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Umgang mit ProstitutionsGesetz bei einem privaten Bukkake...

****idi Paar
1.893 Beiträge
Themenersteller 
Umgang mit ProstitutionsGesetz bei einem privaten Bukkake...
Wir würden gerne dieses Thema mal aufgreifen ... da es ja immer schwieriger wird einen privaten Bukkake zu "veranstalten"
Wer hat seine Erfahrungen gemacht ....
Wer hat Ideen wie man das ganze sauber lösen kann...

wir selbst haben schon unsere Erfahrungen machn müssen ...
mit Löschung unserer Veranstaltung...

Bin gespannt ob andere auch Erfahrungen mit diesem Thema haben oder hatten...
Unser Ziel ist es mit diesem Thread mal aufzuklären wie wir in Zukunft mit diesm Thema umgehen können und wollen...
LG
Eva & Didi
*****v18 Mann
515 Beiträge
Prostitution ist ja ein Gewerbe. Das Prostitutionsgesetz bezieht sich auch nur auf dieses Gewerbe. So lange ein Bukkake eine Veranstaltung ohne kommerziellen Hintergrund ist und bleibt, gibt es dabei auch keine Schwierigkeiten, da das Gesetz dort keine Anwendung findet. Es ist also ganz einfach...
****idi Paar
1.893 Beiträge
Themenersteller 
Ja genau .... so die Theorie....
********ze27 Paar
237 Beiträge
Das Thema hat sicher auch Bezüge zur Gruppe @***ht. Formal ist ja jeder nicht ausgegebene Überschuss ein Gewinn, ob dadurch schon die Gewerblichkeit vorliegt ist uns nicht klar.
Eigentlich ist das auch eher ein Problem des Veranstalters ggf mit Behörden und nicht hier, aber ich denke die Frage hier zielt auf den Joyclub ab.

Warum oder wann ein solches Partyangebot gelöscht wird oder zumindest um andere Formulierungen gebeten wird, entzieht sich unserer Kenntnis.
Das Thema ist aber immer wieder mal da.

Was muss man tun, was eben lieber nicht, damit eine Bukkake Party Einladung für recht viele Herren klassischer Weise auch erfolgreich in der Gruppe verbleibt?
******lis Mann
2 Beiträge
Der Verwendungszweck muss transparent sein
Ich denke es ist ein ähnliches Thema wie die von Pornodarstellern veranstalteten gangbangparties . Wobei meiner Ansicht die privaten bukkakeparties eigentlich viel weniger umstritten sein dürften. Die Beträge die tlw bezahlt werden sind viel geringer. Finden die Bukkake/gokkunparties in privater Umgebung statt, kann man Quittungen mit Angabe des Verwendungszwecks geben (Getränke. Kaltes buffet, Eintritt). Wenn alles im vernünftigem Verhältnis zueinander steht.
( Kosten zu bezahltem Obulus), dürfte es keine Probleme geben.
****idi Paar
1.893 Beiträge
Themenersteller 
Also wir haben leider die Erfahrung machen dürfen... das eine Veranstaltung
gelöscht wurde ...
Ich zitiere mal.....
"Grund für die Ablehnung ist der Satz, dass die Dame sich zur Verfügung stellt, um von den Herren bespritzt zu werden damit ist sie Teil des Angebots und das gilt als Indikator für finanzielle Interesse .... egal ob private oder professionelle Veranstaltung."
Auch von mir wurden schon Events abgelehnt mit dem Verweis auf das Prostitutionsgesetz und ähnlicher Begründung. Dabei hatte ich nur 5€ Unkostenbeteiligung vorgesehen.

Damit die Veranstaltungen aber eben nicht unter das Prostitutionsgesetz fällt, haben wir inzwischen eine kostenlose Location und verlangen auch absolut keinen Eintritt oder sonstiges. Dadurch greift das Gesetz eben nicht.

Des Weiteren ist es m.E. wichtig, dass eben nicht nur eine Dame „angeboten“ wird, sondern die Möglichkeir besteht, dass auch andere Damen daran teilnehmen.

Wie auch im vorigen Post geschrieben, ist es oft aber weniger das Prostitutionsgesetz als die internen Joyclub Regeln, die manchmal (je nach Mod) ggf. zu streng ausgelegt werden.

