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§ 177 StGB - aktuelle Änderungen

ich glaube sean hat echt nen verständigungsproblem?, da mag man bei ihm, an manchem zweifeln?....es werden sogar grafiken gepostet, die statistisch aufzeigen, wie viele falschbeschuldigungen, es im gegensatz zu echten vergewaltigungen gibt und wieviele vergewaltigungen tatsächlich angezeigt werden, von denen nur dazu, ein kleiner teil, zur verurteilung führt und er kapiert es immer noch nicht und reitet auf falschen fakten rum. ein wirkliches trauerspiel ist das, mit manchen. denken von 12 - mittag, nenne ich das mal vorsichtig...die wahrheit immer noch nicht begreifen, obwohl hier genug fakten gepostet wurden und einem regelrecht um die ohren fliegen....
******ung Mann
6.491 Beiträge
Noch
weiß ich nicht, ob ich vor lachen weinen oder vor weinen lachen soll
Aber mein Unverständnis steigt dennoch

Was ich jetzt wieder nicht verstehe kann man sich da Fragen....

Wenn eine Definition wichtig ist für meine Argumentation, und ich bemerke, das anscheinend niemand trotz mehrfacher Erwähnung der zu definierenden Begriffe sich dazu schlau gemacht hat - dann MUSS ich doch, wenn ich verstanden werden WILL die entsprechende Definition selbst bei bringen oder?

Konkret auf diesen Thread bezogen meine ich damit:

Sean_Sirion
Mehrfach schon hast du das gesagt:

der Grundtatbestand Nein ist Nein konstituiert den Straftatbestand einer Vergewaltigung oder in anderen Fällen einer sexuellen Nötigung.

Und immer wieder zweifelst du dann das Verständnis der anderen an:

Ich vermute viele haben diese Aussage gar nicht verstanden.

Und stellst dann auch die Fragen:

Was bedeutet "Grundtatbestand?"
Was bedeutet das "konstituiert den Straftatbestand einer Vergewaltigung?"

Nach einem guten dutzend Seiten, auf denen du wiederholt bemerktest, das sich deiner Meinung nach niemand mit der Bedeutung deines Hauptarguments auseinander gesetzt hat, mokierst du dich aber noch immer darüber anstatt dein Argument zu erklären

An stelle von dem:
Rechtsverständnis kann so einfach sein, ich begreife etwas nicht
na und, dann glaube ich es einfach nicht
ja und dann ist es auch gar nicht so...

Ich glaube ich werde das demnächst mal mit Geschwindigkeitsbeschränkungen versuchen.
Vielleicht klappt es ja, ich tu so als wenn ich sie nicht begreife,
dann suggeriere ich mir das es sie nicht gibt
glaube einfach gar nicht drann
und fahre munter und fröhlich so schnell wie ich will.
Selbst wenn es blitzt und jemand eine flashige Quicky-Fotosession mit mir macht.
Die Fotos werde sicher gut, mein strahlendes Lächeln wird die Realität verblassen lassen und
gleich einer männlichen Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf
mache ich mir die Welt
so wie sie mir gefält.

hättest du mit der gleichen Anzahl an Zeichen DURCHAUS den "Grundtatbestand" erklären können von dem du ausgehst das viele es nicht gerallt haben
UND DAS wäre sehr produktiv
Aber immer und immer wieder auf einen Begriff zu deuten ohne ihn zu erklären im Bewusstsein, das niemand ihn versteht oder nachschlägt (WAS DU SELBST ANMARKERST) ist kontraproduktiv - VORALLEM DANN wenn man diesen Begriff für die eigene Argumentation BRAUCHT

Also - wenn du MÖCHTEST das andere deine Argumentation verstehen und ihr folgen können, dann hast du gefälligst was dafür zu tun, in dem du nicht nur Begriffe in den Raum stellst, sondern sie auch erklärst, wenn du schon bemerkst das niemand es kapiert...

MfG
MfG
******ose Frau
4.602 Beiträge
@*****chi

Es gibt sie wirklich, diese Falschbeschuldigungen - Anzeigen, welche erfunden werden, um jemandem Böses zu tun. Es gibt wirklich auch sogenannte "böse" Menschen, welche aus Gründen von Rache, Wut, Neid, Eifersucht, Persönlichkeitsstörungen, verletztem Stolz oder was auch immer zu solchen Mittel greifen. Gabe es schon immer, wird es auch immer wieder geben, und bestimmt ist jeder Fall unschön, und für die Betroffenen schlimm. Das würd ich nicht abstreiten wollen, und jedem der Betroffen ist, entsprechend wünschen, dass es sich auflöst und die Falschbeschuldigung erkannt wird - und natürlich, dass es nicht zu Verurteilungen kommt.

