also , wir haben letzts Jahr eine Wohnung über AGN gekauft.
In Frankreich ist es üblich,das jeder seinen eigenen Notar haben kann-
(und das ohne mehrkosten- beide notare teilen sich das Honorar )
Habe am 1.4. einen Vorvertag mit AGN als Makler gemacht,dort war ,auf Französisch, alles wichtige zusammengefasst.
Ab hier hat jeder Käufer 7 Tage bedenkzeit und der Verkäufer ist daran gebunden.
Wir sind dann zu einem Deutsch sprechenden Notar im Ellsas und haben den Kaufvertrag unterzeichnet.
Dort haben wir alles geregelt auch die Zeiten wann wir Urlaub machen wollen.
als wir im Sommer in der Wohnung waren wollte der Makler noch eine Unterschrift - die wir nur bei unserem Notar machen wollten.
Hier ging es um die gewerbliche Vermietung- hätten wir dessen zugestimmt,hätten wir uns verpflichtet die Wohnung als gewerblicher Vermieter zu verkaufen
also französische MWST abrechnung und weniger mieteinnahmen-nur weil der vorbesitzer beim Bau die MWST zurückerstattet bekommen hat