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Ehrenamt – Wissenswertes zum Begriff

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Ehrenamt – Wissenswertes zum Begriff
Ehrenamtliches Engagement, freiwillige, gemeinnützige Arbeit und Tätigkeiten im Interesse des Gemeinwohls sind Zuschreibungen die hinter dem Begriff ehrenamtliche Mitarbeit stehen. Eine der vielen Definitionen für das Ehrenamt lautet: „... für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit zu leisten.“.

Ehrenamt ist kein Begriff der Neuzeit. Schon die alten Griechen engagierten sich ehrenamtlich für die Allgemeinheit. Es gehörte sozusagen zum „guten Ton“. Genauso wie im antiken Rom, in dem viele öffentliche Ämter freiwillig ausgeübt wurden.

Heute heißt es „Bürgerschaftliches Engagement“ oder „Freiwilligenarbeit“ und in aller Regel ist damit kein öffentliches Amt verbunden. Politische und ethische Leitbilder sind Basis der freiwilligen Arbeit. Die Gründe liegen in einem gewissen Altruismus, aber auch in der Möglichkeit der Selbstentfaltung durch den Helfenden.

Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit: Für wen ist das Ehrenamt die richtige Wahl?

Ob jemand für eine Organisation ehrenamtlich tätig werden kann, hängt von den Statuten oder Regeln ab, die gelten. Jemand der sich so einer Aufgabe widmet, wird dies unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Talente tun, und sich klar darüber sein, dass mit dem Ehrenamt kein Geld zu verdienen ist.

Die wichtigste Frage, die zu klären ist, welchen Zeitrahmen man dem Ehrenamt zur Verfügung stellen kann oder will. Es gibt Ehrenämter, die einen Einsatz während des gesamten Jahres erfordern (Feuerwehr, Rettung). Dann wieder welche, die nur temporär in Anspruch nehmen, wie Ticketverkauf für Veranstaltungen, Wahlhelfer oder das Sammeln von Spenden. Selbst einmalige Einsätze können unter den Begriff Ehrenamt fallen.

Ehrenamt und Arbeitstätigkeit
Grundsätzlich ist das Ehrenamt in der Freizeit zu leisten und arbeitsrechtlich wie eine Nebentätigkeit zu behandeln. Das bedeutet der Arbeitgeber muss informiert werden (Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten), kann die Tätigkeit aber nicht verbieten.

Was gibt es für ehrenamtliche Tätigkeiten und Ehrenämter?
Wir alle kennen die freiwilligen Feuerwehren, die tapferen Männer und Frauen der Berg- und Wasserrettung. Sie stehen sozusagen im täglichen Scheinwerferlicht, wenn sie Menschen vor dem Tod bewahren oder nach Unglücksfällen helfend zur Seite stehen. Nicht alle können so ein Ehrenamt ausüben. Im folgenden eine kurze Liste über mögliche Ehrenämter:

Trainieren von Personen (Sprache, Integration, Nachhilfe)
Unterstützung der Polizei und Feuerwehr (nicht im Einsatz)
Jugend- und Sozialarbeit
Rettungsdienst, Sanitäter
Pflegetätigkeit, Besuchsdienste
Seniorenbegleitung
Paliativbegleitung
Engagement in religiösen Vereinigungen (Kirchen)
Ehrenamtlicher Richter, Schöffe
Das politische und wirtschaftliche Umfeld begünstigt die Entstehung von Strukturen, die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich machen. In Amerika gehört es schon lange zum guten Ton, ehrenamtlich engagiert zu sein, und ist dort oft sogar Thema im Bewerbungsgespräch.

Staatliche Förderung des ehrenamtlichen Engagements
Der Staat und die Politik schätzen den Wert des ehrenamtlichen Engagements hoch ein. Deshalb haben sowohl die Länder, als auch der Bund Programme aufgesetzt, die freiwillige Arbeit ideell und materiell unterstützt.

Sozialversicherung
Wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, dann ist die hinsichtlich der Sozialversicherung beitragsfrei, sofern mit dem Ehrenamt auch Verwaltungspflichten oder Repräsentationsaufgaben übernommen wurden.

Die andere Seite ist, dass die Ausübung eines Ehrenamts mit der Gefahr für Leib und Leben verbunden ist. Damit der gesetzliche Versicherungsschutz aufrecht bleibt, müssen diese Merkmale zutreffen:

Freiwillig und unentgeltlich
die Ausübung ist kontinuierlich
und erfolgt im Rahmen der Trägerorganisation
Entschädigung für Verdienstausfall.

In aller Regel ist eine Entschädigung für den Verdienstausfall nicht vorgesehen, der Arbeitgeber wird keine Lohnfortzahlung leisten, solange der Mitarbeiter sein Ehrenamt aktiv ausübt.

