.

Nochmal: Das Recht am eigenen Bild findet Niederschlag im Kunsturhebergesetz und betrifft die VERÖFFENTLICHUNG von Bildern. Ich darf im öffentlichen Bereich praktisch jeden fotografieren.

Ich verweise hier nochmal auf mein ausführliches Posting von gestern Abend.

Notwehrhandlungen sind darum völlig falsch und gehen nach hinten los, weil es keinen rechtswidrigen Angriff gibt, gegen den du dich rechtmäßig wehren darfst.

Ich habe während des Urlaubs Fotos gemacht, auf denen HUNDERTE Menschen drauf sind. Solange ich sie nicht veröffentliche, kann man dagegen nichts machen.

Ich schreibe das hier wiederholt und deutlich, damit kein Mitleser sich (darauf berufend, was juristische Laien mit Unkenntnis schreiben) in Schwierigkeiten begeben (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, etc).

Damit kann man sich dann selbst strafbar machen und ist dann doppelt der Dumme!!!



Ralf
**********r6672 Paar
1.603 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Beschluss

Auch das Anfertigen einer Aufnahme alleine kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Das Herstellen eines Bildes stellt einen Eingriff in das sich aus Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG ergebene allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar, weil bereits mit der Anfertigung des Bildes in das Selbstdarstellungsrecht des Betroffenen eingegriffen, das Bildnis in der konkreten Form der Kontrolle und Verfügungsgewalt des Abgebildeten entzogen wird.Nach allgemeiner Meinung gilt, dass im Ergebnis die Anfertigung eines Bildnisses in dem Umfang zulässig ist, in dem es nach §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) verbreitet werden darf.
https://www.rechtambild.de/2 … -anfertigung-von-bildnissen/

Ich finde in dem Beschluss keinen Hinweis darauf, dass das nur auf gewerbliche gemachte Fotos zutreffen soll .... worin besteht denn der Unterschied, ob ich nicht von einem Fotografen abgelichtet werden will oder nicht von Hänschen Meier?

Nochmal: Das Recht am eigenen Bild findet Niederschlag im Kunsturhebergesetz und betrifft die VERÖFFENTLICHUNG von Bildern. Ich darf im öffentlichen Bereich praktisch jeden fotografieren.

Das sieht RA Gulden wohl anders

A: Das Recht am eigenen Bild wird im Kunsturhebergesetz zwar genannt und begründet dort die Einschränkungen bezüglich der Statthaftigkeit der Veröffentlichung von Bildern, die bestimmte Personen zeigen. Es ist aber Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, des umfassenden Rechtes auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit, das in Artikel 2 des Grundgesetzes der BRD festgeschrieben ist.
https://ggr-law.com/persoenl … bild-mit-gewalt-verteidigen/
****hh Paar
809 Beiträge
Auch wenn ich jetzt nur wiederhole, was hier schon geschrieben wurde:

Es handelt sich um einen Pressefotografen. Der ist erstens keine Privatperson und zweitens jemand, der Bilder macht mit der Absicht, sie zu veröffentlichen.

Das hat sachlich schon gar keine Ähnlichkeit zum Fall privater Fotos am FKK-Strand.

Dann kommt noch hinzu, dass ein Gerichtsgebäude keine Öffentlichkeit ist. In „mein“ Landgericht kommt man nicht ohne Personenkontrolle (wie am Flughafen) rein. Zu einem Gericht begibt man sich in aller Regel auch nicht aus freien Stücken. Darum verhüllen sich Angeklagte auch in aller Regel (was dieser auch hätte tun können, das hätte allen Beteiligten Ärger erspart).

Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.


Ralf
*****608 Mann
3.300 Beiträge
Mir ist das gelinde gesagt schnurzpiep egal wie das rechtlich aussieht. Ich finde es schlicht weg bescheuert wie teilweise mit uns fkk-Anhängern umgegangen wird.
Rechtlich ist das eine....gesellschaftlich sich damit auseinander setzen, dass von Nacktheit keine Gefahr, ist das andere. Aufklärung was fkk eigentlich ist, zumal es auch in eine schmuddelecke gedrückt wurde.