ABER:

Bislang ist es so, dass der umgekehrte Fall an der Tagesordnung ist, und die Falschbeschuldigung Seltenheitswert hat. Viel mehr ist es so, dass vergewaltigte und missbrauchte Frauen trotz Anzeige nichts erreichen, tatsächliche Täter wegen Mangel an Beweisen frei gesprochen werden und werden müssen. Nicht, weil sie nichts getan haben, sondern obwohl sie es getan haben, aber weil die Beweise dafür nicht reichen.

Und weit mehr, als überhaupt Vergewaltigungen und sexuelle Missbräuche und Übergriffe keinen Schuldspruch fanden, weit mehr, sehr sehr viel mehr, kam es schon gar nie zu einer Anzeige, weil Frau/Mann/Opfer (sogar Kind) keine Möglichkeiten fand, etwas zu beweisen.

UND DARUM:
ist es einfach bloss empörend, wie sich Männer hier aufführen, welche sozusagen ein Bild darstellen, welche besagt, Frauen sind potentielle Falschanzeigerinnen welche zum Ziel haben, Männerleben im Sinne von Rufschädigung und Existenzzerstörung grundlos zu vernichten.

und darum hier der Link zum Beitrag mit dem anschaulichen Plakat:
BDSM für Anfänger: § 177 StGB - aktuelle Änderungen

Nur 5 - 10 % der Vergewaltigungen werden angezeigt
Bei diesen Anzeigen führen maximal 8-9% tatsächlich zu einer Verurteilung, alle anderen werden Mangels Beweisen freigesprochen!
Auf alle Anzeigen wegen Vergewaltigung sind erwiesenermassen 3% Falschbeschuldigungen

Wer nun rechnen kann, ist klar im Vorteil:

Von 1'000 Vergewaltigungen werden nur maximal 90 angezeigt
Von den 90 anzeigen sind 2 bis maximal 3 Anzeigen erwiesenermassen Falschbeschuldigungen!

Das sind Tatsachen, welche man nicht ignorieren kann.

Natürlich soll man sich bewusst sein, dass es falsche Anzeigen gibt, von 1000 Vergewaltigungen (es werden ja davon nur 90 angezeigt) haben in der Tat 3 nicht stattgefunden.

Nun kann man seitenweise über das Unrecht an Männer, welche falsch beschuldigt werden diskutieren, und diese im Mittelpunkt des Geschehens setzen.

ABER: das hört sich merkwürdig und selbstsüchtig an - das hört sich respektlos und kalt gegenüber betroffenen Frauen an, erst recht, wenn nur darauf gepocht wird, als wären es

1000 Opfer von Falschbeschuldigungen
und drei davon wären unwahr, sprich nur in drei Fällen hat Vergewaltigung stattgefunden.
statt
1000 Opfer von Vergewaltigungen
100 Anzeigen
und nur drei, welche nicht vergewaltigt haben!

Nun gibt es die Männer die sagen:
Aber eine Falschbeschuldigung ist schlimmer als eine Vergewaltigung!

Nun, wer will das beurteilen?

PRIVAT Rose
danke dornrosen, aber ich glaube, bei besagten leuten, die es immer noch nicht kapieren (wollen) stößt selbst dein text, auf taube ohren....
******ung Mann
6.491 Beiträge
Naja
Nun gibt es die Männer die sagen:
Aber eine Falschbeschuldigung ist schlimmer als eine Vergewaltigung!

Nun, wer will das beurteilen?