Deshalb kann die Trägerorganisation direkt an den ehrenamtlichen Mitarbeiter einen Ausgleich bezahlen. Das wiederum widerspricht den Grundsätzen des ehrenamtlichen Engagements und muss versteuert werden. In einigen Ländern werden besondere Engagements unterstützt (Auszug):

Hessen: Ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe löst beim Arbeitgeber Lohnfortzahlung aus, der die Beträge aus dem Landeshaushalt ersetzt bekommt.

Bayern: Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und ehrenamtliche Einsatzkräfte von Hilfsorganisationen haben Anspruch auf Arbeitsfreistellung bei vollen Bezügen, wenn dem Einsatz eine offizielle Alarmierung vorausgegangen ist.

Freiwilliger Dienst beim Technischen Hilfswerk begründet Freistellung von der Arbeit mit Entgeltausgleich

Ehrenamtliche Richter und Schöffen erhalten Entschädigungen (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, JVEG).

Zu beachten ist, dass eine Entschädigung für Verdienstausfall (unabhängig von der auszahlenden Stelle) steuerrechtlich als Ersatz für den entfallenen Arbeitslohn gilt. Es fällt daher Steuerpflicht an.

Aufwandsentschädigung im Ehrenamt
Eine ehrenamtliche Tätigkeit schließt eine entsprechende Aufwandsentschädigung nicht aus. Sie ist im Rahmen bestimmter Grenzen steuerfrei.

Zu manchen Ämtern, wie ehrenamtlicher Richter und Wahlhelfer, kann man gesetzlich verpflichtet werden. Als Ausgleich dafür gibt es eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung und Freistellung vom Arbeitsplatz. Wenn Personen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in ein Amt berufen werden, dann sind sie „Ehrenbeamte“: ehrenamtliche Bürgermeister, Handelsrichter, Wahlkonsule.

Unfall- und Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung: Unfälle, die in Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang steht. Als Wegunfall gilt ein Ereignis auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit.

Haftpflichtversicherung: In aller Regel wird die Trägerorganisation ihre Mitglieder gegen Haftpflichtschäden versichern (Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung) und sie damit für Schäden gegenüber Dritten schadlos halten.

Verschiedene Länder bieten für ehrenamtlich tätige Personen einen Versicherungsschutz an, wenn sonst keine Absicherung greift (Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern).

Allen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, ist angeraten den individuellen Versicherungsschutz zu überprüfen, um eventuellen Sicherheitslücken auszuweichen.

Steuerliche Förderung beim Ehrenamt
Mit dem Ehrenamt können, obwohl freiwillig und unentgeltlich, Zahlungen verbunden sein, die eine Aufwandsentschädigung darstellen. Aus steuerrechtlicher Sicht eine zu versteuernde Einkunftsart. Deshalb hat der Gesetzgeber die „Pauschalierte Aufwandsentschädigung“ gem. §3 Nr. 26a EStG eingeführt. Damit sind Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit (im gemeinnützigen, kirchlichen, mildtätigen Bereich) bis zu EUR 720,-- pro Jahr von der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungspflicht befreit.

Neben der Ehrenamtspauschale ist eine eventuelle Reisekostenpauschale nicht anwendbar, wohl aber die Pauschale für Übungsleiter, wenn es sich um zwei voneinander abgegrenzte Tätigkeiten handelt.

Was bedeutet Aufwandsspende
Wer durch sein Ehrenamt Ausgaben hat (Post, Telefon, Schriftverkehr, etc.), kann gegenüber der Organisation, für die er tätig ist, schriftlich auf seinen Aufwand verzichten. Im Ausgleich dafür erhält er eine Spendenquittung in der Höhe seiner Aufwände, die er beim Finanzamt geltend machen kann (§10b EStG).

Sonderurlaub beim Ehrenamt und ehrenamtlicher Tätigkeit
Es besteht in aller Regel kein Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung für die Ausübung des Ehrenamtes. Der Gesetzgeber hat allerdings Ausnahmen definiert:

Jugendarbeit
Beamte
Pflege von Angehörigen
Fortbildung
Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Arbeit im Ausland
Besonders engagierte Menschen finden eine Menge an sinnhaften und flexiblen Angeboten, um weltweit zu helfen. Es handelt sich der Definition gemäß um unentgeltliches, soziales Engagement, bei dem eine Menge an Erfahrungen zu sammeln ist.

Eine Bewerbung ist bei den vielen Organisationen möglich, die freiwillige Tätigkeit im Ausland vermitteln. Es gibt Reiseunternehmen, die eine freiwilligen Einsatz im Ausland anbieten. Unter dem Stichwort „Voluntourism“ (von Volunteer = Freiwilliger) kann man in Australien Bäume pflanzen oder in indischen Slums Straßenkinder betreuen.