Ich bin gespannt auf weitere Kommentare und vielleicht auch fundierte Rechtsgrundlagen, die ich nicht liefern kann.
********ze27 Paar
237 Beiträge
Das hieße ja, dass man das anbietet, aber von einer bestimmten Person entkoppelt. Also ohne „Köder“ sozusagen. Witzlos weil man ja für sich als Paar Gäste sucht.
Evtl ist auch eine Location, die eben nicht zu Hause ist ein Indikator.

Darf man sich denn da bei den JoyMods doch gern beraten lassen. Denke doch.
******lis Mann
2 Beiträge
Wortklauberei
Das kann doch wohl nicht wahr sein. Wer hat das gelöscht? Joyclub? Das ist Paragraphenreiterei. Ich würde immer schreiben, dass keinerlei finanzielle Interessen besteht. Den Eintritt frei stellen und ankündigen dass nur Konsumiertes bezahlt wird und die Reinigung danach . Gibt es diese Probleme auch in Swingerclubs? Denn da muss man immer bezahlen.
Ich habe das auch mal als Veranstaltung eingetragen und bekam die gleiche Antwot. Das Problem dürfte wie folgt sein. Egal ob es sich um Private oder Gewerbliche Veranstaltungen handelt, die ihr anbietet, der Joyclub ist und bleibt gewerblich und unterliegt damit IMMER diesem Bullshit an "Gesetz" (Bullshit = meine Meinung!) Demnach haben die auch ein Werbeverbot für diese Art Veranstaltung und schalten diese eben nur dann frei, wenn es eine allgemeine Veranstaltung ist, bei der niemand explizit im "Mittelpunkt" steht. Denn dann ist niemand speziell Teil des Angebotes...

Genau dies ist nämlich auch mein Problem... besuche ich "normale Bukkake Parties" trauen sich viele Männern nicht bzw. bevorzugen eben "echte Frauen" - ehrlich gesagt total beschissen sowas!

Demnach bliebt nur das ganze quasi via Mail und Chat zu organisieren und ggf. eben nix von Bukkake zu erwähnen... Ich denke es spricht auch nix dagegen nur Männer zu sowas zuzulassen, quasi eine Manparty, wo dann eben 1 Frau ist oder so...
**********le030 Paar
18 Beiträge
stimmt so nicht ganz...
Zitat von *****v18:
Prostitution ist ja ein Gewerbe. Das Prostitutionsgesetz bezieht sich auch nur auf dieses Gewerbe. So lange ein Bukkake eine Veranstaltung ohne kommerziellen Hintergrund ist und bleibt, gibt es dabei auch keine Schwierigkeiten, da das Gesetz dort keine Anwendung findet. Es ist also ganz einfach...

Wenn man in den Anwendungsbereich des ProtSchG schaut,gilt dies eben für "Prostitution" und "Prostitutionsgewerbe". § 2 des Gesetzes definiert dann die Termini. Es kommt also maßgeblich darauf an, ob ein Gewerbe oder Prostitution betrieben wird - also werden "Dienstleistungen" angeboten. Hier kommt es nicht zwingend auf die Entgeltlichkeit sondern vielmehr auf einen synalagmatischen Leistungsaustausch an.

Wenn man also keine Gegenleistung (egal welcher Art) für die SEXUELLEN HANDLUNGEN erwartet, fährt man hier sicher. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es ja auch nicht gewesen, das Sexualleben der Bürger zu reglementieren (z.B. Kondompflicht bei Gangbangs - also jedem das seine...) sondern Prostituierte besser zu schützen. Behält man das im Hinterkopf, und beachtet einige Formulierungen bei der "anpreisung" seines Events, dürfte man wenig Probleme bekommen...
Zitat von ****na:
Ich möchte keine Werbung machen, aber hier ist mal Link zu einer GB-Veranstaltung, die das doofe Gesetz zu umgehen weiß.

GSLP:Geht sofort los Party Berlin Mariendorf

Der Veranstalter ist im Umgang mit dem Gesetz geschult, er hat da auf eigene Kosten einen Lehrgang mitgemacht.
Mag sich partiell albern lesen, aber wenns funktioniert ...

Nun wie ich bereits beschrieben hatte, hätte er es auch anders schreiben können und sogar erwähnen dass es um eine Mega Bukkake Party geht - wäre auch egal gewesen. Alleine die Tatsache dass man 1 Frau Namendlich erwähnt führt zur Anwendung der PSG, da selbst wenn man nicht selbst aber zumindest Joyclub kommerziell dafür sozusagen wirbt.