ICH Maße mir sehr wohl zu, das zu beurteilen

Vor über einem Jahrzehnt wurde ich angezeigt
Es war eine rein anonyme Anzeige
Kurzfassung:
Jemand hat bei nem Staatsanwalt angerufen und gesagt:
"Der hat wen sexuell missbraucht"
Es war nichts weiter nötig (wie auch in der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens nachzulesen war) außer meinem Namen und meinem Wohnort sowie eine teilweise Schilderung der Tat OHNE Nennung eines geschädigten
(Der Beschuldigte soll in einer nicht genannten Nacht im "Monat/Jahr" in einer nicht bekannten Straße in "Ort" eine möglicherweise weibliche Person möglicherweise mit Gewalt zu einer möglicherweise sexuellen Handlung gezwungen haben...)
(so viel zum Thema der "Vereinfachung von Anzeigen mit Nein ist Nein")
Es GAB aufgrund dieser anonymen, telefonischen Anzeige ein Ermittlungsverfahren
Das dauert über ein Jahr
Dabei wurde mein Freundeskreis befragt
Meine gesamte Hardware (PC, Laptop, Handy etcetc) eingezogen
Mein Arbeitgeber befragt
Meine Familie befragt
Und das alles immer und immer wieder
Nach fast 13 Monaten wurde das Ermittlungsverfahren aufgrund erwiesener Unschuld eingestellt
Diese Unschuld war bereits am ersten Tag des Ermittlungsverfahrens erwiesen, als mein Arbeitgeber eidesstattlich versicherte und auch mit Dokumenten nachwies, das ich weder in dem benanntem Monat noch den 2 davor und den 2 danach auch nur im Land war...
DENNOCH wurde 13 Monate weiter ermittelt
Und was soll ich sagen:
ICH hab es damals schon verstanden und ich verstehe es heute
ICH war damals froh, das die Staatsanwaltschaft ermittelte und ich bin es heute
Weilt es zeigt, das sie sowas wie sexuelle Übergriffe eben NICHT auf die leichte Schulter nehmen
Mich hat es damals nicht gestört und es stört mich heute nicht
Weil ich schon damals wusste, das ich nichts von dem getan hatte - also hatte ich auch nichts zu befürchten

Es WAR eine belastende Situation - weil es natürlich Auswirkungen auf den Job und das Umfeld hat etcetc
Aber deshalb wird man nicht ruiniert oder zerstört
Man kann jetzt sagen:
"Klar - du hast leicht reden, weil du ja gar nicht im Land warst als es passiert sein soll"
Na und?
SO LANGE ein Ermittlungsverfahren läuft ist es z.b. nicht möglich, befördert zu werden im Staatsdienst
WEDER Be- noch GEfördert
Das ist EIN Punkt
Es WAR belastend - das streite ich nicht ab
Aber - da ich wusste, das ich nichts getan habe, hatte ich nichts zu befürchten und so war die ganze Belastung eine reine Frage der Ermittlungsdauer

Man kann viele Knackpunkte finden wo man sagt:
"Aber dieses und jenes und das kann man nicht vergleichen mit...."

Das spielt aber alles keine Rolle - denn der Fakt der falschen Beschuldigung bleibt

Also ja - ICH Maße mir an, das zu beurteilen Dornrosen

Und ich sage, was ich schon die ganze Zeit sage:

Diese Änderung wird kaum dazu führen, das es MEHR falsch beschuldigte gibt und noch dazu mehr falsche Verurteilungen
WENN diese Änderung aber nur EINE Person schätzt - dann hat sie schon ihren Zweck erfüllt

Es wurde hier schon gesagt, das sich zurück gelehnt wird und jene ausgelacht werden die dann zu unrecht beschuldigt werden...
Das ist eine Möglichkeit
Eine andere ist die:
Was, wenn diese Änderung DEINE TOCHTER oder DEINE FRAU beschützt....ist sie dann noch immer sinnlos bis dumm?

Das Problem das ich sehe wurde auch schon angesprochen:
Das viele Opfer aus Scham eine Vergewaltigung gar nicht erst zur Anzeige bringen
Da wird sich nichts ändern
Weil das Gesetz die Scham nicht abschaffen wird

Und das:

Nicht, weil sie nichts getan haben, sondern obwohl sie es getan haben, aber weil die Beweise dafür nicht reichen.

Dornrosen, wird sich auch nicht ändern
Denn auch weiterhin MUSS BEWIESEN WERDEN das es passierte
Wer VORHER keine Beweise hatte - hat die auch jetzt nicht
Das ist bedauerlich

ABER es ist auch GUT SO das es weiterhin bewiesen werden MUSS
WÜRDE es nicht mehr bewiesen werden müssen - DANN hätten wir ein Problem

Ich wüsste ehrlich gesagt aber auch nicht, wie man ein Gerichtsverfahren in einem solchem Fall ohne Beweise führen und zu einer Verurteilung gelangen könnte...

Aber diese Frage stellt sich ja gar nicht - weil auch weiterhin bewiesen werden muss...

MfG
*******rion Mann
14.646 Beiträge
Der Begriff Grundtatbestand NEIN ist NEIN wurden in den Erläuterungen zu den Beschlußvorlagen und in der Debatte des Bundestages erklärt.