Internationaler Tag des Ehrenamtes
Als Geste der Wertschätzung und Aufwertung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird seit 1986 der „Gedenk- und Aktionstag zur Anerkennung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements“ abgehalten (UN). Dieser Tag, der ganz den freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern gewidmet ist, wird jährlich am 5. Dezember gefeiert.

Fazit zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit
Erst wenn wir durch die Medien oder aus eigenem Erleben, daran erinnert werden wie schnell man in gefährliche Situationen kommt, erst dann, wenn mutige Feuerwehrmänner und schnelle Rettungshelfer Menschleben retten, wird man sich dieser gewaltigen Leistung bewusst, die ehrenamtliche Mitarbeiter leisten. Ob als Richter, Beamte, Trainer, Lehrer oder Pfleger. Die Liste der möglichen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist lang.

In der Regel erfolgt die Tätigkeit ohne Entgelt und meist auch ohne Ersatz der Arbeitszeit. Der Gesetzgeber hat in vielen Bereichen durch Steuerbefreiungen und Regelungen der Sozialgesetze dafür gesorgt, dass zumindest die finanziellen Belastungen minimiert werden.
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Karneval lebt vom Ehrenamt
Das Ehrenamt gehört zum Karneval, wie die traditionellen Ausrufe „Helau“ oder „Alaaf“ zum Rosenmontag. Unzählige Karnevalisten engagieren sich in vielfältiger Art, um das schöne Brauchtum an nachfolgende Generationen weiterzugeben.


Donnerstag, 26.01.2023
Am 24. Januar fand in Brüssel ein närrischer Empfang statt. Jedes Jahr lädt meine geschätzte Kollegin Sabine Verheyen (hier mit mir im Bild) als Vorsitzende des Kulturausschusses CULT ins Parlament ein. Es gab ein kleines, sehr feines Programm der Karnevalsvereine und vor allem viel Austausch zwischen Abgeordneten und Ehrenamtlichen.

Die Närrische Europäische Gemeinschaft NEG, für die ich mich als Senatorin engagiere, ist immer auf diesem Empfang vertreten. Viele Parlamentskolleg*innen unterstützen als Senator*innen mit Wissen und Sachverstand, mit dem politischen Netzwerk und auch finanziell die NEG.

Wir rufen die Anliegen von Kulturschaffenden in Erinnerung und gehen vor der Ausarbeitung neuer Verordnungen mit den Abgeordneten ins Gespräch. So sind die Interessen der europäischen Karnevalisten zum Beispiel im EU-Kulturausschuss präsent. Wir beraten Anträge und Förderungen auf europäischer Ebene und sorgen dafür, dass die wichtigen Infos bei den Vereinen über die Nationen oder die Regionalparlamente ankommen.

Karneval, Fasching, Fasnacht leben vom Ehrenamt. Hier hat Corona – je nach Region – ein großes Loch gerissen. Wir nehmen große regionale Unterschiede wahr: In den Niederlanden brummt die Hütte und die Veranstaltungen sind bis auf den letzten Platz ausverkauft. In Deutschland und Österreich müssen dagegen mangels Zulauf Veranstaltungen abgesagt werden.

Ich nehme auch wahr, wie die Inflation sowohl die Besucher als auch die Vereine trifft. Teilweise fallen Sponsoren aus, und die gestiegenen Energiekosten können die Vereine nicht direkt auf ihre Besucher umlegen. Auf der Strecke bleiben dann, wenn Vereine in die Krise rutschen, vor allem die Jugendlichen, die gar nicht erst ins Vereinsleben hineinwachsen können. Wir brauchen aber ganz dringend auch junge Menschen, um aus dem Vereinsleben eine lebendige soziale Kultur zu machen.

Als Politikerin leite ich daher ganz direkt sehr konkrete Aufträge ab. Machen wir uns nichts vor: Nach der Zäsur, die Corona bedeutete, müssen die Vereine noch drei bis fünf Jahre durchhalten, bis alles wieder auf dem Level von zuvor sein wird. Als Politik ist es unsere Pflicht, die Vereine auf dieser Durststrecke zu unterstützen. Wir können nicht davon ausgehen, dass sich das selbst tragen kann.

Seitens der Politik müssen wir Ideen entwickeln, wie wir dem KULTURELLEN Ehrenamt helfen. In Deutschland gibt es seit dieser Woche 40 Euro-Gutscheine für die Neumitgliedschaft in einem Sportverein. Das ist ein guter Ansatz, das muss aber dringend auch auf die Kultur ausgedehnt werden!

Wir brauchen eine Kampagne, die den Menschen die guten Gründe aufzeigt, sich kulturell zu engagieren, und die sie nach der langen Corona-Pause buchstäblich wieder hinterm Ofen vor holt. Der Karneval ist dafür eine gute Gelegenheit!

