Zitat von ******_73:
„Der Vergleich zum Straßenverkehr hinkt, aber wenn man das weiß, hinkt er eigentich weniger.
Es gibt den Bußgeldkatalog. Das sind Ordnungswidrigkeiten. Da steht, mit wieviel Promille ich wie viel zahlen muss, es kann das Bußgeld erhöht werden, wenn Gefährdungen und so weiter dazu kommen. Der Bußgeldkatolog stellt dabei auf die objektiven Alkoholkonzentrationen ab.
Und dann gibt es
"§ 316
Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht."
Eine Straftat ist viel schimmer als eine Ordnungswidrigkeit. Und schaut mal genau hin, da geht es plötzlich darum, dass jemand "nicht in der Lage ist...". Die Frage, wie stark man auf den Alkohol ragiert, das spielt bei der Ordnungswidrigkeit keine Rolle, wohl aber im Strafrecht. Und, kleiner Hinweis, wenn man alkoholisiert fährt, und einen Unfall verursacht, dann ist das für die Staatsanwaltschaft ein Indiz dafür, dass man wenge des Alkohols "nicht in der Lage" war, unfallfrei zu fahren. Das gibtl auch bei Promillezahlen weit unter dem, wo man für eine Ordnungswidrigkeit etwas bezahlen muss.
Und genau das ist das Dilemma bei der korrekten Einschätzung der Wirkungen des eigenen Handelns im alkoholisierten Zustand. Meine Gesundheit ist eine Sache, aber die Gesundheit meiner Freundin oder von Spielpartnerinnen, dass ist dann eben etwas anderes.
Ich will niemanden verteufeln, he, ich trinke auch gern mal etwas Alkohol, wenn auch selten, aber ich wünsche mir, dass die Leute wirklich gut in sich hinein hören, und vielleicht das eine oder andere einfach weglassen, weil sie sich sagen, das Risiko muss heute nicht sein, wenn ich mich vertue, kann das übel enden.
Es gibt den Bußgeldkatalog. Das sind Ordnungswidrigkeiten. Da steht, mit wieviel Promille ich wie viel zahlen muss, es kann das Bußgeld erhöht werden, wenn Gefährdungen und so weiter dazu kommen. Der Bußgeldkatolog stellt dabei auf die objektiven Alkoholkonzentrationen ab.
Und dann gibt es
"§ 316
Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht."
Eine Straftat ist viel schimmer als eine Ordnungswidrigkeit. Und schaut mal genau hin, da geht es plötzlich darum, dass jemand "nicht in der Lage ist...". Die Frage, wie stark man auf den Alkohol ragiert, das spielt bei der Ordnungswidrigkeit keine Rolle, wohl aber im Strafrecht. Und, kleiner Hinweis, wenn man alkoholisiert fährt, und einen Unfall verursacht, dann ist das für die Staatsanwaltschaft ein Indiz dafür, dass man wenge des Alkohols "nicht in der Lage" war, unfallfrei zu fahren. Das gibtl auch bei Promillezahlen weit unter dem, wo man für eine Ordnungswidrigkeit etwas bezahlen muss.
Und genau das ist das Dilemma bei der korrekten Einschätzung der Wirkungen des eigenen Handelns im alkoholisierten Zustand. Meine Gesundheit ist eine Sache, aber die Gesundheit meiner Freundin oder von Spielpartnerinnen, dass ist dann eben etwas anderes.
Ich will niemanden verteufeln, he, ich trinke auch gern mal etwas Alkohol, wenn auch selten, aber ich wünsche mir, dass die Leute wirklich gut in sich hinein hören, und vielleicht das eine oder andere einfach weglassen, weil sie sich sagen, das Risiko muss heute nicht sein, wenn ich mich vertue, kann das übel enden.
SORRY!
Also für mich ist das Problem mit Alkohol im Straßenverkehr NICHT das Gesetz, sondern die möglichen Folgen für mein Leben und das Leben anderer. Und da hinkt der Vergleich dann überhaupt nicht.
Findet
Trixy