Wer möchte kann dies in folgenden Dokumenten nachlesen:

https://www.bundestag.de/dok … otokolle/2016/ap18183/434888
https://www.bundestag.de/protokolle

Ein Grundtatbestand war nach bisheriger Rechtsauffassung immer eine Tat die ein Täter oder eine Täterin getan haben mußte und der dieser Person nachzuweisen war um einen Straftatbestand zu erfüllen.

Der Grundtatbestand NEIN als Äußerung ist jedoch eine Aktivität des Opfers.

Sagt das Opfer Nein und findet trotzdem eine sexuelle Belästigung oder ein Sexualakt statt ist die Strafwürdigkeit hergestellt.
Sie generiert sich also nicht allein durch die Aktivität des Täters / der Täterin sondern durch eine Aktivität des Opfers.
Genau das ermöglicht den Mißbrauch
Wenn Sex gemacht wird - und eine Person behauptet Nein gesagt zu haben.
Die unwahre Aussage dieses Nein gesagt zu haben und der Nachweis einer sexuellen Handlung reicht für die Bestrafung aus.
Es sei denn - der Täter / die Täterin kann seine/ihre Unschuld beweisen. Was in der Praxis jedoch sehr häufig kaum möglich ist denn in der Regel wird Sex zu zweit und nicht im Beisein anderer gemacht.
(BDSM Parties und SwingerClub besuche usw. ausgeklammert).
Das ist eine Form der Beweislastumkehr.
****000 Mann
19.045 Beiträge
*******rion:
findet trotzdem eine sexuelle Belästigung oder ein Sexualakt statt

also ist der Grundtatbestand immer noch die Belästigung oder die Vergewaltigung und eben nicht das NEIN.

Dreh es wir Du willst, es bleibt falsch.

*******rion:
Die unwahre Aussage dieses Nein gesagt zu haben und der Nachweis einer sexuellen Handlung reicht für die Bestrafung aus.

Nein, denn das gesagte "Nein" muss weiterhin bewiesen werden im Sinne der Strafprozessordnung.

*******rion:
Das ist eine Form der Beweislastumkehr.

und das steht da immer noch nicht drin im Gesetz, egal wie oft Du es behauptest.

*******rion:
Erläuterungen zu den Beschlußvorlagen und in der Debatte des Bundestages erklärt.

Es zählt aber vor Gericht und für den Richter genau das, was im Gesetz steht und nicht, was irgendwer in irgendeinem Kommentar zu irgendeinem Entwurf mal gesagt hat oder meint, gesagt oder gewollt zu haben.
Welche Lücken hat das Gesetz bisher?

Die juristischen Hürden für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung, unter die auch eine Vergewaltigung fällt, sind hoch. So muss der Täter entweder Gewalt anwenden, diese androhen oder das Opfer muss ihm schutzlos ausgeliefert sein. Das erfasst jedoch eine Reihe von Situationen nicht.

Zum einen sind "Überrumpelungen" nicht abgedeckt - solche Fälle also, in denen der Täter in kurzer Zeit handelt und das Opfer nicht reagieren kann. Zum Beispiel: Wer einer Frau auf einer Rolltreppe unvermittelt unter den Rock fasst, macht sich derzeit nicht strafbar.

Zum anderen führen auch Fälle, in denen das Opfer "Nein" sagt, es dann aber doch zu sexuellen Handlungen kommt, häufig zu Einstellungen oder Freisprüchen.

So stufte der Bundesgerichtshof 2012 folgenden Fall nicht als Vergewaltigung ein: Eine junge Frau liegt abends auf einer Ausziehcouch, als ihr Mann dazukommt. Er will mit ihr schlafen, sie weigert sich. Doch der Mann vergeht sich trotzdem an seiner Frau. Laut um Hilfe schreien will sie nicht, weil sie Angst hat, damit die gemeinsamen Kinder aufzuwecken. Dann könnte ihr Mann auch ihnen gegenüber gewalttätig werden, befürchtet sie.

Die Begründung der Richter: Das Landgericht Essen hätte prüfen müssen, ob die Frau hätte flüchten oder die Nachbarn alarmieren können.

Daneben muss die sexuelle Handlung "erheblich" sein. Das Grapschen, also beispielsweise der Griff an den Hintern oder den Busen über der Kleidung, ist nach Auslegung der Gerichte häufig nicht strafbar. "Vieles von dem, was Frauen aus der Silvesternacht in Köln geschildert haben, wäre bisher nicht zu erfassen", sagt die Berliner Strafrechtlerin Tatjana Hörnle.

