Habe sowohl die schweizerische als auch die österreichische Vignette immer unten auf der Windschutzscheibe kleben und hatte noch nie Probleme damit.
@******eel Wenn die Windschutzscheibe mit normalen Schrauben befestigt ist (d.h. nicht einfach per Schnellspannhebel abnehmbar ist, sondern Werkzeug dazu benötigt wird), dann gilt sie nach österreichischer Definition als fest verbautes Fahrzeugteil und das Pickerl darf darauf geklebt werden. Wichtig in Österreich: Das Pickerl muss von vorne gut sichtbar sein, egal ob nun auf der (fest verschraubten) Windschutzscheibe, am Gabelholm oder sonstwo.
Unter der Sitzbank ist in der Schweiz meines Wissens immer noch erlaubt; da muss die Vignette beim Motorrad nicht zwingend von aussen sichtbar sein.
@******eel Wenn die Windschutzscheibe mit normalen Schrauben befestigt ist (d.h. nicht einfach per Schnellspannhebel abnehmbar ist, sondern Werkzeug dazu benötigt wird), dann gilt sie nach österreichischer Definition als fest verbautes Fahrzeugteil und das Pickerl darf darauf geklebt werden. Wichtig in Österreich: Das Pickerl muss von vorne gut sichtbar sein, egal ob nun auf der (fest verschraubten) Windschutzscheibe, am Gabelholm oder sonstwo.
Unter der Sitzbank ist in der Schweiz meines Wissens immer noch erlaubt; da muss die Vignette beim Motorrad nicht zwingend von aussen sichtbar sein.