Wir müssen das Ehrenamt entlasten und den Bürokratieberg abbauen. Diese Erkenntnis müssen wir in alle relevanten Politikbereiche tragen, und dafür setze ich mich ein.

Immerhin: Aus der Europäischen Närrischen Gesellschaft kommen gute Nachrichten! Das NEG-Netzwerk ist richtig stark gewachsen. Spanien und Kroatien sind als Landesverbände neu beigetreten und Gespräche mit Teneriffa und Griechenland stehen an.

Für mich als Senatorin ist es eine Freude, hier die Früchte meiner Arbeit zu sehen. Auf meinen Terminen und Delegationsreisen bemühe ich mich stets Kontakt zu den Kulturschaffenden in den einzelnen Nationen herzustellen. Ich vertrete die NEG auch international und erkundige mich stets detailliert, welche Vereine und närrischen Traditionen es vor Ort gibt. Quelle: Freie Wähler PDE EDP

Ehrenamt im Karneval – „Neue Ideen kommen nicht von den alten, sondern von den jungen Leuten“

Zur neuen Episode des Podcasts „Kölsch & Jot“ der „Kölner Stadt-Anzeiger Medien“ begrüßte Dominik Becker diesmal drei Gäste, die dem Karneval in Köln und in der Region ihr Leben widmen. Thema der Sendung: Ehrenamt.

Wilfried Wiltschek ist Physiotherapeut und Masseur und hilft in der Session ehrenamtlich bei Karnevalsvereinen aus. „Mich rufen verletzte Karnevalisten an. Steifer Hals, umgeknickter Fuß – ich bin dann als Feuerwehrmann im Einsatz“, erzählt Wiltschek. „Ehrenamt macht nie Pause“, sagt er. In der Zeit zwischen dem 11.11. und Aschermittwoch sei er fünf bis sechs Stunden fast täglich ehrenamtlich im Einsatz. Nebenbei kümmert er sich in seiner eigenen Praxis in Nippes auch noch um reguläre Kunden und Kundinnen.

Bei Thomas Wagner von der Prinzengarde Rot-Weiss Hürth gehen am Tag um die zwei Stunden für die ehrenamtliche Arbeit drauf. Er ist der 1. Vorsitzende und hat jede Menge vom Ehrenamt zu erzählen. „Ich mache die Vorstandsversammlungen, koordiniere die Ausschüsse im Verein und versuche den ganzen Laden mit rund 350 Mitgliedern am Laufen zu halten“, erzählt er.

Der Dritte am Mikro ist Michael Wandel. Er ist der stellvertretende Zugleiter der Schull- un Veedelszöch. Ob es auch mal Urlaub vom Ehrenamt gebe? „Nicht wirklich. Wir sind das ganze Jahr erreichbar und Ansprechpartner für die Schulen“, erzählt Wandel.

Ein großes Thema im Ehrenamt des Karnevals ist vor allem die Nachwuchsförderung. Man müsse die Jugend weiter an den Karneval heranführen, sagt Wagner. „Wenn man nur noch Vorstände hat, die im Alter Ü65 sind – dann kommt auch kein Junger mehr dazu“, sagt er.

„Neue Ideen kommen nicht von den alten, sondern von den jungen Leuten“, ist sich auch Wiltschek sicher. Als Verein müsse man sich auch immer wieder selbst hinterfragen: „Wir sind ja auch ein bisschen in die Jahre gekommen.“ Umso wichtiger sei es, junge Leute von der ehrenamtlichen Arbeit zu überzeugen.

Karneval in Köln: „Früher gab es eine diktatorische Demokratie“
Michael Wandel stellt zumindest in seiner Arbeit als stellvertretender Zugleiter der Schull- un Veedelszöch fest, dass durchaus auch die Jugend nachrückt: „Die jungen Leute wollen nicht nur feiern, sondern auch helfen“. Dies sei vor allem in der heutigen Zeit wichtig. Mit einem Blick zurück sagt er, dass sich die Arbeit im Karneval generell verändert hat: „Früher gab es unter den Vorständen der großen Vereine eher eine diktatorische Demokratie. Heute wird viel mehr delegiert.“ Dieses Vertrauen sei vor allem für die Arbeit im Ehrenamt extrem wichtig.

Wie wichtig das Ehrenamt im Karneval sei, führte Wiltschek nochmal aus und verwies auch auf die eingesparten Kosten: „Gäbe es kein Ehrenamt, würden Sitzungskarten vielleicht nicht 45 Euro, sondern 90 oder 100 Euro kosten.“

Geld gibt es für die zahlreichen Ehrenämtler in und um Köln nicht. Dafür aber Wertschätzung. Diese sei für Wiltschek besonders am Rosenmontagszug sichtbar: „Ich stehe am Rosenmontagszug immer an der Seite und könnte danach einen Blumenladen aufmachen.“ Quelle: Kölner Stadtanzeiger
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