Allerdings sehen nicht alle Juristen diese Lücken. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, plädierte vor wenigen Monaten dafür, das Sexualstrafrecht nicht zu verändern. Die strafwürdigen Fälle seien vom derzeitigen Recht bereits erfasst, schrieb Fischer.

Was soll sich ändern?

Mit dem Gesetzentwurf von Justizminister Maas werden zunächst die Überrumpelungen abgedeckt und unter Strafe gestellt. Wer eine andere Person sexuell missbraucht, die "aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist", soll mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden, heißt es im Entwurf.

Daneben werden auch solche Fälle strafbar, in denen das Opfer sich nicht wehrt, weil es mit negativen Konsequenzen rechnet. "Das kann zum Beispiel die Frau sein, die den Sex mit dem Chef zulässt, weil sie befürchtet, ansonsten gekündigt zu werden", erläutert Hörnle.

Auch nach dem neuen Gesetzentwurf muss die Frau vor Gericht rational begründen, warum sie sich nicht gewehrt hat.

http://www.spiegel.de/panora … im-ueberblick-a-1071445.html

Die Absätze 1 bis 3 der Vorschrift sollen künftig lauten:

"(1) Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person

1. aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist,

2. aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist oder

3. im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet,

sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von dieser Person vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Nummern 2 und 3 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine andere Person dadurch missbraucht, dass er sie unter Ausnutzung einer in Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 genannten Lage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter eine Lage ausnutzt, in der das Opfer einer Gewalteinwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, oder

2. die Widerstandsunfähigkeit nach Absatz 1 Nummer 1 auf einer Behinderung des Opfers beruht."

http://www.lto.de/recht/hint … weisbarkeit-silvester-koeln/
******ose Frau
4.602 Beiträge
Das ist deine Interpretation @*******rius

Wenn Sex gemacht wird - und eine Person behauptet Nein gesagt zu haben.
Die unwahre Aussage dieses Nein gesagt zu haben und der Nachweis einer sexuellen Handlung reicht für die Bestrafung aus.

Sex machen ist nicht gleich Sex machen - und dem Nein folgt in der Regel nicht Geknutsche, Streicheln, Zärtlichkeiten, Küssen und anderweitige sexuelle Aktivität des gezwungenen Partners.

Hier ist wohl der Nachweis einer einseitigen sexuellen Handlung ohne Mitbeteiligung des Opfers gemeint! Und es muss bewiesen und glaubhaft bleiben, dass ein sexueller Übergriff stattgefunden hat.

Und das ist recht so!

Ausser man versteht unter Sex machen etwas anderes. In dem Fall aber ist das Nein umso Nötiger und Wichtiger.

Im Bereich BDSM wird sich nicht wirklich etwas Verändern, denn mehr als ein "ich habe Nein gesagt und geweint" zählen die zahlreichen Spuren einer Session. Und Subs haben es wohl kaum nötig, sich um dieses neue Gesetz zu kümmern, denn sie haben mehr Möglichkeiten, jemanden falsch anzuzeigen, als eine Person, welche nichts anderes vorbringen kann, als *ich habe nein gesagt!" und er hat es trotzdem gemacht.
******ung Mann
6.491 Beiträge
Hm
Der Grundtatbestand NEIN als Äußerung ist jedoch eine Aktivität des Opfers.

Sagt das Opfer Nein und findet trotzdem eine sexuelle Belästigung oder ein Sexualakt statt ist die Strafwürdigkeit hergestellt.
Sie generiert sich also nicht allein durch die Aktivität des Täters / der Täterin sondern durch eine Aktivität des Opfers.

Verstehst DU eigentlich, was du da sagst Sean_Sirion?

Also damit meine ich:
Bist du dir wirklich BEWUSST was du da sagst?

Sehen wir uns die Sache aus heutiger Sicht an:

Es ist im Moment erforderlich, das Gewalt angedroht oder ausgeübt wird
Das IMPLIZIERT eine Aktivität des Opfers

WENN das Opfer keine Kampfspuren aufweist - ist der Einsatz von Gewalt nicht oder kaum nachweisbar

Also MUSS das Opfer aktive werden
Wenn es NICHT aktiv wird, entstehen keine Spuren die eine Nachweisbarkeit garantieren und ohne nachweisbare Gewalt oder Androhung davon ist keine Strafwürdigkeit gegeben

Es ändert sich also...?
Nichts
Oh - doch...
Es ändert sich etwas
Und zwar, das BISHER eine Aktivität nur impliziert und DANN ABER gefordert wird
Also ist das neue Gesetz....ehrlicher
Es sagt aus:
"Du musst schon sagen wenn du was nicht willst sonst ist es nicht strafwürdig"
BISHER sagt es aber nur zwischen den Zeilen:
"Du musst dich schon wehren - sonst ist alles grün"

Und NOCHMAL:
Es ändert sich auch NICHTS an der "Leichtigkeit des Missbrauchs"
Denn AUCH JETZT reicht eine Anschuldigung erstmal aus:
"Er HAT Gewalt angedroht!"
AUCH DAS ist "nur" eine Aussage

Aber wie vorher muss auch in Zukunft etwas bewiesen werden....