Wie man auch erkennen kann, geht es bei der besagten Veranstaltung nicht darum jemanden bestimmtes zu "bestäuben", sondern es sind viele bestäubbar... Hat also insgesamt nix damit zutun, da der Veranstalter nix mit dem sexuellen Kontext zutun hat.
****181 Mann
800 Beiträge
Könnt ihr denn nicht mal die Verantwortlichen fragen, welchen Wortlaut sie haben möchten, damit es für ihren Filter passt.
Wenn es total nicht gewollt wäre auf Seiten des Plattformbetreibers, dann wäre diese Gruppe Unsinn. Oder ?
Ihr als Mod Eva Didi seid doch ganz NH an der Quelle der Wissenden.

Bin gespannt...
Anderes Forum wählen....wenn JOYCLUB immer mehr verwässert wird, und dies wegen dem Mainstream auch so gewünscht ist um viele zahlende Mitglieder zu bekommen, sollte man prüfen, ob da nicht andere Foren besser geeignet wären.

Wir machen das nun schon seit einiger Zeit nicht mehr über Joyclub, unser Fazit:

1. Egal was ich schreibe und poste, ich bin dafür zuständig und habe keine Zensur.
2. Bessere Männer und Paare, den sie wissen warum sie uns schreiben.
3. Anmeldungen sind immer zu 100% erfüllt und kommen auch sicher.
4. Keine unangepassten Fremden Personen, keine Fakes!

*top*
Ist nichts für Swinger....ist eher für Leute die geilen harten Sex wollen, wir machen dies rein Privat und möchten dies hier nicht veröffentlichen, ansonsten gibts wieder zu viele Verwässerungen.
Wer uns dann mal persönlich kennt, den empfehlen wir dann auch wenn es passt!
****er Mann
328 Beiträge
Ich habe bei JC regelmäßig stark den Eindruck, dass er tendenziell äußerst "vorauseilend gehorsam" ist, und dies mag auch damit zu tun haben, dass er ja weitgehend durch unentgeltlich arbeitende Amateure aus allen Bevölkerungsschichten verwaltet werden zu scheint.
Von diesen darf man nun nicht zwingend erwarten, dass sie eine relevante (oder als relevant vermutete) Gesetzeslage intellektuell durchdringen;
also ist ein bis hin zur Absurdität und Sinnlosigkeit entstellter Umgang mit gesetzlichen Vorgaben (selbst dann wenn deren angenommene Existenz nur auf Gerüchten oder Missverständnissen beruhen mag) weder sehr verwunderlich noch zwingend auch nur im im Entferntesten eine Abbildung der Wirklichkeit außerhalb des JC.
*****v18 Mann
515 Beiträge
sexycouple030
Es kommt also maßgeblich darauf an, ob ein Gewerbe oder Prostitution betrieben wird - also werden "Dienstleistungen" angeboten. Hier kommt es nicht zwingend auf die Entgeltlichkeit sondern vielmehr auf einen synalagmatischen Leistungsaustausch an.


Bei einem "synalagmatischen Leistungsaustausch" handelt es sich in der Hauptsache um entgeltliche Verträge!
Den Gegensatz bilden die zweiseitigen unentgeltlichen Verträge, bei denen die Vertragspartner zu Leistungen verpflichtet werden.

Es bleibt aber dennoch unstrittig ein Gewerbe mit dem Ziel Einnahmen oder einen Leistung zu erzielen...
*********rden Mann
96 Beiträge
Rein formal mag es möglich sein, eine Veranstaltung als rein privat zu deklarieren. Die Frage ist, ob es trotzdem Stress gibt. Denn: Wer hat die Beweislast?

Wenn jetzt auf einmal die Polizei hereinstürmt und von allen die Personalien aufnimmt wegen Verdacht auf Prostitution, wer muss dann wem beweisen, dass die anwesenden Damen nicht doch unter der Hand Honorar erhalten haben?

Werden die Geldscheine in den Geldbörsen der Damen auf DNA-Spuren der Gäste untersucht?