Aber meinetwegen streitet euch weiter um die richtigen Gesetzestexte, in der Zwischenzeit lachen sich die eins ins Fäustchen die den Fkk lächerlich machen...
**********r6672 Paar
1.603 Beiträge
Gruppen-Mod 
Schade ... auf das Zitat des RA bist du nicht eingegangen und da geht es um keine bestimmte Person.

Dann kommt noch hinzu, dass ein Gerichtsgebäude keine Öffentlichkeit ist. In „mein“ Landgericht kommt man nicht ohne Personenkontrolle (wie am Flughafen) rein.

Ein Gerichtsgebäude ist ein öffentliches Gebäude (siehe DIN 18040-1, MBO, § 2 Abs. 2 Nr. 5 EEWärmeG), wenn auch mit Zugangskontrollen.
****hh Paar
809 Beiträge
Willst du vier Meinungen, frage drei Anwälte. Auf den RA bin ich nicht eingegangen, weil dessen persönliche Auffassung für die Rechtsfindung völlig unerheblich ist, das gilt übrigens auch für meine persönliche Meinung. Darum schreibe ich hier nicht von meiner Meinung, sondern von Paragraphen.

Was zählt, sind nämlich Gesetze, deren Durchführungsverordnungen und Kommentare sowie Urteile.

Zum anderen Thema:

„Öffentlichkeit“ und „öffentliches Gebäude“ sind zwei völlig verschiedene Dinge, das mag aus deiner DIN nicht hervorgehen (das ist auch nicht deren Aufgabe, weil das ein formaljuristischer Unterschied ist).

Ein nicht befriedetes Gelände wie ein öffentlicher Park oder FKK-Strand unterscheiden sich durch ein öffentliches Gebäude eben dadurch, dass dieses sehr wohl befriedet ist, dass z. B. Land-/Hausfriedensbruch möglich ist, dass jemand das Hausrecht ausübt, etc.

Auch wer sich in ein öffentliches Gebäude begibt, unterwirft sich anderen Regeln als jemand, der sich in der Öffentlichkeit bewegt (z. B. gesetzliche Rauchverbote). Zumal dann, wenn er dies nicht freiwillig tut (was bei einem Angeklagten anzunehmen ist). Bei einem Besucher eines FKK-Strandes hingegen ist von einer gewissen Freiwilligkeit durchaus auszugehen.

So darf ein ein Eingang zu einem öffentlichen Gebäude z. B. videoüberwacht werden (bei entsprechender Beschilderung), dieselbe Kamera darf aber nicht den öffentlichen Weg VOR dem Gebäude erfassen. Eben weil es einen grundsätzlichen Unterschied gibt zwischen dem öffentlichen Gebäude und dem öffentlichen Raum davor.


Ralf
**********r6672 Paar
1.603 Beiträge
Gruppen-Mod 
Gerichtsverhandlungen (Judikative) einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse sind in der Regel öffentlich (Deutschland: § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Obgleich im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, gilt Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung als Grundprinzip des Rechtsstaates. Auch nach Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gehört das öffentliche Verhandeln vor Gericht zur Voraussetzung eines fairen Verfahrens. Die Bedeutung der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen ergibt sich aus der Rechtsgeschichte, in der immer wieder ein Kampf gegen Justiz hinter verschlossenen Türen geführt wurde. Öffentlichkeit dient zudem der Kontrolle und Unabhängigkeit von Richtern sowie dem wirksamen Grundrechtsschutz.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlichkeit

Wie kann dann ein Gerichtsgebäude keine Öffentlichkeit sein?

So darf ein ein Eingang zu einem öffentlichen Gebäude z. B. videoüberwacht werden (bei entsprechender Beschilderung), dieselbe Kamera darf aber nicht den öffentlichen Weg VOR dem Gebäude erfassen. Eben weil es einen grundsätzlichen Unterschied gibt zwischen dem öffentlichen Gebäude und dem öffentlichen Raum davor.
Das ist nicht nur bei öffentlichen Gebäuden so, sondern auch bei dem privaten Einfamilienhaus.
Alles, was nicht direkt privates Eigentum ist, fällt unter öffentlicher Raum und darf nicht gefilmt werden ... aber auch öffentlicher Raum (Plätze/Straßen) wird in Deutschland videoüberwacht, z.B. vor dem Amtsgericht Essen-Steele, aber das ja (hoffentlich) nur bei staatlichen Interessen wie Kriminalitätsbekämpfung.