MfG
Sean: diese Argumentation ist schlichtweg falsch! Der Täter muss nach wie vor die Tatbestandsmäßigen Vorraussetzungen erfüllen. Diese sind im jeweiligen Gesetz nachzulesen und setzen sich aus den objektiven und subjektiven Tatbeständen zusammen. Ein "Nein" des Opfers ist lediglich ein weiterer Bestandteil und generiert nicht Automatisch eine Vergewaltigung. Weiter wird es dabei bleiben, dass das Opfer dieses "nein" nachweisen muss, nicht umgekehrt. Wie du jetzt mehrfach lesen konntest, führt dies zu der bedauerlichen Statistik (ich möchte der Gerechtigkeithalber allerdings dazu anführen, dass auch diese so nicht stimmt. Ein großer Teil der angezeigten Vergewaltigungen wird vor Gericht dann "nur" als Sex. Nötigung verurteilt, was in der Statistik dann zu nicht im Sinne von Vergewaltigung verurteilt gewertet wird)

Aber, ich verstehe dennoch dein Problem nicht.
"Nein heißt Nein" – so lautet das Schlagwort der Reformer, das den Gedanken aufnimmt, bei Sexualstraftaten gehe es weniger um Begehren und Sex als vielmehr um Macht und Unterwerfung. Wir alle hier haben ja einen gewissen BDSM Hintergrund... Und ja, auch für mich hat BDSM viel mit Macht und Unterwerfung zu tun... ein gespieltes "nein" zu überwinden kann sehr reizvoll sein, wohl gemerkt, ich schreibe von BDSM...
Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass hier bei dem ein oder anderen ein merkwürdiger Übergang ins reale Leben stattfindet. Gefährlich!!!

Und nochmal, wer andere wissentlich einer Straftat bezichtigt, welche diese nicht verübt haben, begeht damit selber eine Straftat.
Diskussionskultur - mal so nebenbei
@******n86: Danke für Deine beiden letzten Beiträge. Ich teile Deine Meinung. Es gibt hier leider zu viele Mitglieder, die es offenbar gezielt darauf anlegen, Anfänger zu verunsichern. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Super-Devs, die nur zu Nachweiszwecken posten - "Guck mal, HerrIn, wie wunderbar demonstrativ devot ich wieder bin - bitte um Strafe" oder selbsternannte sogenannte Doms, die die Foren hier nur zum Ausleben ihrer Wunschvorstellungen ge- bzw. missbrauchen - sinnigerweise vor Anfängern, weil die ja schon mangels Erfahrung in der schwächeren Position sind.
Aber Anfänger sind für solches demonstrative Herumgedomse und Herumgesubse das schlechteste Publikum. Wir sind hier, um Rat zu bekommen. Für Un-Rat gibt's die Müllabfuhr. *zumthema*
*******rion Mann
14.646 Beiträge
****000:
Nein, denn das gesagte "Nein" muss weiterhin bewiesen werden im Sinne der Strafprozessordnung.
Wo steht das?
UND
Wie soll dieser Nachweis erbracht werden?
******ung:
Verstehst DU eigentlich, was du da sagst Sean_Sirion?
Also damit meine ich:
Bist du dir wirklich BEWUSST was du da sagst?
Ich sage das gar nicht, ich schreibe hier nur wiedergebend nach was im Bundestag als Intension
genannt und erklärt wurde, in einem anderen Beitrag habe ich das ausführlicher erklärt.
Darüber hinaus finde ich die erste Frage skuril - ich denke nicht das ich den Eindruck mache nicht zu verstehen was ich hier schreibe.
*******rion Mann
14.646 Beiträge
******ung:
Denn AUCH JETZT reicht eine Anschuldigung erstmal aus:
"Er HAT Gewalt angedroht!"
Also doch?
****000 Mann
19.045 Beiträge
*******rion:
Wo steht das?

das muss da nicht extra stehen, das fällt unter "Im Zweifel für den Angeklagten". Und außerdem steht in 177 eben NICHTS explizit von Beweislastumkehr (die es m.W. auch nur im Zivilrecht, niemals im Strafrecht gibt), also gilt die auch nicht, also muss eine Anschuldigung bewiesen werden, und nicht umgekehrt. So ist unsere ganze Strafprozeßordnung aufgebaut.