Sorry, ich neige manchmal zu Horrorphantasien. Aber ganz von der Hand zu weisen ist das Szenario ja nicht.
Profilbild
*********afie Mann
426 Beiträge
So abwägig ist das ja auch nicht. Viele nehmen ihr Halbwissen oder ihre Stammtischdenke und kontruieren daraus "geltendes Recht" Da sind mir diese Worst Case Szenarien schon lieber.
Zumal, ganz ehrlich, wenn ich ne Kneipe hätte, würde die Lokation zur Verfügung stellen und mir schiebt das nachher einer in die Schuhe, das wäre meine Veranstaltung, Getränkeumsatz und so ..ne lass mal *g*

Problem bei solchen Sachen sind jetzt nicht die Leute die einen privaten Bukkake machen, und auch nicht das Gesetz ist das Problem, das Problem sind, wie so oft, die Leute die sich immer für besonders clever hielten und eine kommerzielle Veranstaltung als privat laufen ließen.

Wir hatten das jüngst in einer Tantra Runde ...also offizielle Tantra Therapeutin brauchst du einen Hurenschein ...kann man jetzt blöd finden, tue ich auch, fakt ist aber auch, wäre dem nicht so wären alle Huren demnächst Tantratherapeutinnen *g*
Zitat von ****idi:

"Grund für die Ablehnung ist der Satz, dass die Dame sich zur Verfügung stellt, um von den Herren bespritzt zu werden damit ist sie Teil des Angebots und das gilt als Indikator für finanzielle Interesse .... egal ob private oder professionelle Veranstaltung."

Auch mir ist sowas leider schon passiert. Ich hatte mich wirklich sehr darüber geärgert, da ich ebenfalls auch nur in der Veranstaltung erwähnt hatte, dass man eben seinen Eintritt im Kino selbst zahlen muss. Nach einiger Überlegung ist mir dann aber die Idee gekommen, wieso dies generell (auch ohne Preis) ein Problem sein könnte. Hierzu mal meine Vermutung:

Joyclub an sich ist eine kommerzielle Plattform, die sich nunmal an diese "Gesetze" halten muss. Bietet ein Veranstalter nun eine Bukkakeparty an bei denen man jeden besamen kann, der es eben möchte, kann dieser auch Eintritt verlangen weil er lediglich die Verastaltung samt deren Name bewirbt, nicht aber die Handlung.

Stellt sich nur 1 Frau oder 1 Mann zur Verfügung, wo es explizit um Besamung des einzelnen geht, greift insofern das Werbeverbot, da zumindest Joyclub kommerziell handelt, auch wenn die Bukkake privat ist.

Dass das ganze rein garnichts mit Schutz von Prostituirten zutun hat und zugleich in unserem Privatleben so dermaßen Thema ist, was mich mehr als ankotzt - spielt dabei aber letztlich keine Rolle...

Ob meine Vermutung nun stimm oder nicht, kann ich nicht sagen - es wäre aber eine mögliche Erklärung, die ich anbieten wollte. Ich denke abschließend kann es eh nicht geklärt werden...

lg kim
FAZIT: Deutschland wird immer komplizierter.... *schweig*
Naja wir sind schon lange überreguliert, weil es für jeden Scheiß eine Vorschrift braucht... Gerhin nutzen würde manchmal auch sinnvoll sein... aber dafür gibts halt noch keine App
*****rty Mann
8.944 Beiträge
Schaulauf/asiatischer Austausch
Hm,
ich möchte jetzt nichts Falsches schreiben, stattdessen versuche ich es mit Erklärungsansätzen.

a)
Die Prostitution und dessen Schutz hat und hatte in ihrer Entstehung nichts mit privaten Veranstaltungen zu tun.
Eure Veranstaltungen sind privater Natur!
b)
Wenn es von Joy anders ausgelegt wird, muss es dadurch nicht zu Recht werden, da laienhaft und lediglich zum Schutz dieser Community, Joy als Plattform gewerberechtlich verboten werden kann. Den Widerspruch im Verw.Rechtsstreit würden sie zwar gewinnen, doch es wäre zunächst das Aus!
b)
Ergo haben die von euch, die ihre VA abgelehnt bekamen, von Joy ihr Verbot und nicht vom Amt bekommen.
c)
Lösung
Umschreiben der privaten Vorführung und Schaulauf der Lady, bei gleichzeitiger Begrüßung und Bescherung im erotischen Kontext einer asiatischen Spielart. *zwinker*
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