Wo wir wieder beim Thema "Fotografieren beim FKK" sind: Es ist nicht gestattet, Bilder oder Videos digital zu speichern, weil man dabei in die Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift und genau darum geht es hier.
****hh Paar
809 Beiträge
Du kennst den Unterschied zwischen einer Videoüberwachung und einem privaten Foto nicht?

Du verstehst nicht, was der Unterschied zwischen einem öffentlichen Gebäude ist (in dem Öffentlichkeit hergestellt wird) und einem öffentlichen Gelände?

Du kannst im Gegensatz zu mir keinen Paragraphen nennen, der deine Argumentation stützt, in dem also explizit das Fotografieren in der Öffentlichkeit verboten ist?

Du beharrst trotzdem auf deiner Meinung?

Dann ist dir nicht zu helfen. Hau dem Nächsten, der auf der Straße von dir ein Foto macht, eine runter. Dann wirst du dem Richter glauben, der dir eine Strafe aufbrummt.

Ralf *ist raus aus dem Thread, was dazu gesagt werden muss, ist gesagt, tlw. mehrfach
******Kat Paar
7.805 Beiträge
Toll!
Nun können wir seitenlang - persönliche - Rechtsauffassungen und -auslegungen lesen.
Ob das wirklich das Ziel des JOYclubs ist als "Sexforum und Community für stilvolle Erotik "? *skeptisch*

Und wie hieß es im Eingangsposting:
...
Mir wäre es peinlich,mich angezogen zwischen die Nackten zu legen.
Ich würde sagen das Vorgestern ca. 40% mit Klamotten am hier zwischen gelegen haben.
Was haltet ihr davon?

Und dann das GG dazu zitieren ... - das verstehen wir nicht so ganz.
**********ucher Mann
4.828 Beiträge
Gut, dass Ralf sich hier aus dem Thread abgemeldet hat. Mehr falsches Recht kann man kaum verbreiten. Und es nutzt wenig, auf einzelnen Paragraphen herumzureiten, wenn man den Kern der Angelegenheit nicht begriffen hat: Das ungefragte Fotografieren einer Person stellt nunmal zu allererst eine Grundrechtsverletzung dar und ist im öffentlichen Bereich und selbstverständlich auch in öffentlich zugänglichen (Gerichts-)Gebäuden schon unter Datenschutzgesichtspunkten nicht erlaubt. Wer sich dagegen wehrt ist also im Recht. Natürlich gilt es, sich schonend zu wehren und nicht über zu reagieren. Aber wehren darf man sich.
******Kat Paar
7.805 Beiträge
Oh je ...
... anscheinend hat hier kaum jemand eine Ahnung, was in deutschen Gerichten (so ähnlich ist ja wohl auch auf hoher See) vorgeht: Man ist "in Gottes Hand"!
Jeder Dorfrichter kann seine persönliche Rechtsauffassung, die im klaren Widerspruch zu den Rechtstexten steht, als "Im Namen des Volkes" verkünden.
Wer Glück hat, kann das in der Berufung ändern - falls der Streitwert (wird auch vom Gericht festgelegt) hoch genug ist.

Ja, auch dieses Beitrag ist *offtopic* weil nicht zum ursprünglichen Thema gehörend, aber die pseudo-Rechtskundigen nerven ungemein.

Wenn das so weiter geht, sind wir auch hier raus ... - oder geht es doch noch zur ursprünglichen Frage der TE wweiter?
**********ucher Mann
4.828 Beiträge
@******Kat:

Wir sind doch ganz nah am Thema, nämlich dem Fotografieren von FKKlern am Nacktstrand und ob das so in Ordnung und hinzunehmen ist. Und da bleibt es nicht aus, dass Rechtsauffassungen dazu ausgetauscht werden. Gehört einfach zum Thema und ist in meinen Augen sehr wichtig.
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