*******rion:
Wie soll dieser Nachweis erbracht werden?

Sehen Sie, da sind wir an dem Punkt, an dem viele andere Diskutanten eben schon länger sind. Trotz eines "Nein ist Nein" in irgendwelchen Kommentaren zu irgendwelchen Debatten wird sich das eben auch in Zukunft nicht ganz so einfach beweisen lassen, wie Du annimmst.

Und auch jetzt schon "reicht" ja eine Behauptung der Androhung von Gewalt, um die von Dir so gefürchtete Falschbeschuldigung lostreten zu können, auch ohne Gewaltspuren. So viel hat sich da gar nicht geändert, für die die tatsächlich falschbeschuldigen wollen,

Für die echten Opfer hat sich allerdings sehr viel geändert, zum positiven.
****000 Mann
19.045 Beiträge
*******rion:
Also doch?

ja, für die Einleitung von Ermittlungen. NICHT für eine Verurteilung.

Und genau das ist jetzt immer noch so.
*****chi Frau
1.123 Beiträge
Sean_Sirion
Die unwahre Aussage dieses Nein gesagt zu haben und der Nachweis einer sexuellen Handlung reicht für die Bestrafung aus.
Warum gehst du eigentlich immer davon aus, dass dieses NEIN eine Lüge ist?
Und sag mir doch mal wie genau man eine sexuelle Handlung mal eben nachweist?

Kleinemaus_79
Daneben werden auch solche Fälle strafbar, in denen das Opfer sich nicht wehrt, weil es mit negativen Konsequenzen rechnet. "Das kann zum Beispiel die Frau sein, die den Sex mit dem Chef zulässt, weil sie befürchtet, ansonsten gekündigt zu werden", erläutert Hörnle.
DAS finde ich allerdings schon heftig!
Soweit ich weiß muss die angedrohte Gefahr zeitnah zur Tat stehen. Also ein "Schlaf mit mir oder ich bringe dich in 10Jahren um" z.B. zählt nicht.
Auch ein "Schlaf mit mir oder ich beanspruche die Fernbedienung ab jetzt alleine" reicht als Drohung nicht aus.
Deshalb mal nachgefragt, ist das zitierte ein "Soll-Vorschlag" oder Fakt?

Da die Frau die von ihrem Chef sexuell genötigt wird ihn auch anzeigen kann, ohne den Übergriff zuzulassen, wäre eine solche Änderung im Gesetz für mich beschämend, denn eine Frau, die eine solche Tat aus einem so niederen Grund zulässt, naja, wie soll ich es sagen ...
@Newmoon, @Mods
Hallo, ich habe nachgedacht.

Wir haben in zwei Threads alle unsere Standpunkte zum 177 ausgetauscht. Wir so oft bei konträren Diskussionen konnte keiner den anderen überzeugen. Dies ist in aller Regel normal.

Der einzige Erfolg ist, dass wir uns zerstreiten - an einem Thema.

@**na:
In Deine Sicht hineinversetzt kann ich verstehen, dass Du und auch alle anderen "Anfänger" verunsichert sind durch solche Diskussionen.

Das kann nicht Ziel sein und gerade auch nicht in einem BDSM-Anfänger-Grüppchen.

Daher schlage ich den Mods vor das Thema hier einzustellen und zu sperren.

Ich wünsche, das wir uns nicht mehr streiten. Und ich wünsche allen "Anfängern", dass sie an einem lieben, einfühlsamen, ihnen zugeneigten Menschen geraten, der sie zarthart und liebevoll in ihrer Sexualität und ihrem Leben ergänzt und bereichert und vielleicht mit ihnen gemeinsam durch das Leben geht.

Allen ein schönes, versöhnliches Wochenende.

LG
Sternenwind (Er)
******ung Mann
6.491 Beiträge
Ein
Problem bei einer Diskussion ist, das alle beteiligten Seiten Argumente haben
Und keines dieser Argumente ist tatsächlich schlecht

EIN Argument ist, das eine Falschbeschuldigung möglich ist UND das sie potenziell leichter gemacht wird
Das ist kein unrichtiges Argument, das muss man zugeben
Das muss jeder zugeben - egal welchen Standpunkt man vertritt

Ein ANDERES Argument ist, das durch die Neuregelung potenziell mehr tatsächliche Vergewaltigungen bestraft und dadurch ein erweiterter Schutz geschaffen wird
AUCH DAS ist ein legitimes und nicht unrichtiges Argument
AUCH DAS muss jeder zugeben - egal welchen Standpunkt man vertritt

In Anbetracht dieser beiden Argumente habe ich eine frage an dich, Sean_Sirion:
Denkst du, das eine MÖGLICHE Erhöhung der Falschbeschuldigungen eine TATSÄCHLICHE Erhöhung des Schutzes aufwiegt?

Und wie sollte deiner Meinung nach das Gesetz beschaffen sein um die von dir befürchteten Konsequenzen zu verhindern - und wäre das überhaupt möglich?
Also ein missbrauchsfreies "Vergewaltigungsgesetz"?

----------------

Darüber hinaus finde ich die erste Frage skuril - ich denke nicht das ich den Eindruck mache nicht zu verstehen was ich hier schreibe.

Siehst du - das ist so eines der Probleme in der Konversation mit dir:
Du DENKST das du einen gewissen Eindruck nicht erzeugst - OBWOHL dir schon von unterschiedlichen Leuten hier gesagt wurde, das sie GENAU DIESEN EINDRUCK von dir haben
Solange du dir nicht der Tatsache bewusst wirst, das die Fremdwahrnehmung eine andere ist als deine Eigenwahrnehmung...wirst du weiterhin nach dem Motto leben:
"Meine Meinung ist die Richtschnur, wer diese nicht teilt ist zu dumm es zu kapieren"
Denn du machst sehr wohl ab und an den Eindruck, eben NICHT zu verstehen was du sagst
Dieser Eindruck würde vielleicht nicht entstehen, wenn du manche Aussagen schon direkt erklären würdest statt sie hinzuklatschen

Denn du musst dir auch der Tatsache Bewusst sein:
NICHTS was hier IRGENDWER sagt hat tatsächlich absolute Gültigkeit

Nicht das was du sagst und auch nicht das, was ich sage

Wir vertreten nur zwei Seiten - und die Realität liegt vermutlich irgendwo in der Mitte
Aber MIT SICHERHEIT NICHT auf deiner Seite - aber auch nicht auf meiner...

MfG
********rtig Paar
27.930 Beiträge
@ Sean_Sirion
*******rion:
ich denke nicht das ich den Eindruck mache nicht zu verstehen was ich hier schreibe.
das meine ich (und andere) jetzt wirklich nicht respektierlich:
genau den eindruck machst du.

mitglieder versuchen dir zu erläutern das deine ansicht so wie du sie hier schriftlich übermittelst jeder grundlage entbehrt ... zwei seiten später kommst du mit dem gleichen text/ansicht erneut, daraufhin nimmt sich dann ein weiteres mitglied der gruppe deiner ansicht an und versucht dich zu beruhigen ... das hält dann wieder (gefühlte zwei seiten) und so weiter und so fort.
ich verzweifle so langsam mit dir - (ich zb will dir ja auch nur gutes) wenn du dann jedoch die grundlagen unserer justiz in abrede stellst,
****000:
Nein, denn das gesagte "Nein" muss weiterhin bewiesen werden im Sinne der Strafprozessordnung.
*******rion:
Wo steht das?
UND
Wie soll dieser Nachweis erbracht werden?
weiß ich echt nicht mehr wie ich dir die schose erklären soll

ich versuche es aber dennoch:
eine behauptung hat vor einem gericht keine bedeutung!
alles was zu einer verurteilung herangezogen wird muss beweiskräftig dargelegt werden.

ich versuche es mal bidhafter rüber zu bringn:
du oder irgendjemand kann dem richter viel erzählen (das trägt zu seiner unterhaltung bei - mehr aber auch nicht)
wenn er jemanden verurteilen möchte/muss kann er sich nicht auf das showprogramm stützen sonderm muss die nachweislichen tatsachen (belegte fakten) heranziehen

tu uns also bitte den gefallen und stell dein beweislastumkehrgeschreibe™ ein
DANKE
******ose Frau
4.602 Beiträge
Auf Wunsch des TE, hier der Eingangsthread:
BDSM für Anfänger: § 177 StGB - aktuelle Änderungen

wird hier auf diesen Wunsch hin geschlossen:
Daher schlage ich den Mods vor das Thema hier einzustellen und zu sperren.
Zitat TE

BDSM für Anfänger: § 177 StGB - aktuelle Änderungen

Danke
@-,-`-
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